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Kölner Schilderwald... fast wär der Wagen fott gewesen ;D


e30User
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- Beitrag gelöscht vom Verfasser -


Bearbeitet: von e30User

Hallo e30User,

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Bastelbert

 

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Die beschilderung ist doch eindeutig!

Wo du ausgestiegen bist,hättest du ja nochmals nachsehen können,was die schilder da vorne anzeigen!

 

Was meinste,wenn man mit dem LKW unterwegs ist,worauf man dann alles achten muss,in einer Stadt!

Gruß Guido

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Also das ist doch wirklich eindeutig? Wo soll das Schild sonst stehen? Einzig weil andere auch den Fehler gemacht haben wirte der Parkplatz wo du geparkt hast sicher erstmal ganz gut als solcher.

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Auch für mich eindeutig! Also die Kohle auf´n Tisch und gut is.

 

ich glaub auch.

 

Werd dennoch erstmal bisschen Einspruch einlegen und gucken was dann passiert.

 

Wirklich klare Beschilderung sieht für mich anders aus. Welchen Sinn macht denn das zusätzliche Halteverbot, welches vor meinem Fahrzeug anfängt ?

 

Kommentar vom Zettelschreiber : "Normalerweise schleppen wir hier auch nicht ab... " .... außer es lohnt sich vom Geld her. Dreckspack....

Hallo e30User,

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Bastelbert

 

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Widerspruch!

 

Das erste Schild ist doch wesentlich mehr zur Hauptstrasse geneigt, als zur Sackgasse?! Also ich würde dieses Schild der Hauptstrasse zuordnen. Und das zweite beginnt ja vor deinem Wagen, und zeigt nur nach vorne...wenn die Stadt nicht fähig ist die Schilder korrekt anzubringen ist das doch deren Problem.

 

 

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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Widerspruch!

 

Das erste Schild ist doch wesentlich mehr zur Hauptstrasse geneigt, als zur Sackgasse?! Also ich würde dieses Schild der Hauptstrasse zuordnen. Und das zweite beginnt ja vor deinem Wagen, und zeigt nur nach vorne...wenn die Stadt nicht fähig ist die Schilder korrekt anzubringen ist das doch deren Problem.

Na ja,ist dann wieder auslegungssache der Stadt!

Gruß Guido

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Das Schild steht aber IN der Nebenstrasse. Das ist auch eindeutig.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Das Schild steht aber IN der Nebenstrasse. Das ist auch eindeutig.

 

Nö,

 

es stehen ja auch beide Strassennamen dort angeschrieben, Siegburger und die Sackgasse.

Und da das Halteverbotszeichen mehr zur Siegburger ausgerichtet ist als zur Sackgasse würde ich es auch entsprechend zuordnen als Ortsfremder.

 

Widerspruch!:D

 

 

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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Das Schild steht aber IN der Nebenstrasse. Das ist auch eindeutig.

 

Nö,

 

es stehen ja auch beide Strassennamen dort angeschrieben, Siegburger und die Sackgasse.

Und da das Halteverbotszeichen mehr zur Siegburger ausgerichtet ist als zur Sackgasse würde ich es auch entsprechend zuordnen als Ortsfremder.

 

Widerspruch!:D

 

Mit dem Argument wirst du ein müdes Lächeln ernten, mehr nicht. Das Schild steht eindeutig in der Sackgasse.

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Sei froh bei dem Preis.

 

Ich darf wegen Falschparkens in Essen Mittelstr (IKEA) 102€ zahlen. 10€ verwarngeld, 41€ Leerfahrt fürn Schlepper und 51€ Verwaltungsgebühr für die nette Dame in dunkelblau weil die 1 Anruf getätigt hat.

 

:D

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...

Lohnt da ein Widerspruch oder wiedermal frei kaufen ?

