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mal wieder Borbet A ^^


320i Schrauber
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moin moin

ich habe mir heute Borbet A 9x16 gekauft für sehr wenig geld.

hab gleich mal vorne angebaut, wie ich schon wusste muss ich noch 5m spurplatten kaufen.

jetzt aber meine frage, ansich passt die felge im rad kasten ( beim lenken, voll eingefedert )

 

NUR: der reifen steht etwas über den kotflügel hinaus. muss ich nun trotzdem ziehen ??

Und würde es Eigentlich reichen wenn ich mir die ABE runterlade, oder muss ich sie dann trotzdem

noch mal vorführen ???

mfg :smbmw:

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ABE gibts für die Felgen nicht! Nach "neuen" Richtlinien reicht es nicht mehr aus, dass nur die Lauffläche abgedeckt ist. Man kann auch ausmessen ob es reicht, ein Dekra Prüfer hatte mir das mal erklärt.

 

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe musst du von der Radnabenmitte 25cm nach oben messen und dann muss der Reifen rechts und links auf dieser Höhe komplett abgedeckt sein, dann reichts.

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also würde es nicht ausreichen, wenn ich mir hier das Teilegutachten runterlade! Wie läuft das mit dem Eintragen in den Fzg. Schein, muss ich da das teilegutachten und den zettel vom Prüfer vorliegen ? ich hab da keine ahnung von ^^ Aber danke im vorraus mfg


Bearbeitet: von 320i Schrauber
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Mit dem Gutachten fährst du zum TÜV oder zu ner anderen Gutachterstelle (Dekra. KÜS usw.) Nach der Anbauprüfung und einer möglichen Fahrprüfung erhälst du eine Bescheinigung über den korrekten Anbau. Aus dieser geht der von der Zulassungsbehörde in die Papere einzutragende Text hervor. Damit, und mit dem Gutachten, fährst du zur Zulassungsstelle und lässt deine Fahrzeugpapiere entsprechend ändern.

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ABE gibts für die Felgen nicht! Nach "neuen" Richtlinien reicht es nicht mehr aus, dass nur die Lauffläche abgedeckt ist. Man kann auch ausmessen ob es reicht, ein Dekra Prüfer hatte mir das mal erklärt.

 

Das ist Quastsch. Ich war letzte woche beim TÜV Nord und er meinte das es sich wieder hier um so ein "FOREN Gerücht" handelt. Es reicht wenn die Lauffläche bedeckt sei.l Der Herr ist im übrigen Fachmann für Eintragungen und Einzelabnahmen hier bei uns.

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Das ist Quastsch. Ich war letzte woche beim TÜV Nord und er meinte das es sich wieder hier um so ein "FOREN Gerücht" handelt. Es reicht wenn die Lauffläche bedeckt sei.l Der Herr ist im übrigen Fachmann für Eintragungen und Einzelabnahmen hier bei uns.

 

Dieses Post ist wohl eher das Forengerücht. Wieviele Leute hier haben ihre Räder nicht eingetragen bekommen dewegen? Und wenn der betreffende AAS das nicht will, wird man ihn auch schwer vom Gegenteil überzeugen können.

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Was soll ich Dazu sagen war mit meinen 9x16 rundum da und hab mal gefragt und da hat er mir das gesagt. Und der herr macht den ganzen tag nichts anderes als eintagungen und einzelabnahmen. Und da denke ich mal wird der wohl mehr ahnung von haben

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Wenn der örtliche AAS dies nicht umsetzt, ist das seine private Sache. Ich habe hier nochmal die betreffenden Gesetzestexte zusammengetragen. Klick

 

Wenn der Prüfer also der Meinung ist, nach deutschen Richtlinien zu prüfen, ist das gut. Wenn er gegenteiliger Meinung ist, wird man ihn kaum vom Gegenteil überzeugen können. Lediglich Mischen ist nicht zulässig.

 

Da im allgemeinen die Tendenz eher in Richtung Unwilligkeit von Eintragungen geht, braucht man eine Einzel-Meinung nicht als verbindlich hinzustellen. Such mal hier nach Threads, wo die Leute mit Rädern Probleme hatten, die früher easy eintragbar waren. Wie erklärst Du das dann?

 

Ich kann aus eigener Erfahrung der letzten Zeit sagen das ein Prüfer, der vor einiger Zeit noch einen M30 mit Euro2 im E30 eingetragen hatte, bei meinen nicht wirklich breiten Hartge ein Riesen-Drama abgezogen hat, bevor die eingetragen wurden.

 

Die Sache steht und fällt also mit dem Herren im Kittel. Wenn der nicht mag, mag er nicht. Und wird in den seltensten Fällen von seiner Meinung abrücken.


Bearbeitet: von jenad
Begründung
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also hier isses sogar derart krass...

da hast was eingetragen, aber die kumpels vom veb stadtgrün bezweifeln das und schicken dich zum tüv !!!!! selbst erlebt.

da sagte mir einer von diesem verein,das auch der tüv kein dogma ist......:wall:

da fällt mir ja nu gar nix mehr ein.

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Es liegt immer im Ermessen des Prüfers was er einträgt. Hab auch schon bei vielen Autos vorher Felgen eingetragen bekommen die laut neuer Richtlinie viel zu weit rausstehen. Meine erfahrung dazu ist bisher gewesen,das nach ner vernünftigen Abnahme und wenn nichts schleifft,auch die ordnungshüter zähneknirschend hinnehmen,wenn die felgen zu weit draussen sind.

Wie gesagt,es darf natürlich nichts schleiffen!!!

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