Zöppelsuse Geschrieben: 15. August 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 15. August 2010 Nabend! Mein Männe hat einen neunen Job in einer renomierten Firma angeboten bekommen, nun steht aber in seinem jetzigen Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.Meines Wissens nach ist das unzulässig, oder irre ich mich da? LGSusan:sonne: Zitieren [Heute 22:24] BMW-Evolution: Heute 21:12] maxxl: keeg pennt auf der couch,carogon aufen schreibtisch und evo hält die schreibtischlampe für die sonne Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 15. August 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 15. August 2010 wieso sollte das unzulässig sein?Das ist schon zulässig. Eigentlich auch zum Vorteil von Deinem Mann. Nur beim Wechsel ist das natürlich doof.Aber wenn der neue AG ihn haben will, dann wird er wohl so lang warten. Oder der alte AG stellt ihn für die Zeit frei. Nachfragen kostet nichts. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 15. August 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 15. August 2010 In solchen Fällen verhandelt der neue AG mit dem aktuellen AG im Normalfall.Abfindung, Auslöse, Freistellung etc. Also "spezial" Wenn der neue AG ernsthaftes Interesse hat dann klappt es so und der Arbeitnehmer braucht sich um nix zu kümmern ausser noch selbst zu kündigen.Klappt das alles nicht muss der neue AG halt warten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
eta4life Geschrieben: 15. August 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 15. August 2010 Eventuell gibt es auch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages, um die Kündigungsfrist zu verkürzen. In der Regel hat der AG auch nichts dagegen, einen AN der gehen will, kann man eh nicht halten... Ist aber alles Verhandlungssache, und eine Frage des diplomatischen Geschickes! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ehrengarde Geschrieben: 15. August 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 15. August 2010 Ich kann mich meinen Vorrednern anschließen. Je nach Betriebszugehörigkeit kann die Frist sogar noch länger sein. Hatte so einen Fall auch schon mal in der Familie. Mein Vater hat seinem alten AG dann angeboten, einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung zu unterschreiben, wenn er dafür im Gegenzug zum nächsten 1. entlassen wird. Alter AG hat unterschrieben ohne zu meckern und Vater konnte sofort beim neuen AG anfangen. Zitieren http://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/dmauss.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 16. August 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2010 Jepp! Auch wenn aktuelle Verträge bzw. die gesetzliche Regelung andere (kürzere) Kündigungszeiten beinhalten, so behalten alte Verträge doch ihre Gültigkeit und es können auch weiterhin Verträge mit individuellen Kündigungszeiten geschlossen werden. Daher: Am besten mal mit der Personalabteilung reden was möglich wäre und danach mit dem Abteilungsleiter. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Zöppelsuse Geschrieben: 16. August 2010 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2010 Danke für Eure Antworten Männer! Zitieren [Heute 22:24] BMW-Evolution: Heute 21:12] maxxl: keeg pennt auf der couch,carogon aufen schreibtisch und evo hält die schreibtischlampe für die sonne Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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