Mani1 Geschrieben: 17. Juli 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 Hi Leute.Bin letztens mal mit dem Firmenauto auf der BAB meim Vordermann zu nah aufgefahren.Hab jetzt die Anhörung bekommen.Sollte ich da freiwillge Angaben machen, also wieso und warum usw.oder lieber nix dazu schreiben, weil das ja auch zum schlechteren für mich ausgelegt werden kann.Zahlen werd ich ja wohl oder übel müssen.Könnte es durch freiwillige Angaben weniger werden was ich zahlen muss? Eher nicht oder:frage:Ich hätte geschrieben, das ich seit 20 Jahren unfallfrei fahre, mir mühe gebemich an die Verkehrsvorschriften zu halten, und das ich nicht einer bin der drängeltoder zu nah auffährt. Da ich aber aus beruflichen gründen täglich einige 100km fahre,muss ich wohl in diesem moment, aus welchem Grund auch immer, abgelenkt oder kurzunkonzentriert gewesen sein. Was ja auch stimmt. Blöd oder? Ich glaube ich schreibe lieber nix.Jemand erfahrung mit sowas? Der spass kostet mich 180Euro und 3Points.Gruß Mani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tiijey Geschrieben: 17. Juli 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 Diesen Satz würde ich mit Sicherheit auslassen muss ich wohl in diesem moment, aus welchem Grund auch immer, abgelenkt oder kurzunkonzentriert gewesen sein. weil! weil das ja auch zum schlechteren für mich ausgelegt werden kann. Zitieren Gruß tiijey http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 17. Juli 2010 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 Diesen Satz würde ich mit Sicherheit auslassen muss ich wohl in diesem moment, aus welchem Grund auch immer, abgelenkt oder kurzunkonzentriert gewesen sein. weil! weil das ja auch zum schlechteren für mich ausgelegt werden kann. Ja weil ich grade an eine süße Schnecke gedacht hab. Jeder ist irgend wann mal unkonzentriert. Und jeder ist nen anderen schon mal zu nah aufgefahren. Kein Mensch kann ständig konzentriert Autofahren. Es gibt immer irgendwelche momente in denen man abgelenkt ist. Aber du hast schon recht. Also besser gar nix schreiben. Gruß Mani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 17. Juli 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 Also besser gar nix schreiben. würd ich auch machen. das ne "ausrede" nen preiswertes bußgeld bringt wäre mir neu. wenn du das denen schreibst was du uns geschreiben hast mit der unkonzentriertheit könnte im dümmsten falle ne MPU nachsich ziehn um dem stva zu beweisen das du in der lage bist nen fahrzeug zu führen. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 17. Juli 2010 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 Ich könnte ja auch schreiben.Liebe Leute von der Polizei.Es tut mir ausserordentlich leid was mir da für ein Missgeschick passiert ist.Aber mein Chef der schickt mich dermaßen in der Gegend rum das mir nicht mal Zeit bleibtmeine vorgeschriebenen Pausen einzuhalten.Im übrigen war ich gestern Abend noch auf einer Party eingeladen.Dort wurde einiges an Alkohol weggeschluckt, und ich kam erst morgends gegen 7Uhrnachhause. In folge dessen fand ich natürlich keinen ausreichenden Schlaf, war dann wärend der Arbeit auch ziemlich müde, und muss wohl, als sie mich gefilmt haben in einen kurzen Sekundenschlaf gefallen sein.Ich bitte Sie nachsicht mit mir zu haben.In Zukunft werde ich versuchen, Partys die bis in die frühen morgenstunden gehen zu vermeiden, und mein Alkoholkonzum etwas einzuschränken. Das ständige besoffen sein regt mich nämlich selbst schon auf.Vielen Dank für Ihr Verständniss.Mfg.Alles nur spass.:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 17. Juli 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 jaaaaaa der brief is gut. pack dann gleich noch deinen führerschein mit rein und schick ihn per einschreiben mit rückschein. dann weisste auch das dein lappen gut aufgehoben ist und kannst bei der nächsten kontrolle sagen: meinen führerschein? habt ihr da etwa nicht drauf aufgepasst? :-D:-D Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-Jenny Geschrieben: 17. Juli 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 Mir ist das letztes Jahr erst passiert, das ich zu nah aufgefahren bin, mir haben sie ein saftiges Bußgeld aufgebrummt und dann noch einen Monat meinen Lappen einkassiert! Ich konnte dagegen nicht machen, hab mich allerdings nicht dazu geäußert, wie und warum das passiert ist! