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Fragen zum Zivilen Mahnbescheid


Zedsdead_e30
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Hi , Da ich leider schon seit 4 wochen versuche mit Anrufen und Fristsetzungen Per Breif mein Geld wieder zubekommen (ebay) und ich scheinbar nach Srich und Faden verarscht werde , wollte ich das mal mit dem Zivilen Mahnbescheid versuchen.

 

1. Welche Vorraussetzungen müssen Konkret erfüllt sein?

2. Was passiert bei Wiederspruch?

3. wie läuft die ganze sache im allgemeinen ab?

Ich fülle den Mahnbescheid aus , schicke den dann zum Gericht und von da gehts zum Verkäufer?

 

Villeicht könnten die Leute ja mal schreiben wie das so abläuft , es gibt ja einige hier die das schon genuzt haben?

 

ist hier von was zu halten? http://www.mahnbescheide.de/

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Mahlzeit,

 

einen zivilen Mahnbescheid gibt es nicht, der ist immer vom zuständigen Amtsgericht.

 

Ebay-Mahnweg nehmen, wenn erfolglos dann Betrugsanzeige.

 

 

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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einen zivilen Mahnbescheid gibt es nicht, der ist immer vom zuständigen Amtsgericht.

 

welches das amtsgricht aber ungeprüft unterzeichnet.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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zu 1) Deine Ansprüche sollten klar sein, und du dir sicher, dass alles erfüllt ist, dass er dir dein Geld erstatten muss (z.B. dass du rechtzeitig vom Rücktrittsrecht gebrauch gemacht hast und er dir in einer angemessenen Zeit, ca. 2 Wochen, das Geld nicht erstattet hat -> auch unter Beachtung seiner AGBs).

 

zu 2 und 3) Wenn er sich sicher ist, dass er (aus welchen Gründen auch immer) im Recht ist und Widerspruch einlegt, kommt es zum Gerichtsverfahren.

Du musst auf jeden Fall erst mal die MB-Gebühr an das zuständige AG überweisen, bevor die dem den MB zusenden (ist nach der Höhe der Forderung gestaffelt, fängt bei 23 EUR an).

Das AG prüft in der Tat nicht die Richtigkeit der Forderung, da solltest du dir sicher sein, dass du im Recht bist! Sonst kostet es nur unnötige Gebühren.

Denn wenn er Widerspruch einlegt, es zum Verfahren kommt und du verlierst, zahlst du noch die Gerichts- und Anwaltskosten.

Er hat 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen.

Macht er das nicht, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen!

 

Besser ist vielleicht wirklich die Meldung an Ebay und eine Anzeige.

Das dauert zwar auch 1 bis 2 Wochen über Ebay, aber die Zeit kostet ein Mahnverfahren auch, weil er ja 14 Tage Zeit bekommt, Widerspruch einzulegen.

 

Schöne Grüsse

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Bei ebay hab ich mich schon gemeldet dort kam es zur keiner einigung , und wurde dem Sicherheits Team übergeben.

 

In meinem Letzen Breif an den Ihm , habe ich halt eine Erneute Frist gesezt 1.04 falls bis dahin nichts passiert so stets im Brief erkläre ich den Rücktritt vom Kaufvertrag, was ich ja vor dem Mahnbescheid noch tun wirde.

 

Also ich bin mir 100% sicher und auch im Rechts das weiß die Gegenpartei auch (er wollte ja schon vor 3 Wochen das Geld zurück überweisen).

 

Also Lautet die Reihenfolge

 

Abwarten bis Frist ende > Rücktritt Kaufvertrag> Mahnbescheid (wo gibts den eigentlich?)

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Ja, wenn er deine zuletzt gesetzte Frist wieder nicht einhält, kannst du ja den Mahnbescheid los lassen (gibt es im Schreibwarenhandel oder im Internet direkt auszufüllen).

 

Kann natürlich passieren, dass er genau dann zahlt, wenn der MB gerade unterwegs ist.

 

Daher würde ich ihm eine letzte Frist innerhalb einer Woche setzten, wenn das Geld am 1.04. nicht da ist, allerdings mit der Androhung des Mahnbescheides (ist ja vermutich so noch nicht passiert!??) und der DANN zusätzlichen Gebühren!

 

Damit er weiß wo er dran ist und du dich darauf berufen kannst, dass du im das mitgeteilt hast, um die Gebühren dann notfalls (nach-)fordern zu können.

