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Autoüberführung!!??


Diamantschwarzer
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Moin, folgender Sachverhalt: Ich muß ne Karre aus ca 20km holen die stillgelegt ist. Jetzt zu meinem Problem, entweder wollt ich die paar km "schwarz" fahren oder das Ding mit der Schleppstange heim schleppen... Führerschein bis 7,5t hab ich... Jetzt wollt ich mal wissen was für ne Geldstrafe und Punkte da auf mich zukommen würden wenn ich angehalten werde... Hat da jemand ne Ahnung...

 

Rote Nummern, Kurzzeitkennzeichen oder mit dem Anhänger holen is mir schon klar.. Wollt bloß mal die Bußgelder für schwarzfahren bzw schleppen wissen... Sind ja auch paar grün bzw blau weisse hier..

 

Danke schonmal,

 

MfG Marcel

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ICH würd das ding schwarzfahren.

 

zum "schleppen" brauchst du aber nen schein mit "e" erweiterung. "abschleppen" geht nicht weil ja nicht angemeldet.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Schleppen darfste nur mit LKW führerschein weil es dann 4 Achsen sind. Mit normalem PKW führerschein darfste nur 3 Achsen fahren so wie ich das in erinnerung habe.

Würd alte Kennzeichen ranmachen und jemand hinterher fahren lassen.

 

Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden

 

Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren.

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Mach doch einfach deine Kennzeichen dran und fahr. Die 20km..

 

 

:eek:

 

 

- Fahren ohne Versicherungsschutz

- Versicherungsbetrug

- Steuerhinterziehung

 

Die Rennleitung wird dies umgehend der Versicherung melden. Dies später deiner Versicherung zu erklären, dürfte dem "Gang nach Canossa" ähneln. Weitere Kosten kommen dann auf Dich zu: Abschleppwagen, Ärger mit dem Straßenverkehrsamt und dem Gericht.

 

Na, mir kann es eigentlich egal sein, aber kennst Du "Murphys Gesetz...?"

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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mit anderen Kennzeichen wirds ja besonders teuer... Da kommt ja zum fahren ohne Versicherung noch Kennzeichenmißbrauch und Urkundenfälschung dazu.... Ich hab meinen Schein ja schon seit 1998, kann also bis 7,5 t fahren... Da könnt ich doch abschleppen oder....

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Ich hab auch schon so einiges gemacht, deshalb würden mich halt mal die Strafen für beides interessieren... Das ich in Zukunft die billigere Variante wählen kann.....

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Ne nich die vom eigenen Auto. Irgendwelche vom anderen Auto und jemand anders hinterher fahren lassen.

 

Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden

 

Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren.

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Ich hab meinen Schein ja schon seit 1998, kann also bis 7,5 t fahren... Da könnt ich doch abschleppen oder....

 

nee eben nicht.

 

abschleppen ist das kurzzeitige schleppen einen angemeldeten fahrzeuges welches nicht aus eigener kraft aus dem gefahrenbereich kommt.

 

ziehst du allerdings nen nicht angemeldetes auto über die 20km ist dies ein schleppen und kein abschleppen mehr. und somit hast du mehr wie drei achsen was wiederum den führerschein klasse CE erforderlich macht.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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@ Diamantschwarzer

 

Wieso gehst net zur Zulassung und holst dir einen Wisch für 20 euros wo drin steht z.b.

 

Fahrzeug sowieso wird wegen sowieso nach da und dahin geschleppt... dann via Schleppstange und laut dem Amt darf dann sogar einer lenken der keinen Führerschein hat!

 

Kennzeichen etc. haste dann auch keine... nur so eine Din A4 seite... so haben wir unseren E30 abgeholt!

 

LG Thomas

Mandrake über Lenkgetriebe: "Im Motorsport fahren viele ohne Servo und haben ein kurzes Ding" :freak::-D

 

Die mit den Diamantschwarzen....

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Um Gottes willen... da brauchste glei CE??? Also kannste nen zweiachsigen Anhänger auch nur noch mit CE fahren... Egal wie groß, zwecks 4 Achsen....