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 17. Juli 2010 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 Also besser gar nix schreiben. würd ich auch machen. das ne "ausrede" nen preiswertes bußgeld bringt wäre mir neu. wenn du das denen schreibst was du uns geschreiben hast mit der unkonzentriertheit könnte im dümmsten falle ne MPU nachsich ziehn um dem stva zu beweisen das du in der lage bist nen fahrzeug zu führen. Ja hast recht.Ich werde auch nix schreiben.Obwohl ich es harmlos ausgedrückt als nicht richtig empfinde, jemandemeinen Strick draus zu drehen wenn er sagt unkonzentriert gewesen zu sein.Wie schon gesagt. Jeder ist mal unkonzentriert.Und das wissen die vom stva auch. Das weiß jeder normal denkende Mensch.Zum beispiel kleinere Auffahrunfälle im Stadtverkehr.Woraus resultieren die? Aus unkonzentriertheit.Dann müßte jeder der mal einem drauffährt zur MPU.Aber naja. Ist halt so.Kann man nix machen.Gruß Mani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 17. Juli 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 na so nen aussage muss ja nicht zwangsmässig zur MPU führen. wenn aber schon ein kraftfahrer zur MPU verdonnert wird wenn er innerhalb 12 monaten mehrmals geblitzt wurde........... ich kann froh sein das nicht überall an autobahnbrücken abstandsmessungen vorgenommen werden. weil versucht mal mitm 40tonner die vorgeschriebnen 50meter abstand zum vordermann einzuhalten..... Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 17. Juli 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 joo, mathes... dann kannste auch gleich rechts ran fahren. jeder penner meint: guck, ne lücke!! und rein. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 17. Juli 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 @Mani; aus eigener Erfahrung, spar Dir irgendwelche Erklärungen, das interessiert keine Sau. Du kannst Dir mit einer Erklärung nur mehr Ärger machen als wenn Du gar nichts schreibst. Ich würde noch nicht mal Angaben zum Fahrer machen, Fristen ausnutzen, fertig. Scheiß' was auf die 180 EUR, sei froh, das es nur drei Punkte sind, die sind in gut zwei Jahren wieder weg. Die Denkweise von Justiz, Behörden und Richtern ist eine andere wie Du annimmst. Du gehst davon aus - das lese ich aus Deinen Erklärungen, und so dachte ich früher auch - , das man Dir zugute hälte, dass Du Dich trotz vieler Kilometer immer vernünftig verhälst und dieser Fall ein Ausrutscher war und man Dir ihn daher 'verzeiht'. Dem ist nicht so !! Du bekommst weder Gutschriften noch Rabatte oder Gutwill aufgrund jahrelanger Unauffälligkeiten sondern eher eine Strafverschärfung, weil Du im letzten Satz zugibst, dass Du bewußt abgelenkt warst. Dass Du grundsätzlich nicht drängelst, mag sein, ist aber irrelevant aufgrund des vorgeworfenen Tatbestandes. Hier warst Du zu dicht dran, fertig.Selbst wenn ein Richter Dir alles positiv anrechnen würde, wird er Dich ausschließlich nach den Indizien, Zeigenaussagen oder Videobeweisen zum Standardsatz verurteilen. Der einzige, der Dich rausboxen kann ist ein Anwalt, der Verfahrensfehler oder Abwicklungsinterna so ausnutzt, dass das irgendwie zu Deinen Gunsten im Sande verläuft. Ich hätte geschrieben, das ich seit 20 Jahren unfallfrei fahre, mir mühe gebemich an die Verkehrsvorschriften zu halten, und das ich nicht einer bin der drängeltoder zu nah auffährt. Da ich aber aus beruflichen gründen täglich einige 100km fahre,muss ich wohl in diesem moment, aus welchem Grund auch immer, abgelenkt oder kurzunkonzentriert gewesen sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Cosmo-e30 Geschrieben: 17. Juli 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 