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Versicherung


MarcHH
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moin

 

mein opa fährt kein auto mehr hat aber noch n angemeldetes... nun will ich meinen wagen auf ihn anmelden, seinen abmelden.

 

1. kann ich für das kündigen und schließen von verträgen eine generelle vollmacht von ihm ausstellen lassen? ala"mein enkel wird berrechtigt, verträge zu kündigen und abzuschließen..."

 

2. es wird eine versicherungswechsel erfolgen. kann ich zu seiner gehen, sagen: "is nicht mehr", dann zu meiner und mit seinem schadenfreiheitsrabatt abschließen oder brauch ich da n formular seiner versicherung, dass er so und so lange unfallfrei gefahren ist?

 

mfg

marc

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Servus!

 

Generalvollmacht würde ICH nicht anerkennen, so lange die nicht notariell ist.

Um was für nen SFR geht es und wie lange hast du deinen Führerschein schon?

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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opa fährt seit 32397598 jahren unfallfrei, also 30%. ich hab seit 3 jahren meinen lappen, übertragen is ni cht...dann bekomm ich nur sehr wenig. er soll den wagen einfach auf sich versichern und ich bin weiterer fahrer, wieso?

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Was willst Du mit einer Generalvollmacht?

Seinen Wagen kannst Du mit Brief, Schein und Kennzeichen problemlos abmelden. Ohne jede Vollmacht.

Mit Brief und Schein kannst Du den Wagen auch ohne Vollmacht verkaufen.

Für die Anmeldung deines Wagens auf den Namen deines Opa brauchst Du von ihm eine Vollmacht fürs Straßenverkehrsamt. Manche Ämter haben einen Entwurf für so was im Internet.

Da du vorher eine Doppelkarte auf den Namen Deines Opas brauchst, rufst du einfach die XY Versicherung an und sagst, daß dein Opa ein anderes Auto anmelden will, und er vorher mit der Versicherungsnummer 1234 bei der ABC Versicherung war und in SF XX eingeordnet war.

Die schicken dann die Doppelkarte an Deinen Opa. Auch hierfür benötigst du keien Vollmacht, weil das Ding ja an Opa geht und nicht an Dich.

Wenn Du irgendwann den SF Rabatt übernehmen willst, muß Dein Opa schriftlich gegenüber der Versicherung zustimmen.

ABER ACHTUNG: Du kannst nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen wie du den Führerschein hast. Also mit 19 Jahren in die SF 25 von Opa (wenn es auf deinen Namen laufen soll) geht nicht!

Gruß Tom

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2. es wird eine versicherungswechsel erfolgen. kann ich zu seiner gehen, sagen: "is nicht mehr", dann zu meiner und mit seinem schadenfreiheitsrabatt abschließen oder brauch ich da n formular seiner versicherung, dass er so und so lange unfallfrei gefahren ist?

 

Mir war nicht klar, ob du ne Rabattübertragung planst....daher die Frage.

 

Also, altes Auto abmelden, zu der Versicherung deiner Wahl gehen, neues Auto da versichern. Letzte Rechnung bzw. abgerechneten Altvertrag mitnehmen. Die Rabattübertragung von Versicherung A zu Versicherung B machen die Versicherer unter sich, da brauchst du kein spezielles Formular so lange dein Großvater auch in Deutschland lebt.

Du kannst noch prüfen, ob eine abweichende Halterschaft möglich ist, machen mittlerweile lange nicht mehr alle Versicherer.

Ob die Versicherung eine Vollmacht anerkennt am besten vorher klären. Ich vermute, dass du - wenns überhaupt funktioniert - auf jeden Fall eine konkrete Vollmacht für genau den Antrag brauchst.

Für die Abmeldung des alten Autos die Zulassungsstelle fragen, weiss ich nicht.

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

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Manfred Rommel

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danke

 

mit dem abmelden is kein problem...da brauch ich n vollmacht von ihm. vorduck gibs und dann brief und co...

 

also schadenfreiheitsrabatt wird über ne alten versicherungsrechnung geregelt oder was?

 

und muss man eigentlich die vorherige versicherung kündigen oder läuft das ohnehin mit der abmeldung?

 

halter wär ich gern weiterhin. hat damit jemand erfahrung ob das möglich ist? werde bei der HUK verischern.

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Die abweichende Halterschaft ist grundsätzlich möglich. Vorher abklären, das kann an diversen Faktoren hängen (Kundenwert, Schadenhäufigkeiten, Fahrzeugalter, u.U.Tagesform des Sachbearbeiters....). Es gibt nur mittlerweile Versicherer, die das kategorisch ablehnen. Wie das bei der HUK ist weiss ich nicht.

 

Die alte Versicherung musst du nicht kündigen, erlischt bei Abmeldung des alten Autos automatisch wegen Fortfall des versicherten Risikos. Da geht automatisch ne Meldung von der Zulassungsstelle an die Versicherung.

