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Wie gegen einen bevorstehenden Betrug vorgehen ?


choppa
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Hallo zusammen, folgende Geschichte hat sich zugetragen:

 

Mein Bruder hat seinen alten Audi 80 (BJ 92) bei dem Autohändler XY in Zahlung gegeben und sich dort ein neueres

Fahrzeug gekauft.

Der Audi hatte neben defekten Domlagern, schlappen Dämpfern und etwas Wassereinbruch im Kofferraum noch zusätzlich 255.000 km Laufleistung heruntergespult. Für dieses Vehikel bekam er dann im Endeffekt 450 Euro.

Der Händler XY ist ein Autohaus und gehört eigentlich zu den seriöseren Händlern.

Nun wurde das Fahrzeug von denen an einen anderen (unseriösen) Kleinhändler weiterveräussert, da sie sich so

einen Müll wahrscheinlich erst gar nicht vor die Türe stellen wollen. :-)

 

So weit so gut !

 

Nun taucht dieses Auto bei dem besagten Kleinhändler in unserer Stadt auf bzw. ist auch bei Mobile.de inseriert.

Die absolute Frechheit dabei: Der Wagen wurde nur optisch aufpoliert und gereinigt, als Top 1A Zustand deklariert

und mit nur 155.000km Laufleistung angepriesen. Das Teilchen soll zudem jetzt satte 1800 Euro kosten.

 

Meine Schwägerin hat sich den Wagen vor Ort angesehen und auch eindeutig wiedererkannt.

Die 1. Ziffer vom Kilometerstand wurde im Kombiinstrument von einer 2 auf eine 1 umgestellt -

also 155.000 statt 255.000 km.

Das bedeutet ca. 8-10 Jahre "Autoleben" wurden einfach wegretouchiert.

 

Da uns natürlich bei sowas die Hutschnur platzt und wir uns auch irgendwie in der Pflicht fühlen einen

potentiellen Käufer vor einem Betrug zu bewahren, ist mein Bruder heute in die Hauptwache der Polizei

eingekehrt und hat den Vorfall dort gemeldet.

 

Dort bekam er nur gesagt daß sie im Moment nichts machen können. Es habe noch kein Betrug

stattgefunden und es handle sich ja nur um die Vorbereitung zu einem Betrug.

Bin aus allen Wolken gefallen als ich es von meinem Bruder so gehört habe.

Wie kann das denn sein ? Kann ich jetzt auch Autos kaufen, den Zählerstand zurückdrehen und dann

wieder alles verkaufen ohne Konsequenzen zu fürchten ?

Schließlich werden wir nie erfahren wer das Fahrzeug kauft und somit haben wir auch keine Chance

den Neubesitzer darüber aufzuklären.

Mein Bruder könnte schließlich als Zeuge aussagen, zumal er noch zahlreiche TÜV-Unterlagen mit allen damaligen

Kilometerständen besitzt.

Die Polizei hat bisher lediglich das Internetangebot ausgedruckt und Kopien von den Unterlagen meines Bruders

gemacht - das wars. Dann hieß es nur noch "Mal sehen und abwarten".

 

Wieso können die nicht einfach mal jemanden in Zivil dort hinschicken, um einen Pseudo-Kauf abzuwickeln ?

Hier findet in Kürze ein eindeutiger Betrug bzw. arglistige Täuschung statt und es wird nichts unternommen

bzw. sind der Polizei anscheinend die Hände gebunden.

Es kann doch nicht sein daß man dabei tatenlos zugucken muß.

Der künftige Besitzer wird ebenfalls nie eine Chance haben sowas zu beweisen, denn mit Sicherheit wird der Audi

neue Fahrzeugpapiere bekommen (der hatte ja noch die alten Scheine von 1992).

 

Datenschutz sei Dank wird der Wagen dann bestimmt noch als "1. Rentnerhand-Mobil" vertickt.

 

Die Vorbesitzer aus den KFZ-Papieren zu nehmen hat den kriminellen nun Tür und Tor geöffnet.

Meiner Meinung nach der grösste Schwachsinn den man sich einfallen lassen kann.

 

Meine Frage nun: Wie kann man diesen Händler am besten unter Druck setzen, damit er diese Nummer nicht

so durchzieht ?

Rechtlich kann anscheinend nur der betrogene Neukäufer etwas machen - der wird aber nie von meinem Bruder

und somit von den 255.000 km erfahren.

 

Mobile.de wurde bereits angeschrieben, unternommen haben sie aber ebenfalls nichts.

