Zum Inhalt springen

Fahrbahnrandmarkierungen ausserhalb von ortschaften


Mathes318iA
 Teilen

Empfohlene Beiträge

wir hatten heute nen streitgespräch wegen der fahrbahnmarkierung am rechten fahrbahnrand.

 

isses nicht so das diese fahrbahnmarkierung wenn sie ausserhalb geschlossner ortschaften angebracht ist (und als durchgezogene linie dargestelt wird) nicht auch zugleich die vorfahrstberechtigung gegenüber einmündenden wegen ist( wenn das nicht durch zeichen geregelt ist)???

 

die fahrlehrerin wollte uns weissmachen das ich (wenn keine schilder das regeln) das ich auf ner landstrasse nem feldweg die vorfahrt gewähren muss.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


durchgezogene linie sollte eigentlich innerhalb sowie außerhalb der ortschaften die vorfahrtsstrasse markieren.

 

*sonst hätte ja jeder feldweg vorfahrt haben*

 

stell dir mal das chaos vor, der bauer mit seinem trecker zieht einfach auf die landstrasse nach dem motto rechts vor links und das 15 meter vor deinem auto, wenn du vielleicht noch gute 100km/h drauf hast....

Cirrusblaue Grüsse JJ
:jj:

 

Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die linie hat keinerlei vorfahrtregelnde bedeutung, sie zeigt lediglich an was fahrbahn ist und was seitenstreifen. Ein feldweg, wald oder wiesenweg kann ausserorts nicht bevorrechtigt sein, das schließt §8 der stvo aus, es sei den dies wird durch schilder gemacht, aber dann is es auch kein feld/wald/wiesenweg mehr. :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nee das kann aber nicht sein. woher soll ich wissen (als auf der landstrassefahrer) ob das ne strasse ist oder nen feldweg wo der traktor steht? weil dem feldweg bin ich vorfahrtsberechtigt und der strasse (ohne zeichen) müsste ich nach der rechts-vor-links-regel die vorfahrt gewähren.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

du wirst doch wohl noch ne straße von nem feldweg unterscheiden können. :D

die linie an sich hat rein rechtlich keine vorfahrtregelnde bedeutung.

An sonsten wenn es ne straße ist und du bist auf ner landstraße untwegs dann wäre es stink normales rechts vor links.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie definierst du "Straße"? Sand, Pflaster (vielleicht auch noch mit zusätzlichen Sommerweg), Asphalt, Beton, bestimmte Breite, was macht den Feldweg zur Straße? Es gibt keine Aussage dazu, zumal auch noch dazu kommt das ein Fahrer bei 100km/h diese Entscheidung treffen soll.

 

 

Die Linie "definiert" (unter anderem) als Hilfsmittel das es sich um einen untergeordneten Weg handelt. Auch wenn sie nicht mit "vorfahrtsrechtliche Bedeutung" im eigentlichen Sinn ausgewiesen ist, alles was daneben liegt, liegt "außerhalb" der Straße, ist also verkehrstechnisch "nicht vorhanden", b.z.w. genauso zu behandeln als ob du aus dem ruhenden Verkehr (Parkplatz, Bürgersteig) in eine Straße einfahren möchtest.

 

Mündet eine "echte" Straße (auch wenn es der letzte Forstweg ist), ist die Linie nämlich nicht vorhanden.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

genauso wie bastelbert das erklärt denke ich nämlich auch. aber unsere fahrlehrerin nicht. leider hab ich mir dazu schon nen wolf gegoogelt weil ichs schriftlich haben wollte.

 

@mr. cabrio: folgende szene. du befährst eine landstrasse mit aufgehobener geschwindigkeitsbegrenzung und eben dieser fahrbahnrandmarkierung. leicht den berg hoch und das gelände rechts von der strasse ist grassbewachsen (ca. 30cm hoch) oben auf dem kamm des anstiegs (ca 200m von deinem jetzigen befinden) steht rechts nen trecker.

 

genau diese konstellation hat die fahrlerhrerin als bild vorgelegt und dann gefragt was ich machen würde.

bei dieser konstllation hab ich nicht den hauch einer chance dem trecker die vorfahrt zu lassen.

 

achso bevor jemand fragt: ich mach grad führerschein klasse C/CE

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na dann soll dir die Dame mal erklären wozu die weiße Linie da ist? Ich habe gelernt, es sein eine Fahrbahnrandmarkierung. (nichts anderes als ein Bordstein innerorts)

 

Was sich außerhalb "deines Verkehrsraums" abspielt tangiert dich periphär. (mal von erhöhter Aufmerksamkeit etc abgesehen), oder ist sie auch der Meinung das ausparkende oder aus Grundstücken ausfahrende Autos Vorfahrt haben wenn sie von rechts "außerhalb des Verkehrsraums" kommen?

 

Auf die Antwort bin ich gespannt.:klatsch: (oder auch nicht :-D)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wkipedia meint dazu das man beim parken rechts von der linie stehn muss um nicht im parkverbot zu stehn.

das ist aber alles was dazu drinsteht. und der §8 stvo ist da auch nicht hilfreich.

 

ich glaub ich fahr morgen mal zur wache und frag die jungs da. leider sind unsere beiden forumsbeamten nicht online.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diverse "Publikationen" (nicht nur, aber auch Wikipedia) sagen ebenfalls: "Innerorts wird überwiegend auf die Fahrbahnbegrenzungsmarkierung verzichtet, da hier ein Bordstein vorhanden ist."

 

Damit ist also die Fahrbahnbegrenzungslinie (Zeichen 195) offenbar dem Bordstein gleichgesetzt (die "Parkanordnung" sagt das sinngemäß ja ebenfalls), sprich meine "Theorie" stimmt.

