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Volluntersuchung


Leutnant_Powell
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Hi,

 

weiß einer von euch ob dieses vollgutachten noch gibt wenn die karre zwei jahre abgemeldet war?

 

also erstmal zur sache selbst ein paar angaben:

 

meine Honda habe ich im Januar 2009 gekauft, der TÜV war abgelaufen seid dezember.

habe sie dann abgemeldet, wollte sie zum TÜV bewegen mit Kurzzeitkennzeichen. War aber nix, der Grün-Weiße Trachtenverein hat mit nen Strich durch die Rechnung gemacht.

 

Jetzt stand sie zwei jahre (abgemeldet). muss ich nun ne Volluntersuchung machen oder genügt eine Reine HU? Meine ich hätte mal was gehört das die das bgeschafft haben.

 

hofe mir kann jemand helfen

mfg
Dominik

Biete: Reifenmontage 

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Ich glaube ein Fahrzeug darf 7 Jahre abgemeldet bleiben und müßte danach bei einer anmeldung eine vollabnahme haben,ansonsten vor den 7 jahren reicht eine normale Hauptuntersuchung!

Gruß Guido

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Ich glaube ein Fahrzeug darf 7 Jahre abgemeldet bleiben und müßte danach bei einer anmeldung eine vollabnahme haben,ansonsten vor den 7 jahren reicht eine normale Hauptuntersuchung!

 

So siehts aus...

...früher warens zwei Jahre,dann Vollabnahme,aber das wurde 2007 auf 7Jahre aufgestockt.

http://www.h3-design.com/banner1.gif

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Jupp, Vollabnahme nach 2 Jahren ist schon lange nicht mehr.

 

 

Ist aber auch nicht so kriminell gewesen, ich hab mit meinem iX seinerzeit mal eine gemacht, ohne Mängel. :angeber: (gut, weil er es seiner Ehre schuldig war mußte er was rauf schreiben und hat die Scheinwerfereinstellung bemängelt, die ich eine halbe Stunde davor im Autohaus habe einstellen lassen :-D)

 

Hat halt nur mehr gekostet.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Jupp, Vollabnahme nach 2 Jahren ist schon lange nicht mehr.

 

 

Ist aber auch nicht so kriminell gewesen, ich hab mit meinem iX seinerzeit mal eine gemacht, ohne Mängel. :angeber: (gut, weil er es seiner Ehre schuldig war mußte er was rauf schreiben und hat die Scheinwerfereinstellung bemängelt, die ich eine halbe Stunde davor im Autohaus habe einstellen lassen :-D)

 

Hat halt nur mehr gekostet.

Ja gut,mag sein das es einfach ist wenn der BMW original ist mit der Vollabnahme!

Aber was ist wenn er umgebaut ist,z.b. tiefer,andere felgen oder spoiler! Müssen die per neuen gutachten wieder eingetragen werden oder übernehmen die einfach die daten aus dem abgelaufenden brief??

Gruß Guido

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