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Eintragung M50 Motorumbau


horst
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Sorry, aber die Gesetzeslage bestimmt nicht der TÜV, sondern der Gesetzgeber.

 

Und der sagt, es liegt im Ermessen des Prüfers.

 

Das der TÜV intern eine solche Position bezieht ist gut verständlich, denn 3x darfst Du raten, wer das Abgasgutachten in der Regel erstellt.

 

Ende der 80er, Anfang der 90er wurde mal eine interne Richtlinie erstellt, bei welchen Kriterien bzw. Abweichungen zwischen Spender und Empfänger eines modellfremden Motors eine Eintragung mit der gleichen Schadstoffeinstufung wie bei dem Spender möglich sein kann. Als Unterstützung der Prüfer. Das ist wahrscheinlich das Papier, was zu dem ominöse Datum 88/89 geführt hat.

 

Das die Prüfer Ihren Brötchengeber nicht verärgern wollen, ist klar. Trotzdem hat ein Ingenieur, der Eintragungen dieser Art machen darf, den Ermessensspielraum, den ihm der Gesetzgeber gegeben hat. Sollte es diese Anweisung tatsächlich geben, wäre das durchaus mal Interessant, das schwarz auf weiß zu haben. Leider hat der TÜV eine sehr starke Lobby, trotzdem könnte man da durchaus rechtlich vorfühlen, den mit der ihm eigenen Monopolstellung könnte man ihm da wahrscheinlich sehr wohl auf die Finger treten.

 

Aber ist eine Eintragung erfolgt, wird diese nicht nichtig. Sondern hat solange Bestand, bis nachgewiesen ist, das hier ein offensichtlicher Fehler vorliegt.

Und eine vielleicht strittige Einstufung in der Schadstoffklasse hat auch bei einem Unfall sicher keine Auswirkungen, außer vielleicht es war Selbstmord in einer Garage.

 

Bei den meisten Umbauten, vor allem M50/M52, sofern sauber ausgeführt und ordentlich übersetzt, bräuchten ein Abgasgutachten nicht fürchten.

Das mag bei Bastelein mit der Ansaugbrücke anders aussehen.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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a) ich weiss sehr wohl woher Gesetze kommen - ist schließlich mein tägliches Brot

 

b) das mag bei eurem TÜV Süd zutreffend sein - der ja eh bekanntlich nicht derart streng nach Vorschrift verfährt

 

c) nichtig bedeutet: von vorn herein als unwirksam zu erachten. Eintragung unter Missachtung von Auflagen, die der TÜV seinen Prüfern macht -> nichtig.

 

Sorry, aber ich bin 1,5 Monate mit Kurzzeitkennzeichen durch die Gegend gefahren und habe mit zig TÜV Prüfern gesprochen, hab die üblichen Verdächtigen wie "SAT Autosport", etc.. abgeklappert - so einfach wie du es mir hier erzählen willst ist es (hier in NRW) defakto nicht, weshalb ich auch immer auf "regional" hingewiesen habe...

 

Wenn jemand eine einigermaßen günstige Gelgenheit sucht um so etwas - wenn auch nichtig - überhaupt eingetragen zu bekommen ohne großen Aufwand, dann kann er sich gerne bei mir melden...

 

Das war meine Informationslage Stand 06/2009 -> Also nicht von vorgestern.

 

Viele Grüße und nix für ungut!

 

Chris

Mein M50B30 Aufbau Winter 2011/12
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Sorry, aber die Gesetzeslage bestimmt nicht der TÜV, sondern der Gesetzgeber.

 

Und der sagt, es liegt im Ermessen des Prüfers.

 

Das der TÜV intern eine solche Position bezieht ist gut verständlich, denn 3x darfst Du raten, wer das Abgasgutachten in der Regel erstellt.

 

Ende der 80er, Anfang der 90er wurde mal eine interne Richtlinie erstellt, bei welchen Kriterien bzw. Abweichungen zwischen Spender und Empfänger eines modellfremden Motors eine Eintragung mit der gleichen Schadstoffeinstufung wie bei dem Spender möglich sein kann. Als Unterstützung der Prüfer. Das ist wahrscheinlich das Papier, was zu dem ominöse Datum 88/89 geführt hat.

