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Eintragung M20B25 in 318iC


Claus-e30
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Moin,

 

welche Papiere/Unterlagen/Unbedenklichkeitsbescheinigungen o. Ä. benötige ich zur Vorlage beim TÜV für die Eintragung eines M20B25 und wo bekomme ich selbige?

 

Gruß

Claus

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Moin,

Kundenbetreuung BMW, wohl so um die 120 Eusen.

 

Oder mit dem prüfer reden und per ETK beweißen, das die Peripherie im Cabrio mit der vom B25 identisch ist @Bremsen z.B.

 

Das zu beweisen, dürfte lt. ETK u. U. problematisch werden, denn ein Schnell-Vergleich der VA-Bremse 318iC/325iC ergab Übereinstimmung in den Teilenummern Sattel, Träger etc, aber bei der HA eben nicht.

Wurden da unterschiedliche Nummern für das gleiche Teil vergeben oder gibt es doch Unterschiede? Und wo eventuell noch?

 

Gruß

Claus

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Hatte ich wegen der M30 Eintragung in meinem Cab gerade alles mit einem 0815-Prüfer durchgekaut.

 

Da diese Motorisierung (M20b25) auch serienmäßig von BMW verbaut wurde benötigt man keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc.

 

 

Bzgl. Bremse genügen Ausrucke aus dem Online-ETK --> LINK

  • Bremsscheiben (vorne und hinten) geht da um die Größe - also 258x10
  • Bremssattel (vorne und hinten) - o.k. ist von der Teile-Nr. untershciedlich aber die Beläge sind die Gleichen !!!
  • Hauptbremszylinder
  • Bremskraftverstärker

Daraus geht hervor, daß die Bremse 318 vs. 325 identisch ist.

 

Sollte alles problemlos möglich sein.

 

Aber wie ich gemerkt habe - jeder Prüfer tickt da anders.

Am Besten Du machst nen Termin vor Ort und sprichst alles genau durch und lässt Dir sagen, was Du an Unterlagen mitbringen sollst....

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Die vom Vorredner genannten Sachen sind nicht alle gleich, was aber keine Auswirkung auf die grundsätzliche Funktion mit dem schwereren Sechszylinder hat.

 

HA 318 Cabrio 35mm Sättel imho, also sogar noch größer als beim 6 Zylinder. Teileverwendung Scheibe ist gleich, z.B.

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Hi,

...

 

Da diese Motorisierung (M20b25) auch serienmäßig von BMW verbaut wurde benötigt man keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc.

 

Mal sehen, ob der Prüfer das auch so sieht und um die Tatsache weiß.

 

 

Bzgl. Bremse genügen Ausrucke aus dem Online-ETK --> LINK

  • Bremsscheiben (vorne und hinten) geht da um die Größe - also 258x10
  • Bremssattel (vorne und hinten) - o.k. ist von der Teile-Nr. untershciedlich aber die Beläge sind die Gleichen !!!
  • Hauptbremszylinder
  • Bremskraftverstärker

Daraus geht hervor, daß die Bremse 318 vs. 325 identisch ist.

 

Sollte alles problemlos möglich sein.

 

Aber wie ich gemerkt habe - jeder Prüfer tickt da anders.

Am Besten Du machst nen Termin vor Ort und sprichst alles genau durch und lässt Dir sagen, was Du an Unterlagen mitbringen sollst....

 

So habe ich es vor und fahre nachher mal hin. Meine Ausdrucke bzgl. VA nehme ich schon mal als Anschauungsmaterial mit, um zu sehen, wie er darauf anspringt.

 

Ich berichte weiter ...

 

Gruß

Claus

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So - kleiner Zwischenbericht:

 

Ein TÜV-Prüfer erlaubte mir eben zwar während einer KFZ-Untersuchung Fragen, verfiel aber dann doch in die Standard-Aussage: "... Unbedenklichkeitsbescheinigung".

 

Als ich auf hiesige/obige Aussage verwies, dass an sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung doch nicht notwendig sei, weil es das Auto ja so ab Werk gegeben hätte und es auch anderen Orts immer ohne eingetragen worden wäre (;-)), sagte er knapp, ich solle doch dann dahin gehen, wo .... .

Meine Antwort, das wäre in München, Hannover, ... quittierte er zumindest damit, dass ich bitte besser warten möge - er würde sich dann mal eine Kopie des KFZ-Scheines machen.

10 Minuten gewartet und dann kam er ganz freundlich, machte seine Kopie, fragte nach, warum der Umbau und ob ausschließlich Serienteile (Kat, ESD, ...) verwendet wurden etc. Ich ließ ihm meine zwei ETK-Musterkopien des 318iC und 325iC bzgl. Bremse da und er will mich morgen anrufen.

