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Videoüberwachung


Mr.Pink
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Ich habe mal ne Frage.

 

Ich habe an meinem Haus 4 Überwachungskameras aufgrund von heufigen Vandalismus angebaut. Diese sind Relativ gut sichtbar aber sehr hoch angebracht und damit gegen Vandalismus geschützt.

 

Nun meine Frage.

 

Ist es Strafbar wenn ich den Hauseingang, Fenster, Rückfront Überwache ? Verletzung der Persöhnlichkeitsrechte oder so? Muss ich das Kenntlich machen mit Aufkleber irgendwo?

Ist ein Mehrfamilienhaus an Nebenstraße. Die anderen Hausbewohner haben soweit keine Einwände.

 

Aufzeichnung wird nicht gemacht solange kein Verdacht besteht.

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Solange Du nicht in private Bereiche anderer Leute filmst und nur dein Grundstück aufzeichnest solltest Du keinerlei Probleme bekommen.

Da die anderen Mieter im Haus ebenfalls keine Einwände haben müsste dies also machbar sein.

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Solange Du nicht in private Bereiche anderer Leute filmst und nur dein Grundstück aufzeichnest solltest Du keinerlei Probleme bekommen.

Da die anderen Mieter im Haus ebenfalls keine Einwände haben müsste dies also machbar sein.

 

nicht ganz richtig - sobald du Privatpersonen filmst oder fotografierst kannst du im schlimmsten Falle ein Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitrechts bekommen

dream as if you´ll live forever

live as if you´ll die today

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Mag sein, aber wenn sich jemand unerlaubt auf meinem Privatgrundstück aufhält (was natürlich einzig und allein Videoüberwacht wäre - also kein öffentlicher Bereich),

dann hätte sich diese Person ja selber in diese mißliche Lage gebracht.

Wo soll denn da das Persönlichkeitsrecht greifen ?

 

Und falls es doch so ist, dann kann sich derjenige gut überlegen ob er eine Anzeige stellt,

denn Hausfriedensbruch oder gar Einbruch dürften wohl schwerer wiegen.

 

Alles in allem kann er dann eigentlich sogar froh sein daß er nicht u.U. von einem Wachhund zerfetzt wurde :-)

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Mag sein, aber wenn sich jemand unerlaubt auf meinem Privatgrundstück aufhält (was natürlich einzig und allein Videoüberwacht wäre - also kein öffentlicher Bereich),

dann hätte sich diese Person ja selber in diese mißliche Lage gebracht.

Wo soll denn da das Persönlichkeitsrecht greifen ?

 

Und falls es doch so ist, dann kann sich derjenige gut überlegen ob er eine Anzeige stellt,

denn Hausfriedensbruch oder gar Einbruch dürften wohl schwerer wiegen.

 

 

vollkommen richtig - aber so machst du dich eben auch strafbar - seltsam, ist aber so

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aber ein dezenter hinweis auf die videoüberwachung am eingang hätte sicherlich auch ne abschreckende wirkung.

 

 

na da kann ich mir wenigstens den Schotter einer Videoüberwachungsanlage sparen und leg' sicherheitshalber 'nen Baseballschläger neben die Tür :D

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