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Die Kfz-Steuer soll zum 1. Juli auf CO2-Ausstoß umgestellt werden


Rainer C325i
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Das frage ich mich auch ,was ist wenn er anders berechnet wird!

Aber ist das nicht so: Hoher spritverbrauch= Hoher CO-2 ausstoß?

Gruß Guido

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So wie ich das mitbekommen habe gilt das nur für Neuzulassungen. Für unsere alten Autos gilt die alte Regelung.

An Ärger festhalten ist wie wenn du ein glühendes Stück Kohle festhälst, mit der Absicht, es nach jemandem zu werfen - derjenige, der sich dabei verbrennt, bist du selbst.
(Weisheit von Buddha)

http://www.thebigm75.com

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Wenn das für bereits zugelassene Fahrzeuge gelten würde, gäbe es

a) einen Volksaufstand

b) ein heilloses Chaos

 

a - weil dann diverse Autos plötzlich schlagartig unverkäuflich wären oder die kurz zuvor erfolgte teuere Euro2 Umrüstung sinnlos wäre (bestes Beispiel BMW 850CSi wo der Umrüstsatz wegen der geringen Stückzahl um die 800,- kostet)

 

b - weil man für diverse Fahrzeuge die älter als XX Jahre sind gar keinen CO2 Ausstoß festlegen könnte.

Früher wurde der Verbrauch ja nicht nach dem heute gültigen EU-Zyklus ermittelt, sondern ganz anders und das ist auch nicht umrechenbar.

Wer klever ist legt dann gegen den Bescheid Einspruch ein, weil die Werte nicht stimmen und wie soll für diese Fahrzeuge ein Verbrauch ermittelt werden?

Mit gebrauchten?

Weiß ich ob "der alte E30 325i" nicht ein sabberndes Einspritzventil hat und deswegen mit 2l mehr gemessen wird?

 

Geht nicht

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Nach der Meldung gestern Abend hatte ich den Alptraum, wir müssten unsere "Altautos" bald auf Elektroantrieb umrüsten... :freak: Aber im Ernst: Was auf der Webseite der Bundesregierung dazu steht, hört sich erst mal halb so wild an:

 

 

Um die Kaufzurückhaltung abzumildern, hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt mit dem Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom 5.11.2008 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt. In einem zweiten Schritt wird sie so schnell wie technisch umsetzbar die gegenwärtige Kfz Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umstellen. Die Umstellung soll möglichst zum 1.7.2009 erfolgen. Damit wird Rechtsklarheit geschaffen, so dass Käufer rasch Planungssicherheit erlangen.

 

 

Eckpunkte:

  1. Linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif (Steuersatz 2 Euro je g/km).
  2. CO2-Freibetrag: Eine Basismenge von CO2-Ausstoß soll steuerfrei sein (2010 und 2011: 120g/km, 2012 und 2013: 110g/km, ab 2014: 95g/km).
  3. Steuer-Sockelbetrag als Mindestbesteuerung.
  4. Altbestand: Der Altbestand (Zulassung vor dem 5.11.2008) wird nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt. Über den Umfang der Besteuerung des Altbestands ab 2013 wird später entschieden.

Zeitgleich mit der Umstellung auf eine CO2-basierte Kfz-Steuer soll der Bund die Ertragskompetenz erhalten. Die Länder erhalten hierfür verfassungsrechtlich abgesichert als Kompensation einen jährlichen Festbetrag in Höhe des tatsächlichen Aufkommens des vergangenen Jahres. Der Bund übernimmt die Verwaltungskosten für die nächsten 5 Jahre in Höhe von 170 Mio. Euro p.a.

 

 

Der Zeithorizont für die Änderungen im "Altbestand" ist IMHO erstmal OK. VFL-Fahrer können sich außerdem damit trösten, dass sie es nach 2013 nicht mehr lang bis zum H-Kennzeichen haben (wenn das nicht auch noch weggeschreddert wird). Allerdings habe ich noch nie erlebt, dass Steueränderungen für die Steuerzahler schonend umgesetzt werden... :-o

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Um die Kaufzurückhaltung abzumildern, hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt mit dem Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom 5.11.2008 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt.

 

 

Der ist mal wirklich gut. Ich bin mir sicher das die Steuerersparniss von 150,- Eus oder so die Massen in die Autohäuser strömen lässt um sich Autos für 30 oder 40 Mille zu kaufen.:brüll:

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Tja wenn wir Autofahrer noch nicht genug Bluten gibt es eben immer und immer wieder was nettes. Wie soll das dann aber bei alten Wagen gerechnet werden ????

Da bleibt mir ech tnur Scheiss Deutschland!

 

:-)

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Um die Kaufzurückhaltung abzumildern, hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt mit dem Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom 5.11.2008 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt.

 

 

Der ist mal wirklich gut. Ich bin mir sicher das die Steuerersparniss von 150,- Eus oder so die Massen in die Autohäuser strömen lässt um sich Autos für 30 oder 40 Mille zu kaufen.:brüll:

 

Für die Massen gibt's ja jetzt beim Autokauf die in "Umweltprämie" umgetaufte Abwrackprämie:

 

Private Autohalter können ab Kabinettsbeschluss eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mind. 1 Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt.

 

Die Bundesregierung sieht als Gesamtvolumen des konjunktur- und umweltpolitischen Programms zur Stärkung der PKW-Nachfrage hierfür 1,5 Mrd. Euro vor.

Das heißt 600.000 Neuwagenkäufer können das Geschenk vom Staat kriegen (bzw. es sind ja unsere Steuergelder, die hier ausgegeben werden). Aber zuerst schafft die Politik kräftig Rechtsunsicherheit bei der Kfz-Besteuerung. Ich wette, dass die Neuregelung nicht so schnell zwischen Bund und Ländern ausverhandelt sein wird. Die ersten Länder haben heute schon gezickt. So lange es hier keine klare Linie gibt, ist jeder Neuwagenkauf steuerlich ein Lotteriespiel. :-D

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also da wird doch kein mensch schlau raus. was ist denn wenn ich einen 18 jahre alten bmw anmelde ende 2009??? wird der dann nach neuen steuern berechnet wo man den co2 ausstoss nicht weiss berechnet oder erst autos die mitte 2009 ihre erste zulassung bekommen??

 

ich stell mir gerade vor, ich melde im dez 2009 einen 325i an und die sagen mir die steuern werden bei dem wagen pi mal auge berechnet. :eek::wall:

Codieren und Fehlerspeicher auslesen Raum BOCHUM

 

Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis

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... . was ist denn wenn ich einen 18 jahre alten bmw anmelde ende 2009??? ....

 

Du wirst einen 18 Jahre alten BMW Ende 2009 aus ganz anderen Gründen als dem CO2-Ausstoß nicht ERSTzugelassen bekommen. Einen 18 Jahre alten Ford, Opel, VW ... übrigens auch nicht.

 

Versteuern wirst Du ihn dann nach WIEDERzulassung gemäß den heute bereits gültigen Bestimmungen. Für Altbestände erfolgt die Überführung ggf. in eine andere Besteuerungsart nach und nach ab 2013. Wie und ob das gehen wird, wird in den nächsten vier Jahren entwickelt, entschieden und veröffentlicht.

 

Steht übrigens alles schon oben in anderen Beiträgen, sogar mit Bezug auf amtliche Quellen ...

Opas Gangnam Style ... :klug:
... seit 4371
Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung' von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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