Bmw-Power Geschrieben: 23. Mai 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 hallo, wollt mal fragen ob man ein auto abschleppen darf mit rote nummern? also der wagen der abgeschleppt wird hat keine zulassung und wird mit roten nummern zu mir geschleppt. braucht da der vordermann der wo den wagen schleppt einen bestimmten führerschein? Sind ca 90 km zu schleppen. Ein Mensch, dessen E30 verreckt, seit Tagen schon im Motor steckt.Er schraubt und flucht und flucht und schraubt, die Kiste ihm die Nerven raubt.BMW werde ich verklagen, hört er sich selbst im Geiste sagen.Solch Schrott dürften die nicht verkaufen Es ist zum Heulen, Haareraufen.Der Hass, er wächst, wird riesengroß wie wird er diese Kiste los?Doch als er dann den Motor startet, ein tiefes Brabbeln ihn erwartet.Des Menschen Glaube sich erneuert: E30 verkaufen wär' bescheuert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 23. Mai 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Nein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bmw-Power Geschrieben: 23. Mai 2010 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Nein dass man es nicht darf oder nein dass der normale autoführerschein reicht?? Ein Mensch, dessen E30 verreckt, seit Tagen schon im Motor steckt.Er schraubt und flucht und flucht und schraubt, die Kiste ihm die Nerven raubt.BMW werde ich verklagen, hört er sich selbst im Geiste sagen.Solch Schrott dürften die nicht verkaufen Es ist zum Heulen, Haareraufen.Der Hass, er wächst, wird riesengroß wie wird er diese Kiste los?Doch als er dann den Motor startet, ein tiefes Brabbeln ihn erwartet.Des Menschen Glaube sich erneuert: E30 verkaufen wär' bescheuert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
heppinger Geschrieben: 23. Mai 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Hallo BMW-Power! Da keine Fahrzeugpanne vorliegt, ist Dein Vorhaben kein Abschleppen sondern ein Schleppen!! Hierfür musst Du eine Schleppgenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen. Hast Du keine Schleppgenehmigung (Ausnahmegenehmigung) kommen folgende Verstöße in betracht: Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag. Auf die eventuell in diesem Zusammenhang auftretenden weiteren Verstöße (je nach Konstellation) ist selbstverständlich zu achten. Pflichtversicherung,ungenehmigtes Schleppen,Zulassungsverstoß,Überschreiten der Anhängelast,Mitführen eines ungebremsten AnhängersErforderliche Fahrerlaubnis (Klasse BE, C1E, CE)http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_33.php Viele Grüße Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bmw-Power Geschrieben: 23. Mai 2010 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 ok danke. aber wie läuft dass denn dann wenn z.b ich den wagen jetz mit roten nummern zu mir fahr, und bei der hälfte der strecke hab ich eine panne. darf er dann auch nicht geschleppt werden? Ein Mensch, dessen E30 verreckt, seit Tagen schon im Motor steckt.Er schraubt und flucht und flucht und schraubt, die Kiste ihm die Nerven raubt.BMW werde ich verklagen, hört er sich selbst im Geiste sagen.Solch Schrott dürften die nicht verkaufen Es ist zum Heulen, Haareraufen.Der Hass, er wächst, wird riesengroß wie wird er diese Kiste los?Doch als er dann den Motor startet, ein tiefes Brabbeln ihn erwartet.Des Menschen Glaube sich erneuert: E30 verkaufen wär' bescheuert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 23. Mai 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Nein dass man es nicht darf oder nein dass der normale autoführerschein reicht?? Nein in dem Sinne, das der Wagen mit roter Nummer auf einer Probe/Überführungsfahrt liegen geblieben ist ( eine Panne erlitten hat ) und nun abgeschleppt werden muss. Demnach reicht dann der normale PKW Führerschein und der im Pannenfahrzeug braucht gar keinen. Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bmw-Power Geschrieben: 23. Mai 2010 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 ja weil dass ist jetz mein problem, der wagen läuft zwar, geht aber nach geraumer zeit aus. und wenn ich jetz da heim fahr und hab ned panne muss er ja abgeschleppt werden. dass darf mann dann oder? Ein Mensch, dessen E30 verreckt, seit Tagen schon im Motor steckt.Er schraubt und flucht und flucht und schraubt, die Kiste ihm die Nerven raubt.BMW werde ich verklagen, hört er sich selbst im Geiste sagen.Solch Schrott dürften die nicht verkaufen Es ist zum Heulen, Haareraufen.Der Hass, er wächst, wird riesengroß wie wird er diese Kiste los?Doch als er dann den Motor startet, ein tiefes Brabbeln ihn erwartet.Des Menschen Glaube sich erneuert: E30 verkaufen wär' bescheuert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
