minichamps-sg Geschrieben: 17. März 2009 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 17. März 2009 also eine notabschleppung ist wenn ein auto nicht aus eigener kraft voran kommt das darf mann mit nem normalen Pkw schein ziehen und der hinten drin sitz brauch keinen klinkt komisch ist aber so.eine geplante abschleppung (so wie hier) brauch der vorne ein geeignetes zugfahrzeug und eine !!!!schleppgenemigung!!!! und der führer des kfz muss auch den geeigneten hänger schein haben als BE zugfahrzeug max. 3,5t max zug 7,5tC1E zugfahrzeug 7,5t max zug 12tCE zug max 40t noch fragen???? edit : achso bei der geplanten abschleppung muss der hinten einen geeigneten fürherschein besitzen also bei pkw bis 3,5t einen pkw schein Schleppgenehmigung... genau sowas war das.... Als wir unseren E30 so abgeholt haben, stand in dem Wisch: Fahrzeug zur Aufbereitung.Und bei dem Schein fürs Auto, welches wir da abgegeben haben stand: Verschrottung. Also sollte das doch auch bei ihm gehen... wird halt Aufbereitet! Und uns wurde gesagt das der Hintermann in Verbindung mit Schleppstange, keinen lappen bräuchte... Hauptsache er kann lenken und ein wenig bremsen... auf Deutsch gesagt... sogar ein Kleinkind Zitieren Mandrake über Lenkgetriebe: "Im Motorsport fahren viele ohne Servo und haben ein kurzes Ding" Die mit den Diamantschwarzen.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
moho Geschrieben: 17. März 2009 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 17. März 2009 Andere Idee wieso keine roten Nummern? Sollten doch fürn Tag net so teuer sein oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kuschi Geschrieben: 17. März 2009 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 17. März 2009 rote nummern bekommst de als privatperson nicht mehr nur noch kurzkennzeichen auserdem du kennst ein aus ner werkstadt dann kannst se dir evt. leihen was aber die weinigtsen mehr machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 17. März 2009 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 17. März 2009 Ich hab meinen Schein ja schon seit 1998, kann also bis 7,5 t fahren... Da könnt ich doch abschleppen oder.... nee eben nicht. abschleppen ist das kurzzeitige schleppen einen angemeldeten fahrzeuges welches nicht aus eigener kraft aus dem gefahrenbereich kommt. ziehst du allerdings nen nicht angemeldetes auto über die 20km ist dies ein schleppen und kein abschleppen mehr. und somit hast du mehr wie drei achsen was wiederum den führerschein klasse CE erforderlich macht. Keine Ahnung wie das heute ist, aber die Älteren haben CE. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.