Zum Inhalt springen

Kennt sich Wer im Mietrecht aus ?


Grafschafter-BMW
 Teilen

Empfohlene Beiträge


zu 1. Hast du einen Vertrag mit dem Gutachter, oder irgendwas unterschrieben, oder hast du den Gutachter in Auftrag gegeben?

Wenn nicht besteht eigentlich kein Vertragsverhältnis, denke ich.

 

zu 2. ich würde die 4 Wochen abwarten, die sind doch bald sowieso vorbei.

 

Gruß

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

zu 1, hast du wirklich Schimmel in der Wohnung, dann nix zahlen und neuen Gutachter beauftragen, den du allerdings erstmal zahlen mußt. wenn doch nicht so richtig Schimmel und nur die Miete ein wenig senken wollen, dann die 90 Euronen löhnen. Es klappt nicht immer alles.

zu 2, die verhalten sich vollkommen richtig, du hast 4 Wochen Zeit zu meckern, die haben 4 Wochen Zeit zu löhnen.

 

Anbei sei noch angemerkt, freu dich das du jetzt schon deine Abrechnung hast, dafür hat eine Gesellschaft sehr lange Zeit.

 

Gruß Matthias

 

PS ja, ich hab auch eine vermitete Wohnung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

SNUP : habe nix unterschrieben !

 

 

Warum steht das dann nicht im Gesetz das Die Verwaltung auch 4 Wochen mit der Auszahlung warten kann ?

 

Und in der Abrechnung stehen 3 Wochen , was den nun ?

 

 

 

Mfg

 

Elias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt schon die Abrechnung zu bekommen ist doch voll nett!

Der Vermieter hat ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode Zeit die aufzustellen. Hiesse im Endeffekt bis zum 31.12. diesen Jahres (wenn der Abrechnungszeitraum zum 31.12. zu Ende geht).

Heisst übrigens auch, dass wenn man Pech hat und am 31. Januar irgendwo auszieht, es dem Vermieter legal möglich ist einen 2 Jahre auf die Abrechnung warten zu lassen.

 

Und da wegen ein paar Tagen nen Aufstand zu proben.... na, ich weiß nicht. Frag halt nach, ob sie früher auszahlen, wenn Du bereit bist die Abrechnung schriftlich anzuerkennen. (Bei mir wird sowas mit der nächsten Mietzahlung verrechnet).

 

Den Gutachter haste nicht bestellt und wirste auch nicht zahlen müssen. Bist Du sicher, dass Du ausreichend gelüftet hast?

 

Wenn sich der Vermieter (trotz klar einzuordnender Schuld) bei Schimmel querstellt, würd ich ausziehen.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

schimmel? schlechte isolierung und der standardspruch "heizen und lüften" (angeblich machen das alle verkehrt)....

 

besonderes kündigungsrecht zum monatsende und ausziehen, fertig. wenn der vermieter mit gutachter kommt, will er nix machen. ist auch meine erfahrung geworden.

 

PS: wohnungen gibts immer, meist sofort bezugsfertig.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bzgl. den Abrechnungen: normalerweise wird ein Guthaben mit dem nächsten Mieteinzug automatisch verrechnet. Es gibt keine gesetzliche Frist, für eine Rückzahlung eines Guthabens.

Die Guthaben von ausgezogenen Mietern bzw. solche, die einen Dauerauftrag gemacht haben, werden auch zum Monatsende zurückbezahlt, da bei den anderen Mieter auch erst mit der nächsten Miete verrechnet wird.

 

Grüße Michael (der eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann gemacht hat, zurzeit seinen Dipl.-Immobilienwirt macht und in einer Wohnungsbaugesellschaft arbeitet 8-))

Grüße Michael

Rechtschreibfehler sind Special-Effects meiner Tastatur!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hat sich jetzt sowieso erledigt !

 

Hab bei der Verwaltung angerufen & wollte wissen ob nun die 3 Wochen wie in der Abrechnung oder 4 Wochen laut Gesetz gelten !

 

Die meinten die 3 Wochen , die wären Heute abgelaufen !

 

Aber ich müße damit rechnen das ich das Geld garnicht bekomme , weil ich Damals ( zu Harz4 Zeiten) nicht das Sparbuch mit der Mietkaution angelegt habe !

 

Jetzt wollen Die mein Guthaben einbehalten , als Kaution ! ( Bin am 1 August 2006 eingezogen !)

 

Der Eigentümer ist Montag wieder in Deutschland , dann wird entschieden ob ich meine 548 € bekomme oder nicht !

 

Mfg

 

Elias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wie viel wäre das jeden Monat gewesen? Ob die nun genau das Geld einbehalten können weiß ich nicht. Ist die Mietverwaltung= Vermieter?

 

Wenn nein würde ich bei der Mietverwaltung anrufen und sagen, dass sie DIR nach den 4 Wochen bitte das Geld überweisen sollen und keinem anderen, ansonsten Anwalt. Versuchen kannst du es.

 

Wenn natürlich im Mietvertrag geregelt ist, dass es Monatlich eine gewisse Einzahlung für die Mietkaution gibt und du das so unterschrieben hast, musst du das auch so hinnehmen.

 

Gruß

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Falls im Mietvertrag vereinbart ist, dass eine Kaution in Höhe von 3 Kalt!!!-mieten (Maximum!) zu zahlen ist, so hat der Vermieter das Recht das Guthaben einzubehalten.

Ich würde eh kein Mietvertrag ohne zuvor eine Kaution zu haben, einwilligen. Heut zu Tage ist das absoluter Selbstmord...

Grüße Michael

Rechtschreibfehler sind Special-Effects meiner Tastatur!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sein wir doch einmal ehrlich, was genau bringt dir heutzutage noch eine Kaution? Ich hab das zur Genüge gesehen bei meiner Wohnungssuche in München da werden teilweise für Bruchbuden ohne Einrichtung, Einbauküche, etc. bis zu 1500€ als Kaution und mehr aufgerufen, aber jetzt lass den neuen Mieter mal wirklich einen Mietnomanden oder jemanden der die Wohnung komplett ramponiert etc. pp. sein, dann bringt dir deine Kaution nen feuchtn S*****, denn bis derjenige dann ma draußen ist, usw. geht weit mehr als die Kaution flöten, und ist daher nicht einmal der berühmte Tropen auf dem heißen Stein... :meinung:

 

Und sowas macht es Studenten die "hart am Existenzminimum" leben nicht gerade einfacher...

 

Mitteilungsbedürfnis befriedigt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...