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Auto auf 07er Kennzeichen bei Halterwechsel?


67er Pit
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Hallo,

 

hab mal eine frage zu den 07er Kennzeichen, wenn ein Fahrzeug unter 30 Jahre alt ist und darauf läuft. Wo kann der Wagen beim Verkauf dann vom neuen Besitzen ebenfalls wieder auf die 07 eingetragen werden bzw. wo nicht? Hatte da auch in einer Zeitschrift mal eine Auflistung gesehen wo es nach Bundesländern aufgelistet war wo was geht oder nicht geht....aber find die nicht mehr:-( googlen hat mich auch nicht weiter gebracht:watch:

 

Gruß Peter

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Wer sie zurücksenden möchte, bitte einen Euro in Briefmarken beilegen.

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Hallo fahre selber einige BMW auf Nullsieben.Bestandschutz gilt für die ALTE 07,alle fahrzeuge die bis zu der neureglung AB 20 oder 25jahre zugelassen sind,können auf eine GLEICHE 07 mit der altenzulassungsform zugelassen werden.Leider ist es so eine Sache je Landkreis,hier im Norden ist das alles sehr Locker,auch die Sheriffs interessiert das überhaupt nicht,währendessen in anderen Bundesländern wie Bayern wohl zuviele Bürokraten gibt.....FRAGE VOR DER UMMELDUNG LIEBER NACH,falls der Wagen vorgeführt werden muss und was denen sonst so einfällt.....

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Ich kann mich dem Roadrunner nur anschließen: Das ist von Landkreis zu Landkreis verschieden.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Wobei es für die verschiedenen Bundesländer auch offiziell unterschiedliche Regelungen gibt.

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ja, da kocht irgendwie jeder sein eigenes Süppchen... BaWü z.b. lässt die 07er für die unter 30-jährigen Autos nur bei Umzug und nicht bei Halterwechsel. Grad gestern so erfahren...

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Bei meinem 324D (Fzg.0887990) war die umschreibung von PLZ 40699 nach 22844 kein Problem,Fahrzeugänderungen sind Bi-colorleder,Mattschwarze Borbet A 7,5x16,Tiefer,VVFL Front mit M-spoiler.Die anderen Reglungen habe ich schon gehört.Mittlerweile habe ich 2X e30 2X e28 aus meiner 07 Zulassung verkauft,die wurden problemlos in die andere 07 Zulassung übernommen.Mitentscheidend ist die Versicherung,wenn diese das Auto als ERHALTENSWERT einstuft,wird das oft von der Zulassung akzeptiert.Die runtergerittenen Rostkisten 07 haben kaum noch Chancen,die Versicherungen fordern oft einen Nachweis über den Zustand,ich habe meinen M5turbo dort persönlich vorgeführt,das Fahrzeug ist zwar ein ETA doch der hat jetzt 262KW:Dversichert,der Betrag erhöhte sich um 40euro im Jahr,genauso ist das Optische Tuning meines e32 akzeptiert(8&10x17 sowie V12 Optik),eine jährliche überprüfung durch Meisterbetrieb&GtÜ erhält den Wert,und das vertrauen der Versicherung.Einzigster Vorfall,ist der Verdacht das das Fahrzeug(735i e32) nicht das ist, was auf der 07zugelassen ist,ebend wegen der V12optik und der fetten Räder,waren die Scheriffs der Meinung das mal zuüberprüfen.LANGWEILIG:D

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Glaub ich Dir gerne - bei Dir oben sind die Vorschriften etwas kulanter.

In Bayer, BaWü etc. gibts andere - da bleibt die 07 teilweise nur bei Umzug erhalten, nicht bei Halterwechsel etc.

 

Ich hab jetzt eine Liste gefunden: Hier auf Seite 3

 

@RR: Da siehst Du auch dass SH sehr kulant ist andere nur bei Umzug, wieder andere nicht mal dort und danngibts welche die sagen dazu gar nix weil da jeder wohl nach Gusto entscheidet.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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