M50-Mike Geschrieben: 22. September 2008 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 22. September 2008 Hallo, hier ne interessante Neuigkeit für alle die an einem Motorumbau arbeiten oder mit dem Gedanken daran spielen. Beim Eintragungstermin für meinen M50 hab ich folgende Auskunft vom TÜV-Prüfer erhalten: Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.10.1989 können bei Motorumbauten ohne Probleme in die entsprechende Schadstoffklasse eingestuft werden. Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01.10.1989 müssen für die Motoreintragung ein sogenanntes Abgasgutachten vorlegen. Dieses Gutachten muss von einem entsprechenden Sachverständigen fahrzeugspeziefisch erstellt werden und kostet je nach Fahrzeug ca. 1500 - 2000 Euro. Ohne dieses Gutachten wird bei Fahrzeugen mit EZ ab 01.10.1989 keine Motoreintragung durchgeführt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jay Geschrieben: 22. September 2008 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 22. September 2008 Und warum ist das so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 22. September 2008 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 22. September 2008 Das ist in der Tat Interessant und den Grund würde ich auch gern wissen. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 22. September 2008 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 22. September 2008 Da ist m. M. nach das Datum falsch, die Verschärfung war doch erst 91? Ansonsten ist das so eigentlich richtig, da haben sich einfach die Abgasvorschriften geändert.Autos nach dem Stichtag müssen eben anderen Regeln entsprechen wie Autos vor dem Stichtag. Huiui, das gibt ein Run auf 88er E30 Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M50-Mike Geschrieben: 23. September 2008 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 23. September 2008 Zum 01.10.1989 lief die Übergangsfrist aus. Die Änderung des Prüfzyklus für die Abgaseinstufung wurde bereits im Juli 1989 geändert. Es wurde ergänzend zum ursprüglichen Prüfzyklus der Anteil der Überlandfahrt hinzugefügt. Darüber hinaus wurden die Abgaswerte dramatisch nach unten korrigiert. In meinem Fall anhand des Rechenbeispiels vom TÜV-Prüfer von ursprünglich 3,0 mg auf 0,5 mg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 23. September 2008 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 23. September 2008 Das heißt jetzt also ich kann in meinen 90er max nen b25 eingetragen bekommen ohne irgendwelche Nervereien wegen Schadstoffklassen,Abgasgutachten etc. zu haben und muss für mein Projekt einen bis max 09/89 nehmen???? Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 23. September 2008 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 23. September 2008 So könnte man das übersetzen:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 23. September 2008 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 23. September 2008 Das heißt jetzt also ich kann in meinen 90er max nen b25 eingetragen bekommen ohne irgendwelche Nervereien wegen Schadstoffklassen,Abgasgutachten etc. zu haben und muss für mein Projekt einen bis max 09/89 nehmen???? Na, erstmal solltest Du mal den M20B25 einbauen, mit dem Du ja schon einen Höllenritt von München nach Dortmund zurückgelegt hast, mit der Benzinsparautomatik und nur 10 Liter Verbrauch. Und ansonsten ist es mit Motorumbauten eben so, das man die mit dem Prüfer absprechen muss (vorher) und da gibts schon Unterschiede zwischen den Prüfern. Ich kenne einen, der fest der Meinung ist, das sei erst ab 91 so und den werde ich mir warmhalten Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M50-Mike Geschrieben: 23. September 2008 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 23. September 2008 Wenn du das so handhaben willst, gerne. Aber empfehlenswert ist es, und das habe ich jetzt auch wieder festgestellt, alle Eventualitäten mit den betreffenden Prüfern in einem Vorabgespräch zu klären. Denn trotz intensiver Recherche und einer kompletten Dokumentation, immerhin ein kompletter Leitz-Ordner, hatte ich immer noch offene bzw. nicht geklärte Punkte. So sind z. B. alle Reifen- und Felgengrößen aus dem vorhandenen Brief / Fahrzeugschein rausgestrichen worden und dem Standard des E36 (Spenderfahrzeug M50 B25) angepasst worden. Darüber hätt ich mir im Vorfeld keine Gedanken gemacht. Vielleicht bezüglich des Geschwindigkeits-index, aber das war schon alles. So werden auch, entgegen der landläufigen Meinung vom TÜV keine, ich wiederhole, KEINE Ausdrucke aus dem ETK anerkannt oder als Grundlage für eine Eintragung herangezogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 23. September 2008 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 23. September 2008 Wenn du das so handhaben willst, gerne. Hab zwar nix anderes gesagt wie Du Aber empfehlenswert ist es, und das habe ich jetzt auch wieder festgestellt, alle Eventualitäten mit den betreffenden Prüfern in einem Vorabgespräch zu klären. eben Denn trotz intensiver Recherche und einer kompletten