Herbert_1980 Geschrieben: 16. März 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Weil ich endlich für meinen E30 m3 alles für die Anmeldung fertig haben will, wollte ich heute mal einen neuen Fahrzeugbrief holen. Doch Pustekuchen, nix bekam ich! Das Auto ist seit 1998 abgemeldet, und ich hab nur eine Kopie vom Fahrzeugbrief. Jetzt wollen die von mir eine schriftliche Bestätigung (mir fällt das Fachwort dazu grad nicht ein *g*) von dem letzten Halter, auf dem der M3 angemeldet war. Ich meinte wie ich das hinkriegen soll, der wurde vor 13 Jahren abgemeldet. Aber das interessiert denen nicht. Der Vorbesitzer ist 55iger Baujahr. War denen aber sowas von schnuppe. Mir wurde nur zickig gesagt "sollte der Herr schon verstorben sein, müssen sie eben den Bescheid vom Rechtmäßigen Erben holen" Ja spinnt denn die Welt??? Ich hab auch alle Kaufverträge, wo man die Besitzerwechsel vom letzten Zulassungsbesitzer bis zu mir verfolgen kann. Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 16. März 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Eidesstattliche Versicherung wird wohl das gesuchte Wort sein.Die soll dann wohl der Vorbesitzer abgeben, weil ER den Brief verloren hat.Wenn DU den nun aber vom Vorbesitzer bekommen hast und das Ding selbst verschlampt hast....? Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 16. März 2011 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 NENE.. im ersten Kaufvertrag vom letzten Zulassungsbesitzer auf den Käufer stehr auch geschrieben das der Brieg verlorren ging und eine Kopie ausgehändigt wurde. Aber das reicht nicht. An den letzten Zugelassen komm ich nicht ran. Alles über google, Telefonbuch etc schon abgesucht :( Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 16. März 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Wenn DU den nun aber vom Vorbesitzer bekommen hast und das Ding selbst verschlampt hast....? ... muss er eine eidesstattliche Erklärung abgeben, der alte Brief muss dann für kraftlos erklärt, aufgeboten werden, und das dauert 6-8 Wochen, bis dann ein neuer ausgestellt werden kann Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Philix Geschrieben: 16. März 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Genau so sieht es aus, die eidesstattliche Versicherung wird in der Regel vom letzten Halter verlangt. Aber wie sieht es aus, wenn in dem Kaufvertrag der Erhalt des Briefes mit drin steht wie üblich? Dann ist ja ein Dokument vorhanden, welches belegt, dass er den Brief verloren hat. Könnte es so funktionieren? Ich kann dir da mal die Jungs von www.verkehrsportal.de ans Herz legen. Die sind in sowas sehr fit und schnell im Antworten. Gruß Philix EDIT:Grad erst gelesen, was im Kaufvertag stand. Da hat sich die Zeit beim Antworten überschnitten. Da siehts schlecht für dich aus, da brauchst du das ganze wohl wirklich vom Vorbesitzer. Zitieren http://images.spritmonitor.de/441815.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Percy Geschrieben: 16. März 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Wie prüft den die Zullassung nach , wer die Versicherung geschrieben hat ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 16. März 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Ja was denn nu?Muss der letzte Halter oder der "Briefverlierer" die eidesstattliche Versicherung abgeben? Ersteres ergibt in meinen Augen wenig Sinn, wenn der letzte Halter den Brief an den Käufer weitergegeben hat. Kann ja sein, dass die Kiste 10 Jahre unangemeldet rumsteht und dann eben der Brief nicht mehr auffindbar ist. Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 16. März 2011 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Na dann hab eben ich den Brief verschmissen, dann muß ich die abgeben. Kaufverträge hab ich ja alle.Der Wagen ging ja abgemeldet durch 4-5 Hände. Bis die Rohkarrosse bei mir landete Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 16. März 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 OK. Thread löschen bidde Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Joker Geschrieben: 16. März 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Versuch doch mal zu einer anderen Zulassungsstelle zu gehen. Oder habt ihr nur eine bei euch? Mit Glück gelangst du da ein einen