Hmm, am besten nix zu schreiben. Die Strafe macht ja auch Sinn, ich mein, man kann wenigstens bei so Sachen wie Abstand wirklich mal lernen aufzupassen, ist nicht ohne Grund ne häufige Unfallursache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 17. Juli 2010 Autor #13 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2010 ok.Danke für die Tipps. Ich werde dann auch nix dazu schreiben.Also auf der Anhörung des Betroffenen schreibich nur Angaben zu Person rein.Freiwillige Angaben schreib ich nix.Ganz unten steht noch Angaben zur Sache.Waren sie verantwortlicher Fahrzeugführer.Da kreuze ich ja an oder? Ich wars ja.Wird der Verkehrsverstoß zugegeben?Ja oder nein.Soll ich da ja ankreuzen oder auch garnix machen?Ich könnte zwar nen Anwalt nehmen,aber ob das was bringt?Ich denke ich werde das zahlen,und damit hat es sich.Gruß Mani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JJ Geschrieben: 18. Juli 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2010 ganz frech den verstoß nicht zugeben. kannst ja beim bußgeld noch 1 cent mehr überweisen, dadurch habens ihre bearbeitungsgebühr doppelt und können sie dir nicht nicht nochmal auferlegen. wenn du noch terror dazu willst, schreib deine verfahrensnummer rein plus trinkgeld.... PS: mir ist mal ein videowagen direkt in den abstand zum vordermann reingezogen, aber mit mehr als 1 mann extra im auto haben die nicht gerechnet... verfahren eingestellt. Zitieren Cirrusblaue Grüsse JJ Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 18. Juli 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2010 Ich würde bezahlen,weil,sollte durch deine Aussage ein VORSATZ erkenntlich sein,oder ein Verhalten das zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erscheint,,,,,VERSCHLIMMBESSERT SICH das ganze und landet wegen Verkehrsgefährdung vor Gericht.Es gibt etliche solcher Fälle wo man besser die Fresse gehalten hätte,ein Freund von mir hat so seine Strafe von 1monat Fahrverbot,durch den VORSATZ auf ein halbes Jahr erhöht.grußRR Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M50Tobi Geschrieben: 18. Juli 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2010 ganz frech den verstoß nicht zugeben. kannst ja beim bußgeld noch 1 cent mehr überweisen, dadurch habens ihre bearbeitungsgebühr doppelt und können sie dir nicht nicht nochmal auferlegen. wenn du noch terror dazu willst, schreib deine verfahrensnummer rein plus trinkgeld..... und was bringt dir das?? Zitieren Gruß Tobi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 19. Juli 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Juli 2010 Naja, im Augenblick hat er wohl erst mal einen Anhörungsbogen bekommen, mehr nicht. Und da würde ich nach gemachten Erfahrungen bei einem solchem Verstoß nur die Pflichtfelder ausfüllen und mich zur Sache überhaupt nicht äußern. Dann wird die Behörde weiter ermitteln und ihm einen Bußgeldbescheid erstellen. Und wenn da im Tatvorwurf Fehler oder Pannen stecken oder sich der Verstoß als unhaltbar erweist, kann man dagegen vorgegehen. Gebe ich aber im Vorfeld irgendwas zu, kann ich es später praktisch nicht mehr korrigieren. Er selber hat nicht gemessen, also kann er auch nicht sagen, ob und wie dicht er dran war und ob die Vorwürfe stimmen. Keine Aussage zum Fahrer bedeutet nicht, dass er 'nicht gefahren' ist, sondern nur, dass er sich nicht dazu äußert, wer gefahren ist. Und das ist legal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 19. Juli 2010 Autor #18 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Juli 2010 Danke StefM3 Dann werde ich da mal nix reinschreibenaußer die Pflichtangaben. Ankreuzen werd ich gar nix.Dann abwarten was kommt und eventuell ab zum Rechtsanwalt.Gruß Mani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
