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Versicherungswechsel bei Wiederzulassung möglich?


Stephan325i
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Servus,

 

bei der Fahrzeugabmeldung wird ja der Versicherungsvertrag "ruhend" gestellt, und bei der Wiederzulassung muss man ja wieder zur "alten" Versicherung (steht zumindest in den AGBs).

 

Jetzt kommt mein Fall *g*.

 

Ich fahre meinen E30 nur im Sommer, und über den Winter eine Winterkiste. Beim Fahrzeugwechsel läuft das Fahrzeug immer auf der selben Vertragsnummer. Sprich mein Wintertoyota läuft aktuell auf der selben Vertragsnummer wie zuvor mein E30.

 

Jetzt kommt die Frage *g*. Wenn ich jetzt meinen E30 im Frühjahr wieder zulassen möchte, kann ich eine andere Versicherung nehmen?

 

Leider war meine Versichrung nicht besonders Auskunftsfreudig.

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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wenn beide autos auf die selbe vertragsnummer laufen musste fristgerecht kündigen sonst kommste aus dem vertrag nicht raus.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Mathes hat Recht, aber warum hast du nicht beide auf einen Vertrag laufen, als Saisonautos. z. B. 11 - 04 und 04 - 10 oder so ?? Dann must du nicht immer an und abmelden.

Einige Vers. lassen auch Überlappungen von einem Monat zu, d.h. im z.B. April sind beide Autos angemeldet.

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Er HAT beide auf einem Vertrag!

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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@Mathes

 

habe ich mir fast gedacht. Ist jetzt nicht weiter schlimm, habe ja keine teure Versicherung. Der Wechsel möchte ich nur machen, da die Berater in meiner Region Pfeifen sind, und nix gebacken bekommen. Beispiel: habe im Oktober wieder mein Winterauto zugelassen, und alle relevanten Dinge dem Berater gemeldet (zusätzlich per E-Mail inkl. Empfangsbestätigung). Habe dann Wochenlang nix gehört, Berater nie erreicht und habe dann bei der Axa direkt angerufen. Dort war natürlich nix bekannt, und die waren kurz davor die Polizei ins Haus zu schicken. Die Sache wurde dann zwar geklärt, und ich habe dann meine Police bekommen aber das war 5 vor 12.

 

Beim Abschliesen der Neuverträge, konnten die gar nicht schnell genug ins Haus kommen, aber der jetzige Service lässt sehr zu wünschen übrig.

 

@cabriopit

 

beide Autos laufen auf einen Vertrag. Ich hatte von 2003 - 2007 Saisonkennzeichen. Aber mir ging das unflexibele auf den Sack. Das An- und Abmelden ist bei uns kein Thema was Zeit betrifft. Die Zulassungsstelle ist ca. 5 Minuten von meinem Arbeitsplatz entfernt, und wenn ich um 7:30 vor der Tür stehe, bin ich in 15 - 20 Minuten wieder draußen. Dafür das ich die Autos so Anmelden kann wie ich möchte, nehme ich die Kosten für An- und Abmeldung gerne in kauf.

Gruß

Stephan

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wenn ich dich richtig verstehe, hast du einen einzigen versicherungsvertrag. auf diesen ist aktuell dein winterauto angemeldet.

was spricht denn dagegen, für dein sommerauto einen neuen vertrag abzuschließen?

der vertrag des winterautos ruht dann wieder nach der abmeldung des fzg.

 

was natürlich nicht geht (und meistens das wichtigste ist): du kannst beim abschließen eines neuen vertrags bei einer neuen gesellschaft deine jetzige schadensfreiheitsklasse nicht übertragen. fängst also wieder ganz von vorne an.

 

was mich nur gerade wundert ist folgendes.

als ich mein cab auf saisonkennzeichen umgemeldet habe, wollte ich auch meinen touring mit dem gleichen versicherungsvertrag im winter versichern.

aussage der versicherung: bei saisonkennzeichen ginge das nicht, jedoch würde dafür ein NEUER versicherungsvertrag geschaffen, mit der gleichen SF-klasse wie der alte. es dürfen keine 2 fzg. auf den gleichen vertrag versichert werden, und ein saisonkennzeichen kommt ja dem abmelden nicht ganz gleich. die beiden verträge laufen dann parallel, die anmeldezeiträume dürfen jeweils um einen monat überlappen.

du solltest also eigentlich ohnehin noch 2 verträge mit der SF-klasse haben, aus deiner zeit der saisonkennzeichen. einer davon müsste dann ja weiterhin ruhen. dessen SF-klasse kannst du (bei fristgerechter kündigung) zu einem anderen versicherer mitnehmen.

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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@WolfManE30

 

richtig, ich habe aus der Saisonkennzeichenzeit 2 Verträge. Einer von den beiden ruht seit der Zeit als ich vom Saisonkennzeichen weggekommen bin. Der steht halt in der SF Klasse, aus dem Jahr als ich das Fahrzeug auf dem der Vertrag lief abgemeldet habe.