 

Das die Prüfer Ihren Brötchengeber nicht verärgern wollen, ist klar. Trotzdem hat ein Ingenieur, der Eintragungen dieser Art machen darf, den Ermessensspielraum, den ihm der Gesetzgeber gegeben hat. Sollte es diese Anweisung tatsächlich geben, wäre das durchaus mal Interessant, das schwarz auf weiß zu haben. Leider hat der TÜV eine sehr starke Lobby, trotzdem könnte man da durchaus rechtlich vorfühlen, den mit der ihm eigenen Monopolstellung könnte man ihm da wahrscheinlich sehr wohl auf die Finger treten.

 

Aber ist eine Eintragung erfolgt, wird diese nicht nichtig. Sondern hat solange Bestand, bis nachgewiesen ist, das hier ein offensichtlicher Fehler vorliegt.

Und eine vielleicht strittige Einstufung in der Schadstoffklasse hat auch bei einem Unfall sicher keine Auswirkungen, außer vielleicht es war Selbstmord in einer Garage.

 

Bei den meisten Umbauten, vor allem M50/M52, sofern sauber ausgeführt und ordentlich übersetzt, bräuchten ein Abgasgutachten nicht fürchten.

Das mag bei Bastelein mit der Ansaugbrücke anders aussehen.

 

Genau im Ermessen des Prüfers,

und wenn die da keinen Bock drauf haben weil eben die Gesetzeslage so verschärft ist tragen die rein gar nichts mehr ein was nicht astrein ist.

So einfach ist das heute nicht mehr, die Prüfer haben keine Lust mit einem Bein im Knast zu stehen,

nur weil da so abenteuerliche Umbauten am E30 gemacht werden.

@Commander hat da schon eher den Durchblick.

WARUM tragen die bei uns "TÜV Rheinland" derartige Sachen nicht mehr ein, und da kannste dich auf den Kopf stellen und 100 Abgasgutachten und Bescheinigungen vorzeigen, die machen das nicht.

Und die Gruppe TÜV die das noch ausstellen wollen hier bestimmt auch nicht genannt werden.

Meist wird da nur noch getrickst, oder aber es lässt sich tatsächlich noch ein Beamter drauf ein,

auch das wird es immer wieder geben.

Ich würde das hier auf jedenfall nicht immer an die Große Glocke hängen, wo so was noch möglich ist.

Ich kenne zbs. in Essen auch ne Anlaufstelle die Tragen mir alles ein, ich muss nur genug Kohle mitbringen!

 

Pit

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so schwer kann das doch nciht zu interpretieren sein, was ich geschrieben habe.

 

Natürlich kann ein TÜV Prüfer ein Abgasgutachten fordern. Aber er kann unter Berücksichtigung bestimmter Parameter auch davon absehen.

 

Aber wenn der TÜV Intern zu seinem eigenen Nutzen eine Prüfung obligatorisch macht, dann ist das eine sehr fragwürdige Praxis, vor allem, wenn man keine Alternative hat, an die man sich wenden kann.

 

Was anderes habe ich nicht gesagt.

 

Der TÜV Bayern hat übrigens schon recht erfolgreich seinen schlechten Ruf verteidigt, da sind die Leute noch zum TÜV Rheinland und nach Hessen gepilgert, um sich Ihre Umbauten eintragen zu lassen ;o)

Gruß

Oliver



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b) das mag bei eurem TÜV Süd zutreffend sein - der ja eh bekanntlich nicht derart streng nach Vorschrift verfährt

 

c) nichtig bedeutet: von vorn herein als unwirksam zu erachten. Eintragung unter Missachtung von Auflagen, die der TÜV seinen Prüfern macht -> nichtig.

 

Sorry, aber ich bin 1,5 Monate mit Kurzzeitkennzeichen durch die Gegend gefahren und habe mit zig TÜV Prüfern gesprochen, hab die üblichen Verdächtigen wie "SAT Autosport", etc.. abgeklappert - so einfach wie du es mir hier erzählen willst ist es (hier in NRW) defakto nicht, weshalb ich auch immer auf "regional" hingewiesen habe...

 

Wenn jemand eine einigermaßen günstige Gelgenheit sucht um so etwas - wenn auch nichtig - überhaupt eingetragen zu bekommen ohne großen Aufwand, dann kann er sich gerne bei mir melden...

