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Auto abschleppen mit rote nummern


Bmw-Power
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Empfohlene Beiträge

... wenn das abgeschleppte Kfz eine "gültiges" Nummernschild hat und "Nicht" fahrtauglich ist kann man es "ABSCHLEPPEN"......nicht mehr und nicht weniger!

 

Nein, eben nicht. Nur wenn eine Not vorliegt. Und bei rotem Kennzeichen kann ich mir gut vorstellen, dass die Polizei etwas genauer nachforscht. Ausserdem ist der Fahrer bei einem nicht zugelassenem Fahrzeug für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich, demzufolge sollten alle fahrtechnisch wichtigen Dinge (mal abgesehen vom Motor) in funktionsfähigem Zustand sein, sonst hätte die Fahrt nie angetreten werden dürfen...

 

Dass solche Aktionen natürlich in 99% der Fälle gutgehen, ist hier nicht relevant...

 

 

Und mal ganz davon abgesehen, ein Auto 90km weit abzuschleppen tut weder den Beteiligten gut, noch den betroffenen Fahrzeugen. Ausserdem sollte das Zugfahrzeug bei längerem Abschleppen eine AHK haben (um die das Abschleppseil/stange kommt), um erstens den Abschlepp-Haken zu schonen und zweitens die entstehenden Kräfte auf geeignete Weise ins Zugfahrzeug abzuführen...

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Diese Ausnahmegenehmigung bekommt man auch nicht bei der Zulassungsstelle, sondern bei der Straßenverkehrsbehörde!

 

Die nette Dame von der Zulassungsstelle hat da auch angefragt, da wusste man aber auch nix von...

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Gast e30-Jenny

Na gut wenn Ihr das so seht dann halt ich mich jetzt hier raus, aber meine Erfahrung sagt mir das die Polizei "gerade" bei roten Kennzeichen "nicht" nachforscht, da man dazu noch nicht mal eine gültige Hauptuntersuchung braucht.....also ist es zur Überführung gedacht und das heisst nicht immer, das das Kfz in ordnungsgemäßem Zustand ist!

 

Ich hab das nicht umsonst 3 Jahre gelernt und auch nicht umsonst in dem Beruf gearbeitet.....mit der "roten Nummer" war es schon immer so, das man auch "nicht technisch einwandfreie Pkw" überführen kann und auch darf! man zahlt dafür nicht umsonst soviel Versicherung und Steuern!

 

Mit dem 90km schleppen sehe ich genauso, das sollte man lassen wenn man es nicht zwingend muss, aber man darf und kann mit rot-kennzeichen einen nicht selbständig fahrbereiten Pkw abschleppen und das ist "KEINE" Straftat!!!!!

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woher wolln denn die Polizisten wissen ob ich den wagen 90 km schleppe oder nicht. wenns so wäre dass die mich aufhalten, kann ich ja immernoch sagen dass ich vor ca 10km eine panne hatte. aber egal jetzt, ich besorg mir nen hänger und ein passendes fahrzeug dazu und gut ...

 

für was man da alles eine genehmigung braucht..

mich wunderts ja dass man noch keine braucht wenn man zum schei*en geht.

Ein Mensch, dessen E30 verreckt, seit Tagen schon im Motor steckt.

Er schraubt und flucht und flucht und schraubt, die Kiste ihm die Nerven raubt.

BMW werde ich verklagen, hört er sich selbst im Geiste sagen.

Solch Schrott dürften die nicht verkaufen Es ist zum Heulen, Haareraufen.

Der Hass, er wächst, wird riesengroß wie wird er diese Kiste los?

Doch als er dann den Motor startet, ein tiefes Brabbeln ihn erwartet.

Des Menschen Glaube sich erneuert: E30 verkaufen wär' bescheuert!

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Na gut wenn Ihr das so seht dann halt ich mich jetzt hier raus, aber meine Erfahrung sagt mir das die Polizei "gerade" bei roten Kennzeichen "nicht" nachforscht, da man dazu noch nicht mal eine gültige Hauptuntersuchung braucht.....also ist es zur Überführung gedacht und das heisst nicht immer, das das Kfz in ordnungsgemäßem Zustand ist´!

 

Oh, oh, da bist Du aber auf dem Holzweg...!!

 

Grundvoraussetzung für ein Überführungs- und oder Händlerkennzeichen ist aber, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Dafür Unterschreibt man sogar im Kraftverkehrsamt bzw. mit dem Eintrag im Fahrtenbuch vom Händlerkennzeichen!!!

 

Ich hab das nicht umsonst 3 Jahre gelernt und auch nicht umsonst in dem Beruf gearbeitet.....mit der "roten Nummer" war es schon immer so, das man auch "nicht technisch einwandfreie Pkw" überführen kann und auch darf! man zahlt dafür nicht umsonst soviel Versicherung und Steuern!

 

Welchen Beruf genau hast Du denn gelernt??