heppinger Geschrieben: 23. Mai 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 ok danke. aber wie läuft dass denn dann wenn z.b ich den wagen jetz mit roten nummern zu mir fahr, und bei der hälfte der strecke hab ich eine panne. darf er dann auch nicht geschleppt werden? Wenn er dann einen techn. Defekt hat, darf er abgeschleppt werden! Aber Vorsicht: Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof. Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242). Ist die Entfernung zu gross, muss das Kfz verladen werden. Beantrage die "Schleppgenehmigung" und Du hast keine Probleme...! Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 23. Mai 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 ja weil dass ist jetz mein problem, der wagen läuft zwar, geht aber nach geraumer zeit aus. und wenn ich jetz da heim fahr und hab ned panne muss er ja abgeschleppt werden. dass darf mann dann oder? wie weit kommt der denn ca. ? Mit der Schleppgenehmigung ist schon richtig, aber man kann die Kirche ja auch etwas im Dorf lassen... ... es müsste erst festgestellt werden, das Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel vor liegt. ... ob sich die Rennleitung so intensiv mit dieser Situation beschäftigen wird ? Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Diamantschwarzer Geschrieben: 23. Mai 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Man sollte die Kirche nich nur ein bißchen im Dorf lassen... Meine Güte, häng das Ding an und auf gehts... Wenn se dich wirklich unterwegs anhalten is die Karre eben grad erst kaputt gegangen... Ich glaub aber du mußt darauf achten das das Fahrzeug das abschleppt ein höheres zul. Gesamtgewicht hat als das das hinten dran hängt... Hat zumindest mal ein Polizist zu mir gesagt.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
heppinger Geschrieben: 23. Mai 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Man sollte die Kirche nich nur ein bißchen im Dorf lassen... So sind nun mal die Gesetze und im schlimmsten Fall begeht er eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis!! Was ist daran so wild eine Schleppgenehmigung zu beantragen? Da stehen sich ein paar Euro für die Genehmigung und satte Punkte / Strafbefehl für das Fahren ohne Fahrerlaubnis gegenüber! Aber evtl. lässt sich ja die Rennleitung oder der Richter mit Deinen Worten beschwichtigen: Nun lassen sie mal die Kirche im Dorf...! Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 23. Mai 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 90 kilometer schleppen? seid ihr irre? noch dazu mit extra bsorgten nummernschildern? leiht euch nen anhänger und dann druff das ding. dann biste zum mittag wieder da und zahlst für den anhänger nur peanuts. grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Diamantschwarzer Geschrieben: 23. Mai 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Das is natürlich die beste und einfachste Möglichkeit..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-Jenny Geschrieben: 23. Mai 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Als "Rote Platten Besitzerin" kann ich sagen das das Fahrzeug A: darüber versichert ist und B: damit auch abgeschleppt werden darf! Es muss gegeben sein, das das Fahrzeug anhand des Nummernschildes zu identifizieren ist (Rot-Buch) und wenn es komplikationen gibt (weil man beim "schleppen" angehalten wird), dann hat man das Kfz mit der roten Nummer abholen wollen und es hatden Geist aufgegeben und deswegen musste man es "Abschleppen" Darüber würde ich mir keine Gedanken machen, man wie oft ich sowas schon hatte das ich ein Auto gekauft hab und das Teil blieb liegen da habn wir auch gezogen! Bei 90km Entfernung jedoch würd ich mir das gut überlegen und wie Mathes sagt mir nen Hänger besorgen, ist einfacher und spart auch noch Zeit! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 23. Mai 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 90 kilometer schleppen? seid ihr irre? noch dazu mit extra bsorgten nummernschildern? leiht euch nen anhänger und dann druff das ding. dann biste zum mittag wieder da und zahlst für den anhänger nur peanuts.Tja - das ist leider ne Antwort ohne daürber nachzudenken - Sorry Mathes. 