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Xenon und Check Control


Stephan325i
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Servus,

 

habe die Suche bemüht, aber zu meiner Frage nix gefunden.

 

Gleich vorweg ---> ich weiß das Xenon nicht zugelassen ist, und das ist auch nicht meine Frage :D.

 

Habe mir nen Xenonsatz bestellt mit 4300 K, und eben fällt mir ein was macht eigentlich das Check Control wenn ich die H1 Birnen abhänge :frage:.

 

Gut es kommt das Vorschaltgerät an die Leitung, ist dem Check Control das bums und meint das weiterhin die "normalen" Leuchtmittel dranhängen, oder kann es da Probleme geben?

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

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Bei meinem hat das CC nicht gemeckert. Das Vorschaltgerät habe ich direkt an den originalen Anschluss gesteckt.

Da musst du dir keine Gedanken machen.

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Mein CC hat es auch nicht gestört.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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@Kix

 

auf einen kommt nur dann was zu -im Sinn von extensiel negativ- wenn dein Licht daran Schuld währe um einen Unfall auszulösen.

 

Das die ABE erlöscht usw. ist mit bekannt. Aber deswegen kommt man nicht in den Knast, wird Vorbestraft oder ähnliches.

 

Sonst müsste ich eine Akte haben wie ein Roman wegen Auspuffanlagen an Motorrädern ohne Zulassung. Ja richtig gelesen, nicht mal zu laute ABE Anlagen sondern Anlagen ohne jegliche Zulassung. Auch hier ist die ABE erloschen und laufe noch frei rum. Habe halt die einen oder anderen Punke bekommen, aber das Konto ist wieder Sauber.

 

Wenn du mal googelst findest du einige Gerichtsurteile zu diesem Thema und da wurde in der Regel nur eine Verwarnung erhoben ohne Punkte. Die Richter unterscheiden da auf alle Fälle ob der Umbau Verkehrsgefährden ist/war oder nicht. Das eine oder andere Busgeld inkl. 1 Punkt gab es auch, aber das überlebt man.

 

Voraussetzung die Leuchtmittel sind keine Verursacher eines Unfalls und erst dann hast du in der Tat Recht das man ziemlichen Ärger bekommen kann, aber auch dann wiederum nur, wenn wirklich die Xenon Lampen nachweißlich der Auslöser waren.

 

Dieses Risiko versuche ich zu umgehen oder so weit zu minimieren, in dem ich natürlich die Scheinwerfer penibel justiere und nach der Umrüstung einen Blendtest durchführe. Wenn ich feststelle das die Dinger trotz Justage Blenden wie Sau, kommen die umgegend wieder raus.

 

[EDIT] hier was zum Thema erlöschen der Betriebserlaubnis:

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

 

B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

 

 

 

 

...................(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,---->wäre mir neu das durch Xenon aus einem PKW eine Kuh wird.
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist ----> das währe eine Sache wie oben schon geschrieben, werden andere Verkehrsteilnehmer wirklich gefährdet?
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird ----> auch hier hat das Xenon keinen Einfluss drauf......................................

Quelle http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php [/EDIT]

Gruß

Stephan

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ok supi dann passt das ja

Gruß

Stephan

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Bei mir das selbe. Allerdings finden das unsere Grünen garnicht komisch und kontrollieren das auch sofort.

Nen Kumpel von mir wurde direkt abgeschleppt wegen Xenon.

Denke aber das der Grüne vor Ort das entscheidet.

 

MFG Georg

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Meine CC hat's auch nicht gestört.

 

 

Meine Einheit hat es gestört, sporadisch.

Die CC überwacht bei mir nun die Nebelscheinwerfer :-)

 

Meine Beleuchtung leuchtet nicht so komisch blau ;) ... ich denke die meisten Cops gehen von Xenon-Effekt Lampen aus oder stören sich nicht daran, da es nicht blendet oder ähnliches.

Ich hoffe das bleibt so.... find das gut, Nachts ein wenig was zu sehen :daumen:

 

.... ich bin auch schon abends kontrolliert worden, und musste zum Tüv. Eine Kopie von der Abnahme der Rad/Reifen Kombination einholen ;)

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

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Dauerhafte Sperre

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Bastelbert

 

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na ja was soll man da rumheulen? Man hat natürlich H1 Birnen im Handschufach ;-) und da man beim Umbau von den original Konfiguration nix ändert, ist das eine Sache von keinen 10 Minuten und die Lichter sind wieder Serie.

 

Zudem bin ich z.B. in einem Alter in dem man sich bewusst ist was man macht, und auch zu den Konsequenzen steht und nicht rumjammert.

 

Wenn ich bedenke wie oft mir Fahrzeuge mit total verstellten Scheinwerfern, beladen oder mit Hänger und dann nicht per Regulierung justiert oder Bj. bedingt gar keine haben, mit aufgeblendetem Fernscheinwerfern entgegen kommen.....................oder ein LKW der aus welchen Gründen auch immer vergisst, seine 4 Zusatzscheinwerfer auf dem Dach auszuschalten.............................

 

Da kann mir keiner erzählen das ein gut gemachter Xenon Umbau (das ist natürlich die Voraussetzung) plötzlich Teufels Zeug ist. Wir sind in einer Zeit in dem es Plug an Play Systeme gibt, und man nicht wie früher noch den Scheinwerfer umbauen musste.

 

Was mir immer wieder auffällt, das bei Gtas oder Eisemnann Schalldämpfern oder beim 2,7 Liter Umbau keine Moralapostel da sind, zumindest ist mir das noch nie aufgefallen wie bei einer Diskusion um Xenon. Man bekommt den Eindruck das Motorumbauten, abenteuerliche Rad-Reifenkombinationen usw. höher toleriert werden wie das rote Tuch Xenon.

