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Zoll bzw Überführungskennzeichen wie geht das?


gz_boy
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hi ich möchte meinen e30 mit zollkennzeichen anmelden geht das?

ein freund von mir hatte das gemacht wenn ich mich nicht täusche ist er damit 2 monate rumgefahren.

 

ich habe gehört das wenn man zollkenzeichen auf dem auto hatte das dieses auto nicht mehr in Deutschland zugelassen werden darf stimmt das??

 

was brauch ich alles dafür damit ich ein zollkennzeichen bekomme

 

 

danke

 

LG

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ich hab erst nen tds verkauft der ins ausland ging.

all inkl hat der spaß für ausfuhrkennziechen 60 gekostet also recht güntsig. er meinte aber auch, er fährt zwar noch ne weile damit rum, aber nochmal in D zulassen geht wohl nur mit "begründung" oder sowas.

weiss leider auch nichts genaues, aber hatte auch gefragt um die kurzzeitkennzeichenaktion evtl zu umgehen.

 

ps: läuft de rhaufen endlich? :D

IMG-20190521-WA0013.jpg

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ich hab erst nen tds verkauft der ins ausland ging.

all inkl hat der spaß für ausfuhrkennziechen 60 gekostet also recht güntsig. er meinte aber auch, er fährt zwar noch ne weile damit rum, aber nochmal in D zulassen geht wohl nur mit "begründung" oder sowas.

weiss leider auch nichts genaues, aber hatte auch gefragt um die kurzzeitkennzeichenaktion evtl zu umgehen.

 

ps: läuft de rhaufen endlich? :D

 

Schad, daß er weg is. Jetzt, wo ich mir`s überlegt hab:cry:

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würde mich auch interessieren...habe keine lust immer 5 tages schilder drauf zu machen, bis ich dazu komme mein auto zu tüven

 

das nutzt dir leider in dem fall nix:

 

Ausfuhrkennzeichen werden von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette (§29 StVZO) und AU erteilt. Außerdem muss für die Zulassung eine gültige Versicherungspolice vorgelegt werden (nur Haftpflichtversicherung möglich, ist europaweit gültig).
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okay...

und wie siehts aus bekommt man das kennzeichen auch nur so lang wie man tüv hat

 

Jaaa, auch das steht in dem Link den du jetzt schon zum zweiten mal bekommen hast...

Lies doch einfach selber mal nach und laß nicht alles die anderen machen.

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Bei Zollkennzeichen steht bei dir ganz klar auf dem KFZ-Brief "Ausfuhr Ausland", das Land ist dann angegeben glaube ich. Mit dem Zollkennzeichen, welches teurer ist, als das normale Kurzzeitkennzeichen, garantiert dir eine Haftpflichtversicherung über die deutsche Grenze hin weg, dein Auto zuversichern. Wenn du das Auto mit Tüv nicht ausführen möchtest, bekommst du, glaube ich auch kein Zollkennzeichen, sondern nur ein normales Kurzzeitkennzeichen. Bei Zollkennzeichen ist für die Behörden das Auto endgültig aus Deutschland verschwunden. Das hat nicht nur was mit den Schildern zutun. Zollkennzeichen sind auch nur 2 Wochen gültig. Wer damit 2 Monate rumfährt muss es auf eigene Kappe nehmen.

Mfg, Simon

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Ich hab "Kurzzeitkennzeichen" bei Wiki eingegeben und habe direkt lesen können daß sie maximal 5 Tage gelten.

Ich unterstelle dir einfach daß du keinen Bock hast zu suchen und dich selber schlau zu machen und deshalb den einfacheren weg hier wählst. Das ist mit Sicherheit nicht der Sinn des Forums!

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hier wurden alle Fragen beantwortet, inkl. Links mit sehr guten Infos. Daher hänge ich mal ein Schloss an die Türe.

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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