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Zu nah aufgefahren.


Mani1
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Hi Leute.

Bin letztens mal mit dem Firmenauto auf der

BAB meim Vordermann zu nah aufgefahren.:wall:

Hab jetzt die Anhörung bekommen.

Sollte ich da freiwillge Angaben machen, also wieso und warum usw.

oder lieber nix dazu schreiben, weil das ja auch zum schlechteren für mich ausgelegt werden kann.

Zahlen werd ich ja wohl oder übel müssen.

Könnte es durch freiwillige Angaben weniger werden was ich zahlen muss? Eher nicht oder:frage:

Ich hätte geschrieben, das ich seit 20 Jahren unfallfrei fahre, mir mühe gebe

mich an die Verkehrsvorschriften zu halten, und das ich nicht einer bin der drängelt

oder zu nah auffährt. Da ich aber aus beruflichen gründen täglich einige 100km fahre,

muss ich wohl in diesem moment, aus welchem Grund auch immer, abgelenkt oder kurz

unkonzentriert gewesen sein.

 

Was ja auch stimmt.

 

Blöd oder? Ich glaube ich schreibe lieber nix.

Jemand erfahrung mit sowas?

 

Der spass kostet mich 180Euro und 3Points.

Gruß Mani

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Diesen Satz würde ich mit Sicherheit auslassen ;-)

 

muss ich wohl in diesem moment, aus welchem Grund auch immer, abgelenkt oder kurz

unkonzentriert gewesen sein.

 

weil!

 

weil das ja auch zum schlechteren für mich ausgelegt werden kann.

Gruß tiijey

 

 

 

http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg

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Diesen Satz würde ich mit Sicherheit auslassen ;-)

 

muss ich wohl in diesem moment, aus welchem Grund auch immer, abgelenkt oder kurz

unkonzentriert gewesen sein.

 

weil!

 

weil das ja auch zum schlechteren für mich ausgelegt werden kann.

 

Ja weil ich grade an eine süße Schnecke gedacht hab.

Jeder ist irgend wann mal unkonzentriert.

Und jeder ist nen anderen schon mal zu nah aufgefahren.

Kein Mensch kann ständig konzentriert Autofahren.

Es gibt immer irgendwelche momente in denen man abgelenkt ist.

Aber du hast schon recht.

Also besser gar nix schreiben.

Gruß Mani

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Also besser gar nix schreiben.

 

würd ich auch machen. das ne "ausrede" nen preiswertes bußgeld bringt wäre mir neu.

 

 

wenn du das denen schreibst was du uns geschreiben hast mit der unkonzentriertheit könnte im dümmsten falle ne MPU nachsich ziehn um dem stva zu beweisen das du in der lage bist nen fahrzeug zu führen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ich könnte ja auch schreiben.

Liebe Leute von der Polizei.

Es tut mir ausserordentlich leid was mir da für ein Missgeschick passiert ist.

Aber mein Chef der schickt mich dermaßen in der Gegend rum das mir nicht mal Zeit bleibt

meine vorgeschriebenen Pausen einzuhalten.

Im übrigen war ich gestern Abend noch auf einer Party eingeladen.

Dort wurde einiges an Alkohol weggeschluckt, und ich kam erst morgends gegen 7Uhr

nachhause. In folge dessen fand ich natürlich keinen ausreichenden Schlaf, war dann wärend der Arbeit auch ziemlich müde, und muss wohl, als sie mich gefilmt haben in einen kurzen Sekundenschlaf gefallen sein.

Ich bitte Sie nachsicht mit mir zu haben.

In Zukunft werde ich versuchen, Partys die bis in die frühen morgenstunden gehen zu vermeiden, und mein Alkoholkonzum etwas einzuschränken. Das ständige besoffen sein regt mich nämlich selbst schon auf.:daumen:

Vielen Dank für Ihr Verständniss.

Mfg.

