SpecTec Geschrieben: 28. März 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2011 Habe mal eine Frage, ich habe einen Roller 125ccm, da ist der TÜV seit 05/10 abgelaufen.Heute saß ich im Garten, da haben die "Grünen" angehalten und nachgesehen.Kann ich dafür einen Knollen bekommen? Ich bin ja nicht gefahren! Der steht einfach nur auf der Straße. Im voraus vielen Dank Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herausforderung Geschrieben: 28. März 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2011 Ich würde sagen ja, da es ja im öffentlichen Straßenverkehr stand. Hätte es auf deinem Grundstück gestanden hätten sie nichts machen können. Ich würde wie gesagt sagen, dass du eine Mängelkarte bekommen wirst. Zitieren Under construction. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 28. März 2011 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2011 Mängelkarte= Bußgeld oder gar Punkte??? Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 28. März 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2011 Wenn das Teil auf öffentlichem Grund und Boden steht, könntest Mecker bekommen, weil der Verdacht besteht, dass es trotz abgelaufenem TÜV im Strassenverkehr bewegt wurde/wird Stand das Ding auf privatem Grund, kann dir keiner was. Edit: sorry, war zu langsam Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 28. März 2011 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2011 Ich bin das Teil doch nicht gefahren, dient als Platzhalter! Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 28. März 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2011 Mängelkarte= Bußgeld oder gar Punkte??? € 40,-- plus 2 Punkte Kuckst du hier, Haupt- und Abgasuntersuchung. Spielt keine Rolle, ob du damit gefahren bist oder das Ding nur rumstand, überzogen ist überzogen Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 28. März 2011 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2011 lol, lächerlich, wegen nix Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Edition1979 Geschrieben: 28. März 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2011 Hab auch schon mal wegen 6 Monate drüber 40€ kassiert....Stand auch nur am Stassenrand, selbst das Argument "da ist gar kein Motor drin" zählt nicht. Im Gegenteil, die kamen mit dem Argument, dass ich Schrott nicht auf öffentlichem Grund abstellen darf, und ein Auto ohne Motor wäre nun einmal Schrott für den Gesetzgeber... Die sind da echt kleinlich.... Zitieren Gruß Dennis Das Cabrio kommt nun weg........ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 29. März 2011 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2011 Naja, ich warte mal ab! Halte euch auf dem Laufenden. PS: Roller hat jetzt TÜV, Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 29. März 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2011 Naja, dann sagst du er war zum Zeitpunkt der Kontrolle schon zum TÜV Termin angemeldet....vielleicht hilft´s. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Lilmiller Geschrieben: 30. März 2011 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 30. März 2011 hatte selbes problem, damals noch mit meinem golf!tüv war abgelaufen und ich bin zum tüv gefahren, habe jedoch den tüv nicht bestanden bin dann heim gefahren!ich parke immer vorm haus auf der straße.am nächsten morgen war ein zetten an der scheibe eben auch mit 40€ aber ohne hinweis auf punkte!konnte es aber damit begründen, dass ich ja beim tüv war und dann ja noch 4 wochen zeit hab die mängel zu beheben! ka warum du noch punkte bekommen sollst..... Zitieren Für Rechtschreibfehler ist mein Deutschlehrer verantwortlich! http://www.cool-rallyeings.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 30. März 2011 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 30. März 2011 hatte selbes problem, damals noch mit meinem golf!tüv war abgelaufen und ich bin zum tüv gefahren, habe jedoch den tüv nicht bestanden bin dann heim gefahren!ich parke immer vorm haus auf der straße.am nächsten morgen war ein zetten an der scheibe eben auch mit 40€ aber ohne hinweis auf punkte!konnte es aber damit begründen, dass ich ja beim tüv war und dann ja noch 4 wochen zeit hab die mängel zu beheben! ka warum du noch punkte bekommen sollst..... naaa gaaaaaaaanz einfach. weils zeitmässig gestaffelt ist. fängt erst mit nem verwarngeld an und wird dann irgendwann nach drei monaten oder so zum bussgeld welches sich je länger die HU abgelaufen ist erhöht bis es irgendwann mal punkte gibt. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 4. April 2011 Autor #13 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2011 so, kleines Update.Hatte 2 Tage später eine Mängelkarte mit der Auflage das Fahrzeug binnen 14 Tagen vorzuführen. Da ich ja schon 1 Tag danach wieder TÜV hatte bin ich sofort auf die Bullerei gefahren und habe denen die Story erzählt, dass ich den Roller just an dem Tag auf der Strasse geparkt hatte, da ich zum TÜV wollte und das ich auch ein Schreiben vom TÜV-Prüfer mitbringen könne. Der Roller hat die ganze Zeit auf meinem Grundstück geparkt.Da klärte mich der Polizist auf (der war sogar sehr nett), dass das egal sei ob öffentlich oder privat, der Tatbestand ist der Selbe, da das Fahrzeug angemeldet ist. Wenn das Fahrzeug nicht angemeldet gewesen wäre, hätte ich Glück gehabt.Soweit so gut. Er sagte weiter, das gibt 40€ und 1 Punkt. Bin mal gespannt. Halte euch auf dem Laufenden. Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JJ Geschrieben: 5. April 2011 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2011 da besteht aber einer auf sein amt.... übrigens kannste fahrzeuge zugelassen ohne tüv mengenweise mit ablaufzeiten über jahre hinweg horten, auf deinem grund und boden dürfen sie nur was anrichten wenn du es ihnen ausdrücklich erlaubst oder ein richterlicher erlass vorliegt, so unser dorfpolizist. Zitieren Cirrusblaue Grüsse JJ Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Thomas316i Geschrieben: 5. April 2011 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2011 Freundin v mir hat vor Jahren auchn Punkt+40€ zahlen dürfen. Ihr TüV lief während Sie im Urlaub in der Türkei war ab und ihr Wagen stand normal aner Straße und wurde nicht bewegt. Sie hatte gleich doppelt Stress, weil Sie zum Zeitpunkt noch Fahranfängerin in der Probezeit war und Schiss hatte wegen dem Punkt das sich ihre Probezeit verdoppelt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 5. April 2011 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2011 da besteht aber einer auf sein amt.... übrigens kannste fahrzeuge zugelassen ohne tüv mengenweise mit ablaufzeiten über jahre hinweg horten, auf deinem grund und boden dürfen sie nur was anrichten wenn du es ihnen ausdrücklich erlaubst oder ein richterlicher erlass vorliegt, so unser dorfpolizist. recht hatte der dorfsherrif. das gilt aber nur wenn "dein grund und boden" abgetrennt vom "öffentlichen raum" ist. also nen an den fussweg angrenzende parkflächen gehören NICHT dazu. steht dein zugelassenes auto aber auf "umfriedeten grund" können die amtsschimmel gar nix. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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