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Fragen zum DMSB Gruppe F-2005 Reglement


warum
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Hallo liebe Motorsportler!

 

da ich gerne eine Felge fahren würde die es nur mit 5x120 Lochkreis gibt, würde ich auf E30 M3 Federbeine und HA umrüsten.

Im Artikel 12 Radaufhängung steht jedoch: "Die originalen Fahrwerksteile müssen beibehalten werden, ...."

Ok, so weit so gut, was bedeutet "original"? Artikel 4 Definitionen sagt nichts dazu.

 

Original im sinne von "Grundmodell" wäre dann wieder nur auf den BMW E30 beschränkt?

 

Gruß Mark

 

P.S. ich denke dieser Fred könnte recht nützlich werden, bei entsprechender Pflege natürlich.

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Die Frage würde ich mal im Touriforum fragen.......

 

 

Warum ?

 

Eine rechtsverbindliche Auskunft, auf die Du Dich auch im Protestfall berufen kannst, bekommst Du dort nicht. Nur Auslegungen. Sinn macht es nur, beim DMSB / Technik nachzufragen.

 

Ich habe mich in den letzten zwei Jahren nicht mehr mit dem F2005 Reglement befasst, weiß also nicht, ob es da Änderungen oder Klarstellungen zu gibt. Aber ich vermute nicht.

 

 

Legen die DMSB Techniker das Grundmodell aus, beziehen sie den e30 mit ein, danach dürftest Du es fahren. Das eigentliche Problem ist aber, dass der M3 e30 ein anderes Herstellerfahrzeug ist (BMW Motorsport, nicht wie der e30 BMW AG).

Darum wird es wahrscheinlich so sein, dass diese Teile nicht verwendet werden dürfen. Was Du höchstens vom M3 verwenden darfst, wären die Alulenker, da diese auch im e30 325iA Touring verbaut waren.

 

Ich weiß, dass es heute üblich ist, sich seine Kenntnisse übers Internet zu holen bei Leuten, die sich überall äußern aber letztlich auch nur viel Halbwissen haben. (Sorry für Offtopic).

Da diese Geschichte aber recht teuer und offensichtlich ist, rate Dir wirklich dringend zu einem tel. Gespräch mit dem Herrn Fürst. Auch nicht per Mail, wenn dann höchstens schriftlich. Leg' im aber auch die Problematik mit den Herstellern dar, da die nicht alle spezifischen Fahrzeugdetails im Kopf haben können. Wahrscheinlich wird er es dann ablehnen, aber das ist besser, als wenn Du es bei einer Veranstaltung erfährst.

 

Gruß

Stefan

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Hy ich fahre selber in der F 2005 im Rallye bereich und bei uns fährt einer mit den M3 Federbein und e36 compact hinterachse......das Reglement ist in der hinsicht sehr schwammig ausgedrückt......würde mich mal interesiern ob das Reglement das zu lässt, wärde mich mal erkundigen.

gruß sascha

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Das ist imho Auslegungssache.

 

Art. 12 ist so schwammig und widersprüchlich formuliert,

dass man es nur falsch verstehen kann. Ich vermute der DMSB

meint aber, dass 4-Loch auch 4-Loch bleibt. Stabiaufnahme (M3)

könnte aber geändert werden. Das einzige was klar ist,

ist Art. 3, die Aussage zum Grundmodell, der M3 ist definitiv ein

anderes Grundmodell da "M-GmbH".

 

Ich denke, dass es einem TK in der Regel nicht auffällt, aber vielleicht

Deinen Wettbewerbern. Eine schriftliche Klärung mit Herrn Fürst ist ein

denkbarer Weg.

Aber dann hast Du Klarheit und hast vermutlich Geld gespart :daumen:

 

Ich würde mir in diesem Fall andere Fragen stellen:

" Brauche ich zwingend diesen Radsatz ?" und vor allem

"Macht mich das schneller / besser / erfolgreicher?"

Der letzte Platz ist nie gefährdet !
 

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Also ich würde gerne auf 5x120 umbaun....es gibt besere Felgen, Bremsanlage. klar gibt es auch gute sachen für 4x100 aber auf dem gebiet wird nicht so viel entwickelt...bei 5x120 schon.

 

DMSB:

Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Punkten haben, erreichen Sie hier Ihre DMSB-Experten:

 

Technik: technik@dmsb.de




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Na dann erst einmal ein gutes neues Jahr und viel Erfolg an Alle !

 

So was in der Richtung habe ich vermutet, ich werde mal beim DMSB anfragen. Auf den Einspruch warten rentiert sich nicht zumal ich die 5x120 nur für die Straßenreifen bräuchte.

 

Vielen Dank, Mark

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Also nur für Straßenreifen lohnt sich der umbau meiner Meinung nach nicht. Ich denke mal es würde sich nur Lohnen wenn man auf 17" und eine richtige Bremse und Fahrwerk umbaun will.

gruß sascha

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Die Frage würde ich mal im Touriforum fragen.......

 

 

Warum ?

 

Eine rechtsverbindliche Auskunft, auf die Du Dich auch im Protestfall berufen kannst, bekommst Du dort nicht. Nur Auslegungen. Sinn macht es nur, beim DMSB / Technik nachzufragen.

 

Ich habe mich in den letzten zwei Jahren nicht mehr mit dem F2005 Reglement befasst, weiß also nicht, ob es da Änderungen oder Klarstellungen zu gibt. Aber ich vermute nicht.

 

 

Legen die DMSB Techniker das Grundmodell aus, beziehen sie den e30 mit ein, danach dürftest Du es fahren. Das eigentliche Problem ist aber, dass der M3 e30 ein anderes Herstellerfahrzeug ist (BMW Motorsport, nicht wie der e30 BMW AG).

Darum wird es wahrscheinlich so sein, dass diese Teile nicht verwendet werden dürfen. Was Du höchstens vom M3 verwenden darfst, wären die Alulenker, da diese auch im e30 325iA Touring verbaut waren.

 

Ich weiß, dass es heute üblich ist, sich seine Kenntnisse übers Internet zu holen bei Leuten, die sich überall äußern aber letztlich auch nur viel Halbwissen haben. (Sorry für Offtopic).

Da diese Geschichte aber recht teuer und offensichtlich ist, rate Dir wirklich dringend zu einem tel. Gespräch mit dem Herrn Fürst. Auch nicht per Mail, wenn dann höchstens schriftlich. Leg' im aber auch die Problematik mit den Herstellern dar, da die nicht alle spezifischen Fahrzeugdetails im Kopf haben können. Wahrscheinlich wird er es dann ablehnen, aber das ist besser, als wenn Du es bei einer Veranstaltung erfährst.

 

Gruß

Stefan

 

 

Moin,

 

klar, das wäre die beste Alternative.

 

Zudem findest die die Kontaktdaten aller DMSB Prüfer unter http://www.dmsb.de.

 

Technik/Reglements -> Automobilsport -> Wagenpässe -> PDF Sachverständigenliste Wagenpässe

 

Ben

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