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Parkknöllchen in der Schweiz -- Wie vorgehen?


WolfManE30
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Hallo zusammen,

 

nach laengerer schweigsamkeit melde ich mich mal wieder zu wort, in der hoffnung, dass jemand zufaellig ueber detailwissen verfuegt, das mir weiterhilft.

auf meiner suche im internet bin ich nicht fuendig geworden.

 

ich war diese woche in der schweiz unterwegs und hatte mein auto unwissentlich in einer anwohnerparkzone abgestellt. ungluecklicherweise wurde ausgerechnet an diesem tag dort kontrolliert und ich habe dann spaeter einen schoenen rosa zettel vorgefunden.

fuer schweizer verhaeltnisse kam ich mit 40 franken 'ordnungsbusse' noch recht glimpflich davon.

 

jetzt ist es aber so: bei dem strafzettel war gleich ein einzahlungstraeger dabei, mit dem ich die strafe dort in bar auf der post/bank einzahlen kann. da ich aber abends zurueckkam und auch wieder weiter musste, konnte ich die strafe nicht gleich vor ort entrichten.

 

weiss jemand aus eigener erfahrung, was passiert, wenn ich nicht innerhalb der angegeben 30 tage bezahle? bekomme ich ohnehin noch eine schriftliche zahlungsaufforderung, wie das in deutschland gemacht wird, oder hoere ich bis zur vorladung nichts mehr von denen?

oder bekomme ich als naechstes gleich eine mahnung, die dann um ein vielfaches hoeher ist? was waere, wenn ein paar jungs aus spass den strafzettel geklaut haetten, dann haette ich nie erfahren, dass ich etwas zahlen sollte?

 

ich moechte mir keinen aerger einhandeln und 25 euro parkstrafe bringen mich nicht um. ich frage mich nur, ob es eine einfachere moeglichkeit gibt, als jetzt aus deutschland irgendwie dieses geld zur zustaendigen stelle in der schweiz zu bugsieren.

 

ich moechte euch bitten, keine vagen vermutungen anzustellen, was passieren koennte wenn. solche hab ich auf diversen recht-foren schon gefunden. wenn jemand was konkretes weiss (oder gute tipps hat), waere ich sehr dankbar.

 

soweit ich weiss, hat die schweiz mit deutschland ein abkommen, dass strafzettel auch hier eingetrieben werden. ich frag mich nur, wie das mit solchen aussieht, die man eigtl dort in bar bezahlen muss.

 

danke fuer eure hilfe!

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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Servus, Wolfgang!

 

Schau mal hier, vielleicht hilft Dir das weiter... 8-/

 

Zahlen würd ich die Knolle auf jeden Fall, denn spätestens beim Wiedereintritt inne Schweiz kassieren die Dich und dann wird´s richtig unangenehm :eek:

 

Eine Bankverbindung haben die ja sicherlich auf dem Zahlungsbeleg angegeben, da sie ja damit rechnen müssen, dass ein Ausländer nicht direkt zahlen kann/wird...?

 

Also Überweisung in die Schweiz machen - wegen der Gebühren fragst am besten Deine Hausbank, da dies von Bank zu Bank unterschiedlich ist!

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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danke schonmal. beim adac hatte ich auch gesucht, aber anscheinend hast du da den besseren riecher.

 

wegen 40 franken sich bei der einreise jedes mal den stress zu geben, lohnt einfach nicht.

Gruß Wolfgang

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Haha......also.....ich würde mal rein garnichts zahlen!

Ich WEISS (!), dass es hier in deutschland so läuft, dass Ausländer wenn sie hier Ordnungswiedrigkeiten begehen vor Ort zahlen oder garnicht.

D.h. das der Umstand die paar Kröten einzuholen viel zu umständlich sind. Also wird das Verfahren eingestellt. Da kann man so viele rosa Zettel ans Auto hängen wie man will. Solltest du nicht regelmäßig rüber fahren, würde ich sowieso drauf........

Denn es verjährt ja sowieso, wenn es nicht sofort eingestellt wird, wovon ich einfach mal ausgehe, da es hier ebenfalls so läuft!

 

MfG

Ich wollte mich an dieser Stelle gerade geistig mit Ihnen duellieren. Aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet! :D :popo:

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  • 3 Jahre später...
Gast BMW-Klassiker-Freund

Es ist richtig, daß Ordnungswidrigkeiten und auch Bußgelder, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die in der Schweiz begangen werden, in Deutschland nicht eingezogen werden können. Nur ist es so, daß das beanstandete Fahrzeug in der Schweiz datenmäßig erfasst wird. Bei der nächsten Einreise in die Schweiz sind so erhebliche Probleme vorprogammiert. Zumindest bei den wichtigsten Grenzübergängen werden die Kennzeichen via Schilderbrücke abgescannt. Dasselbe passiert auf den Autobahnen. Natürlich verjährt alles irgendwann einmal. Nur wielange diese Fristen dauern ist mir leider unbekannt. Das anhängige Buß- oder Verwarnungsgeld verdoppelt sich in der Regel, dazu kommen noch Verwaltungsgebühren und alles ist sofort zur Zahlung fällig. Kann, oder will nicht bezahlt werden, beschlagnahmen die Ordnungsbehörden das Fahrzeug des Schuldners. Daher meine Meinung: Wegen lächerlichen paar Fränkli sich solchen Maßnahmen aussetzen? Dann lieber zähneknirschend bezahlen und sich freuen, daß wir in Deutschland, was Owi- und Bußgelder anbelangen ,sehr verwöhnt sind.

