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Ne Frage zum Thema Anmelden und zuvoriger TÜV


Jochen
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Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich hab am Mittwoch nen Tüvtermin wegen meinem Umbau, doch ist das Auto noch abgemeldet.

 

 

Wie komme ich jetzt zum Tüv? Wie gesagt, ich habe ja nedmal nen Kennzeichen. Und zum Anmelden muss ich ja nen Tüvbericht vorlegen oder? Oder wie läuft das ab? So nen Fall hatte ich bis jetzt noch nie, ich hoffe mir kann jemand verraten, wie sowas abläuft. 8-/

 

Gruß Jochen

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Also normalerweise wenn das Fahrzeug abgemeldet ist (kennzeichen vorhanden),kannst du mit einer vorhandenen Deckungskarte zum Tüv+anschließend direkt zur Zulassungsstelle fahren.Ohne Kennzeichen wirst du an einer Kurzzeitzulassung wahrscheinlich nicht vorbei kommen.(1-5Tage)

Lieber ein Six-Pack unter der Haube,wie eins in der Hand.:e30:

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...hatte vor kurzem so einen Fall. Ehemaliges Kennzeichen zurückgeschickt, da Wunschkennzeichen das weiterverwendet wurde. Ich also mit Deckungskarte hin, ohne HU und abgemeldet. Prüfer meinte dann nur freundlich...eigentlich dürfte ich ned ohne Kennzeichen rumfahren, war aber nur ein rechtlicher Hinweis. Ansonsten Plakette erteilt.

 

eta - thomas...der nur 1800m zum TÜV Verein hat.:D

Alles ETA, oder was ??

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Kurzzeitkennzeichen oder Trailer ?!?!?

 

Ich Leih mir bei sowas immer Rote nummern von nem Bekannten ;-)

 

Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden

 

Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren.

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Kurzzeitkennzeichen oder Trailer ?!?!?

 

Ich hab für sowa srote nummern ;-)

 

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Aber denke mit der Doppelkarte der Tip klappt auch.

 

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Vorsicht!

Ganz ohne Kennzeichen darfst Du nicht fahren!

Einziger Weg: Kennzeichen reservieren lassen, bei der Zulassungsstelle vorsprechen und denen Bescheid geben, dann Kennzeichen machen lassen, mit UNGESIEGELTEN Kennzeichen und ner entsprechenden Doppelkarte auf der vermekt ist, dass man mit ungesiegelten Kennzeichen zum Zwecke der Zulassung fahren darf, dann zum TÜV die ABnahme machen und wieder zur Zulassungsstelle und fertig anmelden.

 

Falls Du Dir nicht sicher bist, ob Du TÜV bekommst wäre der elegantere Weg:

- Kurzzeitkennzeichen (Biste im großen und ganzen mit 20 € Mehrkosten dabei, wenn Du den Wagen danach direkt bei der gleichen Versicherung anmeldest)

- rote 06er-Kennzeichen

- Trailer

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Gast martin7980

Nur mal so als Info: das Leihen von roten Kennzeichen kann nach hinten losgehen. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass das Fahrzeug dem Besitzer des Kennzeichens ist das Versicherungsbetrug und fahren ohne Zulassung!

Denn die roten 06er Kennzeichen sind nur für Probe-,Prüf- und Überführungsfahrten. Allerdings nur für Fahrzeuge des Händlers.

Außerdem bekommt der Halter der Kennzeichen noch Ärger für den unsachgemäßen Gebrauch.

 

Nicht persönlichen nehmen, aber ich weise nur daraufhin, was passieren kann.

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Wo sind denn die alten Schilder des Fahrzeuges? Wenn Du die noch wiederfindest, kannst Du damit auf direktem Wege zum TÜV und zur Zulassungsstelle.

 

War es schon einmal auf Dich zugelassen?

 

Wenn Du hier mit nein beantworten musst, ist das Kurzzeitkenzeichen für Dich die einzige (legale) Möglichkeit.

 

Dabei auf die Deckungskarte achten ... "§23 StVO" darf nicht mehr draufstehen ...

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... seit 4.474 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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Danke für die Antworten.

 

Das Auto war noch nicht auf mich zugelassen und alte Kennzeichen vom Auto sind auch nicht vorhanden.

 

Dann werd ich mal schauen dass ich bis Mittwoch nen Kurzzeitkennzeichen griege.

Wenn man das Auto gleich danach bei der selben Verischerung zulässt bekommt man das idr glaub ich dann umsonst und muss nur die Gebühren im Amt und halt die Schilder zahlen oder?