vincentd Geschrieben: 19. Juli 2010 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Juli 2010 Bei 3 Punkten und 180 Euro kein Fahrverbot??? Sei froh wenn´s so ist und überweise ganz schnell die Kohle. Zitieren es gibt nur eine wahre Borussia! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 19. Juli 2010 Autor #20 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Juli 2010 (bearbeitet) Nein kein Fahrverbot.Gott sei Dank!!Im mom muss ich noch nix überweisen.Hab erst mal den Anhörungsbogen bekommen. http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/widrigkeiten/content_02_02.html Bearbeitet: 19. Juli 2010 von Mani1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scotchman Geschrieben: 22. Juli 2010 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2010 Zum Anhörungsbogen: Niemand ist verpflichtet, diesen auszufüllen und zurückzusenden. Erst recht besteht keine Pflicht, Angaben zur Sache zu machen. Ich würde von meinem Auskunftsverweigerungsrecht auch immer Gebrauch machen. Also: Es besteht keine Veranlassung, den Bogen zurückzuschicken und erst recht nicht, beim Feld "Geben Sie den Verstoß zu?" Ja anzukreuzen. Die Geldbuße reduziert sich durch diese Kooperation nicht. Ich predige an dieser Stelle einmal mehr für meine Berufskollegenschar: Meines Erachtens nach empfiehlt sich nämlich auch der Gang zum Rechtsanwalt. Der kann dann erst einmal Akteneinsicht nehmen und den Vorgang prüfen. Nur ein paar Beispiele. Ist das Messgerät noch geeicht?Ist es richtig aufgestellt?Ist der Messbeamte geschult gewesen? Gerade bei Abstandsverstößen gibt es zurzeit bei den Juristen Streit, ob überhaupt das Anfertigen von Beweisvideos zulässig ist. Im Auge haben sollte man nur die Kosten. Das Anwaltshonorar ist höher als das Bußgeld. Bei einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung kann einem das Kostenrisiko dabei noch egal sein... Gruß Ulli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 18. September 2010 Autor #22 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2010 So leute, es gibt gute Neuigkeiten:D Habe also den Anhörungsbogen nur mit denPflichtangaben ausgefüllt und zurückgeschickt.Hab sonst nix weiter reingeschrieben.Also keine Angaben warum und wieso. Dachte schon die haben mich vergessen.Bis grade eben als der Briefträger da war.Hab den Umschlag gesehen und dachte mir Schei....Hab dann aufgemacht, und was steht drin.? das unter obengenanntem Aktenzeichen geführte Ermittlungsverfahren wird nach Par. blablablader Verordnung über Zuständigkeiten imOrdnungswidrigkeitenrecht vom 21.10.1997 eingestellt.:daumen:Vor Erlaß eines Bußgeldbescheides werden keine Kosten erstattet. Ich weiß zwar nicht warum und wieso die das eingestellt haben,ist mir aber auch Wurst. Bin nur froh und freu mich:freak:Gruß Mani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kharn Geschrieben: 18. September 2010 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2010 Glückwunsch! Zitieren „Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.“ Erasmus von Rotterdam:klug: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 18. September 2010 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2010 So leute, es gibt gute Neuigkeiten:D Habe also den Anhörungsbogen nur mit denPflichtangaben ausgefüllt und zurückgeschickt.Hab sonst nix weiter reingeschrieben.Also keine Angaben warum und wieso. Dachte schon die haben mich vergessen.Bis grade eben als der Briefträger da war.Hab den Umschlag gesehen und dachte mir Schei....Hab dann aufgemacht, und was steht drin.? das unter obengenanntem Aktenzeichen geführte Ermittlungsverfahren wird nach Par. blablablader Verordnung über Zuständigkeiten imOrdnungswidrigkeitenrecht vom 21.10.1997 eingestellt.:daumen:Vor Erlaß eines Bußgeldbescheides werden keine Kosten erstattet. Ich weiß zwar nicht warum und wieso die das eingestellt haben,ist mir aber auch Wurst. Bin nur froh und freu mich:freak:Gruß Mani manchmal hilft es doch einfach die füsse stillzuhalten. ich möcht nicht wissen wie viele aufso nen schreiben mit fadenscheinigen ausreden antworten und sich somit eventuell selber reinreiten. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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