 

 

Klare Rechtslage:

das erste Schild (Zeichen 283) verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Das zweite erweitert das Halteverbot ab hier in Pfeilrichtung auch auf den zur Fahrbahn gehörenden Seitenstreifen, und zwar ab dem 25.01.2010. Diese Erweiterung diente vermutlich dazu, nach diesem Termin die Container aufstellen zu können.

 

Den Widerspruch schätze ich als völlig zwecklos ein. Er belastet nur unnötig unsere Justiz und kostet Dich Bearbeitungsgebühren, auch bei späterer Rücknahme des Widerspruchs.

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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Klare Rechtslage:

das erste Schild (Zeichen 283) verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Das zweite erweitert das Halteverbot ab hier in Pfeilrichtung auch auf den zur Fahrbahn gehörenden Seitenstreifen, und zwar ab dem 25.01.2010. Diese Erweiterung diente vermutlich dazu, nach diesem Termin die Container aufstellen zu können.

 

Den Widerspruch schätze ich als völlig zwecklos ein. Er belastet nur unnötig unsere Justiz und kostet Dich Bearbeitungsgebühren, auch bei späterer Rücknahme des Widerspruchs.

 

Das Schild an der Ecke Sackgasse/Siegbrugerstr. ist durch mutwillige Beschädigung einseitig leicht in Richtung Sackgasse abgeknickt.

 

Das 2. Verkehrszeichen (vor dem ich geparkt habe) erweitert ein wohl sowieso bestehendes Parkverbot. Suggestiert aber, das ein Halteverbot ab dem 25.01 von dort an gilt. Sonst hätte man dort den Pfeil in beide Richtungen aufkleben müssen....

 

Eins ist klar, es war reines "abkassieren" das dort Strafzettel verteilt wurden. Eine Vekehrsbehinderung oder gar Gefährdung kann in der Sackgasse wohl ausgeschlossen werden. Und die Aussage des Zettelschreiber "normalerweise schleppen wir hier nicht ab", sagt mir alles. :meinung:

Hallo e30User,

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Bastelbert

 

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...

Das 2. Verkehrszeichen (vor dem ich geparkt habe) erweitert ein wohl sowieso bestehendes Parkverbot.

...

 

Das ist richtig, abgesehen davon, dass es sich nicht um ein Parkverbot, sondern um ein Halteverbot handelt.

 

 

 

...

Suggestiert aber, das ein Halteverbot ab dem 25.01 von dort an gilt. Sonst hätte man dort den Pfeil in beide Richtungen aufkleben müssen....

...

 

 

Du musst die Informationen der zweiten Beschilderung in ihrer Gesamtheit aufnehmen. Sie besagt, dass ab dem 25.01.10 ab hier (deshalb der einseitige Pfeil) Halteverbot sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Seitenstreifen gilt. Würde der Pfeil in beide Richtungen zeigen, würde auch schon vor dem Schild das Halteverbot auf dem Seitenstreifen gelten. Und das ist offenbar nicht gewollt.

 

Die Tatsache, dass der Pfeil in eine Richtung zeigt, heißt nicht zwangsläufig, dass davor nicht eine anders gelagerte Halteverbotszone gilt. Und so ist es ja auch, nämlich die ohne Erweiterung auf den Seitenstreifen.

 

Fakt ist also, dass Du in dieser ersten Zone des Halteverbots gestanden hast. Das läßt sich nicht wegdiskutieren. Du hast das Schild zu Beginn der Straße übersehen, wie Du glaubhaft schreibst. Es ist also da. Um das Knöllchen kommst Du nicht herum. Nimm´s hin und rechne es auf die vielen Male um, bei denen Du nicht erwischt worden bist.

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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naja überleg mal DU wärst ne Knöllchentante......

würdest du dich nich auch freuen über Umsatz???? ;-)

is bestimmt voll der Battle wer abends am meisten hat und am meisten beschimpft wurde..... :-D

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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watt wohnste auch in köln... :-D

 

da gibts doch eh nur: zahlen und fröhlich sein! wenn ich da an die unverschämten preise im parkhaus oder an ner parkuhr denke...

