e30marius Geschrieben: 23. Februar 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Februar 2009 hi, 1.Hatten wa glaub ich schonmal irgendwo, aber ich find den fred net mehr und kann mich auch net an das Ergebniss erinnern. War es möglich anhand von der Fahrgestell-Nr. rauszubekommen ob es ein Fahrzeug noch gibt? 2.Ist es möglich an eine Kopie der Neuwagenrechnung zu kommen? Grüße,Marius Zitieren Männer kaufen sogar Zylinder im Sixpack --> 325i einfach toll... 325i VFL Cabrio http://images.spritmonitor.de/141052.png ... das macht er Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 24. Februar 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2009 1.: Nein - KBA erteilt keine Auskünfte wegen Datenschutz und wegen der geänderten Zulassungsbedingungen gibts ja auch kein vorläufig stillgelegt mehr - abgemeldet ist raus aus der Statistik. 2.: Klar - Du brauchst nur nen Wagen kaufen wo der/die Vorbesitzer eine einwandfreie Historie abgeheftet haben.Ernsthaft gesagt: Rechnung geht nicht - aber die Ausstattung ab Werk kann man über die VIN abfragen und damit dann über die entsprechende Preisliste den Neupreis ermitteln. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30marius Geschrieben: 24. Februar 2009 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2009 hmmm schade... mich würds brennend interessieren ob das Cabrio indem man mich aus dem Krankenhaus nach der Geburt abgeholt hat noch lebt naja... wegen der rechnung schreib ich einfach mal ne email an das Autohaus welches damals ausgeliefert hat... viell. finden die in ihren Ordnern ja was Zitieren Männer kaufen sogar Zylinder im Sixpack --> 325i einfach toll... 325i VFL Cabrio http://images.spritmonitor.de/141052.png ... das macht er Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 24. Februar 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2009 Hat dein Vater keine Ahnung mehr an wen er das Teil verkauft hat? Auf diesem Wege könnte es am ehesten möglich sein den Weg des Autos weiter zu verfolgen. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
L30N Geschrieben: 24. Februar 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2009 1.: Nein - KBA erteilt keine Auskünfte wegen Datenschutz und wegen der geänderten Zulassungsbedingungen gibts ja auch kein vorläufig stillgelegt mehr - abgemeldet ist raus aus der Statistik. Georg Es geht, auch wenn man sich rechtlich vermutlich in ner dunkelgrauen Zone bewegt.Anfrage der Daten beim KBA geht, wenn man z.B. ein KFZ ohne Papiere hat.Dazu braucht man lediglich die FIN. Zitieren 83er 332i 24v 90er 330i 24V Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 24. Februar 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2009 Da gehts aber dann um ne neuausstellung der Papiere und man hat auch eine Bestätigung der Verlustanzeige bei der Polizei.Ohne Kopie derselben bzw. Nennung des Aktenzeichens oder zumindest einer Kopie des Kaufvertrags wird da wenig gehen. Da was zu "fälschen" ist im Falle der Polizei schon mal gar nicht möglich und im Falle des Kaufvertrags auch nicht - man stelle sich vor man fälscht den Verkauf von "Müller" an sich selbst und der Abgleich beim KBA der dann ja erfolgt ergibt eine aktuelle Zulassung ohne Stillegung auf "Meyer"... Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
L30N Geschrieben: 24. Februar 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2009 Fallbeispiel: Man kauft einen Oldtimer aus einer Sammlung, der nie auf den Verkaeufer (Sammler) zugelassen wurde nach dem Kauf. Nun wird das Kfz verkauft und die Papiere fehlen. Dem KBA ist der Kaufvertrag mit dem Besitzer egal, da sie wenn dann nur der letzte eingetragene Halter interessiert.So bekommt man dann die Daten des letzten beim KBA auf die Fin eingetragenen Halter. Mir selber so ergangen... Zitieren 83er 332i 24v 90er 330i 24V Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.