e30-renner Geschrieben: 25. April 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 Hey habe ein problem. bei mir in der Straße will ein toller Landwirt mit seinem Träcker durch...so jetzt ist er an nem Auto von uns hängen geblieben... (kein E30, sonst gäbs kein Landwirt mehr)Jetzt erzählt er was von Mindest durchfahrtsbreite nicht gegeben....weis einer was nach StVo noch gewährleistet sein muss??? 2,60m oder 3,00mBin Überfragt..... Danke schonmal... ganz vergessen... Der Stellt sogar eigenhändig Parkverbotschilder auf... :-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D dazu... die Rennleitung interessiert es nicht!!!! (Reusper) DEPPEN!!!!! Zitieren Biete 294x19mm Bremsscheiben mit Adapter für die HinterachseAuf wunsch auch Gelochte Bremsscheiben (PN) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 25. April 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 meines wissens nach müssen wohl 3 meter platz sein als durchfahrtsbreite. 2,50 meter für lkws (gesetzlich vorgeschriebene höchstbreite) und 50cm quasi als platz rechts und links. also darf euer geparktes auto da nicht stehn wenn der rest der strasse nich die 3meter breit ist. andererseits darf der bauer auch nicht auf sein recht pochen und da durchhämmern und schäden verursachen. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen Geschrieben: 25. April 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 Ich glaub es war mal was von 4m. So hat es damals das Ordnungsamt zu uns gesagt. Zitieren Taoism: Shit happensIslam: If shit happens it's the will of AllahProtestantism: Shit happens cuz you don't work hard enoughCatholicism: Shit happens cuz you're badJehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happensMetalism: Play that shit again, but louder! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
newstyle Geschrieben: 25. April 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 Sowas hab ich ja noch nie gehört.§ STVO? @Mathes: Du bist doch auch LKW Fahrer, da könnte man doch wohl täglich hunderte Autos abschleppen lassen, weil teilweise keine 2,52 gegeben sind...TRÄUME gerade von 4 Metern "Durchfahrtsbreite"... da kann man ja fast wenden Zur direkten Frage: WENN es diese Bestimmung tatsächlich gibt, ist es definitiv so, wie Mathes sagt, auch wenn dieses nicht gegeben ist, bekommt der Bauer 100% die Schuld am abgefahreren Aussenspiegel, wenn das fragliche Auto STAND. Zitieren Nichts ist für die Ewigkeit ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 25. April 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 ja vier meter druchfahrtsbreite? hach wäre das schön. da könte man den anderen lkw ja noch überholen. ich hab nochmal in meinen fahrschulunterlagen anchgeschaut und komme auf ne zulässige fahrzeugbreite von 2,55meter. plus nen halben meter sicherheitsabstand komm ich auf 3,05 restdurchfahrtsbreite. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 25. April 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 3 meter minimum ist vorschrift, ansonsten darfste da nicht parken. wenn aber ein stehendes fahrzeug, welches einwandfrei zu erkennen ist, bei einer hauruckdurchfahrt beschädigt wird, hat der bauer ein problem. er hätte das hindernis ja erkennen müssen, oder überfährt er auch kleine kinder, die auf der strasse spielen und nicht rechtzeitig flüchten können? er darf auch schilder aufstellen, sofern er dafür eine genehmigung der gemeinde hat, ansonsten ist selbstjustiz in deutschland eher ungern gesehen. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 25. April 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 Alles was der machen kann wenn ihr die Straße "verstopft" ist das Auto abschleppen lassen. Wenn er das Auto demoliert haftet er, Punkt. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
denyo77 Geschrieben: 25. April 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 ^absolut. Meiner Mum hat ein Landwirt auch mal mit dem Heuwender das Heck demoliert, er musste ebenfalls zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
realplayer Geschrieben: 25. April 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 Alles was der machen kann wenn ihr die Straße "verstopft" ist das Auto abschleppen lassen. Wenn er das Auto demoliert haftet er, Punkt. In Hamburg ist bei 2.50 m Schluss...wurde deswegen mal lässig abgeschleppt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 25. April 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2011 2,55m Höchstzulässige Breite für LKW2,6m für Kühlfahrzeuge Freizuhaltende Mindestbreite zwischen Auto und Fahrstreifenbegrenzung 3m Ich bin grad im Thema Ansonsten stimmt natürlich was der Rest schreibt. Der Bauer darf da trotzdem nicht einfach durch. Und wenn nur 1m für ihn bleiben würde. Durch dürfen, ohne für die Schäden aufzukommen, die Rettungskräfte im Einsatz. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Philipp318touring Geschrieben: 26. April 2011 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2011 Für den Bauern gelten aber auch noch Sonderregeln. Anbaugeräte, also alles was hinten am Trecker hängt(Grubber, Pflug, Sähmaschine) dürfen eine Maximalbreite von 3m haben. Was interessiert die Polizei denn an der Sache nicht? Das Schilder aufstellen oder der Schaden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-renner Geschrieben: 26. April 2011 Autor #12 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2011 Also die Polizei interessiert der schaden nicht weil ich es erst am nächsten Tag gemeldet habe. Da der Landwirt Nachbar ist hab ich gedacht der lässt mit sich reden ohne Polizei..Naja und das Schild is nicht genehmigt...Und das juckt se auch Net...Ok also wenn ich die mindestbreite unterschritten habe dann muss ich Strafe zahlen.. Aber für den schaden muss er trotzdem aufkommen?!?!? Zitieren Biete 294x19mm Bremsscheiben mit Adapter für die HinterachseAuf wunsch auch Gelochte Bremsscheiben (PN) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 26. April 2011 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2011 geh zu nem fachanwalt verkehrsrecht. ich für meinen teil denke, das man nicht einfach unter berufung auf eine mindestfahrbahnbreite irgendwo durchbrettern darf, wenn ein hindernis klar erkennbar ist. dann hat man anzuhalten und schlimmstenfalls die polizei zu holen, die sind für solche sachen da. wir wissen doch alle, das manchmal unfallverursacher seeehr findig sein können in ihren ausreden und juristischen halbwahrheiten. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 26. April 2011 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2011 (bearbeitet) Du mußt überhaupt nichts zahlen. Das hättest du müßen wenn er dich hätte abschleppen lassen (was der für ihn korrekte Weg gewesen wär wenn du ihn behinderst) oder die Polizei dich beim "falschparken" erwischt hätte. ER hat einen Schaden verursacht und kommt dafür zu 100% auf. Wenn er abgehauen ist, wäre sogar ´ne Anzeige wegen Fahrerflucht fällig. Sollten sich die Grünlinge vor Ort (und der Bauer) "dumm anstellen", dann erledige das online, dann brauchst du nicht mit ´so´m Sheriff ausdisdutieren ob er "Lust" hätte seine Arbeit zu verrichten.Hast du Rechtsschutz, ab zum Anwalt. Gut, Bauer Lindemann wird dann in Zukunft immer auf der Lauer liegen um dir eine zu verplätten, parken würde ich dann nur noch "überlegal". Mir hat mal die Feuerwehr (nicht im Einsatz, war vor ´ner Sporthalle wo die am trainieren waren) ein auf dem "Bürgersteig" (eher so´n gepflastertes Feld vor der Halle) stehendes Auto demoliert. Sie haben den Schaden auch bezahlen müßen, trotz der Tatsache das mir eine auf der Pirsch befindliche Politesse dort ´nen Zettel verpasst hätte. Bearbeitet: 26. April 2011 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.