1. Es muß ein Fahrzeug mit Hängerkupplung zur Verfügung stehen. 2. Das Fahrzeug muß eine ausreichend hohe Anhängelast haben - ein 3er reicht nicht um einen Hänger mit Auto drauf zu ziehen 3. der Führerschein muß ausreichen. Der neue "B" nach aktuellem Recht reicht da im Normalfall nicht mehr, weil hier bei einer Gesamtmasse von 3,5t Schicht ist und zudem der Anhänger max. 750kg haben darf oder maximal eine zul. Gesamtmasse haben darf, die so hoch ist wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs und natürlich beides zusammen Kann also schwierig werden. Georg Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-Jenny Geschrieben: 23. Mai 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 (bearbeitet) @georg, das stimmt schon nur bei 90 km entfernung abschleppen darf man schonmal nicht die Autobahn benutzen, da man bei liegenbleiben auf der Bahn diese wieder bei der nächsten Ausfahrt verlassen muss....bei 90km wird das wohl über Land kaum machbar sein???? Dann muss man es entweder versuchen das Auto aud eigener Achse zu überführen oder man leiht sich nen Hänger wenn man keinen geeigneten Wagen mit AHK hat muss man sich beides leihen.....über die Bahn ziehen und erwischt werden wird wohl nicht billig......denke ich jedenfalls hatte ich noch nicht...... Bearbeitet: 23. Mai 2010 von e30-Jenny fehler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 23. Mai 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 naja ob ich nun nicht drüber nachgedacht hab ob der TE alle scheine in der tasche hat oder der TE nicht über die schnappsidee nachgedacht hat so ne kiste zu kaufen ist doch eigentlich egal. ICH würd lieber an meinen weissen nen anhänger dranhängen und da nen e30 draufstellen (und somit das risiko eingehn das sie mich anhalten) als 90km an nem seil gezerrt hinterherzufahren. grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-Jenny Geschrieben: 23. Mai 2010 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 (bearbeitet) Geht ja auch darum das das auf der Bahn nicht machbar ist.....und dann 90 km sind kein Pappenstiel! Dann beides leihen wenn man nichts von beidem hat und gut ist die Sache! An nen Pkw der die zulässige anhängelast übersteigt wenn der Hänger samt Auto da hinten dran hat würd ich das aber auch nicht machen, das kann dann auch gut ärger geben wenn sie einen damit schnappen! Unwissenheit schützt in dem Fall auch vor Strafe nicht:meinung: Bearbeitet: 23. Mai 2010 von e30-Jenny fehler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bmw-Power Geschrieben: 23. Mai 2010 Autor #19 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 will ja den wagen ned auf der autobahn ziehn. ist eine normale landstraße. und nen hänger hab ich zwar aber kein der ne anhängerkupplung hat. naja ich versuchs mal mit runter fahn, und wenn ich dann ne panne hab häng ich ne abschleppstange ran, oder ruf nen ADAC Ein Mensch, dessen E30 verreckt, seit Tagen schon im Motor steckt.Er schraubt und flucht und flucht und schraubt, die Kiste ihm die Nerven raubt.BMW werde ich verklagen, hört er sich selbst im Geiste sagen.Solch Schrott dürften die nicht verkaufen Es ist zum Heulen, Haareraufen.Der Hass, er wächst, wird riesengroß wie wird er diese Kiste los?Doch als er dann den Motor startet, ein tiefes Brabbeln ihn erwartet.Des Menschen Glaube sich erneuert: E30 verkaufen wär' bescheuert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
heppinger Geschrieben: 23. Mai 2010 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Als "Rote Platten Besitzerin" kann ich sagen das das Fahrzeug A: darüber versichert ist und B: damit auch abgeschleppt werden darf! Nochmal: Hier wird aber "geschleppt" und nicht "abgeschleppt"!! Damit der "geschleppte" Wagen nicht zum Anhänger wird, braucht man eine Ausnahmegenehmigung im Volksmund "Schleppgenehmigung"!! Hat man die nicht, können die von mir oben geposteten Folgen eintreten. Und wenn man dann einen Unfall hat... ...Prost Mahlzeit!! Die Versicherung zahlt keinen Cent und wenn man durch Zufall eine S-Klasse im Wert von 100 000 Euro mit dem Gespann zerlegt hat, kann sich der arme Kerl gleich die Kugel geben! Ist doch die Sache gar nicht wert und kann (auch ohne Trailer) mit der "Schleppgenehmigung" umgangen werden! Viele Grüße!! Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bmw-Power Geschrieben: 23. Mai 2010 Autor #21 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 übrigens e30-Jenny Schöner Cabrio den du da hast Ein Mensch, dessen E30 verreckt, seit Tagen schon im Motor steckt.Er schraubt und flucht und flucht und schraubt, die Kiste ihm die Nerven raubt.BMW werde ich verklagen, hört er sich selbst im Geiste sagen.Solch Schrott dürften die nicht verkaufen Es ist zum Heulen, Haareraufen.Der Hass, er wächst, wird riesengroß wie wird er diese Kiste los?Doch als er dann den Motor startet, ein tiefes Brabbeln ihn erwartet.Des Menschen Glaube sich erneuert: E30 verkaufen wär' bescheuert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
heppinger Geschrieben: 23. Mai 2010 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 will ja den wagen ned auf der autobahn ziehn. ist eine normale landstraße. und nen hänger hab ich zwar aber kein der ne anhängerkupplung hat. naja ich versuchs mal mit runter fahn, und wenn ich dann ne panne hab häng ich ne abschleppstange ran, oder ruf nen ADAC Tu das! PS: Irgendwie scheint es hier sinnlos zu sein, rechtlich fundierte Antworten zu posten...! Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 23. Mai 2010 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Damit der "geschleppte" Wagen nicht zum Anhänger wird, braucht man eine Ausnahmegenehmigung im Volksmund "Schleppgenehmigung"!! Hat jemand mal diese "Schleppgenehmigung" beantragt? Als ich vor ca einem Jahr bei uns im Amt nach so etwas gefragt hab, hat die gute Dame zwar ne dreiviertel Stunde Gesetzesbücher durchsucht, aber nichts in der Art gefunden.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-Jenny Geschrieben: 23. Mai 2010 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 (bearbeitet) Es ist doch aber so, wenn man (auch bei roter nummer ist man versichert) eine Panne hat, man liegen bleibt ist das Kfz Versichert und wenn man dieses Kfz dann abschleppt, dann ist das nicht "schleppen" sondern "abschleppen" da das Kfz durch die rote Nummer "versichert ist" passiert da garnichts!!!! Auch nicht wenn man eine S-Klasse, E-Klasse oder gar nen M3 oder AMG beschädigen würde, wenn das abgeschleppte Kfz eine "gültiges" Nummernschild hat und "Nicht" fahrtauglich ist kann man es "ABSCHLEPPEN"......nicht mehr und nicht weniger! Durch die rote-Nummer ist man versichert, wieso sonst zahle ich 1200 Euro pro Jahr dafür wenn das nicht zulässig ist???? Versicherungschutz ist somit gegeben!!! Ich hab auch mal versucht eine sog. "Ausnahmegenehmigung" zu erhaschen....aber nichts der gleichen war lau unserer Kfz-zulassungsstelle möglich....jedenfalls nicht im Kreis Wesel @ TE dankeschön ist aber noch lange nicht fertig Bearbeitet: 23. Mai 2010 von e30-Jenny Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
heppinger Geschrieben: 23. Mai 2010 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Es ist doch aber so, wenn man (auch bei roter nummer ist man versichert) eine Panne hat, man liegen bleibt ist das Kfz Versichert und wenn man dieses Kfz dann abschleppt, dann ist das nicht "schleppen" sondern "abschleppen" da das Kfz durch die rote Nummer "versichert ist" passiert da garnichts!!!! Auch nicht wenn man eine S-Klasse, E-Klasse oder gar nen M3 oder AMG beschädigen würde, wenn das abgeschleppte Kfz eine "gültiges" Nummernschild hat und "Nicht" fahrtauglich ist kann man es "ABSCHLEPPEN"......nicht mehr und nicht weniger! Durch die rote-Nummer ist man versichert, wieso sonst zahle ich 1200 Euro pro Jahr dafür wenn das nicht zulässig ist???? Versicherungschutz ist somit gegeben!!! Ich hab auch mal versucht eine sog. "Ausnahmegenehmigung" zu erhaschen....aber nichts der gleichen war lau unserer Kfz-zulassungsstelle möglich....jedenfalls nicht im Kreis Wesel Diese Ausnahmegenehmigung bekommt man auch nicht bei der Zulassungsstelle, sondern bei der Straßenverkehrsbehörde! Der TE ist aber nicht "liegen geblieben" sondern wollte sein Fahrzeug von A nach B schleppen! Fährt er aus eigener Kraft mit roten Nummern und bleibt dann liegen, darf er natürlich abgeschleppt werden! Aber doch bitte keine 80 bis 90 Kilometer! Ich wiederhole: Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242). Wie man es dreht und wendet: Entweder Trailer oder Schleppgenehmigung!!! Alles andere könnte im Fiasko enden...! Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge