AMAAD Geschrieben: 23. April 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. April 2009 Hallo leute,hab noch ein nachrüst Airbaglenkrad von meinem alten E36 coupe, das Auto hab ich vor ca 2 jahren verkauft aber das Lenkrad hab ich noch und jetzt wollt ich euch mal fragen ob ich das ding so verkaufen darf. Der Lenker ist eigentlich noch gut in schuss und dachte vlt kann ich ein paar groschen damit verdienen.schon mal vielen Dank für eure Antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
wh1sk Geschrieben: 23. April 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 23. April 2009 Ja, verkaufen darfst du es natürlich, nur der Versand ist das eigentliche Problem! Da so ein Airbag unter Sprengstoffgesetz fällt, darfst du es nicht einfach so verschicken! Kannst es natürlich troztzdem machen, nur wenn das Ding auf dem Postweg irgendwo explodiert und jemand Schäden davon trägt, bist du der Gelackmeierte... Zitieren "FRAGT NICHT BLÖDE FRAGE SONS ICH STECKE RANN BIS ANSCHLAG" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Luminous Geschrieben: 23. April 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 23. April 2009 Auch verkaufen ist verboten. Für den Umgang mit Airbags braucht man einen speziellen Sachkundenachweis. Wenn du das Ding verkaufst und das bekommt irgendwer mit der dich anscheisst hast du nen Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ölfuss Geschrieben: 23. April 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 23. April 2009 Auch verkaufen ist verboten. Für den Umgang mit Airbags braucht man einen speziellen Sachkundenachweis. Wenn du das Ding verkaufst und das bekommt irgendwer mit der dich anscheisst hast du nen Problem. STÜMMT Zitieren Markus-GarageMotoreninstandsetzung-Motorsportzubehör0171 - 4870075SCHRICK - SPAX - EIBACH - BILSTEIN - WILWOOD - Webermarkus-garage@gmx.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 23. April 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 23. April 2009 Original-Verpackung für den Airbag von BMW besorgen, dann darfst Du den Airbag ganz normal verkaufen und per Post versenden. Bei ebay wird die Auktion dennoch gelöscht werden. Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
AMAAD Geschrieben: 23. April 2009 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 23. April 2009 hmm ok, sieht so aus als ob ich den schönen lenker verschrotten lassen muss, was eigentlich schon schade ist. naja was nicht geht geht eben nicht. vielen dank nochmal an alle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 23. April 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 23. April 2009 Ab zu ebay damit. Auktionstext: "Angebot OHNE Airbag-Einheit" Über den Luftsack selber kann man dan ja per Email verhandeln... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Luminous Geschrieben: 24. April 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 Original-Verpackung für den Airbag von BMW besorgen, dann darfst Du den Airbag ganz normal verkaufen und per Post versenden. Bei ebay wird die Auktion dennoch gelöscht werden. Das darf man auch nicht. Ein gebrauchter Airbag muss nach dem Ausbau vernichtet werden. Und darf gebraucht nicht wieder eingebaut werden. Und ich möchte im Leben nicht wissen welche Konsequenzen es gibt wenn das Ding durch elektrostatische Aufladung zündet... Neue Airbags werden nur per Spedition in speziellen Boxen versendet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 24. April 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 rein rechtlich gesehn hat er sich schon strafbar gemacht als er als nicht authorisierte person den lenker ausgebaut hat. *klugsscheissärmodus aus* Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ölfuss Geschrieben: 24. April 2009 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 Original-Verpackung für den Airbag von BMW besorgen, dann darfst Du den Airbag ganz normal verkaufen und per Post versenden. Bei ebay wird die Auktion dennoch gelöscht werden. Nein Frank,selbst der Freundliche darf DIR ohne den Nachweis keinen AIRBAG verkaufen. Zitieren Markus-GarageMotoreninstandsetzung-Motorsportzubehör0171 - 4870075SCHRICK - SPAX - EIBACH - BILSTEIN - WILWOOD - Webermarkus-garage@gmx.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 24. April 2009 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 Original-Verpackung für den Airbag von BMW besorgen, dann darfst Du den Airbag ganz normal verkaufen und per Post versenden. Bei ebay wird die Auktion dennoch gelöscht werden. Nein Frank,selbst der Freundliche darf DIR ohne den Nachweis keinen AIRBAG verkaufen. Sobald der Bag in seiner Originalverpackung ist, steht alles für den Laien wichtige drauf.Er darf das Paket nicht öffnen und so... aber von verkaufen und verschicken steht da nichts drauf. Vernichten und so, muss der derjenige der Sachkundig ist...Das der freundliche mit ohne den Nachweis nichts raus rückt, ist klar. Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Luminous Geschrieben: 24. April 2009 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 Was man darf und was man macht sind ja bekanntlich ganz unterschiedliche Dinge... Die Verpackungen für die Airbags sind bei unserer Werkstatt Mehrweg-Boxen. Und ich bezweifle, dass der Händler einen rausrückt wenn man sagt das man nen Airbag per Post verschicken will... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan Geschrieben: 24. April 2009 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 Würde auch das Lenkrad ausdrücklich ohne Airbag anbieten, normal wirst du von den Käufern angeschrieben. Das ist gängige Praxis bei eBay. Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
AMAAD Geschrieben: 24. April 2009 Autor #14 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 dass ich mich mitm ausbau schon rechtlich gesehen strafbar mache das wusst ich ja mal garnicht, hab halt einfach den lenker ausgebaut und den neuen wieder rein, war mir da eigentlich garkeiner gefahr bewusst, aber wenn das alles ja so aussieht dann könnte es theoretisch ja auch sein dass irgendetwas beim fahren passiert (kein unfall) und das ding geht los, anstatt leben zu retten gefährdet das ding ja dann mein leben. mein e30 hat sein m-tech 2 lenkrad da kann nix einfach so aufgehen und man kanns aus und einbauen wie man lust hat, das ist doch schön Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 24. April 2009 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 ...., aber wenn das alles ja so aussieht dann könnte es theoretisch ja auch sein dass irgendetwas beim fahren passiert (kein unfall) und das ding geht los, anstatt leben zu retten gefährdet das ding ja dann mein leben. genau weil das mir keiner bestätigen kann das NICHT passiert ohne nen neues airbagsystem zu verbauen hab ich kein airbag im e30. dann lieber keinen airbag als einen der aufgeht wenn ich grad am einsteigen bin oder mich grad zu meinem sohn auf der rückbank umdreh. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Diamantschwarzer Geschrieben: 24. April 2009 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 Man darf auch keine Kippe in der Stadt wegwerfen..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 24. April 2009 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 Ich sag nur: Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Diamantschwarzer Geschrieben: 24. April 2009 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2009 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 25. April 2009 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2009 Original-Verpackung für den Airbag von BMW besorgen, dann darfst Du den Airbag ganz normal verkaufen und per Post versenden. Bei ebay wird die Auktion dennoch gelöscht werden. Das darf man auch nicht. Ein gebrauchter Airbag muss nach dem Ausbau vernichtet werden. Und darf gebraucht nicht wieder eingebaut werden. Ausbauen, Ausbau auf den entsprechenden Unterlagen dokumentieren und mit Rücksprache beim Hersteller und weiteren Papierkrieg in ein anderes Auto einbauen. Überhaupt kein Problem und 100 % legal. Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ms320i Geschrieben: 25. April 2009 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2009 Sollten die ältern Airbags nicht sowieso nach 10 Jahren ausgetauscht werden? Und ja, ohne schein darf er nicht angepackt werden. Die müssen auch speziell gelagert werden in schränken. Bei uns ist einer auf der Arbeit hoch gegangen, war pures glück das nichts passiert ist!!! Also VORSICHT!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 25. April 2009 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2009 Sollten die ältern Airbags nicht sowieso nach 10 Jahren ausgetauscht werden? Ja, davon betroffen die erste Generation Airbags bis ca. 1990. Es heißt aber nicht, das die nach 10 Jahren nicht mehr auslösen.... funktionieren in der Regel noch wunderbar und wenn nicht - wird sich meistens auch nicht mehr beschwert ;) Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