 

Leide ich an einem übersteigerten Gerechtigkeitssinn oder ist man hier wirklich machtlos ?

Schließlich wünscht sich doch niemand daß er an so einem Betrüger gerät !

 

Bei dem Kleinhändler handelt es sich übrigens um so eine Bretterbude mit 1000 bunten Wimpeln drumherum.

Wer zwischen den Zeilen lesen kann, wird wissen welches Clientel ich damit meine.

 

Inwiefern der seriöse Vorhändler XY mit der Sache zu tun hat weiß ich nicht.

Wäre möglich daß er mit dem Kleinhändler gemeinsame Sache macht, vielleicht aber auch nicht.

Merkwürdig war nur, daß er beim Ankauf keine Kilometerleistung in den Vertrag eingetragen hat.

Es hat den Anschein als wollte er sich ein Türchen offenhalten um den Wagen besser an seinen

Unterhändler abgeben zu können.

Frei dem Motto:"Gib mir etwas Geld für diese billige Karre, dann polier sie auf und verticke sie für was du willst".

Im Nachforschungsfall wäre der seriöse Händler dann fein raus, da er nie irgendwelche Kilometer angegeben hat.

Ein Manipulationsverdacht wäre dann nur dem kleinen, unseriösen Händler anzurechnen.

 

Wie ist es überhaupt rechtlich bei einem Eingriff ins Kombiinstrument ?

Handelt es sich dabei nicht um Urkundenfälschung ?

 

Was für Vorschläge habt ihr, um so einem Kerl das Handwerk zu legen ?

(Bitte keine Sachen wie "Molotowcocktail" oder "Abrißbirne" - das waren die ersten die mir

durch den Kopf gingen als ich davon hörte :-) )

 

P.S. kann jemand den Threadtitel eben für mich korrigieren - hab mich da so blöd verschrieben :-)


Bearbeitet: von choppa
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Was soll passieren?

Wenn er beim Verkauf angibt,das der PKW doch die 255tkm gelaufen hat!

Ich habe auch schonmal ein BMW mit zurück gedrehten Tacho verkauft,habe es dem Käufer gesagt und im Kaufvertrag die tatsächliche laufleistung angegeben!

Gruß Guido

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Wie wäre es, wenn ihr euch den Wagen als potentielle Käufer anseht und einen Zettel mit einem kurzen Text und einer Telefonnummer (Vorbesitzer: 01xx/xxx....) in das Handschuhfach legt. Der Verkäufer wird bestimmt nicht nochmal dort rein gucken.

Das ist glaub ich die einzige Möglichkeit den Käufer nach dem Kauf aufzuklären, wenn er denn anruft...

Keine Ahnung ob´s eine so gute Idee ist oder nicht, ist mir nur eben in den Sinn gekommen.

 

LG Thomas

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http://www.autokiste.de/psg/0504/4192.htm

 

Ich würde mal zu dem Autohaus gehen wo Ihr den Audi in Zahlung gegeben habt . Mal vorsichtig darauf hinweisen das es ja der Verdacht auch auf Sie zurückfallen könnte wenn zb der unseriöse behauptet den habe ich schon so übernommen . Die werden sich schon an Ihn wenden oder Ihm kein Auto mehr verkaufen .

 

Sicher das der km-stand am neuen deines Bruders stimmt ? Vielleicht war es ja tatsächlich der 1te ;-)

 

gruß

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Der Vorschlag mit der Nachricht im Handschuhfach ist gut - wäre eine Option.

Gegen Tacho zurückdrehen habe ich ja grundsätzlich nichts - hatte mir daß auch erst überlegt als

ich meinen Motor neu überholt habe.

 

Aber diese Daten dann beim Verkauf als Istwert zu präsentieren ist definitiv nicht ok.

 

Wenn beim Verkauf erwähnt wird, daß ein anderer (oder zurückgedrehter) Tacho verbaut wurde,

dann solls ja in Ordnung sein. Gehört dann auch in den Vertrag rein.

Aber hier ist es ja eben nicht der Fall. Das Fahrzeug wird mit 155.000 ausgewiesen.

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ich würde mir den Kopf nicht zerbrechen,ihr habt das Auto doch "NORMAL" veräusert.

 

Der Verkäufer haftet doch für eventualitäten.Wenn ein Käufer aber mal bei euch anfragt wegen KM stand oder so kannst ihm immer noch reinen Wein einschänken.

Markus-Garage

Motoreninstandsetzung-Motorsportzubehör

0171 - 4870075

SCHRICK - SPAX - EIBACH - BILSTEIN - WILWOOD - Weber

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naja ich wäre auch ganzschön angepisst...... und würde den nicht einfach so davon kommen lassen.....