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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Klare Rechtslage:

das erste Schild (Zeichen 283) verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Das zweite erweitert das Halteverbot ab hier in Pfeilrichtung auch auf den zur Fahrbahn gehörenden Seitenstreifen, und zwar ab dem 25.01.2010. Diese Erweiterung diente vermutlich dazu, nach diesem Termin die Container aufstellen zu können.

 

Den Widerspruch schätze ich als völlig zwecklos ein. Er belastet nur unnötig unsere Justiz und kostet Dich Bearbeitungsgebühren, auch bei späterer Rücknahme des Widerspruchs.

 

Vielleicht hab ich's ja mit den Augen, aber wo bitteschön ist da ein Seitenstreifen?

Auf dem dritten Bild ist klar zu erkennen dass da die Strasse ganz normal weiterverläuft; Ergo gälte das Verbot auch da und es müsste gar nix erweitert werden.

Und seit wann muss ein Halteverbot überhaupt "erweitert" werden? Normalerweise markiert ein Schild den Anfang, und eines das Ende des Halteverbots. Und wenn das nicht einsehbar ist stehen halt dazwischen die ""-Verbotsschildchen.

 

http://www.asv.bremen.de/fastmedia/12/thumbnails/halteverbot.gif.3066.gifhttp://www.ufer-umzug.de/images/halteverbot.jpg

 

 

Alternativ sowas hier (ersetze Wendekreis durch Sackgasse):

http://www.blickwinkel.de/archive/BLWS111873.jpg

 

Ich würd's auf jeden Fall drauf ankommen lassen.

 

 

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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...

Vielleicht hab ich's ja mit den Augen, aber wo bitteschön ist da ein Seitenstreifen?

...

 

In Erwartung Deiner Frage ;-) hatte ich oben bereits geschrieben "Diese Erweiterung diente vermutlich dazu, nach diesem Termin die Container aufstellen zu können." Damit wollte ich sagen, dass da, wo bis Januar 2010 vermutlich ein Seitenstreifen war, jetzt Container stehen, in Fahrtichtung gesehen also rechts neben der Fahrbahn. Um den benötigten Bereich freizuhalten, musste also ab dieser Stelle das bis hier nur auf der Fahrbahn geltende Halteverbot räumlich nach rechts erweitert werden. Es ist also nicht damit getan, nur Anfang und Ende zu markieren.

 

Aber was mach ich hier Klimmzüge? Ich bin sicher, Du weißt, was ich meine.

 

 

...

Alternativ sowas hier (ersetze Wendekreis durch Sackgasse):

http://www.blickwinkel.de/archive/BLWS111873.jpg

 

...

 

Das wiederum würde sich ohne Zusatzschild nur auf die Fahrbahn beziehen und nicht auf den Seitenstreifen, so dass der ab dem 25.01.10 für die Container benötigte Raum zugeparkt werden darf. Weiterhin würde der Zusatz "im gesamten Bereich der Sackgasse" auch die Gegenfahrbahn einbeziehen, ohne dass man da auch Schilder aufstellen müßte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verwaltungsrechtlich zulässig ist.

 

Bei der Beurteilung muss auch berücksichtigt werden, dass die Beschilderung im Januar aufgestellt worden ist und die beiden Fotos von e30user aber drei Monate später entstanden sind. Der "Seitenstreifen" kann sich also auch optisch verändert haben. Und das Luftbild stammt bestimmt aus dem letzten Jahr.

 

 

...

Ich würd's auf jeden Fall drauf ankommen lassen.

 

Letzten Endes spielt das Zusatzschild aber keine Rolle, weil e30user davor geparkt hat und somit nur das erste Schild für ihn relevant ist. Wie willst Du einen Richter - und auf einen Gerichtstermin läuft es sicher hinaus - dazu bringen zu entscheiden, dass das Parken so in Ordnung war und kein Verstoss vorliegt? Jeder Freispruch suggeriert, dass man sein Verhalten wiederholen darf. Und die Chance sehe ich hier beim besten Willen nicht.

