nets02 Geschrieben: 8. Juni 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2009 Hallo Leute,will am Do meinen neuen BMW abholen. Dazu habe ich ein gewerblich genutztes Fahrzeug (T5) und einen Autoanhänger. Darf ich das Gespann auch an Do den Feiertag fahren oder net??? MFG Zitieren BMW 325i (E30) Cabrio, M-Technik 2, 170PS, 60/40 Tieferlegung H&R mit Bilstein B8, Klarglasscheinwerfer, schwarze Rückleuchten, Brock B6 9x16 vorne und hinten, Ledersportsitze uvm... VW Passat Variant 3C Sportline: nix Aussergewöhnliches eben ein Passat.... Mercedes Benz A-Klasse 220 CDI ein Firmenwagen und Alltagsauto Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW-Evolution Geschrieben: 8. Juni 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2009 Privatfahrt ?? wie versteuert ?? Fahrtenbuch/Prozentregelung??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
nets02 Geschrieben: 8. Juni 2009 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2009 Privatfahrt ?? wie versteuert ?? Fahrtenbuch/Prozentregelung??? Ja ist eine Privatfahrt! Steuer keine Ahnung!!!und der T5 wird mit Fahrtenbuch betrieben. Zitieren BMW 325i (E30) Cabrio, M-Technik 2, 170PS, 60/40 Tieferlegung H&R mit Bilstein B8, Klarglasscheinwerfer, schwarze Rückleuchten, Brock B6 9x16 vorne und hinten, Ledersportsitze uvm... VW Passat Variant 3C Sportline: nix Aussergewöhnliches eben ein Passat.... Mercedes Benz A-Klasse 220 CDI ein Firmenwagen und Alltagsauto Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW-Evolution Geschrieben: 8. Juni 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2009 ist das "DEIN" auto oder das deines Chefs ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
nets02 Geschrieben: 8. Juni 2009 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2009 ist das "DEIN" auto oder das deines Chefs ??? Von meinem Chef bzw. der Firma Zitieren BMW 325i (E30) Cabrio, M-Technik 2, 170PS, 60/40 Tieferlegung H&R mit Bilstein B8, Klarglasscheinwerfer, schwarze Rückleuchten, Brock B6 9x16 vorne und hinten, Ledersportsitze uvm... VW Passat Variant 3C Sportline: nix Aussergewöhnliches eben ein Passat.... Mercedes Benz A-Klasse 220 CDI ein Firmenwagen und Alltagsauto Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Luminous Geschrieben: 8. Juni 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2009 Interessiert nicht. Muss im Fahrtenbuch nur so deklariert werden. Machen wir mit unseren Sprintern genauso. Muss nur der Chef sein Siegel drauf geben. Und es sollte nicht unbedingt das neue Firmenauto auf dem Hänger stehen. Sollte der T5 natürlich als LKW aufgelastet sein gibts auf den Deckel wegens Feiertagsfahrverbot für LKW. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 8. Juni 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2009 Interessiert nicht. Muss im Fahrtenbuch nur so deklariert werden. Machen wir mit unseren Sprintern genauso. Muss nur der Chef sein Siegel drauf geben. Und es sollte nicht unbedingt das neue Firmenauto auf dem Hänger stehen. Sollte der T5 natürlich als LKW aufgelastet sein gibts auf den Deckel wegens Feiertagsfahrverbot für LKW. Der letzte Satz ist der entscheidende. Wenn der T5 als LKW zugelassen ist kannst Du Donnerstag zu Hause bleiben, ansonsten wird's richtig heftig. T5 mit einem PKW Anhänger dran, der einen e30 trägt, liegt mit Sicherheit über 3,5 to, da ist ein Kontrollgerät vorgeschrieben. Das alles erübrigt sich aber, da es sich um eine Privatfahrt handelt. Die muss nur unbedingt nachweisbar (Kaufvertrag) sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 8. Juni 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2009 Ich dachte, man darf nen LKW auch privat an Sonn- und Feiertagen nutzen. Wir haben reihenweise 7,5to und 12to an Sonntagen vermietet für Umzüge. Für Privatfahrten braucht es doch auch keinen Fahrtenschreiber!? Und was machen diejenigen, die ihren Post-Golf als LKW zugelassen haben? Sonntags laufen oder radeln? Edit: ja, da stehts ja. Aber war schon bissl angsteinflößend formuliert ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 9. Juni 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juni 2009 Ich dachte, man darf nen LKW auch privat an Sonn- und Feiertagen nutzen. Wir haben reihenweise 7,5to und 12to an Sonntagen vermietet für Umzüge. Für Privatfahrten braucht es doch auch keinen Fahrtenschreiber!? Und was machen diejenigen, die ihren Post-Golf als LKW zugelassen haben? Sonntags laufen oder radeln? Sonntagsfahrverbot gilt von 0 - 22 Uhr für 1.) LKW >7,5 to,2.) alle Anhänger hinter LKW. D.h. Der beschriebene Golf ist Derselbe Golf als PKW zugelassen darf ihn ziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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