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Vorschaden


*M3 e30*
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Hi Leute,

ist es tatsächlich so das wenn man mit seinem Fahrzeug ausversehen ein Bauteil (z.B. Kodflügel) an einem anderen Fahrzeug beschädigt, das schon vorher beschädigt war, einfach weiterfahren darf?!?

Ist das dann tatsächlich kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

Kann es mir zwar nicht vorstellen wurde mir aber von einem POM so erklärt.

Und dann würd ich noch gern wissen, ob und wieviel man von der Versicherung bei einem Vorschaden bekommt. Also wenn bereits eine Beule im Kotflügel war und eine weitere Beschädigung an diesem verursacht wird. Als letztes müsste ich noch wissen ob man nach einem Unfall und vor Fahrzeugbegutachtung noch etwas am Fahrzeug verändern darf? Also z.B. ein Bauteil wechseln das nicht vom Unfall betroffen ist.

Danke euch für eure Antworten.

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Also ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, das wenn ich zu einer schon vorhandenen Beschädigung eine weitere hinzufüge einfach abhauen darf....

 

kann ich mir auch nicht vorstellen.

 

das würde ja im umkehrschluss bedeuten das wenn man eine schon blutende nase einen verpasst ist es dann keine körperverletzung? :-o

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Hi Leute,

ist es tatsächlich so das wenn man mit seinem Fahrzeug ausversehen ein Bauteil (z.B. Kodflügel) an einem anderen Fahrzeug beschädigt, das schon vorher beschädigt war, einfach weiterfahren darf?!?

Ist das dann tatsächlich kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

 

Hallo? Wenn man nen Schaden verursacht ist es doch vollkommen unerheblich, wie die Karre da vorher schon stand - was zählt ist dann das angerichtete Ergebnis.

 

Und dann würd ich noch gern wissen, ob und wieviel man von der Versicherung bei einem Vorschaden bekommt. Also wenn bereits eine Beule im Kotflügel war und eine weitere Beschädigung an diesem verursacht wird.

 

Das entscheidet meines Wissens nach die Versicherung anhand eines Gutachters. Da gibts keine Staffelung 1. Beule 100 Euro, 2. Beulen 200 Euro, usw..

 

Als letztes müsste ich noch wissen ob man nach einem Unfall und vor Fahrzeugbegutachtung noch etwas am Fahrzeug verändern darf? Also z.B. ein Bauteil wechseln das nicht vom Unfall betroffen ist.

 

Lass es lieber, bei sowas steht ja meißt Aussage gegen Aussage.

 

Wenn Du Mist gebaut hast, sollteste das evtl. mal auf korrektem Wege angehen und nicht unser gefährliches Halbwissen fordern.

 

Wenn Dich einer angekarrt hat, dann erst recht! ;-)

[CENTER]And in the end, it's not the years in your life that count. It's the life in your years.
[SIZE="1"][COLOR="Gray"]Abraham Lincoln[/COLOR][/SIZE][/CENTER]

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Fahrerflucht ist es trotzdem, Vorschaden hin oder her. Wenn du an einen verbeulten Kotflügel fährst, sieht man als erstes den "neuen" Schaden. Ob das Ding seit drei Jahren verbeult ist, interessiert erstmal niemanden.

Solche Sachverhalte klären dann Gutachter, Versicherungen und zu guter Letzt meist Anwälte.

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Hi Leute,

ist es tatsächlich so das wenn man mit seinem Fahrzeug ausversehen ein Bauteil (z.B. Kodflügel) an einem anderen Fahrzeug beschädigt, das schon vorher beschädigt war, einfach weiterfahren darf?!?

Ist das dann tatsächlich kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

 

Hallo? Wenn man nen Schaden verursacht ist es doch vollkommen unerheblich, wie die Karre da vorher schon stand - was zählt ist dann das angerichtete Ergebnis.

 

Und dann würd ich noch gern wissen, ob und wieviel man von der Versicherung bei einem Vorschaden bekommt. Also wenn bereits eine Beule im Kotflügel war und eine weitere Beschädigung an diesem verursacht wird.

 

Das entscheidet meines Wissens nach die Versicherung anhand eines Gutachters. Da gibts keine Staffelung 1. Beule 100 Euro, 2. Beulen 200 Euro, usw..

