Bloody_Bayonet Geschrieben: 24. Oktober 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Hallo, Ich hab da eine Frage, ich mache graden einen 325e fertig der 2 Jahre stillgelegt in einer Scheune stand. Ich bearbeite ihn grade, da der Rost seine SPuren hinterlassen hat, ich will den wohl nächstes jahr fertig machen und dann anmelden. Ist eine Neuabnahme aufgrund der langen Stilllegungszeit nötig? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xaan Geschrieben: 24. Oktober 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2010 Nein, Vollabnahme erst nach 7 Jahren. Zitieren [/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 25. Oktober 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Oktober 2010 Einfach zum TÜV fahren - am besten mit nem Kurzzeitkennzeichen - und ne normale HU machen. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BMWGSi Geschrieben: 25. Oktober 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Oktober 2010 Wenn die Möglichkeit besteht gehts auch mit nem Trailer, der Wagen brauchtkeine Zulassung für die HU. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
WolfManE30 Geschrieben: 25. Oktober 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Oktober 2010 mit doppelkarte der versicherung, bzw EVN kannst doch glaub sogar auf kürzestem weg zum TÜV und danach zur zulassungsstelle fahren ohne zulassung. oder verwechsel ich da was? Zitieren Gruß Wolfgang"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick -- Suche: > Cabrio Kotflügel Beifahrerseite> Außenspiegel mauritiusblau oder schwarz> Lederbezug Rückenlehne Cabrio Rücksitz, schwarz.> Stellmotoren und Schalter für LWR aus e34 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BMWGSi Geschrieben: 25. Oktober 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Oktober 2010 Man kann ein Auto abmelden und unverzüglich ohne Stempel, sogar ohne Kennzeichen noch den kürzesten Weg innerhalb der Stadt zur Heimadresse bzw. dahin wo man die Garage nachweislich hat. Mehr als 30 km sind aber wohl auch nicht erlaubt.Das ganze muss dann bis 0.00 h passiert sein weil dann der neue Tag beginntund kein Versicherungsschutz mehr besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
greencab_m60 Geschrieben: 25. Oktober 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Oktober 2010 Man kann ein Auto abmelden und unverzüglich ohne Stempel, sogar ohne Kennzeichen noch den kürzesten Weg innerhalb der Stadt zur Heimadresse bzw. dahin wo man die Garage nachweislich hat. Mehr als 30 km sind aber wohl auch nicht erlaubt.Das ganze muss dann bis 0.00 h passiert sein weil dann der neue Tag beginntund kein Versicherungsschutz mehr besteht. nah dran, aber trotzdem falsch.... hatten wir doch erst, son versicherungstreat (was darf und was nicht) Zitieren grüsse torsten Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthaltenM60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide .. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
FocusAC Geschrieben: 25. Oktober 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Oktober 2010 Man darf ohne Zulassung (egal ob mit entstempelten Kz oder ohne), aber mit Deckungskarte, zur Zulassungsstelle fahren. Zum Tüv nur mit Kurzzeit oder Händlerkennzeichen Zitieren ESP und Frontantrieb sind mir suspekt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xaan Geschrieben: 25. Oktober 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Oktober 2010 Erstens ist das nicht das Thema, er will das garnicht wissen, und ja, man kann vorher zum Tüv fahren, habe ich selber schon gemacht. (Vorher mit Versicherung besprochen) Zitieren [/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-Schraubär Geschrieben: 25. Oktober 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Oktober 2010 Nein, Vollabnahme erst nach 7 Jahren. Gibts nicht mehr!!! Ab Mai 2009! Mein papa hat sein Maserati nach 7 Jahren tüven wollen, der tüver sagte vollabnahme gibt's dafur nicht mehr. Zitieren "Es gibt keine Aufholjagd von Audi. Bislang werden wir vor allem kopiert, nicht eingeholt."- Helmut Panke (Geschäftsführer bei BMW) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xaan Geschrieben: 25. Oktober 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Oktober 2010 Versteh ich jetzt nicht? Les dir deinen satz nochmal durch. Hat er jetzt Tüv oder nicht? Zitieren [/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
FocusAC Geschrieben: 26. Oktober 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Oktober 2010 Erstens ist das nicht das Thema, er will das garnicht wissen, und ja, man kann vorher zum Tüv fahren, habe ich selber schon gemacht. (Vorher mit Versicherung besprochen) Danke für den Hinweis Nichtsdestotrotz kam der Hinweis dass er damit fahren dürfe- und selbst wenn die Versicherung es weiß, ist es nicht zulässig. §23 IV StVZO ist nicht mehr existent seit die FZV eingeführt wurde. Und die sagt "nur mit Überführungs/Händlerkennzeichen" -> §16 FZV Des weiteren muss er ja irgendwie zum TÜV fahren, oder? Da sind Tipps nicht fehl am Platze Zitieren ESP und Frontantrieb sind mir suspekt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-Jenny Geschrieben: 28. Oktober 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Oktober 2010 Gibts nicht mehr!!! Ab Mai 2009! Stimmt, das sagt der Tüv hier auch, hatte mich auch mal danach erkundigt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
324td Geschrieben: 28. Oktober 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Oktober 2010 Gibts nicht mehr!!! Ab Mai 2009! Stimmt, das sagt der Tüv hier auch, hatte mich auch mal danach erkundigt heisst das wenn bei euch in D ein auto länger als 7 jahre irgendwo in einer scheune steht kann man es nur mehr wegwerfen??? mfgfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HarroQ Geschrieben: 28. Oktober 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Oktober 2010 Stimmt, das sagt der Tüv hier auch, hatte mich auch mal danach erkundigt Das verstehe ich momentan nicht: http://www.tuv.com/de/vollgutachten.html http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-Jenny Geschrieben: 28. Oktober 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Oktober 2010 Kann nur das sagen was unser Tüv mir gesagt hat, und die meinten das es die 21ger Abnahme so nicht mehr gibt, nur noch für Fahrzeuge, die aus dem Ausland sind und für die keine COC Papiere zu bekommen sind....... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Cygnus Geschrieben: 31. Oktober 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Oktober 2010 Solange alle Daten zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung vorhanden sind, braucht man generell nur noch eine HU. Das ist der Fall wenn alte deutsche Papiere vorhanden sind, oder eben ne Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung-COC). Ne weitere Möglichkeit ist eine Datenbestätigung die du ebenfalls bei jeder Prüforganisation kriegen solltest. Erst wenn nix von alledem zutrifft brauchst du ne Einzelabnahme (§21). Steht übrigens alles im §14(2) der FZV. Gruß Andi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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