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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Was ist jetzt so schlimm,noch ist die möhre doch garnicht verkauft!

 

Na und wie soll er einen evtl. Käufer informieren wenn die Kiste dann schon weg ist?;-):D

 

Geht doch nicht um irgendne Haftungsfrage oder so. Wenn ich weiss dass da ne Bananenschale liegt warn ich ihn halt, und schau nicht zu wie er drauflatscht und auf die Schnauze fliegt.

 

:-UU

 

 

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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Naja Guido aber wenn die Karre verkauft ist , liegt das Kind ja vielleicht schon im Brunnen .

 

Ich find es klasse wenn der TE schon im Vorfeld versucht dagegen vorzugehen .

 

gruß

Stimmt ihr habt recht!:daumen:

Gruß Guido

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Wär es nicht am einfachsten mit dem Unterhändler zu sprechen? :frage:

Wenn du ihm klar machst dass er mit einem Fuß schon im Gefängnis steht, dann überlegt er es sich vl nochmal.. Oder habe ich da jetzt was überlesen?

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Hmmmm was ärgert dich denn das du zu wenig Geld bekommen hast oder das ein Dubioser (gibt es doch wie Sand an Meer) Händler nun mehr Geld macht??

Weis nicht ob du was gegen die anrichten kannst aber ich frage mich ob man die Zeit dafür verschwenden will.

Nix für ungut sollte jemand auf dich zukommen kein Thema dann sag die ganze Wahrheit ;-)

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Wär es nicht am einfachsten mit dem Unterhändler zu sprechen? :frage:

Wenn du ihm klar machst dass er mit einem Fuß schon im Gefängnis steht, dann überlegt er es sich vl nochmal.. Oder habe ich da jetzt was überlesen?

 

Das isn Riesenzufall, dass der TE das Fzg identifizieren konnte. Ich würde nicht mit dem Fähnchenhändler kooperieren.

 

Die Polizei wird wohl nichts machen. Zivilermittler wird wohl in so nem Fall nicht tätig.

 

Bislang find ich den besten Vorschlag noch "Zettel in Handschuhfach" und den genialsten mit Tacho wieder vorschrauben bei ner Probefahrt. Wenns kein großes Problem ist bei dem Modell würd ichs sofort machen :D

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Ich kann verstehen, dass sich Dir die Nackenhaare hochstellen und dass Du das Bedürfnis hast, etwas zu unternehmen, auch wenn Dein Bruder aus der Haftung ist. Das ist aber tatsächlich nicht so einfach.

Größere „seriöse“ Autohäuser nehmen oft Fahrzeuge in Zahlung, obwohl sie vom Alter oder Preisgefüge her nicht mehr ins eigene Angebot passen. Solche Fahrzeuge werden oft „im Block“ zu einem Gesamtpreis an andere Händler verkauft. Meist sind das feste Dauerabnehmer. Geschäfte unter Händlern finden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung statt. Insofern ist eine gewisse Nachlässigkeit beim Ausfüllen des Ankaufsvertrages (den es ohnehin oft gar nicht gibt) an der Tagesordnung und kein Indiz für die Absicht, etwas zu verschleiern.

Ein Auto mit zurückgedrehtem Tacho anzubieten, stellt noch keinen Straftatbestand dar. Wie in den Beiträgen oben schon erwähnt, könnten die tatsächlichen Verhältnisse ja im Vertrag noch angegeben werden. In der Praxis sind da natürlich deutliche Zweifel angebracht.

Der §263 StGB, der sich mit dem Betrug befasst, verlangt als Tatbestandsmerkmal die Vermögensschädigung. Er stellt zwar auch den Versuch unter Strafe, aber selbst der ist hier nicht gegeben, weil es noch keinen Geschädigten gibt. Den gäbe es erst, wenn ein tatsächlicher Interessent kurz vor Unterzeichnung des Kaufvertrages die Manipulation feststellt oder von Dritten davon erfährt und die Übereignung abbricht. Der Betrug wäre versucht, aber nicht vollendet.

Das reine Angebot kann höchstens als Vorbereitungshandlung bewertet werden, und die ist noch straffrei. Somit konnte die Polizei keine Anzeige aufnehmen. Die Beamten werden die Unterlagen kopiert haben, um hin und wieder mal über die Fahrgestellnummer zu überprüfen, ob das Auto einen neuen Besitzer hat. Der könnte dann kontaktiert werden.