 

Das war meine Informationslage Stand 06/2009 -> Also nicht von vorgestern.

 

Viele Grüße und nix für ungut!

 

Chris

 

 

Tja,

 

wenn du dich hier so aufregst, wie ist es denn mit deinem Umbau ?

 

Eingetragen oder Illegal ?

 

Wenn der eingetragen ist brauchst dich doch nicht so aufzuregen.

 

:popo:

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Ich rege mich nicht auf.

 

Ich wollte hier nur auf die aktuelle Lage hinweisen, zumindest die die bei uns im Rheinland so vorherrscht.

 

Mein Umbau ist, wie oben auch angeführt, eingetragen aber - nicht ganz astrein. Um es legal hinzubekommen wäre ein Abgasgutachten von Nöten gewesen, welches ich nicht in Auftrag geben wollte.

 

Ich habe mich hier nicht drüber aufgeregt, ich wollte lediglich aufzeigen, dass es lange nicht mehr so "easy" ist wie noch vor ein paar Jahren einen Motorumbau abgenommen zu bekommen. Ehe sich hier irgendwer umsonst die Arbeit macht oder nachher ankommt und schreibt: "hilfe hilfe, der TÜV will meinen M50/M30/S50/M44/Msonstwas nicht eintragen" - der Gemeinschaft zu liebe, verstehste?!

 

Adios

 

Chris

Mein M50B30 Aufbau Winter 2011/12
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hab endlich nen tüvler gefunden der kein abgasgutachten will der zickt aber wegen reifen und fahrwerk rum aber da kauf ich mir ein neues wenn es ist lol juhuuuuuuuuuu

 

mir steh nichts mehr im wege fg naja mal kucken

 

 

mfg

Eine neue Kupplung 150€, Kopfdichtung 20€, ein Satz Felgen 900€, e30-Talk unbezahlbar

 

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hallo leute,

da ich meinen hüpfer auf m50 umbauen will habe ich mich schon einmal im vorraus mit meinem prüfer kurzgeschlossen. meine fragen an den prüfer waren:

1. bremsanlage habe ich vom 325i e30 verbaut ( bis 220 ps ausgelegt)

2. ABS (keine pflicht meinte er)

3.festigkeitsguachten oder sonstige gutachten (auch keine pflicht da der motor den ich einbauen will innerhalb einer spanne von 20% leistungsunterschied von einem 25m20 dem25M50 liegt quasi von unterschied von 170 zu 192 sind keine 20% .also is das auch schick

4. mein auto hat zur zeit EURO 2 und der neue motor hat euro 1 muss ich den neuen motor auch umrüsten? nein muss ich nicht denn es kommt auf die abgasnorm der erstzulassung meines autos an und das is EURO1.

5. also kein problem?? ( genau)

 

MFG Martin

Suche Stoßstangen in Lagunengrün

 

 

 

 

 

http://bmw-freunde-tangrim.de/index.html

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die selben sachen auch bei mir nur das mit den 20 % passt bei mir ned hab nen b20 drin gehabt

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die selben sachen auch bei mir nur das mit den 20 % passt bei mir ned hab nen b20 drin gehabt

 

 

 

ich hab einen m40 drin, es kommt auf den stärksten serien motor drauf an der in den in diesem fahrzeug gab, also quasi den b25-

MFG Martin

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hallo leute,

da ich meinen hüpfer auf m50 umbauen will habe ich mich schon einmal im vorraus mit meinem prüfer kurzgeschlossen. meine fragen an den prüfer waren:

1. bremsanlage habe ich vom 325i e30 verbaut ( bis 220 ps ausgelegt)

2. ABS (keine pflicht meinte er)

3.festigkeitsguachten oder sonstige gutachten (auch keine pflicht da der motor den ich einbauen will innerhalb einer spanne von 20% leistungsunterschied von einem 25m20 dem25M50 liegt quasi von unterschied von 170 zu 192 sind keine 20% .also is das auch schick

4. mein auto hat zur zeit EURO 2 und der neue motor hat euro 1 muss ich den neuen motor auch umrüsten? nein muss ich nicht denn es kommt auf die abgasnorm der erstzulassung meines autos an und das is EURO1.

