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Reifenfrage 215/ 40 R16 ???W


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Hi ich hoffe ihr könnt mir mal bei meinem Problem helfen...

 

Ich habe Felgen die laut Teilegutachten nur für Opel zugelassen sind... möcht sie aber auf meinem E30 fahren...

 

Die Reifen die jetzt noch auf den Felgen sind haben eine Traglast von 82. Mir wurde aber gesagt dass die Reifen mind. die Traglast haben müssen die in den Papieren drin steht (bei mir 89 (Gullideckel))

 

Andere Leute mit den Felgen haben aber eine Traglast von 86..... ?!?!

 

Ist das nun doch nicht so, mit der MindestTraglast in den Papieren?! Oder wie oder was?! Reifen muss ich mir sowieso neue kaufen... muss aber wissen welche Traglast die haben sollten?!

 

Danke schonmal im Vorraus?!

Jungs ziehen Handbremse --> MÄNNER! haben Heckantrieb!

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Meine Frage stelle ich, weil nicht dass ich Reifen für richtig Schmackes kaufe, und der Prüfer dann sacht, also nee Junge die Traglast haut nicht hin....

Jungs ziehen Handbremse --> MÄNNER! haben Heckantrieb!

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Frag doch bei dem Prüfer nach, hier fahren genug damit rum, es kommt halt einfach auf den Prüfer an. Manche meinen das ist nen Problem und der andere sagt passt. Da nützen dir die Antworten hier auch nicht weiter.

 

Gruß Jochen

Taoism: Shit happens

Islam: If shit happens it's the will of Allah

Protestantism: Shit happens cuz you don't work hard enough

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Jehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happens

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geh zum prüfer und lass es dir ausrechnen was er für eine traglast möchte um die reifen einzutragen ..

du kannst dir ja mal reifen rausschreiben und fragen ob das passt ..

gruß Markus

 

440 Pferde artgerecht zu bewegen ist was anderes als den Einkaufswagen zu den Kinderüberraschungen zu schieben. Actros MP3

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Hier ein Teil der Liste die Achslasten findest Du im Fahrzeugschein also Achslast/2 + 25%= Index

Dabei mußt Du dich nur erkundigen ob dem Prüfer 25% reichen

 

63 = 272 kg

64 = 280 kg

65 = 290 kg

66 = 300 kg

67 = 307 kg

68 = 315 kg

69 = 325 kg

70 = 335 kg

71 = 345 kg

72 = 355 kg

73 = 365 kg

74 = 375 kg

75 = 387 kg

76 = 400 kg

77 = 412 kg

78 = 425 kg

79 = 437 kg

80 = 450 kg

81 = 462 kg

82 = 475 kg

83 = 487 kg

84 = 500 kg

85 = 515 kg

86 = 530 kg

87 = 545 kg

88 = 560 kg

89 = 580 kg

90 = 600 kg

91 = 615 kg

92 = 630 kg

93 = 650 kg

94 = 670 kg

95 = 690 kg

96 = 710 kg

97 = 730 kg

98 = 750 kg

99 = 775 kg

100 = 800 kg

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Das kann ich Dir nicht beantworten ich habe soetwas nur mal mitbekommen wie sich 2 Prüfer unterhielten. Die Achslast(VA) beim 325i ist ca 825kg wo eigentlich mit der Index 78 ausreichen würde. Die meisten fahren aber wohl mit 86 herrum ich nehme an das dies Reserven sind für höhere Beanspruchungen wie Schlaglöcher usw wo dies Gewicht kurzzeitig überschritten wird.

Ansonsten wüßte ich das auch nicht

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das kommt auch drauf an für welche geschwindigkeit der reifen zugelassen wird ..

da wird dann umgerechnet, genau kann ich es aber auch nicht sagen ..

ein freund fährt 82er am 325i in 195/50/15

gruß Markus

 

440 Pferde artgerecht zu bewegen ist was anderes als den Einkaufswagen zu den Kinderüberraschungen zu schieben. Actros MP3

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Aaaaalsoo......

muss ich das hier nun erklären?

OKOK..... ich geh mein Skript holen *ggg*

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Aaaalso:

 

Der Geschwindigkeitsindex muss mindestens sein:

Eingetragene Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 1% der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit

Beispiel 325i Limo (eingetragen 218 km/h):

 

218 km/h + 6,5 km/h + 2,18 km/h = 226,68 km/h

Nächsthöherer Index muss sein. Folglich V

 

Traglastindex: Eingetragene zulässige maximale Achslast / 2

Beispiel: 320i Cabrio HA ( eingetragene Achslast 880kg)

 

880kg/2 =440kg

Fazit: Lastindex muss mindestens 80 sein

 

Nun kommen wir aber zu den Ausnahmen:

Pro angefanges Grad Sturz ÜBER 2° nimmt die Reifentragfähigkeit um 5% ab!

 

Weiterhin ist es möglich bei Reifen, die einen höheren Geschwindigkeitsindex haben als vorgeschrieben, einen niedrigeren Traglastindex zu wählen. Wie sich DAS aber jetzt errechnet, steht nicht in meinem Skript, und ich hab es mir auch nicht aufgeschrieben.... Dreck aber auch.

 

Anmerkung: Alle Abweichungen von den Angaben in den Papieren müssen eingetragen werden!

 

Gruß

Jan

 

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