gz_boy Geschrieben: 8. Juni 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 hi ich möchte meinen e30 mit zollkennzeichen anmelden geht das? ein freund von mir hatte das gemacht wenn ich mich nicht täusche ist er damit 2 monate rumgefahren. ich habe gehört das wenn man zollkenzeichen auf dem auto hatte das dieses auto nicht mehr in Deutschland zugelassen werden darf stimmt das?? was brauch ich alles dafür damit ich ein zollkennzeichen bekomme danke LG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast fleywa Geschrieben: 8. Juni 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 würde mich auch interessieren...habe keine lust immer 5 tages schilder drauf zu machen, bis ich dazu komme mein auto zu tüven Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 8. Juni 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 ich hab erst nen tds verkauft der ins ausland ging.all inkl hat der spaß für ausfuhrkennziechen 60 gekostet also recht güntsig. er meinte aber auch, er fährt zwar noch ne weile damit rum, aber nochmal in D zulassen geht wohl nur mit "begründung" oder sowas.weiss leider auch nichts genaues, aber hatte auch gefragt um die kurzzeitkennzeichenaktion evtl zu umgehen. ps: läuft de rhaufen endlich? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast fleywa Geschrieben: 8. Juni 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 http://de.wikipedia.org/wiki/Ausfuhrkennzeichen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 8. Juni 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 ich hab erst nen tds verkauft der ins ausland ging.all inkl hat der spaß für ausfuhrkennziechen 60 gekostet also recht güntsig. er meinte aber auch, er fährt zwar noch ne weile damit rum, aber nochmal in D zulassen geht wohl nur mit "begründung" oder sowas.weiss leider auch nichts genaues, aber hatte auch gefragt um die kurzzeitkennzeichenaktion evtl zu umgehen. ps: läuft de rhaufen endlich? Schad, daß er weg is. Jetzt, wo ich mir`s überlegt hab:cry: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cerb Geschrieben: 8. Juni 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 würde mich auch interessieren...habe keine lust immer 5 tages schilder drauf zu machen, bis ich dazu komme mein auto zu tüven das nutzt dir leider in dem fall nix: Ausfuhrkennzeichen werden von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette (§29 StVZO) und AU erteilt. Außerdem muss für die Zulassung eine gültige Versicherungspolice vorgelegt werden (nur Haftpflichtversicherung möglich, ist europaweit gültig). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
gz_boy Geschrieben: 8. Juni 2010 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 ja läuft endlich :D tüv braucht man ja keinen wenn man zollkennzeichen holt oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sven Glückspilz Geschrieben: 8. Juni 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 Wenn du schon den Link nicht liest, könntest du wenigstens den Beitrag direkt über deiner Frage lesen...JA DU BRAUCHST TÜV! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
gz_boy Geschrieben: 8. Juni 2010 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 okay...und wie siehts aus bekommt man das kennzeichen auch nur so lang wie man tüv hat Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Paddy69 Geschrieben: 8. Juni 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 (bearbeitet) Siehe hier:http://de.wikipedia.org/wiki/Ausfuhrkennzeichen Bearbeitet: 8. Juni 2010 von Paddy69 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sven Glückspilz Geschrieben: 8. Juni 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 okay...und wie siehts aus bekommt man das kennzeichen auch nur so lang wie man tüv hat Jaaa, auch das steht in dem Link den du jetzt schon zum zweiten mal bekommen hast...Lies doch einfach selber mal nach und laß nicht alles die anderen machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e_30 Geschrieben: 8. Juni 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
gz_boy Geschrieben: 8. Juni 2010 Autor #13 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 ok danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Simon 325i Geschrieben: 8. Juni 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 Bei Zollkennzeichen steht bei dir ganz klar auf dem KFZ-Brief "Ausfuhr Ausland", das Land ist dann angegeben glaube ich. Mit dem Zollkennzeichen, welches teurer ist, als das normale Kurzzeitkennzeichen, garantiert dir eine Haftpflichtversicherung über die deutsche Grenze hin weg, dein Auto zuversichern. Wenn du das Auto mit Tüv nicht ausführen möchtest, bekommst du, glaube ich auch kein Zollkennzeichen, sondern nur ein normales Kurzzeitkennzeichen. Bei Zollkennzeichen ist für die Behörden das Auto endgültig aus Deutschland verschwunden. Das hat nicht nur was mit den Schildern zutun. Zollkennzeichen sind auch nur 2 Wochen gültig. Wer damit 2 Monate rumfährt muss es auf eigene Kappe nehmen.Mfg, Simon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
gz_boy Geschrieben: 8. Juni 2010 Autor #15 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 gibt es vielleicht auch kurzkennzeichen für 1nen monat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sven Glückspilz Geschrieben: 8. Juni 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 Nein gibt es nicht! Wär ja auch noch schöner wenn jeder monatelang ohne Tüv rumfahren könnte...Aber nochmal: Weißt du nicht wie man Google oder Wikipedia bedient oder bist du nur zu faul? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sven Glückspilz Geschrieben: 8. Juni 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 Zollkennzeichen sind auch nur 2 Wochen gültig. Wer damit 2 Monate rumfährt muss es auf eigene Kappe nehmen.Mfg, Simon Das ist so nicht richtig, schau mal in den Link weiter oben... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
gz_boy Geschrieben: 8. Juni 2010 Autor #18 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 ich habe nichts darüber gefunden ob man sie auch länger als 5 tage benutzen darf, deswegen auch die frage! oder für was gibt es das forum sonst? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sven Glückspilz Geschrieben: 8. Juni 2010 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2010 Ich hab "Kurzzeitkennzeichen" bei Wiki eingegeben und habe direkt lesen können daß sie maximal 5 Tage gelten.Ich unterstelle dir einfach daß du keinen Bock hast zu suchen und dich selber schlau zu machen und deshalb den einfacheren weg hier wählst. Das ist mit Sicherheit nicht der Sinn des Forums! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 9. Juni 2010 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juni 2010 hier wurden alle Fragen beantwortet, inkl. Links mit sehr guten Infos. Daher hänge ich mal ein Schloss an die Türe. GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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