anderen Beamten. In vielen Fällen müssen die Leute da nur wollen und wenn du alles durch Kaufverträge belegen kannst, könnte es klappen. Viel Erfolg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 16. März 2011 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Ich werd mal mein bestes versuchen. Ich halte euch auf den laufenden :) Der Wagen macht mir wirklich immer und überall Probleme Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dennis335i Geschrieben: 16. März 2011 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Ja was denn nu?Muss der letzte Halter oder der "Briefverlierer" die eidesstattliche Versicherung abgeben? . Der Briefverlierer!!!!!!!!!!!!!!!!!! Was in den meißten Fällen dummes Zeug ist oder einfach nichtmehr so ohne weiteres geht. Hatte das erst mit meinem Jeep durch. Nen passenden Kaufvertrag mit Bekannten fertigmachen aus dem hervorgeht das du den Brief bei Kauf entgegengenommen hast. Und dann vorgeben ihn selbst verlegt zu haben,natürlich nur wenn du dir sicher sein kannst das die Fahrgestellnummer sauber ist. Zitieren Der Notkessel; Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 16. März 2011 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 (bearbeitet) moin,moin da ich oft Autos ankaufe,kann ich dir da was zu schreiben.Der letzte Halter muss dir den Verlusst des briefes bestätigen,besser er selber meldet ihn als verloren!Das Problem ist das nicht feststeht wer nun BESITZER ist,Halter ist nicht Besitzer.Das ganze ist eine Art absicherung,falls der originalbrief bei einer dritten Person hinterlegt wurde zB. Bank.Melde den Brief selber verloren,und erwirke eine Aufbietung,in dieser Zeit wird das ganze geprüft,dauert Ca. 6 Wochen.Wichtig ist das du den Erwerb der Karosse belegen kannst.Notfalls versuche dich als Hersteller eintragen zulassen,hierfür wird wie bei Alpina die alte Fahrgestellnummer XXXXXXXXXXX und neu eingeschlagen.Das mit der Aufbietung habe ich beim 1600/2 cabrio hinter mir,in diesem Fall wurde keine Person gefunden,das mit den Erben stimmt nur wenn das Auto ohne Brief von einem Verstorbenen aus dritter Hand verkauft wurde,wie bei dem 3,0 CSL den ich aus abgesoffener Tiefgarage geborgen habe.Ich hoffe das du den Vertrag mit dem letzten Halter gemacht hast,wenn nicht,,LASS DAS DING SCHNELL VERSCHWINDEN,UND GRAS DRÜBER WACHSEN,der letzte Erbe hat das Recht dir das komplette Auto wegzunehmen.Bei solchen Verträgen immer die AUSWEISNUMMER vom Verkäufer mit in den Vertrag,ihn seine Daten selber eintragen lassen,so ist zubelegen das ER das Auto verkauft hat. Bearbeitet: 16. März 2011 von RoadrunnerM5t Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 16. März 2011 Autor #14 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 ehm ok, also Kopie brauch ich eh nicht denk ich mal mitnehmen? Da reicht theoretisch Fahrgestellnummer mit den Kaufverträgen? Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 16. März 2011 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Hast du die M3 Karosse mit dazugehörigen Brief gekauft,oder nur mit Kaufvertag ohne Brief?Sorry Herbert,wenn es bei der Aufbietung dazu kommt,das der letzte Halter noch den original Brief hat,ist dein Auto,,WEG,, sollte er seine Recht einklagen. Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 16. März 2011 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 ich hab den originalen... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 16. März 2011 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 16. März 2011 Die Briefkopie ist eine Dukumentenfälschung,ohne das der letzte Halter die Kopie beglaubigt mit Unterschrift& Ausweisnummer,NICHTS WERT.Zudem muss fett KOPIE draufstehen.Sorry Herbert,wer kauft eine Karosse mit einer Kopie vom Brief??????Der der den original Brief jetzt hat,kann dein Wunderwerk einfach abholen,und du kannst nichts machen,ausser alles wieder auszubauen,wenn er seine Karosse wiederhaben will,weil sie jemand ohne sein Wissen weiterverkauft hat.Dir bleibt dann nur der weg zur Anzeige wegen BETRUG.Letzte Rettung wäre vielleicht eine weitere Karosse mit richtigem Brief,und Nummer umschweissen,bevor das vollkommen nach hinten losgeht. Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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