 

Es kann jedenfalls kein Beruf mit dem Fach Verkehrsrecht gewesen sein...! ;-)

 

Und zum letzten mal:

 

Es geht hier nicht darum, ein Fahrzeug mit roten Nummern zu fahren, sondern zu schleppen!!

 

 

Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl)

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naja das mit den "vor 10km ne panne" kann aber schnell mal nach hinten losgehn. wer nen auto mit rotzkaltem motor am seil hat und laut fahrtenbuch der roten nummern schon 60km von zu hause wech ist.............

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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naja das mit den "vor 10km ne panne" kann aber schnell mal nach hinten losgehn. wer nen auto mit rotzkaltem motor am seil hat und laut fahrtenbuch der roten nummern schon 60km von zu hause wech ist.............

 

Danke, endlich jemand der die Thematik versteht!! :daumen:

 

 

Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl)

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naja das mit den "vor 10km ne panne" kann aber schnell mal nach hinten losgehn. wer nen auto mit rotzkaltem motor am seil hat und laut fahrtenbuch der roten nummern schon 60km von zu hause wech ist.............

 

Danke, endlich jemand der die Thematik versteht!! :daumen:

 

Dann sind noch ein paar Stunden pause gemacht worden, weil ich ziehe aus Prinzip keine Autos mit warmen Motoren. "Wir haben gewartet, ob er wieder anspringt"

 

 

 

 

Die Versicherung zahlt keinen Cent und wenn man durch Zufall eine S-Klasse im Wert von 100 000 Euro mit dem Gespann zerlegt hat, kann sich der arme Kerl gleich die Kugel geben!

 

Die Versicherung wird alles über 5.000,- € regulieren müssen. Von daher kann man das mit dem "fehlenden" Versicherungsschutz was lockerer nehmen ;)

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

--------------

Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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@e30user: dann erklär dem beamten mal wie du 4 stunden pause gemacht haben willst wenn du laut korrekt ausgefüllten fahrtenbuch erst vor 2 stunden losgefahren bist. ;-)

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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@e30user: dann erklär dem beamten mal wie du 4 stunden pause gemacht haben willst wenn du laut korrekt ausgefüllten fahrtenbuch erst vor 2 stunden losgefahren bist. ;-)

 

it's magic :-o

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

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Bastelbert

 

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@e30user: dann erklär dem beamten mal wie du 4 stunden pause gemacht haben willst wenn du laut korrekt ausgefüllten fahrtenbuch erst vor 2 stunden losgefahren bist. ;-)

 

Laß gut sein...!

 

Hoffentlich zieht @ BMW-Power seine Schlüsse aus den Beiträgen und macht keine Dummheiten!

 

Was die anderen Leute hier so alles machen würden und an Ausreden parat haben, wird einen Verkehrsrichter nicht beeindrucken!!

 

@ BMW-Power hat nach möglichen Konsequenzen gefragt und seine Antworten bekommen.

 

Thema erledigt!

 

Viele Grüße

 

 

Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl)

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Gast e30-Jenny

Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nach § 28 Abs. 1 S. 1 u. 2 StVZO vorgeschrieben - neben Prüfungsfahrten von amtlich anerkannten Sachverständigen - für Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten). Probefahrten in diesem Sinne sind Fahrten mit dem Ziele, die Leistung und Gebrauchsfähigkeit von Kraftwagen festzustellen, zum Beispiel von Herstellern, Händlern und Inhabern von Werkstätten, auch mit Interessenten und mit Vorführwagen (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 28 StVO, Rn 9). Überführungsfahrten sind Fahrten zur beabsichtigten Überbringung an einen anderen Ort

 

 

Zum Feststellen der Gebrauchsfähigkeit sellt demnach dar, das man anhand des roten Nummernschildes "prüfen kann/darf" ob das Kfz verkehrstauglich ist.....wenn es verkehrstauglich sein muss um mit der "roten Nummer" gefahren werden zu dürfen, müsste es auch eine gültige HU/AU haben da es sonst keiner mit 100%tiger Sicherheit sagen kann es sein denn man ist von der Dekra/Tüv....dann würde niemand dieses Kennzeichen bekommen und auch nicht benutzen dürfen.

 

Wenn also bei der vermeindlichen Probefahrt etwas schief geht und das Kfz liegen bleibt sehe ich keinen erkennbaren Grund das dieses dann nicht abgeschleppt werden darf, das steht meines Wissens nach in keinem Paragraph.....man lese bitte die Rückseite des "Rot-Buches" da steht schon so ziemlich alles drauf........:meinung:

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Wurde mit einem abgemeldeten E30 am Syncro aufgehalten - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und ohne zugel.Anhänger - aber:

 

Die Sache wurde tags darauf fallen gelassen, da die Polizisten nachrechneten und sahen das der Syncro 1500 +10 % ziehen darf und nicht 1000 wie die normalen Golf. Und wegen der Nichtzulassung gab es irgend eine Gesetzteslücke, so dass das Verfahren eingestellt wurde, das sich , so Bericht , herraustellte, das "wir unschuldig waren " ???

