BöhserOnkel Geschrieben: 17. September 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 17. September 2010 Eine bekannte von mir hatte einen Vorfahrtsunfall in der Probezeit (sie ist schuld) Bußgeldbescheid kam bereits, stand drinn 143€ und 3 Punkte, aber nichts davon das sie den Lappen abgeben müsse oder so, kommt da noch was oder glaubt ihr das ist erledigt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Fabi* Geschrieben: 17. September 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 17. September 2010 Probezeit + Punkte = Nachschulung & Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre Zitieren Viele GrüßeFabi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Dan Geschrieben: 17. September 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 17. September 2010 Probezeit + Punkte = Nachschulung & Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre so sieht das aus im Rechtsstaat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 17. September 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 17. September 2010 Und die Anordnung der NAchschulung und die Verlängerung der Probezeit ist ein Verwaltungsakt und unterliegt damit NICHT der 3-monatigen Verjährung! Kann also nauch noch nach über einem Jahr angeordnet werden. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BöhserOnkel Geschrieben: 17. September 2010 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 17. September 2010 Soll heissen, kann sein das da noch etwas kommt ja?! Naja hat sie halt Pech gehabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 17. September 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 17. September 2010 ja, das soll es heissen.Bei mir kam die Anordnung zur Nachschulung und die Mitteilung zur Verlängerung der Probezeit 2 Monate nach Probezeitablauf und insgesamt 15 Monate nach der Tat. Der Bussgeldbescheid für die Tat kam einen Tag nach 3-Monatsverjährung in meinen briefkasten. Aber da zählt ja das Datum der Unterschrift und nicht, wann das Schreiben beim Bürger ankommt. Achtung: Die Schreiben vom Bürger müssen rechtzeitig beim Amt sein!!! Einsprüche waren alle erfolglos und wurden mit o.g. Argumenten abgeschmettert (Teilweise sogar vom Richter bestätigt). Und noch was zum Lachen:Im Schreiben zur Anordnung der Nachschulung steht drin:Auch wenn Sie Einspruch gegen diese Anordnung einlegen müssen Sie die Nachschulung bis zum o.g. Termin durchführen. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass der Fahranfänger so schnell wie möglich nachgeschult wird. Der Termin war so ca. 6 bis 8 Wochen in der Zukunft Die Anordnung kam wie oben schon geschrieben 15 Monate und zig Tausend Kilometer nach der Tat.Aber ich musste sie machen Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
nicolas Geschrieben: 17. September 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 17. September 2010 kleine info was einen da erwartet. bei einem aufbauseminar kann man gut 300€ einplanen.das aufbauseminar beinhaltet 4 sitzungen zu je 135min. und eine fahrprobe ca. 30min. man muss zu jeder sitzung erscheinen und am ende die teilnahmebestätigung innerhalb einer gewissen frist beim stva abgeben, sonst droht entzug der fahrerlaubniss. Zitieren Nothing else! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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