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Fragen wegen Mietvertrag Halle


E30Wegi
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Hi,

 

mein/unser Vermieter will uns nen Mietvertrag für Gewerbetreibende aufdrücken. Schön und recht einziges Problem wir müssen Steuern zahlen und können sie nicht absetzen. Kann man da keinen anderen Vertrag machen?

 

Weiteres steht noch drin:

 

Die Einhaltund behördlicher STellen z.B. UVV, TÜV obliegt dem Mieter?

 

Das heißt soviel das wir theoretisch für unsere Geräte, Hebebühne verantwortlich sind, aber nicht wenn zum Beispiel ein Deckenbalken runterbricht weil er morsch ist?

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... Kann man da keinen anderen Vertrag machen? ...

Grundsätzlich kann man wirksam jeden Vertrag machen, sofern er nicht rechts- und/oder sittenwidrige Passagen enthält ...

 

 

... Weiteres steht noch drin:

 

Die Einhaltund behördlicher STellen z.B. UVV, TÜV obliegt dem Mieter? ...

Steht das wirklich so drin? Bitte nochmal überprüfen, denn so macht es nur mit Interpretation Sinn ... :-)

Abend04.JPG

... seit 4.446 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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Für was müßt ihr dann Steuern bezahlen? Die werden nur fällig wenn ihr Geld mit der ganzen Geschichte verduient und dann ist es wiederum egal ob Gewerbe oder nicht. Im Gegenteil, wenn Gewerbe dann Kosten absetzbar die so nicht ab zu setzen wären.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ich denke dass der Vermieter Umsatzsteuer auf die Miete drauflegen will.

 

Ändert sich denn die Höhe der Miete?

 

Bezüglich der "behördl. Stellen" hast Du im Grunde genommen recht - aber da musst Du Dich auf jeden Fall noch mal schlau machen, ob da nicht gewisse Überprüfungen dann Pflicht werden.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Mietverträge für Gewerbetreibende sind meist zeitlich festgelegt. Das heisst, wenn Du die Halle für 5 Jahre mietest, dann bekommt der Vermieter auch die Miete für 5 Jahre - ob Du nun drin bist, sie nutzen kannst oder nicht. Vorzeitige Kündigungen sind somit fast ausgeschlossen, was bei privaten Mietverträgen oft möglich ist.

Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. biggrin.gif

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Ist ganz einfach so,

 

ich nehm an, daß er das Mietobjekt mit in seiner Firma hat und somit kann er es nur mit Mwst. vermieten, da Ihr als Privatperson nicht Vorsteuerabzugsberechtigt seid.

 

Damit will er nicht einen höheren Mietpreis erziehlen, sondern die Steuern muss er an Papa Staat abführen.

Das ist also kein bößer Wille von Ihm, sondern das Steuerrecht in Deutschland.

 

"Weiteres steht noch drin:

 

Die Einhaltund behördlicher STellen z.B. UVV, TÜV obliegt dem Mieter?"

 

Das bedeutet, wenn Ihr die Halle Gewerblich nutzt und mehr als der eigendliche Mieter an Hebebühne oder anderen Maschinen arbeitet, muss eine UVV Prüfung für alle Maschinen vorhanden sein.

 

Doch Ihr wollt sicher nur ein wenig schrauben und kein Geschäft aus der Halle schlagen. Somit fällt diese Klausel für Euch nicht ins gewicht.

 

Eine UVV Prüfung ist nur für Gewerbe ab einem Angestellten (ohne Gewerbetreibender selbst) pflicht. Das wird auch regelmäßig von der BG überprüft.

 

Er will sich damit nur selbst absichern, damit ihn keiner an die Karre fahren kann, wenn Ihr einen Arbeitsunfall mit Euren Maschinen verursacht habt.

 

Das ist ja auch Verständlich oder?

Walter Röhrl: "Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!!!";-)

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Ist ganz einfach so,

 

ich nehm an, daß er das Mietobjekt mit in seiner Firma hat und somit kann er es nur mit Mwst. vermieten, da Ihr als Privatperson nicht Vorsteuerabzugsberechtigt seid.

 

Damit will er nicht einen höheren Mietpreis erziehlen, sondern die Steuern muss er an Papa Staat abführen.

Das ist also kein bößer Wille von Ihm, sondern das Steuerrecht in Deutschland.

 

"Weiteres steht noch drin:

 

Die Einhaltund behördlicher STellen z.B. UVV, TÜV obliegt dem Mieter?"

 

Das bedeutet, wenn Ihr die Halle Gewerblich nutzt und mehr als der eigendliche Mieter an Hebebühne oder anderen Maschinen arbeitet, muss eine UVV Prüfung für alle Maschinen vorhanden sein.

 

Doch Ihr wollt sicher nur ein wenig schrauben und kein Geschäft aus der Halle schlagen. Somit fällt diese Klausel für Euch nicht ins gewicht.

 

Eine UVV Prüfung ist nur für Gewerbe ab einem Angestellten (ohne Gewerbetreibender selbst) pflicht. Das wird auch regelmäßig von der BG überprüft.

 

Er will sich damit nur selbst absichern, damit ihn keiner an die Karre fahren kann, wenn Ihr einen Arbeitsunfall mit Euren Maschinen verursacht habt.

 

Das ist ja auch Verständlich oder?

 

Gut erklärt

 

also Mietobjekt ist nicht in seiner Firma. Er hatte mal ein Baugeschäft auf dem Grundstück mehr weiß ich darüber nicht.

 

 

Das mit der UVV ist mir jetzt auch verständlich

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Na gut, kann ja sein, daß er seine Imobilien, immer noch in irgend einer weise Geschäftlich nutzt. Daher sehe ich das mit den Steuern nicht als Abzocke vom Vermieter. Er will wahrscheinlich auch nur alles richtig machen.

 

Wenn er Euch die Halle ohne Steuer vermietet, hat er irgendwann ein Problem, wenn eine Steuerprüfung kommt. Dann muss er die fälligen Steuern aus seiner eigenen Tasche zahlen. Das will er natürlich nicht, da auf ihn ja auch noch die Grundsteuer, Einkommenssteuer, Gebäudeversicherung usw. zu kommt. Das Geld muss ja auch wieder rein kommen. Und Papa Staat holt es sich schon, das kann ich Garantieren:klug:

 

Ich weiß es, da ich selbst auch Vermietet habe, jedoch nun die Mieträume selbst brauche. Musste mich also zwangsläufig auch damit auseinander setzten.

Walter Röhrl: "Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!!!";-)

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