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Der Mahnbescheid per Amtsgericht ist für Dein gegenüber mit einer Frist verbunden ! Beantwortet er Diese nicht fristgemäss , ist er automatisch in der Pflicht ! Diese Pflicht wird dann in einen Titel umgewandelt , der dann auch eingeklagt werden kann ...

Der Beschuldigte kann Deinen Mahnbescheid allerdings fristgerecht als Gegenstandslos zurück senden , wodurch Du dann wieder am Anfang bist . Selbst mit Titel ist die Summe die gegen den Aufwand steht sicher zu gering ! Andererseits hat ein Titel .. meines Wissens nach 30 Jahre Gültigkeit !

Jeder Dummi kann heutzutage einen Mahnbescheid los schicken . Ist also nur mit einer Aufwandsgebühr verbunden ... man muss nur hoffen das der gegenüber dumm genug ist Ihn nicht zu beantworten und die Frist verstreichen lässt , somit hättest Du dann schon gewonnen ...

Verhandlung wäre dann der zweite Schritt , um dann meist zu erfahren das der Beschuldigte mittellos ist ...

Das Ding wird bestimmt verlaufen da keiner für xxx vor Gericht zieht :(

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Daher würde ich ihm eine letzte Frist innerhalb einer Woche setzten, wenn das Geld am 1.04. nicht da ist, allerdings mit der Androhung des Mahnbescheides (ist ja vermutich so noch nicht passiert!??) und der DANN zusätzlichen Gebühren!

 

Damit er weiß wo er dran ist und du dich darauf berufen kannst, dass du im das mitgeteilt hast, um die Gebühren dann notfalls (nach-)fordern zu können.

 

so würd ichs auch machen. sonst haste später die gebühren am hintern und kannst nicht mehr "nachkarten".

 

ob es sich später lohnt da ne gerichtssache draus zu machen musst du selbst entscheiden. bei 160€ streitwert biste da mit kosten schnell mal drüber. und zum schluss haste nen titel den du 30jahre lang vollstrecken kannst weil der andere "zwei finger hebt".

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Also , ich kann nur hoffen das er wenn er den Mahnbescheid bekommt Kalte Füße Krieg und Bezahlt , zur Verhandlung wirde ich es auch ungern kommen lasssen (Lohnt ja wirklich nicht).

 

Ich werde ihm jetz nochmal Mündlich und Schriftlich eine Frist setzen und dann nochmal mit Mahnbescheid als Druckmittel versuchen an mein Geld zu kommen , wenn er wiederruf einlegt kommt es dann zwingend zu einer Verhandlung?

 

gibts eigentlich noch einen anderen Weg die 160€ wieder zubekommen?

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wenn er wiederruf einlegt kommt es dann zwingend zu einer Verhandlung?

 

nee automatisch geht da nix. da musst du dann wieder nen antrag stellen und wenn ich da beim lhergang nicht eingepennt wäre könnte ich dir auch sagen ob du dann gleich kohle zahlen musst. :-D

 

 

gibts eigentlich noch einen anderen Weg die 160€ wieder zubekommen?

 

jetzt fehlt hier nen smilie der nem anderen nen scheitel zieht. :-D

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Mit dem besagtem Titel , ist der " Schuldner" auch für die entstandenen Unkosten in der Pflicht !

Man kann nur hoffen das er auch zahlungsfähig ist ...

Sonst viel rennerei für wenig .

Nochmal kurz : Weisst er den Bescheid zurück bist Du am Anfang ! Er hat dann keine Verpflichtung Dir gegenüber ! Du müsstest einen neun MB schicken oder gleich durch Anwalt agieren lassen .

 

Der andere Weg ist offiziell nicht mehr erlaubt :((

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Mit dem besagtem Titel , ist der " Schuldner" auch für die entstandenen Unkosten in der Pflicht !

 

wer sich wegen 160euro die EV abnehmen lassen muss wird wohl kaum die kohle für die unkosten haben. und wer zahlt die unkosten dann? genau!!!!;-)

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Stimmt Mathes ;-)

Deshalb meine Empfehlung " drücken" mit Mail s , Googeln , Warnungen und viel " Ich möchte" " Ich kriege " !

Geht irgendwann nix mehr war er abgebrüht .. und es kommt der Zeitpunk zum aufgeben ..

Muss ehrlich sagen das der Verlust überschaubar ist .