 

Ich könnte mir vorstellen, dass die KFZ-Schein-Kopie eines umgerüsteten 318iC auf 325iC hilfreich sein könnte. Deshalb meine Frage: Wer kann mir damit aushelfen?

 

Ist ein Wechsel des Diff in diesem Fall auch notwendig/vorgeschrieben? Mir persönlich gefällt das Fahren mit dem 318-er Diff besser, da ich eh nicht auf Höchstgeschwindigkeit aus bin. Das Rumgondeln ist damit deutlich angenehmer, da sich viel im 4.Gang erledigen läßt.

 

Leider habe ich auch festgestellt, dass mal wieder die LWR nicht funzt (die kein Mensch im Cabrio braucht) - das macht es hektisch, da ich auf die Schnelle keine Fiesta-Umrüstung hin bekomme.

 

Und die Brücke für das ABS muss ich auch noch legen.

 

Irgendwelche weiteren Tipps? :D

 

Gruß

Claus

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Das mit den Bremsne würde mich auch mal interessieren. Ich war heute beim BMW Teilemenschen und hab mit dem auch über sinn und unsinn von m40b18 wieder mit hydos und so fitmachen. er hatte auch mal einen sagte er und hat sich fürn umbau entschieden. er meinte bremsen seien gleich und das wurd bei ihm auch so akzeptiert.

 

meine frage zu dem thema (ich hoffe das wird jetzt nicht unübersichtlich...) wie is das mitm fahrwerk? ich hab n 60/40 drinn und das is eben für die 4zylinder und gewisse achslasten. wieviel ist der 2,5l schwerer als der 1,8??? könnte man mit ner einzelabnahme das fahrwerk für den 1,8er auch für nen 2,5 eintragen lassen?

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Hi,
...

 

Da diese Motorisierung (M20b25) auch serienmäßig von BMW verbaut wurde benötigt man keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc.

 

Mal sehen, ob der Prüfer das auch so sieht und um die Tatsache weiß.

 

 

Bitte mal Link klicken.

 

http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f00282/f00282.htm

 

Es geht ja nicht darum, das der B25 auch serienmäßig verbaut wurde, sondern das auch die Peripherie des Wagens dazu stimmt.

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Also bei meinem Tüver gab es keine Probleme. Habe am Dienstag erst einen m20b25 in meinem eta eintragen lassen. Null Probleme. Habe nur die ETK-Ausdrucke mitgebracht. Mehr wollte er nicht sehen. Er hat nur kurz auf den Motorkennbuchstaben geguckt. Einmal kurz über das ganze Auto (wie alles verbaut wurde) und dann hat er mir alles eingetragen. Also such dir einen fähigen Prüfer der keine Unbedenktlichkeitsbescheinigung braucht.

 

Gekostet hat das ganze 83€.

 

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....

 

Es geht ja nicht darum, das der B25 auch serienmäßig verbaut wurde, sondern das auch die Peripherie des Wagens dazu stimmt.

 

Kommt das nicht auf das Gleiche raus?

Wenn die Peripherie des Serien-325iC mit der Peripherie des Serien-318iC übereinstimmt (was sich wohl via ETK belegen ließe), stimmen doch die Voraussetzungen.

Oder sehe ich das falsch?

 

Wie ist das mit dem Diff? Ich lese, dass in der Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Umbau 320iT->325iT das Diff 3,91 explizit aufgeführt ist. Also ist ein Tausch erforderlich? Prüft man das (Alu-Fähnchen?)?

 

Gruß

Claus

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Wenn man mal öfter mit Prüfern zu tun gehabt hat, wird man feststellen, das die eben ihre Marotten haben. Manche sind unsicher. Die Bescheinigung von BMW erspart schlicht selbsständiges (und dann unter Umständen falsches) Handeln/Beurteilen und macht es so einfacher für die Entscheidungsfindung.

 

Wir haben hier im Saarland einen Prüfer, der hat die Prüfberichte damals für Hartge-Umbauten am E30 gemacht. Mit so jemandem kann man natürlich auf einer anderen Basis agieren, wie mit einem SV, der sonst nur HU's macht.

 

Strenggenommen ist das das Diff Teil der Abgaseinstufung. Sollte aber im Ermessensspielraum liegen.

 

 

Langer Rede kurzer Sinn: Trage Dein Ansinnen mit den ETK-Ausdrucken an verschiedenen Stellen vor, es wird sich schon jemand finden, der das richtig beurteilen und dann eintragen wird.

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Fakt ist das nach freigabe von BMW folgendes verlangt wird :

Vorderachsstabilisator in 21mm 6Zyl. Fahrwerksfedern Differential Getriebe Kupplung Kardanwelle

Kupplung Druckplatte Mitnehmerscheibe Auspuffanlage Hauptbremszylinder 20,64mm und noch einige sachen die eh gegeben sind

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