Benutzername1 Geschrieben: 25. März 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 25. März 2011 Hallo, ich möchte mir 9x16 auf 215/40/R16 mit ET15 auf den Wagen ziehen! Fahrwerk wird 60/40 sein! Das ich vorne 5mm Platten brauche habe ich soweit verstanden! Hinten nicht unbedingt erforderlich aber gewünscht! Auch ok! Bördeln zumindest hinten auch verstanden!So nun habe ich sowohl ein Festigkeitsgutachten für die Felgen als auch eine Teilegutachten! Unter den Auflagen und Hinweisen steht: K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Bedeutet das, das die Radhäuser gebördelt werden müssen oder es nur gemacht werden muss wenn es schleift? K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Bedeutet das, das die Radhäuser in jedem Fall gezogen werden müssen oder nur im Fall der Fälle? Wie sieht hier die Praxis aus? K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. Was bedeutet dieser Hinweiß? Felgen sind KT1 von Keskin! Die Reifen sind von Roadstone! Da das Profil noch hervorragend ist wollte ich die Reifen drauf lassen ( DOT aus 05 ) Da ich kein Tragfähigkeitsgutachten bis jetzt beschaffen konnte würde ich gerne wissen ob ihr denkt/wisst das die Reifen reichen vom Index! Auf den Reifen steht: Max 530kg! Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 25. März 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 25. März 2011 Hallo, ich möchte mir 9x16 auf 215/40/R16 mit ET15 auf den Wagen ziehen! Fahrwerk wird 60/40 sein! Das ich vorne 5mm Platten brauche habe ich soweit verstanden! Hinten nicht unbedingt erforderlich aber gewünscht! Auch ok! Bördeln zumindest hinten auch verstanden!So nun habe ich sowohl ein Festigkeitsgutachten für die Felgen als auch eine Teilegutachten! Unter den Auflagen und Hinweisen steht: K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Bedeutet das, das die Radhäuser gebördelt werden müssen oder es nur gemacht werden muss wenn es schleift? Wenn die Räder ohne Bördeln freigängig sind, wird sich der TÜV nicht daran aufhalten, so zumindest meine Erfahrung. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Bedeutet das, das die Radhäuser in jedem Fall gezogen werden müssen oder nur im Fall der Fälle? Wie sieht hier die Praxis aus? Siehe oben. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. Was bedeutet dieser Hinweiß? Das soll heißen, dass der Reifen auch im Radhaus/Innenkotflügel nicht schleifendarf und ggf. dort nachgearbeitet werden muss, bspw. mit nem Heißluftföhn oder Ausschneiden/Entfernen von Kunststoffteilen. Felgen sind KT1 von Keskin! Die Reifen sind von Roadstone! Da das Profil noch hervorragend ist wollte ich die Reifen drauf lassen ( DOT aus 05 ) Da ich kein Tragfähigkeitsgutachten bis jetzt beschaffen konnte würde ich gerne wissen ob ihr denkt/wisst das die Reifen reichen vom Index! Achslast geteilt durch 2 kleiner 530kg -> Du kannst die Reifen fahren (vorausgesetzt, der Geschwindigkeitsindex passt). 530 kg müsste Traglastindex 86 sein. Auf den Reifen steht: Max 530kg! Viele Grüße Wie wahrscheinlich es ist, dass du für die 9x16-Dinger nacharbeiten musst, kann ich nicht sagen, hatte die Kombination nie. Draufschrauben und anschauen/verschränken/probefahren. GrußMarkus Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Benutzername1 Geschrieben: 25. März 2011 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 25. März 2011 Hallo, ich möchte mir 9x16 auf 215/40/R16 mit ET15 auf den Wagen ziehen! Fahrwerk wird 60/40 sein! Das ich vorne 5mm Platten brauche habe ich soweit verstanden! Hinten nicht unbedingt erforderlich aber gewünscht! Auch ok! Bördeln zumindest hinten auch verstanden!So nun habe ich sowohl ein Festigkeitsgutachten für die Felgen als auch eine Teilegutachten! Unter den Auflagen und Hinweisen steht: K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Bedeutet das, das die Radhäuser gebördelt werden müssen oder es nur gemacht werden muss wenn es schleift? Wenn die Räder ohne Bördeln freigängig sind, wird sich der TÜV nicht daran aufhalten, so zumindest meine Erfahrung. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Bedeutet das, das die Radhäuser in jedem Fall gezogen werden müssen oder nur im Fall der Fälle? Wie sieht hier die Praxis aus? Siehe oben. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. Was bedeutet dieser Hinweiß? Das soll heißen, dass der Reifen auch im Radhaus/Innenkotflügel nicht schleifendarf und ggf. dort nachgearbeitet werden muss, bspw. mit nem Heißluftföhn oder Ausschneiden/Entfernen von Kunststoffteilen. Felgen sind KT1 von Keskin! Die Reifen sind von Roadstone! Da das Profil noch hervorragend ist wollte ich die Reifen drauf lassen ( DOT aus 05 ) Da ich kein Tragfähigkeitsgutachten bis jetzt beschaffen konnte würde ich gerne wissen ob ihr denkt/wisst das die Reifen reichen vom Index! Achslast geteilt durch 2 kleiner 530kg -> Du kannst die Reifen fahren (vorausgesetzt, der Geschwindigkeitsindex passt). 530 kg müsste Traglastindex 86 sein. Auf den Reifen steht: Max 530kg! Viele Grüße Wie wahrscheinlich es ist, dass du für die 9x16-Dinger nacharbeiten musst, kann ich nicht sagen, hatte die Kombination nie. Draufschrauben und anschauen/verschränken/probefahren. GrußMarkus SAUBER Der Geschwindigkeitsindex ist W 86 Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 25. März 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 25. März 2011 Nein, W ist der Geschwindigkeitsindex und 86 der Tragfähigkeitsindex Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30ohneDach Geschrieben: 25. März 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. März 2011 Bedeutet das, das die Radhäuser gebördelt werden müssen oder es nur gemacht werden muss wenn es schleift? .....die schleifen hinten sowieso,wenn das nicht gebördelt wird,von daher stellt sich diese frage erst gar nich....... Zitieren http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 25. März 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 25. März 2011 auser man klatscht alles voll mit Federwegbegrenzer.... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 25. März 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 25. März 2011 habe 9x16 drauf und mache demnächst 8,5 und 10x17 drauf...schon getestet.aber die kanten umlegen muss schon sein (umbördeln)...dann gehts ohne probleme.gruß harry Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Benutzername1 Geschrieben: 25. März 2011 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 25. März 2011 Nein, W ist der Geschwindigkeitsindex und 86 der Tragfähigkeitsindex Danke Also hinten sind die Radläufe schon gebördelt worden habe ich heute gesehen...mal gucken wie das alles zusammen passt Optisch und Technisch.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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