Alles nur spass.:D:D

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jaaaaaa der brief is gut. pack dann gleich noch deinen führerschein mit rein und schick ihn per einschreiben mit rückschein. dann weisste auch das dein lappen gut aufgehoben ist und kannst bei der nächsten kontrolle sagen: meinen führerschein? habt ihr da etwa nicht drauf aufgepasst?

 

:-D:-D:-D

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Mir ist das letztes Jahr erst passiert, das ich zu nah aufgefahren bin, mir haben sie ein saftiges Bußgeld aufgebrummt und dann noch einen Monat meinen Lappen einkassiert!

 

Ich konnte dagegen nicht machen, hab mich allerdings nicht dazu geäußert, wie und warum das passiert ist!

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Also besser gar nix schreiben.

 

würd ich auch machen. das ne "ausrede" nen preiswertes bußgeld bringt wäre mir neu.

 

 

wenn du das denen schreibst was du uns geschreiben hast mit der unkonzentriertheit könnte im dümmsten falle ne MPU nachsich ziehn um dem stva zu beweisen das du in der lage bist nen fahrzeug zu führen.

 

 

Ja hast recht.

Ich werde auch nix schreiben.

Obwohl ich es harmlos ausgedrückt als nicht richtig empfinde, jemandem

einen Strick draus zu drehen wenn er sagt unkonzentriert gewesen zu sein.

Wie schon gesagt. Jeder ist mal unkonzentriert.

Und das wissen die vom stva auch. Das weiß jeder normal denkende Mensch.

Zum beispiel kleinere Auffahrunfälle im Stadtverkehr.

Woraus resultieren die? Aus unkonzentriertheit.

Dann müßte jeder der mal einem drauffährt zur MPU.

Aber naja. Ist halt so.

Kann man nix machen.

Gruß Mani

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na so nen aussage muss ja nicht zwangsmässig zur MPU führen. wenn aber schon ein kraftfahrer zur MPU verdonnert wird wenn er innerhalb 12 monaten mehrmals geblitzt wurde...........

 

 

ich kann froh sein das nicht überall an autobahnbrücken abstandsmessungen vorgenommen werden. weil versucht mal mitm 40tonner die vorgeschriebnen 50meter abstand zum vordermann einzuhalten.....

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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joo, mathes... dann kannste auch gleich rechts ran fahren. jeder penner meint: guck, ne lücke!! und rein.

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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@Mani; aus eigener Erfahrung, spar Dir irgendwelche Erklärungen, das interessiert keine Sau.

 

Du kannst Dir mit einer Erklärung nur mehr Ärger machen als wenn Du gar nichts schreibst. Ich würde noch nicht mal Angaben zum Fahrer machen, Fristen ausnutzen, fertig.

 

Scheiß' was auf die 180 EUR, sei froh, das es nur drei Punkte sind, die sind in gut zwei Jahren wieder weg.

 

 

Die Denkweise von Justiz, Behörden und Richtern ist eine andere wie Du annimmst. Du gehst davon aus - das lese ich aus Deinen Erklärungen, und so dachte ich früher auch - , das man Dir zugute hälte, dass Du Dich trotz vieler Kilometer immer vernünftig verhälst und dieser Fall ein Ausrutscher war und man Dir ihn daher 'verzeiht'. Dem ist nicht so !!

Du bekommst weder Gutschriften noch Rabatte oder Gutwill aufgrund jahrelanger Unauffälligkeiten sondern eher eine Strafverschärfung, weil Du im letzten Satz zugibst, dass Du bewußt abgelenkt warst.

 

Dass Du grundsätzlich nicht drängelst, mag sein, ist aber irrelevant aufgrund des vorgeworfenen Tatbestandes. Hier warst Du zu dicht dran, fertig.

Selbst wenn ein Richter Dir alles positiv anrechnen würde, wird er Dich ausschließlich nach den Indizien, Zeigenaussagen oder Videobeweisen zum Standardsatz verurteilen. Der einzige, der Dich rausboxen kann ist ein Anwalt, der Verfahrensfehler oder Abwicklungsinterna so ausnutzt, dass das irgendwie zu Deinen Gunsten im Sande verläuft.