Dokumentation, immerhin ein kompletter Leitz-Ordner, hatte ich immer noch offene bzw. nicht geklärte Punkte. So sind z. B. alle Reifen- und Felgengrößen aus dem vorhandenen Brief / Fahrzeugschein rausgestrichen worden und dem Standard des E36 (Spenderfahrzeug M50 B25) angepasst worden. Das wäre zwar wegen der Abgasnorm bzw. der Gesamtübersetzung wichtig. Aber der E36 hat andere Achsen, andere ET und eben etwas größere Reifen. Und das kann beim einlenken schon mal bissl schleifen, von der Freigängigkeit im Radhaus mal abgesehen.Dann müsstest Du aber auch die gleiche HA-Übersetzung fahren und das E36 Getriebe. Und dann müssten auch noch die Bremsen auf E36 Stand gebracht werden, 200kg Beton im Rahmen verteilt um das Mindergewicht auszugleichen, eine Änderung der Front zu E36 wegen dem CW-Wert,....... So werden auch, entgegen der landläufigen Meinung vom TÜV keine, ich wiederhole, KEINE Ausdrucke aus dem ETK anerkannt oder als Grundlage für eine Eintragung herangezogen. beim einen so, beim anderen so. Meistens geht es ja nur um den Nachweis, das dieses Teil auch da und dort verbaut wurde. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Franko Geschrieben: 24. September 2008 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2008 Hier steht alles wichtige.... auch hier gilt: "Ausnahmen bestätigen die Regel!"http://e30-talk.com/allgemeines/t-nun-mal-tacheles-zu-sondereintragungen-und-tuev-untersuchungen-47167.html Zitieren "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"* Marie von Ebner-Eschenbach Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
320is Horst Geschrieben: 9. Oktober 2008 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2008 Hallo, Gibt es hierzu was neues oder nur Gerüchte? Wäre glaube ich für die Umbauerfraktion nicht ganz uninteressant. Wo gibt es dazu was zum Nachlesen? Danke schon mal GrußHorst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Spiggy Geschrieben: 9. Oktober 2008 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2008 Hier Horst wenn es dich interessiert schreibe denen mal ne Mailfragen kostet auch dort nix. http://www.tuev-nord.de/index.asp?show=contact Ne Antwort dauert 1-2 Tage ,dann hast Du es aus erster Handund weißt zu 100% was Trumpf ist MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Matze320 Geschrieben: 10. Oktober 2008 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2008 So werden auch, entgegen der landläufigen Meinung vom TÜV keine, ich wiederhole, KEINE Ausdrucke aus dem ETK anerkannt oder als Grundlage für eine Eintragung herangezogen. War aber bei mir so:-) Zitieren Für die Umwelt:Altagsauto 525TDS mit Plakette verkauft:-DJetzt 530D E39 DPF mit reinem Gewissen:-D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MY_E30_goes_V8 Geschrieben: 9. September 2013 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 9. September 2013 Hallo, hier ne interessante Neuigkeit für alle die an einem Motorumbau arbeiten oder mit dem Gedanken daran spielen. Beim Eintragungstermin für meinen M50 hab ich folgende Auskunft vom TÜV-Prüfer erhalten: Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.10.1989 können bei Motorumbauten ohne Probleme in die entsprechende Schadstoffklasse eingestuft werden. Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01.10.1989 müssen für die Motoreintragung ein sogenanntes Abgasgutachten vorlegen. Dieses Gutachten muss von einem entsprechenden Sachverständigen fahrzeugspeziefisch erstellt werden und kostet je nach Fahrzeug ca. 1500 - 2000 Euro. Ohne dieses Gutachten wird bei Fahrzeugen mit EZ ab 01.10.1989 keine Motoreintragung durchgeführt. gibt es den ein passenden Paragraph dazu? das man dem Prüfer was "vorweisen" kann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
greencab_m60 Geschrieben: 9. September 2013 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 9. September 2013 bei nem 5jahre altem treat Zitieren grüsse torsten Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthaltenM60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide .. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
superholti Geschrieben: 9. September 2013 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 9. September 2013 Na, wenigstens hat er wohl die SuFu benutzt Immer wird rum gemeckert Mein Cabrio ist EZ 02.1993 und hat KEIN Abgasgutachten zur M30B35 Eintragung benötigt, sogar trotz Motor- sowie Fahrzeugfremder Abgasanlage vom M52B28. Das hängt aber STARK vom Prüfer ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MY_E30_goes_V8 Geschrieben: 9. September 2013 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 9. September 2013 Na, wenigstens hat er wohl die SuFu benutzt Immer wird rum gemeckert Mein Cabrio ist EZ 02.1993 und hat KEIN Abgasgutachten zur M30B35 Eintragung benötigt, sogar trotz Motor- sowie Fahrzeugfremder Abgasanlage vom M52B28. Das hängt aber STARK vom Prüfer ab. Richtig Sufu benutzt und dann wird doch gemeckert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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