 

Was ich aber nicht verstehe, warum ich die SF Klasse vom "aktuellen" Vertrag nicht mitnehmen kann. Da läuft ja jetzt mein Winterauto drauf, der wird natürlich abgemeldet wenn die Wintersaison fertig ist.

 

Die Frage ist jetzt halt ob der E30 "frei" ist oder nicht. Wie oben geschrieben, läuft der Toyota auf dem Versichernungsschein mit der selben Vertragsnummer wie der zuvor versicherte E30. Aber mit unterschiedlichen Konditionen. E30 hatte Kasko und auch die "Premium" Ausführung *g*. Beim Toyota ist es die "billigste" Möglichkeit. Auch muss ich immer alle Daten komplett neu Angeben wenn ich die "alten" Fahrzeuge wieder zulasse. Die haben da nix gespeichert.

Gruß

Stephan

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von der AXA kennt man sowas leider. machen zwar gue preise aber die wichtigsten sachen verplanen se einfach.

 

nen kurzes gespräch bei der regionaldirektion der AXA wirkt da manchmal wunder.

gruss

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Wenn Du deinen BMW abgemeldet hast und extra wieder zulassen willst, ist dies ein Fahrzeugwechsel;

Bei diesem steht Dir der Wechsel zu einer anderen Versicherung frei!

(Der zu versichernde Gegenstand ist mit Anmeldung des Toyotas hinfällig geworden)

 

Da es sich um denselben Versicherungsvertrag handelt, hast Du keine Ruheversicherung, wenn ein anderes Fzg. auf die betr. Vers.-Nummer läuft!!!

 

Hier bist Du im Irrtum, denn eine Ruheversicherung gilt nur für ein Fzg., das einen eigenen Vertrag besitzt, der in der betr. Zeit nicht genutzt bzw. bezahlt wird!

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Jetzt kommt die Frage *g*. Wenn ich jetzt meinen E30 im Frühjahr wieder zulassen möchte, kann ich eine andere Versicherung nehmen?

 

/QUOTE]

 

Achtung: eine wiederzulassung innerhalb von 18 monaten muß beim alten versicherer erfolgen!

Geh aufrecht wie die Bäume, Lebe Dein Leben so stark wie die Berge, Sei sanft wie der Frühlingswind, Bewahre die Wärme der Sonne im Herzen und der große Geist wird immer mit Dir sein.:klug:

 

 

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http://www.imgbox.de/show/up/Kartal/Touring/6er_x677.JPG

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@kartal

 

das ist mir bekannt, aber in meinem Fall bekommt ja ein anderes Fahrzeug meine SF Klasse und die Vertragsnummer. Nach meinem Empfinden greift auch bei meinem BMW keine Ruheversicherung, wie es ja der Fall währe wenn ich ihn nur abgemeldet hätte, und auf diesem Vertrag nix weiter laufen würde.

 

Noch mal zur verdeutlichung:

 

BMW E30 am 02.11. abgemeldet (Vertragsnummer 123456789) und Toyota am 29.10. zugelassen (bekommt die gleiche Vertragsnummer wie BMW). Für die Überschneidung vom 29.10. - 02.11. gibt es eine dementsprechende Verrechnung. Sprich die Vertragsnummer wird mit einem anderen Fahrzeug weitergeführt.

 

Toyota wird im März abgemeldet, und ich möchte wieder den BMW zulassen.

 

Jetzt meine Frage ist der BMW frei oder nicht? Der Vertrag wurde ja in der Zwischenzeit von einem anderen PKW genutzt.

 

Hier geht es nur um die Frage ob in dieser Konstellation wie ich meine Fahrzeuge versichere der alte Vertrag überhaupt noch zu meinem BMW gehört, oder beim Toyota bleibt da ich diesen ja als letztes abmelde.

Gruß

Stephan

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Noch mal zur verdeutlichung:

 

BMW E30 am 02.11. abgemeldet (Vertragsnummer 123456789) und Toyota am 29.10. zugelassen (bekommt die gleiche Vertragsnummer wie BMW). Für die Überschneidung vom 29.10. - 02.11. gibt es eine dementsprechende Verrechnung. Sprich die Vertragsnummer wird mit einem anderen Fahrzeug weitergeführt.

 

Toyota wird im März abgemeldet, und ich möchte wieder den BMW zulassen.

 

Jetzt meine Frage ist der BMW frei oder nicht? Der Vertrag wurde ja in der Zwischenzeit von einem anderen PKW genutzt.

 

OK jetzt hab ichs.

Jep,dein BMW is frei,kannst beliebige vers. nehmen.

Gings ja auch mit meim 528er und 635er.;-)

Geh aufrecht wie die Bäume, Lebe Dein Leben so stark wie die Berge, Sei sanft wie der Frühlingswind, Bewahre die Wärme der Sonne im Herzen und der große Geist wird immer mit Dir sein.:klug:

 

 

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