 

 

Ich hätte geschrieben, das ich seit 20 Jahren unfallfrei fahre, mir mühe gebe

mich an die Verkehrsvorschriften zu halten, und das ich nicht einer bin der drängelt

oder zu nah auffährt. Da ich aber aus beruflichen gründen täglich einige 100km fahre,

muss ich wohl in diesem moment, aus welchem Grund auch immer, abgelenkt oder kurz

unkonzentriert gewesen sein.

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Hmm, am besten nix zu schreiben. Die Strafe macht ja auch Sinn, ich mein, man kann wenigstens bei so Sachen wie Abstand wirklich mal lernen aufzupassen, ist nicht ohne Grund ne häufige Unfallursache.

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ok.

Danke für die Tipps.

Ich werde dann auch nix dazu schreiben.

Also auf der Anhörung des Betroffenen schreib

ich nur Angaben zu Person rein.

Freiwillige Angaben schreib ich nix.

Ganz unten steht noch Angaben zur Sache.

Waren sie verantwortlicher Fahrzeugführer.

Da kreuze ich ja an oder? Ich wars ja.

Wird der Verkehrsverstoß zugegeben?

Ja oder nein.

Soll ich da ja ankreuzen oder auch garnix machen?

Ich könnte zwar nen Anwalt nehmen,aber ob das was bringt?

Ich denke ich werde das zahlen,und damit hat es sich.

Gruß Mani

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ganz frech den verstoß nicht zugeben.

 

kannst ja beim bußgeld noch 1 cent mehr überweisen, dadurch habens ihre bearbeitungsgebühr doppelt und können sie dir nicht nicht nochmal auferlegen. wenn du noch terror dazu willst, schreib deine verfahrensnummer rein plus trinkgeld....

 

PS: mir ist mal ein videowagen direkt in den abstand zum vordermann reingezogen, aber mit mehr als 1 mann extra im auto haben die nicht gerechnet... verfahren eingestellt.

Cirrusblaue Grüsse JJ
:jj:

 

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Ich würde bezahlen,weil,sollte durch deine Aussage ein VORSATZ erkenntlich sein,oder ein Verhalten das zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erscheint,,,,,VERSCHLIMMBESSERT SICH das ganze und landet wegen Verkehrsgefährdung vor Gericht.Es gibt etliche solcher Fälle wo man besser die Fresse gehalten hätte,ein Freund von mir hat so seine Strafe von 1monat Fahrverbot,durch den VORSATZ auf ein halbes Jahr erhöht.grußRR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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ganz frech den verstoß nicht zugeben.

 

kannst ja beim bußgeld noch 1 cent mehr überweisen, dadurch habens ihre bearbeitungsgebühr doppelt und können sie dir nicht nicht nochmal auferlegen. wenn du noch terror dazu willst, schreib deine verfahrensnummer rein plus trinkgeld.....

 

 

und was bringt dir das?? :popo:

Gruß Tobi

 

 

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Naja, im Augenblick hat er wohl erst mal einen Anhörungsbogen bekommen, mehr nicht. Und da würde ich nach gemachten Erfahrungen bei einem solchem Verstoß nur die Pflichtfelder ausfüllen und mich zur Sache überhaupt nicht äußern.

Dann wird die Behörde weiter ermitteln und ihm einen Bußgeldbescheid erstellen. Und wenn da im Tatvorwurf Fehler oder Pannen stecken oder sich der Verstoß als unhaltbar erweist, kann man dagegen vorgegehen. Gebe ich aber im Vorfeld irgendwas zu, kann ich es später praktisch nicht mehr korrigieren.

 

Er selber hat nicht gemessen, also kann er auch nicht sagen, ob und wie dicht er dran war und ob die Vorwürfe stimmen. Keine Aussage zum Fahrer bedeutet nicht, dass er 'nicht gefahren' ist, sondern nur, dass er sich nicht dazu äußert, wer gefahren ist. Und das ist legal.