Die Idee, dass die Polizei „undercover“ mit dem Anbieter in Kaufverhandlungen eintritt, liegt zwar nah, scheitert aber an der Rechtmäßigkeit. Der Einsatz verdeckter Ermittler, und nichts anderes wäre es hier, setzt Straftaten von anderer Qualität voraus und muss vom Richter angeordnet werden. In unserem Rechtsstaat geht das nicht mal einfach so. Denn die Polizei würde den Verkäufer erst zu einer Straftat anstiften, nämlich dem Betrug oder zumindest dem Versuch dazu. Im Gerichtsverfahren würde der Händler freigesprochen, der Polizist verurteilt.

Schwierige Situation, eine zufrieden stellende Lösung habe ich nicht. Ich denke, es bleibt nur, den Tipp von Mr.Tom_DE mit dem Zettel im Handschufach zu befolgen.

Falls es jemand gern Gesetzestexte liest:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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Logisch wäre es nur IRGENDWIE herauszufinden wer den Wagen dann einmal gekauft hat.

 

Der Zettel ist eine Möglichkeit, Fahrgestellnummer usw. würde ich mir noch besorgen, VIELLCIHT kann die Polizei dann sogar aktiv werden, wenn es ein Verdachtsmoment gibt, was hier eventuell die Mobile Anzeige+ Euer Wissen über den echten KM Stand sein könnte.

 

Der neue Besitzer kann dann den vollendeten Betrug anzeigen und wohl auf zivielrechtlichem Weg dazu noch Schadenersatz bekommen.

 

Desweiteren würde ich dann dem "angesehenem" Audi Händler stecken, dass dieser die Autos nicht an derartige Händler weitergeben sollte.

 

Im Vorfeld würde ich jetzt erstmal nichts machen, er kann so bis jetzt immer noch sagen: "Ja, beim Verkauf hätte ich doch den wahren KM Stand angegeben."

Zudem geht die Karre sonst einfach über den Teich, wenn es ihm zu heiß wird. Zettel finde ich gut, aber Handschuhfach?

 

Vielleicht hat man Glück, dass einem die Polizei helfen kann, das wäre das Beste.

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Gast martin7980

Falsch! Jedes Runterdrehen des Tachos gilt als Urkundenfälschung, wenn der nächste Eigentümer darüber nicht informiert wird. Da er das Auto mit diesem Kilometerstand anbietet, ist der Straftatbestand m.E. erfüllt!

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Die Idee, mit dem Zettel kam mir auch direkt in den Sinn, allerdings würde ich diesen nicht ins Handschuhfach legen, denn dort könnte der Verkäufer eventuell doch noch was reinlegen, z.B. Papiere oder Serviceheft, nachdem ein neue Kunde unterschrieben hat...

Unter die Fußmatte wäre meine Idee, allerdings soll es ja Menschen geben, die das Auto nicht saugen/säubern bzw. erst nach Jahren und dann bringt der Zettel auch nichts mehr...hm, schnitz was ins Armaturenbrett:-D

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Falsch! Jedes Runterdrehen des Tachos gilt als Urkundenfälschung, wenn der nächste Eigentümer darüber nicht informiert wird. Da er das Auto mit diesem Kilometerstand anbietet, ist der Straftatbestand m.E. erfüllt!

 

Nein, ist nicht erfüllt. Die Handlung, also das Runterdrehen, muss der Täuschung im Rechtsverkehr dienen. Ob diese Täuschungsabsicht vorliegt, weisst Du erst, wenn der Käufer über den tatsächlichen km-Stand im Unklaren gelassen wurde. Das kannst Du im jetztigen Stadium nicht nachweisen. Das geht erst mit Vorliegen des schriftlichen oder nachweisbaren mündlichen Kaufvertrages.

 

Im übrigen geht die Urkundenfälschung im höherwertigen Delikt des Betruges auf.

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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@ JJ : In 263 / 2 steht doch aber , Der Versuch ist Strafbar .

das Auto steht doch schon lt ET auf dem Verkaufsplatz und in mobile.de mit dem gedrehten Tachostand ....ist das nicht schon der Versuch ?

 

gruß

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Vorbereitung:

Tacho zurückdrehen

Auto allgemein anbieten (Platz, Internet)

 

Versuch:

einem konkreten Menschen den Kaufvertrag mit bewußt falschen Daten zur Unterschrift vorlegen

 

Vollendung:

Geld kassiert --> Käufer tatsächlich geschädigt

 

 

Aber ich glaube, es gibt gleich Mecker, wir werden offtopic :watch:

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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