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

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Zudem bin ich z.B. in einem Alter in dem man sich bewusst ist was man macht, und auch zu den Konsequenzen steht und nicht rumjammert.

 

 

 

schön gesagt!

 

scheinbar isses heute verdammt schwierig nen glühlampe an den modernen autos zu tauschen. ich meine in den letzten jahre fällt mir vermehrt auf das grad die neueren modelle ständig mit falsch eingesetzten lampen rumeiern. und nen scheinwerfer der in 20meter entfernung mich auf meinem bock (sitzhöhe 1,80meter) blendet ist nicht nur "verkehrt eingestellt".

das finde ich gefährlicher als nen gut durchgeführter umbau auf gsenon.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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ja so dachte ich mir das auch alles....Hab Xenon eingebaut, richtig eingestellt das es keinen Blendet, und war froh das ich abends schön was gesehen habe. Dann an einem Nachmittag kommen mir zwei lustige Motorrad Polizisten entgegen ( Hatte schon öfters Kontakt mit denen, die im Auto rumcruisen aber die hats nie interressiert ) . Haben dann hinter mir umgedreht und hielten neben mir an und meinten wir müssten uns mal über das Xenon unterhalten....mmmh sag ich ok... Angehalten, Motorhabe auf und mich darauf hingewiesen von wegen Scheinwerfer nicht für Xenon zugelassen, keine Automatische Leuchtweitenregulierung und keine Scheinwerferreinigunganlage und und und...

Und sie sagen sehr wohl das eine gefährdung der Verkehrsteilnehmer gegeben sein könnte da ich die ganzen Sachen die gefordert sind ja nicht habe.....

So Ende vom Lied ist... Da ich Fahrzeugführer und meine Frau Fahrzeughalter ist kommt es doppelt dick... ICH : 3 Punkte + 166 € / Frau : 3 Punkte + 130 €

Und wenn noch mal erwischt bedeutet es Strafanzeige. Xenon gehört leider nicht bloß in die Bußgeldgeschichte.

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@Kix

 

wenn dein Xenon am Tag auffällt, dann hast du dir einen "Schaut alle her, ich habe voll krasses Xenon eingebaut" mit einem Lichtwert ab 6000 K aufwärts.

 

Sorry aber bei Tag mit "normaler" Lichtfarbe und dann beim vorbeifahren zu erkennen das Xenon verbaut ist geht bei mir schon in Richtung Voodoo

 

Drum nimmt man auch 4300 K da hier die Lichtfarbe in dem Bereich ist wie eine H1 Halogen.

 

Ich werde mal einen Bekannten von mir fragen. Der ist bei der Autobahnpolizei *g*, bin mal gespannt ob er eine aussagefähige Aussage (was für nen Wortspiel) zu der Sache machen kann.

 

Wie oben schon geschrieben gibt es einige wenige Gerichtsurteile zum Thema geänderte Beleuchtung am Fahrzeug. Die meisten Kläger haben vor Gericht Recht bekommen als sie gegen die Strafen vorgegangen sind. Die Verkehrsgefährdung hatten die Richter in den Fällen nicht bestätigen können.

Gruß

Stephan

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die geschichte vom KIX hat für mich eher was von "auf dem kieker haben".

 

 

mich hat man auch schonmal angehalten und gemeint meine BE wäre abgelaufen wegen einbau von xenon.

hab laut gelacht und die beiden hanseln mal nach den steuergeräten suchen lassen.

 

eingebaut waren sehr gute boschteile mit den grad rausgekommnen osram silverstar. :D

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Drum nimmt man auch 4300 K da hier die Lichtfarbe in dem Bereich ist wie eine H1 Halogen.

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

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Bastelbert

 

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Ich weiß nicht ob die mich auf dem ''Kieker'' hatten, aber ich kann ja nur sagen wie die beiden es mir gesagt haben. Hatte auch bisher nie Probleme mit Kontrollen gehabt bis dieses mal. Ja hatte mehr als 6000 K bei mir drin, das muss ich dazu sagen.. Dachte nur ich teile mal meine Erfahrungen mit, die vielleicht manche bei der Entscheidung helfen, da viele meinen das es generell nur ne kleine Geldstrafe geben würde ala' ''Dann bezahl ich halt 40 € und gut is'' .

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Servus,

 

habe Antwort von meinem Autobahnverkehrspolizisten Freund *lach*. Er konnte mir keine konkrete Antwort zu dem Thema geben *lach*.

 

Er meint das es auf viele Punkte ankommt ob man die Todesstrafe bekommt :-D oder nur eine Verwarnung. Es gibt da zu viele Faktoren und vorallem auch die menschliche Seite spielt da eine große Rolle.

 

Eine aufgemotzte tiefer lauter und breite Karre bei dem der Fahrer auch noch der super coole Typ mimmt, kann schlechter davonkommen, als halt der nette und besonnene Fahrer eines gepflegten Serienfahrzeuges. Sollte der Beamte Stress Zuhause gehabt haben, kann auch eine Weiterfahrt gefährdet werden :watch:.

 

Scheinbar gibt es bei Beleuchtung keine eindeutige Reglung im Bußgeldkatalog wie jetzt bei Überladung, Geschwindigkeit usw. Hier gibt es scheinbar wirklich noch den "Ermessensspielraum"

 

Er will aber noch Rücksprache zu Kollegen halten, ob es da nicht doch eine eindeutige Reglung zu gibt.

Gruß

Stephan

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