Grüße - Dieter

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Nach 3,5 Jahren könnte das evtl. schon verjährt sein :freak:

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Bezahlen!

 

 

 

 

 

 

 

 

wir bezahlen in Deutschland unsere Zeugs auch....

 

:-)

if you can't fix it with a hammer, you've got an electrical problem!

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Gast BMW-Klassiker-Freund
Nach 3,5 Jahren könnte das evtl. schon verjährt sein :freak:

Theoretisch ja.

Praktisch habe ich in 2008 wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 18 KM/H, die 2004 zuerst mit 50 Franken berechnet waren, dann 230 Franken bezahlt. Widerreden oder Diskussionen gibt´s bei den Eidgenossen nicht. Nur die 2 Möglichkeiten: Bezahlen oder Auto weg.

H G D

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Es ist richtig, daß Ordnungswidrigkeiten und auch Bußgelder, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die in der Schweiz begangen werden, in Deutschland nicht eingezogen werden können. Nur ist es so, ........

Grüße - Dieter

 

Das ist falsch. Das war bis 2008 so, inzwischen ist es anders.

Weiss ich aus Erfahrung und weil ich mich deshalb mit diesem Thema schon beschäftigt habe. Bilaterales Abkommen, gilt seit irgendwann 2008, und beinhaltet die grenzüberschreitende Strafverfolgung sowei die Hilfe durch die Behörden des anderen Landes.

Sprich: Fährst Du in der Schweiz zu schnell, kommt die dt. Polizei und stellt bei Dir fest, ob Du gefahren bist oder nicht. Die leiten das dann in die Schweiz weiter, von dort bekommst Du eine Zahlungsaufforderung. Solltest Du dieser nicht nachkommen, so kommen die deutschen Behörden wieder und bringen Dich dazu, doch noch zu zahlen. Inkl. Zuschlag für den Aufwand.

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Gast BMW-Klassiker-Freund

Es ist richtig, daß Ordnungswidrigkeiten und auch Bußgelder, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die in der Schweiz begangen werden, in Deutschland nicht eingezogen werden können. Nur ist es so, ........

Grüße - Dieter

 

Das ist falsch. Das war bis 2008 so, inzwischen ist es anders.

Weiss ich aus Erfahrung und weil ich mich deshalb mit diesem Thema schon beschäftigt habe. Bilaterales Abkommen, gilt seit irgendwann 2008, und beinhaltet die grenzüberschreitende Strafverfolgung sowei die Hilfe durch die Behörden des anderen Landes.

Sprich: Fährst Du in der Schweiz zu schnell, kommt die dt. Polizei und stellt bei Dir fest, ob Du gefahren bist oder nicht. Die leiten das dann in die Schweiz weiter, von dort bekommst Du eine Zahlungsaufforderung. Solltest Du dieser nicht nachkommen, so kommen die deutschen Behörden wieder und bringen Dich dazu, doch noch zu zahlen. Inkl. Zuschlag für den Aufwand.

 

Ist es nicht so, daß dieses bilaterale Abkommen bisher nur für Österreich galt und die anderen Euro-Länder jetzt erst so langsam einbezogen werden?

H G D

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Schweiz ist nicht EU, deswegen ist das 2010 inkraftgetretene Vollstreckungsabkommen nicht gültig für die Schweiz.

Österreich hat schon lange ein Rechtshilfeabkommen incl Vollstreckung (unlustigerweise lief das früher über das Finanzamt) mit Deutschland gehabt.

 

Alle EU-Länder haben eben seit 2010 ein Volstreckungsabkommen, wobei in Deutschland nur dann vollstreckt wird, wenn der Verstoß auch nach deutschem Recht einen Verstoß darstellt und die Beweisführung deutschen Richtlinien entspricht. Deswegen wären Einsprüche häufig erfolgreich.

Was allerdings nicht heißt, das man dann nicht beim nächsten Urlaub bezahlen darf ;-)

 

Man könnte also Zahlungsaufforderungen aus der Schweiz und dem anderen Nicht EU-Ausland ignorieren, wenn man nicht mehr hinfahren will.

 

Verjährung ist allerdings sehr unterschiedlich, in Italien imho 5 Jahre!


Bearbeitet: von Oli*

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Gast BMW-Klassiker-Freund

Hallo Oliver,

da mich dieses Thema auch interessiert hat, ich aber nicht genau Bescheid wusste, habe ich einen befreundeten Anwalt angerufen. Der hat mir sinngemäß genau das gesagt wie du es niedergeschrieben hast.

Herzliche Grüße

Dieter

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