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Mietrecht: Kinder-Personeneinheiten in der Nebenkostenabrechnung


VD
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Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wie Kinder in der Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung anzurechnen sind?

Kann man die bis zum vollendeten 6. Lebensjahr als hälftig anrechnen? Oder MUSS man zwingend als Vermieter Personeneinheiten pro menschlichen Kopf rechnen?

 

Über Google finde ich leider nichts dazu. Zumindest keinen Gesetzestext oder ein Urteil dazu. Hat da jemand evtl was?

 

Speziell geht es um die Gebühren für Abwasser, Frischwasser und Müll.

 

Gruß

Jan

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Den massgebenden Gesetzestext hierzu findest Du im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), einmal in §556 (Vereinbarungen über Betriebskosten), in §556a (Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten) sowie in der Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003.

 

Eine Differenzierung der Personen nach ihrem Alter erfolgt hier nicht. Im Grunde steht hier nur die Forderung des Staates nach einer weitgehend gerechten Aufteilung der Kosten. Die Art und Weise bleibt den Vertragsparteien überlassen.

 

Weder aus meiner Zeit als Mieter noch jetzt als Vermieter kenne ich eine Berücksichtigung des Alters der Bewohner. Ich halte es auch nicht für sinnvoll. Denn Kinder sind nach meiner Einschätzung genauso verbrauchsintensiv wie ein Erwachsener (baden / duschen), haben in den ersten Jahren vielleicht sogar einen erhöhten Bedarf (mehr Wäsche, mehr Abfall durch "Sonderernährung" und Pampers). Eine Feinabstufung, die alle Beteiligten - und damit meine ich auch die Mietparteien ohne Kinder - gerecht finden, wirst Du nicht finden. Da greift nur die pauschale Kopfzahl.

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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Ja, mag ja sein, dass das "gerechter" ist Kinder voll anzusetzen.

Aber die Abrechnungen sind alle raus. Und nur weil ein Mieter jetzt Theater macht, dass die 1 und 3 Jahre alten Kinder von einem anderen Mieter hälftig angesetzt sind, hab ich keine Lust die NK-Abrechnung nochmal zu ändern.

 

Ab nächstem Jahr werde ich dann Kinder auch voll ansetzen. Aber für die jetzige Abrechnung WILL ich das nicht mehr ändern!

 

Und ja, es würde nicht viel Arbeit machen. Aber irgendwann ist auch mal gut mit der Millimeterpisserei. ;)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ich verstehe schon, dass man geneigt ist, im Zweifel eine Entscheidung zugunsten einer Familie zu treffen. Das ist immer so ein Bauchgefühl.

 

Aber rechtlich sehe ich Dich da schon in der schwächeren Position (ich hoffe, Dein Mieter fährt keinen E30 und liest hier mit). Die Art der Umlage muss im Mietvertrag festgehalten sein. Und wenn Du Kinder mit einem besonderen Schlüssel berechnen willst, gehört das in die Mietverträge aller Hausparteien, auch der kinderlosen. Wenn das bei Abschluss des Mietvertrages unterschrieben wird, ist die Sache rund. Aber Du kannst nicht einseitig in einen laufenden Vertrag eingreifen und Gewichtungen verändern. Die Millimeterpisserei wird Dein Mieter genau anders herum sehen. Einen Rechtsstreit wirst Du nach meiner Einschätzung verlieren.

 

Läßt sich das vielleicht bei einem Glas Bier klären?

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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Wie viele "Personeneinheiten" sind denn im Haus?

 

Wenn nach Personen - und nicht nach Wohnraum - abgerechnet wird, machts natürlich nen Unterschied ob der Unterschied 15 zu 16 Personen sind oder ggf. 5 zu 6 (bei 2 Wohnungen und davon das eine Paar mit den Kindern). Das kann sich dann schon ziemlich auswirken.

 

Deshalb bin ich ganz froh, dass bei mir nach Wohnungsgröße abgerechnet wird, auch wenn ich mich dadurch als Single schlechter stelle, aber ich muß nicht jedes Jahr anders nachzahlen weil irgendwo ein Kind dazugekommen ist.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Es geht um 12 zu 13 bzw 9 zu 8 PE....

 

Das das nen Unterschied macht ist klar....

aber wenn es hart auf hart kommt, dann zieh ich durch. Morgen mal nen Anruf bei nem Anwalt und dann sehen wir weiter.

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Es geht um 12 zu 13 bzw 9 zu 8 PE....
Haste das Problem gleich in 2 Häusern?

Kann ja eigentlich nur eine Zahl sein.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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nene..... aber wenn zwischendurch ne Familie mit 4 volljährigen Personen auszieht, dann geht das schon so ;)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Aaaah, jetzt ja!

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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