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GEZ zum x-ten


...chris316iM10
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Empfohlene Beiträge

N´abend zusammen,

 

ich hab seit kurzem einen Praktikanten aus Brasilien im Büro hocken und helfe dem auch etwas bei seinem Papierkrieg mit den deutschen Behörden.

Heute hat er mir einen Wisch von der GEZ gezeigt. Fakt ist: Er hat ein Zimmer in einer WG, dort aber keinen Fernseher, Radio, oder Internet-PC. Die WG hat wohl einen Fernseher, nur behaupten seine Mitbewohner, dass jeder in der WG die Gebühren zahlen muss. Stimmt das, oder versuchen die nur auf seine Kosten die Glotze bezahlen zu lassen? Ich persönlich tippe ja eher auf letzteres ...

Gruß
...christian

 

 

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Hallo ,

 

da dein Praktikant mit dem deutschen Fernsehen wenig anfangen kann geh ich davon aus das er nix mezahlen muss.

 

ausserdem warum soll er zahlen,damit die anderen Kostenfrei glotzen können ??

 

Rechtlich ist es wahrscheinlich so das wenn ein TV gewünscht wird sich das alle teilen müssen , da wenn er nicht in seinem Zimmer steht es ja ein gemeinschaftsraum ist (denke ich ).

 

 

Also ich würde den Wisch wegwerfen , da die GEZ bei jeder neuanmeldung von Wohnraum automatisch sowas versendet , woher die wissen das man umgezogen ist steht auf nem anderen Blatt... :D

 

Normal höhrt man nie wieder was . Auch dran denken das man den Heini wieder rauswerfen darf bzw. gar nicht erst hereinbitten muss , ebenso wie irgendwelche Angeban machen

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Mag schon sein das jeder in der WG zahlen muss.

Kommt halt drauf an wie viele leute da drin Wohnen.

Normalerweise teilt man sich halt die Gebühren.

Wenn dein Praktikant alles alleine zahlen soll denk ich wollen sie ihn

abzocken.In einem Privaten Haushalt muss nur 1 Fernseher und 1 Radio angemeldet

sein.Sofern vorhanden.Egal ob du nun eine Glotze oder 5 drin stehen.

Ich schätz mal bei ner WG wirds auch nicht anderes sein.100% weiß ichs aber nicht.

Gruß Mani

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http://www.gez.de

 

32. Wohngemeinschaft

 

 

Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft muss für Rundfunkgeräte in seinem Wohnraum Rundfunkgebühren zahlen. Hat ein Mitglied nur ein Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil, so ist dieses als Erstgerät gebührenpflichtig.

 

Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Mitglieder als Rundfunkteilnehmer. Es genügt allerdings, wenn eines der Mitglieder diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt (siehe auch "nichteheliche Lebensgemeinschaften").

 

mfG

Peter

mfG

Peter

 

 

Ey ..... guck da hin!

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nachdem ich jetzt jedes jahr den blöden wisch ausgefüllt hab, dass ich nichtmal n radio hab :-), hab ich den scheiss dieses jahr(07) nicht beantwortet. dann kam einmal noch erinnerung, dann mahnung blabla. dann hab ich mir gedacht, ihr könnt mich doch mal, kam nix mehr. sollen die anderen doch zahlen wenn sie wollen. ihm muss man doch nicht auch noch das geld aus der tasche ziehen oder? ein erstgerät ist angemeldet, fertig.

IMG-20190521-WA0013.jpg

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GEZ?

 

*Sing*

Nehever ending Stohoriie tirilie

 

Siehe auch dieser Thread hier bei uns im BMW-Treff mit mittlerweile 52 Seiten à 25 Postings.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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