benii Geschrieben: 25. April 2009 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2009 Original-Verpackung für den Airbag von BMW besorgen, dann darfst Du den Airbag ganz normal verkaufen und per Post versenden. Bei ebay wird die Auktion dennoch gelöscht werden. Das darf man auch nicht. Ein gebrauchter Airbag muss nach dem Ausbau vernichtet werden. Und darf gebraucht nicht wieder eingebaut werden. Ausbauen, Ausbau auf den entsprechenden Unterlagen dokumentieren und mit Rücksprache beim Hersteller und weiteren Papierkrieg in ein anderes Auto einbauen. Überhaupt kein Problem und 100 % legal. Sorry, aber unwarscheinlich, denn bei einem wo zum Beispiel ein Airbag ausgelöst hat und nun wieder ein Funktionstüchtiger rein soll, wird m.W.n das ganze Airbagsystem und nicht nur der Luftsack getauscht. Das demontieren, montieren, kaufen, verkaufen, lagern und zünden dürfen nur zertifizierte Betriebe, da der Airbag unters SPrengstoffgesetz fällt.. Zitieren [CENTER]And in the end, it's not the years in your life that count. It's the life in your years. [SIZE="1"][COLOR="Gray"]Abraham Lincoln[/COLOR][/SIZE][/CENTER] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 25. April 2009 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2009 Sorry, aber unwarscheinlich, denn bei einem wo zum Beispiel ein Airbag ausgelöst hat und nun wieder ein Funktionstüchtiger rein soll, wird m.W.n das ganze Airbagsystem und nicht nur der Luftsack getauscht. Wenn der Aschenbecher voll ist, brauch ich unter Umständen ein neues Auto. Das Steuergerät kann meist 3 Unfälle dokumentieren und Airbags auslösen. Danach kann der findige Pole es auch wieder auf 0 stellen ( davon würde ich dann absehen und neu kaufen ). Also Ein Airbag aufgegangen, gibt es auch nur einen neuen. Und bei Bedarf noch ein neues Steuergerät, mehr nicht. Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 25. April 2009 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2009 Frage: Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern in den nachfolgenden Bereichen geregelt? 1. Weiterverkauf von explosionsgefährlichen Stoffen der Klasse T1 an andere Firmen. 2. Verkauf von explosionsgefährlichen Stoffen der Klasse T1 an Privatpersonen bzw. Überlassen von Kundeneigentum nach Austausch eines Lenkrades oder Sitzes mit integrierten pyrotechnischen Bauteilen Antwort : Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteile eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes. Grundsätzlich sind für den Umgang und den Verkehr eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese und weitere Vorschriften gelten jedoch nicht für den Umgang mit Gegenständen der Klasse T1 in ausgebautem Zustand durch geschultes Personal (§ 4 Abs. 3 der ersten Sprengverordnung - 1 .SprengV). Der Umgang mit solchen Gegenständen durch andere Personen (ungeschultes Personal, Privatleute, Kunden) ist nur dann von den o.a. Vorschriften weitestgehend befreit, wenn die pyrotechnischen Gegenstände T1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc., § 4 Abs. 4 der 1.SprengV). Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen T1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden. Die Weitergabe einzelner pyrotechnischer Gegenstände, die nicht fest eingebaut sind (z.B. einzelner Airbag, einzelner Gurtstraffer), ist nicht zulässig. Der Verkauf an andere Firman ist analog zu behandeln; einzelne ausgebaute pyrotechnische Gegenstände dürfen nur an Firmen mit fachkundigem Personal abgegeben werden, komplette Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen dürfen an andere Firmen abgegen werden, ohne dass geprüft werden muss, ob fachkundiges Personal vorhanden ist. Frage: Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern zu bewerten, die zuvor aus Schrottfahrzeugen ausgebaut wurden? Antwort : Der Vertrieb von Airbag- und Gurtstraffereinheiten ist nur im Rahmen einer nach § 14 Sprengstoffgesetz angezeigten gewerblichen Tätigkeit zulässig. Der Umgang mit den Airbag- und Gurtstraffereinheiten darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Dies gilt sowohl für den Verkäufer wie auch für den Käufer. Adressen anerkannte Lehrgangsträger nach § 32 der 1. SprengV für den Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind über das Internet erhältlich. Stand: September 2007 Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
benii Geschrieben: 25. April 2009 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2009 Wenn der Aschenbecher voll ist, brauch ich unter Umständen ein neues Auto. Ja, und!? Zitieren [CENTER]And in the end, it's not the years in your life that count. It's the life in your years. [SIZE="1"][COLOR="Gray"]Abraham Lincoln[/COLOR][/SIZE][/CENTER] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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