 

 

 

Trotzdem viel Kampfgeist , wünsch ich natürlich !!

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Mh echt ärgerlich...

 

Ich werd trotzem einen Mahnbescheid schicken , villeicht lenkt er ja noch ein. Das mit dem "titel" ist mir noch nicht ganz klar , wenn er jetz auf den Mahnbescheid nicht reagiert auch nicht abweist , dann kann ich einen Gerichtsvollzieher beauftragen? (kostet ja auch wieder alles Geld)

 

was ist mit EV gemeint?

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Ja , die gibt es leider auch ! Verkaufen fünf "tolle" Artikel .. lassen sich nichts zu schulden kommen und denken jetzt kann ich mal einen über die Klinge ziehen ! Gib einfach nicht auf , tob Dich auf seinem Account aus und versuch so viel wie möglich raus zu finden ! Ich hab so mal ein halbes Jahr später eine Rückzahlung erhalten . Hab Ihm seine Strasse plus Hsnr . verraten ... , dann erwähnt wo mein nächster Urlaub denn sein wird ->> hab dann nur 2 Tage gewartet , dann war alles wieder gut :devil:

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Habe ich ja alles bereits schon , telefonier jede Woche mit dem... und jedesmal verspricht der mir das Geld zu überweisen (in einer Höchst freundlichen art) seine Frau/Freundinn hatt ich auch schon am telefon, Trotzdem ist seit 3 wochen bei mir nichts an Geld eingegangen...

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wenn ich das jetzt richtig rausgelesen hab hast du etwas bei ihm gekauft und ihm das geld gezahlt und wartest jetzt auf die ware?

 

dann würd ich ihm noch androhen ne anzeige wegen betrugesunterschlagung zu stellen.

 

welche ausreden hat er denn gehabt warum er die ware nicht schicken kann?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ne ist anders verlaufen

 

Hab was ersteigert (nach ewigen hin und her kam der Falsche Artikel und dann noch Defekt) hab ihm das dann zurück geschickt ,bei ebay Streifall eröffnet, ihn negativ bewertet und Post geschickt mit forderungen und Fristen. Nach dem ersten Brief meldetet er sich dann und wollte das geld vor 3 wochen zurück Überweisen.

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Wenn Du sogar schon telefonisch kontakt hast .... Ist doch das beste was Dir passieren kann ! Vllt ist er wirklich gerade nur knapp bei Kasse ?! Will , kann aber nicht .. bei der Art Meschen würde ich vorerst von Drohungen absehen und das " Spiel " mal mitspielen .. Keiner spricht mit einem wenn er nicht will . Da glaube ich , das Du noch gut raus kommst ! Halt nur später wie geplant ...

Meine Meinung wäre ! Vorschläge unterbreiten und Druck raus nehmen ...

In dem Fall kann Druck Gegendruck erzeugen !

Im Prinzip hängst Du ja gerade an seiner Nadel ... solang wie möglich positv defensiv in die offensive .

... nur meine Meinug , da gibt es bestimmt kein Rezept leider !

 

Edit : Mit der Bewertung hättest Du noch warten sollen ! Sein Account ist jetzt versaut !

Dein Druckmittel ist weg :(

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hmmm naja gleich nen streitfall eröffnen war wohl nicht der cleverste schachzug. da hat er sich wohl auf "quer" gestellt.

 

trotzdem hat er kein recht dein geld zu behalten oder die rückzahlung zu verschleppen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Nene jetz versteht ihr was falsch.

 

Bevor ich den Streitfall eröffnet habe , hab ich mich natürlich erst bei ihm telefonisch gemeldet nur mit dem Herren war absolut nicht zu Reden (nur geschreihe und gebrubble). Erst nach dem Druck Brief , kamen wir ins "geschäft" und die abmachung lautete 160€ in 2 Teilen a=80€ dazwischen nehm ich die negative Bewertung raus. wollte mich drauf erst nich einlassen aber ich sah die chance schnell das Geld zu bekommen... naja Puste Kuchen.

 

Der Umgangston hatt sich aber seit meinen Briefen seinerseits start gebessert , als gefruchtet hats schon nur kommt er nicht aus dem Knick oder oft drauf das die sache so verjährt....

 

Das letze gespräch hatte ich am Mittwoch mit seiner Frau / Freundin die mir sagte das dass Geld am Dienstag überwiesen wurde , nur es kam noch nichts mal schauen was Montag ist ich halte euch auf den Laufenden

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