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HU nach Stilllegung


speedy
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Hi,

 

mein E30 wurde, nachdem die HU 05/2008 abgelaufen war, im Juni 2008 abgemeldet, soll jetzt bis spätestens Ende Juli wieder hergerichtet und wieder zugelassen werden.

 

Mein altes Kennzeichen ist nur noch bis Anfang Juni (12 Monate) reserviert und wird dann freigegeben. Das werde ich zeitlich nicht schaffen...

 

Dass ich mit den entstempelten Kennzeichen ohne Zulassung (nur mit der gültigen Versicherungsbestätigung im Gepäck) zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle fahren kann weiß ich.

 

Aber wie krieg ich das Auto dann zum TÜV wenn meine Kennzeichen wieder freigegeben sind? Komplett ohne Kennzeichen, doch das alte verwenden oder muss ich mir da erst irgend eine vorübergehende Zulassung holen?

 

Und auf was für ein Datum wird der TÜV dann datiert? Zwei Jahre nach dem letzten TÜV, also 05/2010 oder auf den Monat der neuen TÜV Prüfung plus 2 Jahre, also z.B. 07/2011?

 

Weiß da jemand was?

 

Danke!

 

Gruß

speedy

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Wenn er abgemeldet beim TÜV war gilt der Monat der Vorführung +2 Jahre, also wie du schon geschrieben hast 07/11. Wie das mit dem Kennzeichen aussieht weiß ich jetzt nicht. Vieleicht lässt es sich nochmal verlängern. Bzw. du Reservierst es dir nochmal. Mal bei der Zulassungsbehörde nachfragen.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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Dass ich mit den entstempelten Kennzeichen ohne Zulassung (nur mit der gültigen Versicherungsbestätigung im Gepäck) zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle fahren kann weiß ich.
Das würde ich an deiner Stelle nochmal schriftlich irgendwo her holen! Ich weiss nur dass man mit der Versicherungskarte nur direkt zur Zulassungsstelle fahren darf das Problem hatte ich vor gar noch nicht all zu langer Zeit mit meinem Jaguar weil ich auch zum TÜV wollte und den dann zulassen^^ Vor 2 Jahren hab ich meinen 7er in der Früh angemeldet bin also mit den entstempelten Kennzeichen bei mir daheim los zur Zulassungsstelle und vorher noch kurz an die Tanke und da kamen die Grünen auch schon und meinten "NUR BIS ZUR ZULASSUNGSTELLE DIREKT" Druck dir da echt nochmal den Gesetzestext mit dem aus ich hab schon oft Strafen bezahlen dürfen weil ich gehört hab und alle meinten man darf dies und das!
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Unser Straßenverkehrsamt stellt für solche Fälle sogenannte "Tagesscheine" aus, mit denen man zur HU oder AU auch mit nem abgemeldeten Fahrzeug fahren darf. Kann aber gut sein, dass es da regionale Unterschiede gibt.

 

Das Kennzeichen solltest du dir auch noch weiterhin reservieren lassen können, einfach mal beim StVA nachfragen.

Tun Sie es!

 

318is (Sommer): http://images.spritmonitor.de/339309_5.png

318is (Winter): http://images.spritmonitor.de/416892_5.png

 

Suche:

- Tür Fahrerseite für Zweitürer in diamantschwarz / shadowline

- Beide Kotflügel vorn in atlantisblau

- Heckklappe in atlantisblau

- Frontblech in atlantisblau

 

Biete:

- Heckablage in indigo (0276)

- Schlingenteppich indigo (0276)

- Neue Sidemarkers in schwarz (2 Sätze)

 

- diverse E30-Teile, einfach nachfragen (nichts vom VFL und kein M-Technic II)

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Jo das steht im § 10 FVZ:

 

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

 

D.h. ich brauch zumindest ein entstempeltes Kennzeichen oder so... Ich frag dann einfach in der Zulassungsstelle nach ;)

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