5. also kein problem?? ( genau)

 

MFG Martin

 

 

Schön wenns bei jeden Prüfer soo einfach wäre.... :-(

Gruß, Dave

 

 

Ab sofort COP Umbausatz für M42 / M44 bei mir erhältlich!

 

 

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ja mal kucken nächtse woche gehst nochgmal mit allen papieren hin und ist absprache mit dem prüfer

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so war nochmal beim "tüvler meines vertrauens" fg

2 dinge gibt es

-ich muss die abgasanlage vom m50 drunter basteln geht nicht mehr mit der e30 anlage was passt nun besser drunter der e34 oder e36 kat ??

 

- das 2 te problem die umstellung auf Euro2 ich brauche nun einen KLR für M50 udn ein ABE wo meine fahrgestellnummer drin ist anders wird der nicht mehr eingetragen. Ein ABE für m50 e30 reicht auch erst mal aus

 

kann mir da wer helfen

 

mfg roland

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ja weis ned vieleicht hat es sichja mal einer machen lassen ich weis das klr blos immer für die typen gibt aber nicht für mischungen

 

oder gebt mir nen tip wie ich anderweitig den m50 umbau auf e2 umrüsten kann

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hallo leute,

da ich meinen hüpfer auf m50 umbauen will habe ich mich schon einmal im vorraus mit meinem prüfer kurzgeschlossen. meine fragen an den prüfer waren:

1. bremsanlage habe ich vom 325i e30 verbaut ( bis 220 ps ausgelegt)

2. ABS (keine pflicht meinte er)

3.festigkeitsguachten oder sonstige gutachten (auch keine pflicht da der motor den ich einbauen will innerhalb einer spanne von 20% leistungsunterschied von einem 25m20 dem25M50 liegt quasi von unterschied von 170 zu 192 sind keine 20% .also is das auch schick

4. mein auto hat zur zeit EURO 2 und der neue motor hat euro 1 muss ich den neuen motor auch umrüsten? nein muss ich nicht denn es kommt auf die abgasnorm der erstzulassung meines autos an und das is EURO1.

5. also kein problem?? ( genau)

 

MFG Martin

 

Ziemlich genau das war auch die Aussage meines Prüfers bei der Vorabklärung (ist aber noch nicht ganz durch).

 

zu der Euro Einstufung hab ich noch etwas mehr Infos. Man kann relativ problemlos die Euro2 Einstufung des neuen Motors übernehmen, wenn der Gewichtsunterschied der beiden Fahrzeugen nicht zu stark ist. Laut Erstgespräch mit meinem Prüfer gibt es Gewichtsklassen. Er darf nach Umbau eine Klasse nach oben und 2 Klassen nach unten rutschen. Die Abstufungen zwischen den Klassen sind je nach Alter des Fahrzeugs/Motors immer enger.

 

Gruß

 

Thomas

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Seit wann das?

 

Täusch ich mich?!? Dachte der hätte das schon Serie? Meine Breifkopie vom 328i hat auf jeden Fall Euro2...

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oder gebt mir nen tip wie ich anderweitig den m50 umbau auf e2 umrüsten kann

 

Dachte bisher das der M50 Serie Euro2 hatte, aber dem ist ja anscheinend nicht so.

 

Besorg dir eine M50 Briefkopie mit Euro2, also verbauten KLR, verbau beim Motorumbau auch gleich den KLR und lass es in einem Rutsch mit abnehmen und eintragen.

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das is ja jetz die goldene frage was passiert wenn ich jetz im spenderfahrzeug schnell klr nachrüste und dann den moto bei mir rein, verfällt dann die euro 2 oder beliebt die dann erhalten ?

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Wenn der Spender Euro 2 hat, bleibt die bestehen, wurscht, wo der Motor dann drin ist. Das ist ja der Vorteil.

Rückrüsten darf man ja nicht, KLR austragen ist beispielsweise nicht möglich.

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das is ja jetz die goldene frage was passiert wenn ich jetz im spenderfahrzeug schnell klr nachrüste und dann den moto bei mir rein, verfällt dann die euro 2 oder beliebt die dann erhalten ?

 

Klär das mit deinem Prüfer ab. Meiner macht es vom Gewicht bzw. den beschriebenen Klassen abhängig.

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