 

Als letztes müsste ich noch wissen ob man nach einem Unfall und vor Fahrzeugbegutachtung noch etwas am Fahrzeug verändern darf? Also z.B. ein Bauteil wechseln das nicht vom Unfall betroffen ist.

 

Lass es lieber, bei sowas steht ja meißt Aussage gegen Aussage.

 

Wenn Du Mist gebaut hast, sollteste das evtl. mal auf korrektem Wege angehen und nicht unser gefährliches Halbwissen fordern.

 

Wenn Dich einer angekarrt hat, dann erst recht! ;-)

 

 

Danke.

Mir ist einer rein gefahren.

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Fahrerflucht ist es trotzdem, Vorschaden hin oder her. Wenn du an einen verbeulten Kotflügel fährst, sieht man als erstes den "neuen" Schaden. Ob das Ding seit drei Jahren verbeult ist, interessiert erstmal niemanden.

Solche Sachverhalte klären dann Gutachter, Versicherungen und zu guter Letzt meist Anwälte.

 

 

Danke das würde mich ja freuen, aber ich kapier dann echt nicht warum das ein POM so behauptet.

Er hat sich deshalb sogar geweigert die Anzeige gegen unbekannt wegen Fahrerflucht aufzunehmen.

Kärtchen von sich hat er mir gegeben falls noch Fragen sind. Echt komisch.

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Seit wann stellt ein Grünling fest, wer an welchem Schaden schuld ist? Er hat sich geweigert, eine Anzeige aufzunehmen? Entweder war schon Feierabend oder du hast mit dem Revierförster getextet:freak:

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egal wie oft du ein gegnerisches Fahrzeug treffen solltest - auch wenn dieses schon etwas verbeult auschschaut - musst du auf jeden Fall die Grünen benachrichtigen, oder eben eine angemessene Zeit am Unfallort verbringen.....

 

was der Halter des Verbeulten dann macht muss er selber entscheiden - denn auch er sollte Vorschäden ggf. schon seiner Versicherung gemeldet haben - entweder, weil er selber auch in irgendwas reingeschreddert ist oder einfach um einen Schaden, der ihn von anderer Seite zugefügt wurde, zwecks Versicherungsanspruch geltend zu machen.

 

 

Hat der Halter einen solchen Schaden vergessen zu melden wird er ggf. ja auch das Nachsehen haben.....

dream as if you´ll live forever

live as if you´ll die today

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genau genommen ist die haftpflicht dazu da, einzutreten wenn im falle eines falles schaden entstanden ist.

diese ist dazu da, den entstandenen(!) schaden zu regulieren. egal wie das teil vorher aussah. das ist davon unabhängig.

 

es bleibt dir ja jewils vorbehalten ob du einen schaden wieder instandsetzen lässt oder nicht.

 

von daher auf eine aufnahme pochen beim POM

IMG-20190521-WA0013.jpg

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genau genommen ist die haftpflicht dazu da, einzutreten wenn im falle eines falles schaden entstanden ist.

diese ist dazu da, den entstandenen(!) schaden zu regulieren. egal wie das teil vorher aussah. das ist davon unabhängig.

 

es bleibt dir ja jewils vorbehalten ob du einen schaden wieder instandsetzen lässt oder nicht.

 

von daher auf eine aufnahme pochen beim POM

 

:daumen:

 

genau so ist es

 

sicherlich hatte der POM-Fritz keinen Bock auf Schreibkram

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Vorschäden werden (soweit ersichtlich) in Abzug gebracht.

Ist das Bauteil so vorgeschädigt, das es hätte schon vorher ausgetauscht werden müssen, gibt es keine Kohle für den Geschädigten.

Das ist allerdings völlig irrelevant für den Straftatbestand der Fahrerflucht.

Den Schaden beziffert die Werkstatt oder ein Sachverständiger - nicht der Unfallverursacher !

 

Das schlechteste was man machen kann, ist weg fahren. Damit ist der Versicherungsschutz in Gefahr und der Führerschein sowieso.

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

--------------

Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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Das schlechteste was man machen kann, ist weg fahren. Damit ist der Versicherungsschutz in Gefahr und der Führerschein sowieso.

 

 

....sollte dir so etwas in Neuss passieren ist der Führerschein bei Fahreflucht definitiv weg - die proben da derzeit wohl 'nen Zwergenaufstand

dream as if you´ll live forever

live as if you´ll die today

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Klarer Fall, der POM ist Dir reingesegelt! :D

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