 

Ich wusste nicht das ich nicht versichert war und würde es so nie wieder machen !!! Aber anscheinend war dann doch alles rechtens ? Wie würdet ihr das begründen ?

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.........

 

Die Anzeige hast Du bekommen wegen des Überschreitung des Zuggewichts, was sich im Nachhinein als Fehler herausgestellt hat.

 

Fahrzeuge dürfen auch mit Nichtzulassung kurze Wege zur Verwertung oder zum Ort der Stilllegung geschleppt werden, auch ohne Schleppgenehmigung. Das hat man hier offensichtlich großzügig zu Deinen Gunsten ausgelegt.

Wenn ein nichtzugelassenes Fahrzeug aber von A nach B durch die Republik gezogen / in diesem Falle auch geschleppt werden soll, ist dazu eine Genehmigung erforderlich. Siehe Heppingers Beiträge.

 

Das ist ein kleiner und feiner Unterschied, darum kam da nichts nach.

 

 

Wenn Du mit einem betriebsfähigen Fahrzeug liegenbleibst und Du es dann zur nächsten Werkstatt ziehst, nennt man das Abschleppen. Es dient nur dazu, das Auto unkompliziert aus dem Straßenverkehr zu entfernen. Völlig egal, ob da eine rote 06er, 07er oder reguläre Zulassung dran ist. Daher sind e30-Jennys Erklärungen zwar richtig, treffen hier aber nicht zu.

Ziehst Du an der Werkstatt vorbei, wird es automatisch ein genehmigungspflichtiges Schleppen.

 

Bei der Auslegung solcher Sachen hängt man im Zweifel natürlich immer daran, wie wohlwollend der Kontrollierende etwas ansieht. Nur weil man mit ständigen Verstößen noch nicht aufgefallen ist (Beliebtes Zitat: Machen wir immer so), wird es damit nicht automatisch rechtens.


Bearbeitet: von StefM3
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Zum Feststellen der Gebrauchsfähigkeit sellt demnach dar, das man anhand des roten Nummernschildes "prüfen kann/darf" ob das Kfz verkehrstauglich ist.....wenn es verkehrstauglich sein muss um mit der "roten Nummer" gefahren werden zu dürfen, müsste es auch eine gültige HU/AU haben da es sonst keiner mit 100%tiger Sicherheit sagen kann es sein denn man ist von der Dekra/Tüv....dann würde niemand dieses Kennzeichen bekommen und auch nicht benutzen dürfen.

 

Die roten Nummern dienen weder dazu, mit irgendwelchen Wracks durch die Gegend zu schippern noch zum Überführen derselben durch Privatleute.

Und grundsätzlich ist man für die Verkehrssicherheit des Kfz verantwortlich, egal ob rote Nummer oder KZK.

Sollte eigentlich auch jeder mit ein klein wenig logischem Denkvermögen von selbst erkennen...

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wagen ist schon daheim, lief einwandfrei mit roten nummern ( wurde gefahren )

Ein Mensch, dessen E30 verreckt, seit Tagen schon im Motor steckt.

Er schraubt und flucht und flucht und schraubt, die Kiste ihm die Nerven raubt.

BMW werde ich verklagen, hört er sich selbst im Geiste sagen.

Solch Schrott dürften die nicht verkaufen Es ist zum Heulen, Haareraufen.

Der Hass, er wächst, wird riesengroß wie wird er diese Kiste los?

Doch als er dann den Motor startet, ein tiefes Brabbeln ihn erwartet.

Des Menschen Glaube sich erneuert: E30 verkaufen wär' bescheuert!

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wagen ist schon daheim, lief einwandfrei mit roten nummern ( wurde gefahren )

 

Klasse! :daumen:

 

 

Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl)

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Gast e30-Jenny

Dann ist es wohl hier anders, ich hatte bisher in den letzten 5 Jahren "NIE" Probleme und wenn jedes Kfz was ich überführe (täglich) absolut verkehrstauglích bzw Hu/Au bestehen würde dann bräuchte ich die Kennzeichen nicht, zumal man auch mal ein Kfz überführt das keinen Koti hat oder auch sonst nicht das da dran ist wo es sein sollte, meckert hier kein grün-weisser........kenne das nicht anders....dann hab ich wohl meinen Beruf verfehlt und kann einpacken was das Kfz-Geschäfft angeht.....naja freut mich jedenfalls wenn geklappt hat auch wenn das Kfz nicht verkehrstauglcih war und da es einige Probleme hatte.......dann erkläre man mir bitte laut Stvo was ein "rotes Kennzeichen" ausmacht....sonst könnte "KEIN" Händler Pkw´s überführen ohne illegal zu handeln!!!!!!!!!!!!!

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Da das ursprüngliche Thread-Thema ja geklärt ist, schließe ich an dieser Stelle.

 

Zu den getätigten Aussagen sage ich nichts- falls da noch Klärungsbedarf besteht, besprecht das bitte per PN oder Ähnliches.

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Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
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