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Nein kein Fahrverbot.

Gott sei Dank!!

Im mom muss ich noch nix überweisen.

Hab erst mal den Anhörungsbogen bekommen.

 

 

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/widrigkeiten/content_02_02.html





























Bearbeitet: von Mani1
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Zum Anhörungsbogen: Niemand ist verpflichtet, diesen auszufüllen und zurückzusenden. Erst recht besteht keine Pflicht, Angaben zur Sache zu machen.

 

Ich würde von meinem Auskunftsverweigerungsrecht auch immer Gebrauch machen. Also: Es besteht keine Veranlassung, den Bogen zurückzuschicken und erst recht nicht, beim Feld "Geben Sie den Verstoß zu?" Ja anzukreuzen.

 

Die Geldbuße reduziert sich durch diese Kooperation nicht.

 

Ich predige an dieser Stelle einmal mehr für meine Berufskollegenschar:

 

Meines Erachtens nach empfiehlt sich nämlich auch der Gang zum Rechtsanwalt. Der kann dann erst einmal Akteneinsicht nehmen und den Vorgang prüfen. Nur ein paar Beispiele.

 

Ist das Messgerät noch geeicht?

Ist es richtig aufgestellt?

Ist der Messbeamte geschult gewesen?

 

Gerade bei Abstandsverstößen gibt es zurzeit bei den Juristen Streit, ob überhaupt das Anfertigen von Beweisvideos zulässig ist.

 

Im Auge haben sollte man nur die Kosten. Das Anwaltshonorar ist höher als das Bußgeld. Bei einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung kann einem das Kostenrisiko dabei noch egal sein...

 

Gruß

 

Ulli

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  • 1 Monat später...

So leute, es gibt gute Neuigkeiten:D

 

Habe also den Anhörungsbogen nur mit den

Pflichtangaben ausgefüllt und zurückgeschickt.

Hab sonst nix weiter reingeschrieben.

Also keine Angaben warum und wieso.

 

Dachte schon die haben mich vergessen.

Bis grade eben als der Briefträger da war.

Hab den Umschlag gesehen und dachte mir Schei....

Hab dann aufgemacht, und was steht drin.?

 

das unter obengenanntem Aktenzeichen geführte

Ermittlungsverfahren wird nach Par. blablabla

der Verordnung über Zuständigkeiten im

Ordnungswidrigkeitenrecht vom 21.10.1997 eingestellt.:daumen::daumen:

Vor Erlaß eines Bußgeldbescheides werden keine Kosten erstattet.

 

Ich weiß zwar nicht warum und wieso die das eingestellt haben,

ist mir aber auch Wurst. Bin nur froh und freu mich:freak:

Gruß Mani

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So leute, es gibt gute Neuigkeiten:D

 

Habe also den Anhörungsbogen nur mit den

Pflichtangaben ausgefüllt und zurückgeschickt.

Hab sonst nix weiter reingeschrieben.

Also keine Angaben warum und wieso.

 

Dachte schon die haben mich vergessen.

Bis grade eben als der Briefträger da war.

Hab den Umschlag gesehen und dachte mir Schei....

Hab dann aufgemacht, und was steht drin.?

 

das unter obengenanntem Aktenzeichen geführte

Ermittlungsverfahren wird nach Par. blablabla

der Verordnung über Zuständigkeiten im

Ordnungswidrigkeitenrecht vom 21.10.1997 eingestellt.:daumen::daumen:

Vor Erlaß eines Bußgeldbescheides werden keine Kosten erstattet.

 

Ich weiß zwar nicht warum und wieso die das eingestellt haben,

ist mir aber auch Wurst. Bin nur froh und freu mich:freak:

Gruß Mani

 

manchmal hilft es doch einfach die füsse stillzuhalten. :-D

 

ich möcht nicht wissen wie viele aufso nen schreiben mit fadenscheinigen ausreden antworten und sich somit eventuell selber reinreiten.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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