 

Gruß Jochen

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So ist jetzt geklärt.

Ich hab noch meine alten Kurzzeitkennzeichen vom Überführen (dachte sowas geht nur mit Normalen) und mit denen kann ich jetzt direkt zum Tüv und zur Zulassungsstelle fahren.

Habe jetzt ne Doppelkartennummer bekommen (oder wie die heißt), die langt, man braucht nicht extra die Karte da das jetzt schon im Amt hinterlegt ist bei Problemen mit den Grünen.

 

Gruß Jochen

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Da ich in derselben Situation stecke frage ich nochmal nach:

Wenn ich Dich richtig verstehe darf man mit "alten" Kurzzeitkennzeichen zum TÜV/SVA fahren, Doppelkarte vorhanden?

Um Missverständnissen vorzubeugen: Wir reden von den Euro Schildern, auf denen das Datum steht, bist wann man EIGENTLICH fahren durfte?

Wäre ja nicht schlecht, könnte man sich 1 mal hin & zurück, sowie das Prägen der Schilder sparen...

 

Und vor allem: Wer sagt das, daß man es darf?

Quelle?

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Hi,

 

das hat mir unser Versicherungsmensch gesagt.

Du musst natürlich vorher mit denen reden was du vorhast. In meinem Falle hat er dann das mit der Versicherung geregelt und es ist (bei der Zulassungsstelle?) hinterlegt. Ist glaub ich auch noch wo anders hinterlegt, das konnt ich mir jetzt nicht merken wo es überall hinterlegt ist, betrifft mich ja auch nicht wirklich.

 

Er hat mir quasi nur ne "Doppelkarten-Nummer" durchgegeben (7 stellig), unter welcher das läuft. Diese genüge laut ihm z.B. bei einer Kontrolle, da die über diese Numemr dann abfragen können, ob alles versichert ist.

 

Eine Doppelkarte selbst benötigt man dann nicht (wäre bei mir mit der Zeit eng geworden bis ich die hab, da ich schon am Mittwoch den Termin hab, somit wars mir grad recht).

 

Und auch die abgelaufenen Kurzzeitnummernschilder genügen laut ihm (die, von denen du auch redest). Man darf jedoch natürlich nur auf direktem Wege zum Tüv und zur Zulassungsstelle damit fahren!

 

Gruß Jochen

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Sorry Jochen,

aber da würd ich mich nicht drauf verlassen.....

Frag lieber bei der Zulassungsstelle, bzw bei der Rennleitung nochmal nach!

 

Gruß

Jan

 

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Hmm ja werd morgen nochmal mit den grünen telefonieren.

Man wär doch blos schon alles angemeldet. :D

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...

Eine Doppelkarte selbst benötigt man dann nicht (wäre bei mir mit der Zeit eng geworden bis ich die hab, da ich schon am Mittwoch den Termin hab, somit wars mir grad recht).

...

 

Bei meiner letzten Ummeldung wurde mir die Doppelkarte mit der Vertragsnummer als .pdf per eMail geschickt. Innerhalb von wenigen Stunden .... ausdrucken, Rest ausfüllen, fertsch ...

 

 

Hmm ja werd morgen nochmal mit den grünen telefonieren. ...

 

Ruf lieber bei Deiner Zulassungsstelle an ... die sagen Dir, was Fakt ist ...

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Die neuen "Doppelkarten" bekommst entweder per PDF oder auch gar nicht. Ich bekomm immer nur noch die Referenznummer (7-stellig). Die gibt die Tussnelda beim Landratsamt in den PC ein und der stellt ne Verbindung zur Versicherung her. Somit hat sie alle meine Daten auf dem Bildschirm und braucht es nur noch mit dem gewünschten Kennzeichen zu vervollständigen.

 

Das mit dem Kurzzeitkennzeichen, welches eigentlich schon abgelaufen ist passt schon, solange es mit der Versicherung im vorfeld geklärt wurde.

 

 

...Markus, der das ständig so macht

Habe noch einige E30-Teile hier liegen. Bei Interesse PN an mich.

 

:rauchen: Man muss die Welt nicht verstehen, man(n) muss sich nur ih Ihr zurecht finden :rauchen:

 

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So ich war heute im landratsamt wegen den Kennzeichen, also die haben gemeint, das würde nicht gehen mit den abgelaufenen Kennzeichen?