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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Der "Seitenstreifen" ist eine Parkfläche. Warum dort ein zusätzliches Schild aufgestellt wird, muss mich nicht interessieren. Die Beschilderung sollte klar sein und nicht so ! Und dann noch kassieren kommen, wenn die Stadt davon ausgehen kann, das die willkürliche Beschilderung genug dumme Kölner verwirrt hat. Denn sonst "schleppen wir hier nicht ab".

 

Einspruch, wenn mein Einspruch nicht fruchtet, gehts halt an den Anwalt....

Und ich habe ein gutes Gefühl dabei, damit die Justiz zu beschäftigen und Steuergelder sinnlos zu verbrennen. Machen die Politiker doch auch....

Hallo e30User,

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Bastelbert

 

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Aber was mach ich hier Klimmzüge? Ich bin sicher, Du weißt, was ich meine.

 

Äh, nein, sonst würd ich ja kaum widersprechen oder?

 

Ich hab mal den Strassenverlauf gelb markiert (evtl. hältst Du ja die Google Maps-Linie für die Fahrbahn:freak:); wo Du da einen Seitenstreifen erkennen kannst ist mir schleierhaft. Und ich bleib dabei, das Schild bedeutet "AB HIER".

Sackg.jpg

 

 

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Na, der Platz, wo die Autos stehen, die freundlicherweise genau bis an Deine Lnie parken. Das IST der Seitenstreifen!

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Gut, ich geb's auf.

 

Für mich ist das schlicht der Strassenrand. Ein Seitenstreifen stellt sich mir als gesonderter Bereich NEBEN der Fahrbahn dar; sei es als Parkbucht, gepflastert oder durche ne Linie abgetrennt.

Der TE wird wohl eh berichten, also abwarten.

 

:-UU

 

 

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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Mit dem Fahrzeug, amtliches Kennzeichen K- Fabrikat BMW wurde am 05.04.2010 um/von 12.58 - 13.23 Uhr in Köln-14C Deutz / Helenenwallstr. vor SCHOTTERPARKPLATZ

folgende Ordnungswidrigkeit begangen :

 

Sie parkten im Halteverbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch Andere. FLIESSENDER VERKEHR

 

§41 Abs. l iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52.1 BKat; § 19 OWig

 

 

Zahlen Sie innerhalb einer Woche 25,00 € und der Herrgott wird Ihnen vergeben.

 

 

Das hier wird meinen Einspruch wohl zwecklos machen, aber da es ja mittlerweile per E-Mail geht frage ich doch mal wegen der "unklaren" Beschilderung nach ;)

->

Temporäre Haltverbote [Bearbeiten]

 

Bestimmte Umstände können ein Haltverbot erfordern, zum Beispiel wenn auf öffentlichem Verkehrsgrund Nutzungen stattfinden, die über den Gemeingebrauch hinausgehen (vergleiche Sondernutzung). Anlässe hierfür sind Veranstaltungen, Filmaufnahmen, Umzüge, Reinigungs- und Bauarbeiten usw. Hierfür genehmigt die Straßenverkehrsbehörde auf Antrag kostenpflichtig und nach Interessenabwägung sowie rechtlicher Prüfung ein zeitlich befristetes Haltverbot (der Bereich wird als Bedarfshaltverbotszone bezeichnet). Dieses muss vier Tage vor dessen Inkrafttreten durch Aufstellung von entsprechenden Verkehrszeichen (in aller Regel das Zeichen 283 mit Zusatzschild, z. B. Zusatzzeichen 1042-34, ggf. auch noch Zusatzzeichen 1052-37 zusätzlich für den Seitenstreifen) den Verkehrsteilnehmern bekannt gegeben werden (BGH-Rechtsprechung).


Bearbeitet: von e30User

Hallo e30User,

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Bastelbert

 

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