 

Nein, die Achsen dürfen nur nicht mehr als einen Meter auseinanderliegen. Trailer usw. darf man also noch ziehen (mit Klasse BE).

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Aha, alles klar.... Und wie ist das mit Traktoren mit Hänger? Da liegen doch die Achsen auch nen Meter auseinander vom Hänger.. Die ham doch auch alle keinen LKW Lappen.. Die Bauern und Landwirte usw...

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die bauern haben aber den führerschein klasse "T" und dürfen damit sogar zwei mehrachsige anhänger ziehn. das darf nicht mal einer der "CE" hat.

 

@buxte: biste sicher das man mit "BE" nen mehrachsigen pkw-anhänger ziehn darf?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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@buxte: biste sicher das man mit "BE" nen mehrachsigen pkw-anhänger ziehn darf?

Wenn die Achsen weniger als 1m auseinander liegen, zählt das nicht als mehrachsig.

Sonst dürfte man ja weder nen Trailer noch nen Pferdeanhänger mit BE ziehen.

 

 

Edit: übrigens auch mit C(1)E dürfteste kein verkehrstüchtiges Fahrzeug schleppen: " Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden." (§33(1) STVZO)

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@buxte: biste sicher das man mit "BE" nen mehrachsigen pkw-anhänger ziehn darf?

Wenn die Achsen weniger als 1m auseinander liegen, zählt das nicht als mehrachsig.

Sonst dürfte man ja weder nen Trailer noch nen Pferdeanhänger mit BE ziehen.

 

nee ich meine explizit 2achsige autoanhänger.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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nee eben nicht.

 

abschleppen ist das kurzzeitige schleppen einen angemeldeten fahrzeuges welches nicht aus eigener kraft aus dem gefahrenbereich kommt.

 

ziehst du allerdings nen nicht angemeldetes auto über die 20km ist dies ein schleppen und kein abschleppen mehr. und somit hast du mehr wie drei achsen was wiederum den führerschein klasse CE erforderlich macht.

 

 

Entspricht Klasse CE der Klasse 2? Oder diesem Mittelding?

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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CE entspricht dem "Alten" 2er.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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hmm... stellt sich auch noch die Frage, was ist wenn du bzw. dir jemand in die Karre reinrasselt, also es zu einem Unfall kommt. Ich denke dann wirds richtig teuer, denn wie Lutz schon sagt" Hr,. Murphy" ist bei solchen Aktionen immer mit unterwegs und macht seine Arbeit "gut".

Geh lieber auf "Nummer sicher" und fahr zur KFZ Stelle und besorg dir für 20 Euronen so ein Wisch.:meinung:

 

LG Sam

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also eine notabschleppung ist wenn ein auto nicht aus eigener kraft voran kommt das darf mann mit nem normalen Pkw schein ziehen und der hinten drin sitz brauch keinen klinkt komisch ist aber so.

eine geplante abschleppung (so wie hier) brauch der vorne ein geeignetes zugfahrzeug und eine !!!!schleppgenemigung!!!! und der führer des kfz muss auch den geeigneten hänger schein haben

als BE zugfahrzeug max. 3,5t max zug 7,5t

C1E zugfahrzeug 7,5t max zug 12t

CE zug max 40t

 

noch fragen????

 

edit : achso bei der geplanten abschleppung muss der hinten einen geeigneten fürherschein besitzen also bei pkw bis 3,5t einen pkw schein

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Wenn ich das richtig interpretiere, dann hast du noch ein dauerhaft zugelassenes Auto, oder?

Falls ja, geh mal bei deinem Versicherungsmann vorsprechen. Mit etwas Glück kannst du dir ein Kurzzeitkennzeichen holen, dass dann auf den Vertrag deines Alltagsautos angerechnet wird. In dem Fall musst du nur die Schilder und die Gebühr bei der Zulassungsstelle bezahlen und bist rechtlich auf der sicheren Seite.

Alles halblegale wäre MIR hier zu riskant. Verweise auf Murphy's Law sind nicht unangebracht. Oder wie der Schwabe sagt: Der Teufel ist ein Eichhörnle :D

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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