Naja war mir dann zu blöd und hab mir von der Versicherung noch so ne Doppelkartennummer für nen Kurzzeitkennzeichen direkt ins Ladratsamt faxen lassen, damit ich dann gleich die Kurzzeitkennzeichen grieg. Hat 20€ (Schilder + Landratsamt) gekostet und ich kann jetzt gleich überall mit rum fahren, nicht nur auf direktem Wege zum Tüv.

Weil dadurch dass ich noch Sensoren angeschlossen hatte (Stg neu einfahren), Kühler erst entlüftet und schauen musste wies mit dem E-Lüfter so funktioniert war das ganz praktisch jetzt noch ne Probefahrt zu machen.

 

Und nachher dann Tüv. :-) :watch:

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Habe das irgendwie noch nicht verstanden. Werde am Mittwoch ebenfalls 5 Tageskennzeichen haben, um zum Tüv, zurück usw fahren zu können, bis die eigentliche Anmeldung erfolgt.

Kann ich nun alte Kurzzeitkennzeichen "übernehmen" oder nicht?

Eigentlich doch nicht, weil doch klar und deutlich das Datum

1. draufsteht und

2. sich die Nummer aus dem Datum ergibt?

Nichts ist für die Ewigkeit !

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http://e30-talk.com/allgemeines/t-heute-m52b28-eintragung-42982.html

 

;-) :D

 

@newstyle:

 

Also wie gesagt, mir haben sie in der Zulassungsstelle gesagt, das würde nicht gehen. Da ich heute den Tüv Termin hatte hab ich dann ncihtmehr rumgemacht und hab mir das Kurzzeitkennzeichen geholt und gut...

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Ok, fassen wir zusammen:

"abgelaufene" Kurzzeitkennzeichen taugen bestenfalls noch als Metallschrott - das ist auch die Info, die ich von meiner Versicherung bekommen hatte.

 

Vielleicht sollte man einen Thread starten, "Wozu alte Kennzeichen alles gut sein können" :-D

Also Mittwoch artig die ollen Dinger kaufen... ist ja nicht wirklich Umweltfreundlich... Stichwort Klimawandel... da erhält man sein Auto länger als wirtschaftlich, nimmt extra nur die kleinen Maschinen, fährt so wenig wie möglich - alles natürlich nur um die Umwelt zu schonen und dann bin ich gezwungen Milliarden Bruttoregistertonnen CO2 in die Luft zu blasen, obwohl ich einen ganzen Stapel Schilder hätte... :-D

...

Ooops, was war das... Gehirnschluckauf *lol*

Schönen Tag noch....

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Um nun endlich Licht ins Dunkel zu bringen:

 

  • zur Abstempelung der Kennzeichen
  • zur Rückfahrt nach Entfernung des Stempels
  • zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.




[+] weitere Informationen

[-] Rechtsgrundlage
§ 23 Absatz 4 StVZO



[-] Beschreibung
Sie wollen mit einem gebraucht gekauften Wagen, der abgemeldet ist, zur Zulassungsstelle fahren?
Oder wie kommen Sie nach der Abmeldung wieder nach Hause?

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Fahrten mit ungestempelten (= entsiegelten oder noch nicht gesiegelten) Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Diese Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere

 

Quelle: www.kreis-herford.de

 

link

 

Fazit: Morgen gute 50 Euro gespart, die anderweitig und sinnvoller investiert werden können...

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Um nun endlich Licht ins Dunkel zu bringen:

 

....

 

Fazit: Morgen gute 50 Euro gespart, die anderweitig und sinnvoller investiert werden können...

 

... aber nur, wenn sie Dich nicht erwischen. Du bringst nämlich aus folgenden Gründen kein Licht in Dunkel:

  • Der von Dir angezogene Passus regelt den Umgang mit un-/gesiegelten Kennzeichen, nicht den mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen. Deren Verwendung ist nach wie vor illegal.
  • Der Kreis Herford ist wohl nicht auf dem neuesten Stand, die aktuelle Version des §23 StVZO sieht so aus, da gibt es weder einen Absatz 4 noch regelt er das, was Du ansprichst. Wo überhaupt die StVZO doch abgelöst wird ...
  • Denn: Seit dem 01.03.2007 gilt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) als Ersatz für den zulassungstechnischen Teil der StVZO. Hier speziell Abschnitt 3 "Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr" § 16 (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten)
  • Seit dem 18.04.2008 gilt zudem das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ... hier verweise ich insbesondere auf § 22 ... Es drohen Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Haft sowie 6 Punkte für den Halter...

 

Also viel Vergnügen ...

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