 

 

Die STVO sagt: "b) Die durchgehende Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein. Dann soll sie den Fahrbahnrand deutlich erkennbar machen."

, sprich der fließende Verkehr hat absoluten Vorrang da alles rechts neben der Linie nicht zur "Fahrbahn" sondern zum "ruhenden Verkehr" gehört. (deshalb darf ja dort auch parken)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@bastelbert

rechts neben dieser linie befindet sich der seitenstreifen, welcher, wenn er ausreichend breit ist von langsamfahrenden fahrzeugen zu benutzen ist, er gehört keineswegs nur dem ruhenden verkehr.

halten und parken is klar, muss man auf ihm, sofern der streifen ausreichend breit ist.

 

aber die frage is interessant, da es in der stvo nicht klar geregelt ist, wahrscheinlich ist das wieder so ne interpretationsgeschichte....weil wie oben schon geschrieben, die fahrbahnbegrenzung hat keine vorfahrtgebende bedeutung, aber nachdem ich mich nun auch mal etwas eingelesen habe würde ich dem zustimmen was oben schon gesagt wurde, das die fahrbahnbegrenzung eben die fahrbahn eingrenzt und sich eben daraus ergibt das ein feld wald wiesenweg, egal ob geteert oder nicht, der dann von rechts kommt nicht mehr zur fahrbahn gehört und somit untergeordnet, also wartepflichtig ist.

aber was das das rechtlich belegt hab ich auch noch nicht gefunden.

 

*edit* bin gespannt ob da wer ne fundierte rechtliche aussage dazu findet, interessiert mich allein schon von berufswegen her. :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meistens ist das so geregelt das auf Strassen oder Feldwegen ein Stopschild steht,dort geht die Linie Durchzogen weiter,sowie auf der Landstrasse ausserorts vor jeder Seitenstrasse,Feldweg oder sonstwas ein Vorfahrsschild steht.Gelb weiß umrandet.Wenn sie es dir nicht glaubt soll sie die PROBE machen,und mal so in eine vorfahrsberechtigte Landstrasse einfahren VIEL GLÜCK:hase:

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So freunde....

dann will ich auch mal...

hab gerade mit meinem dad drüber gesprochen (fahrlehrer).

folgende aussage:

Ausserorts ist es so geregelt, dass die fahrbahnmarkierungslinie auch nur das tut, was der name schon sagt: die fahrbahn markieren. vorfahrtstechnisch hat sie keinerlei bedeutung...heißt, wenn eine STRAßE auf die landstraße mündet, ist diese linie im regelfall unterbrochen/gestrichelt, und die vorfahrt durch schilder geregelt. stehen KEINE schilder, dann gilt rechts vor links. im falle eines feldweges ist die linie meistens weiterhin durchgezogen.

zum thema feldweg: feldwege zu erkennen is leider oft nicht einfach. in der regel sind sie nicht befestigt, sprich kein asphalt, beton, pflaster. wenn sie befestigt sind, sind es nur zwischen 3-5 meter. heißt also für den nicht-ortskundigen fahrer, dass es halt schwer is straße von feldweg zu unterscheiden...

 

so, hoffe, ich habe jetzt nichts vergessen...:daumen:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...heißt, wenn eine STRAßE auf die landstraße mündet, ist diese linie im regelfall unterbrochen/gestrichelt, und die vorfahrt durch schilder geregelt. stehen KEINE schilder, dann gilt rechts vor links. im falle eines feldweges ist die linie meistens weiterhin durchgezogen.

 

 

Super Aussage. Und was bedeutet die "in der Regel" durchgezogene Linie nun? Das, wenn unterbrochen, "normale" Vorfahrtsregeln gelten war auch vorher klar.

 

Das Feldwege "in der Regel" nicht befestigt sind ist genauso eine Gummiaussage. Jetzt weiß immer noch niemand was ein Feldweg ist.

 

Ich fotografiere dir am Wochenende gerne betonierte "Feldwege" mit durchgezogener Fahrbahnbegrenzung davor und im Gegenzug den letzten "Rumpelsandweg" der sogar nur von Forstwirtschaft befahren werden darf ohne Fahrbahnbegrenzung vor dessen Einmündung.

 

Ich bleibe dabei, der durchgezogene Streifen stellt den Bordstein dar und "definiert" den Feldweg.

Das der Bordstein die Straße und die Vorfahrtsrechte von dessen Benutzern kennzeichnet wird wohl sogar ein Fahrlehrer zugeben müssen.;-)

 

 

Aussagen wie "in der Regel" gehen zu "Gesetzesthemen" gar nicht, wer soll die Aussage bestimmen?

 

In der Regel gilt die Höchstgeschwindigkeit die auf den Schildern oder den STVO Vorgaben festgelegt sind, außer für E30 Fahrer oder was?:freak:

 

 

 

 

 

@Mr Cabrio

 

...das ist mir schon klar, deshalb habe ich "ruhend" ja auch in Gänsefüsschen geschrieben. Auf´m Bürgersteig sind auch manchmal Kehrmascghinen, Kinderfahräder....unterwegs.

 

Du hast übrigens immer noch nicht erklärt woran du einen Feldweg erkennst. ;-)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

stimmt. :D

tja diese sind im normalfall unbefestig, sollten sie jedoch befestigt sein, sind sie das meistens nur kurz, haben oft einen absatz zur straße, an sonsten kann man dies auch an der art der bauweise (meistens sehr schmal...eng...etc.) erkennen....bzw. daran erkenn ichs halt und hat bisher immer bestens funktioniert. ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...