 

Die alte Rechnung nur deshalb, damit der neue Versicherer die Nummer und den richtigen SFR hat zur Berechnung des Beitrages. Kannst du auch auswendig lernen oder auf nen Zettel schreiben. So schliesst du halt relativ sicher aus, dass nach Bestätigung des SFR von Versicherung A nach Versicherung B ein korrigierter Versicherungsschein mit einem höheren Beitrag kommt...

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

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Manfred Rommel

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ok danke.. bist ja recht fit auf dem gebiet...

 

gut also mein opa bekommt dann seine restbetrag seiner aktuellen versicherung überwiesen, da er ganzjährlich zahlt.

 

ich muss meinen bestehenden vertrag bei der huk kündingen und mein opa meldet sich neu an oder was?

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ok danke.. bist ja recht fit auf dem gebiet...

Bringt der Job so mit sich :D

 

ich muss meinen bestehenden vertrag bei der huk kündingen und mein opa meldet sich neu an oder was?
Besteht da ein Vertrag für das Auto das du künftig über deinen Opa versichern willst?

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

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Manfred Rommel

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Warum überhaupt das ganze? Gib deinem Opa die Papiere für deinen E30 und er soll den auf sich zulassen und seinen abmelden! So hab ich das damals auch mit meinem 1. Auto gemacht! Die Oma war der VERSICHERUNGSNEHMER und ich der FAHRZEUGHALTER! Geht ohne Probleme! So bekommt der Opa die Post und die Rechnungen von der Versicherung und du bezahlst das dann halt! So war das bei mir jedenfalls....

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ja also zum letzten post...

 

meine opa is nicht mehr so fit, deswegen fährt er auch kein auto mehr. problem sind die beine nach nem schlaganfall, sonst würd sein auto noch rollen...aber das ne andere story. deswegen mus sich hin und hertigern.

 

und zu der sache mit des bestehenden vertragen: ich habe das auto vorher auf mich versichert gehabt. der vertrag ruht jetzt und ich hab noch guthaben bei der huk. ich hoffe das bringt keine probleme.

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danke

 

mit dem abmelden is kein problem...da brauch ich n vollmacht von ihm. vorduck gibs und dann brief und co...

 

also schadenfreiheitsrabatt wird über ne alten versicherungsrechnung geregelt oder was?

 

und muss man eigentlich die vorherige versicherung kündigen oder läuft das ohnehin mit der abmeldung?

 

halter wär ich gern weiterhin. hat damit jemand erfahrung ob das möglich ist? werde bei der HUK verischern.

 

Ich habe gerade meine Versicherungen nochmal angeschaut.

 

Versicherungsnehmer meine Mutter mit 30%

Halter des Fahrzeuges bin ich jedoch.

Versicherung: HUK Coburg

 

Das kostet mich pro Jahr 35-40 Euro mehr. Musst selber wissen, ob dir dein Name im Fzg. Schein wichtig ist. Bei deinem Opa vielleicht auch ein Grund: Sollte er ein unbezahlbarer Pflegefall werden, könnte ein höherwertiges Auto - was in seinem Besitz ist - ihm entzogen werden. Noch ein Grund für Dich Halter zu sein.

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ne is nicht der kommt klar... aber will kein auto mehr fahren,... er dürfte noch, meinet aber zu gefährlich , wegen anderer gefährden undso... aber das is ja mal ne info... ja wer bekommt denn die blitzertickets?? der halter oder`? allein das isses mir wert. muss ja nicht jeder aus meiner familie wissen was ich so treib

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ne is nicht der kommt klar... aber will kein auto mehr fahren,... er dürfte noch, meinet aber zu gefährlich , wegen anderer gefährden undso... aber das is ja mal ne info... ja wer bekommt denn die blitzertickets?? der halter oder`? allein das isses mir wert. muss ja nicht jeder aus meiner familie wissen was ich so treib

 

Richtig, der Halter!

Ja besser so, wenn du auf der Reeperbahn mit nacktem Oberkörper und nem Mädel was sich gerade rüberbeugt geblitzt wirst :D

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Das mit unterschiedlichem Halter und Vers.-Nehmer - da spielt nicht jede Zulassungsstelle mit und - gerade bei solchen "hochrabattierten" Versicherungen auch nicht jede Gesellschaft.

Das muß man vorher abklären.

 

GH

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Das mit unterschiedlichem Halter und Vers.-Nehmer - da spielt nicht jede Zulassungsstelle mit

 

Der Zulassungsstelle ist das völlig wurscht, solange die Versicherung eine entsprechende Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) ausstellt.

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

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Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

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Manfred Rommel

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Vers.-Nehmer dein Opa.KFZ Halter DU.fertig aus.:drive:

Geh aufrecht wie die Bäume, Lebe Dein Leben so stark wie die Berge, Sei sanft wie der Frühlingswind, Bewahre die Wärme der Sonne im Herzen und der große Geist wird immer mit Dir sein.:klug:

 

 

http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic886_1.gif

 

http://www.imgbox.de/show/up/Kartal/Touring/6er_x677.JPG

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