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Neuabnahme erfolderlich?


Bloody_Bayonet
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Hallo,

 

Ich hab da eine Frage, ich mache graden einen 325e fertig der 2 Jahre stillgelegt in einer Scheune stand.

Ich bearbeite ihn grade, da der Rost seine SPuren hinterlassen hat, ich will den wohl nächstes jahr fertig machen und dann anmelden.

 

Ist eine Neuabnahme aufgrund der langen Stilllegungszeit nötig?

 

mfg

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Einfach zum TÜV fahren - am besten mit nem Kurzzeitkennzeichen - und ne normale HU machen.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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mit doppelkarte der versicherung, bzw EVN kannst doch glaub sogar auf kürzestem weg zum TÜV und danach zur zulassungsstelle fahren ohne zulassung. oder verwechsel ich da was?

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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Man kann ein Auto abmelden und unverzüglich ohne Stempel, sogar ohne Kennzeichen noch den kürzesten Weg

innerhalb der Stadt zur Heimadresse bzw. dahin wo man die Garage nachweislich hat. Mehr als 30 km

sind aber wohl auch nicht erlaubt.

Das ganze muss dann bis 0.00 h passiert sein weil dann der neue Tag beginnt

und kein Versicherungsschutz mehr besteht.

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Man kann ein Auto abmelden und unverzüglich ohne Stempel, sogar ohne Kennzeichen noch den kürzesten Weg

innerhalb der Stadt zur Heimadresse bzw. dahin wo man die Garage nachweislich hat. Mehr als 30 km

sind aber wohl auch nicht erlaubt.

Das ganze muss dann bis 0.00 h passiert sein weil dann der neue Tag beginnt

und kein Versicherungsschutz mehr besteht.

 

 

nah dran, aber trotzdem falsch.... hatten wir doch erst, son versicherungstreat (was darf und was nicht)

grüsse torsten :-) Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten

M60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !

Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide ..

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Man darf ohne Zulassung (egal ob mit entstempelten Kz oder ohne), aber mit Deckungskarte, zur Zulassungsstelle fahren.

 

Zum Tüv nur mit Kurzzeit oder Händlerkennzeichen

ESP und Frontantrieb sind mir suspekt

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Nein, Vollabnahme erst nach 7 Jahren.

 

Gibts nicht mehr!!! Ab Mai 2009! Mein papa hat sein Maserati nach 7 Jahren tüven wollen, der tüver sagte vollabnahme gibt's dafur nicht mehr.

"Es gibt keine Aufholjagd von Audi. Bislang werden wir vor allem kopiert, nicht eingeholt."

- Helmut Panke (Geschäftsführer bei BMW):beemwe:

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Erstens ist das nicht das Thema, er will das garnicht wissen, und ja, man kann vorher zum Tüv fahren, habe ich selber schon gemacht. (Vorher mit Versicherung besprochen)

 

Danke für den Hinweis :heuldoch:

 

Nichtsdestotrotz kam der Hinweis dass er damit fahren dürfe- und selbst wenn die Versicherung es weiß, ist es nicht zulässig. §23 IV StVZO ist nicht mehr existent seit die FZV eingeführt wurde. Und die sagt "nur mit Überführungs/Händlerkennzeichen" -> §16 FZV

 

Des weiteren muss er ja irgendwie zum TÜV fahren, oder? Da sind Tipps nicht fehl am Platze

ESP und Frontantrieb sind mir suspekt

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Stimmt, das sagt der Tüv hier auch, hatte mich auch mal danach erkundigt

 

Das verstehe ich momentan nicht:

 

http://www.tuv.com/de/vollgutachten.html

 

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren

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Solange alle Daten zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung vorhanden sind, braucht man generell nur noch eine HU. Das ist der Fall wenn alte deutsche Papiere vorhanden sind, oder eben ne Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung-COC). Ne weitere Möglichkeit ist eine Datenbestätigung die du ebenfalls bei jeder Prüforganisation kriegen solltest. Erst wenn nix von alledem zutrifft brauchst du ne Einzelabnahme (§21). Steht übrigens alles im §14(2) der FZV.

 

Gruß Andi

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