e30Torsten Geschrieben: 7. Januar 2008 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2008 Hallo,Hab mein Last edition Modell heute geschrottet. Naja Geschrottet ist wohl übertrieben. Zur geschichte.Fahr heute morgen bei mir in der Ortschaft und da nimmt mir doch so ein älterer Herr die Vorfahrt!Die rechtslage ist ganz klar er hat schuld. Naja bis wir alles geklärt haben vergingen wohl fast 2 Stunden. DAs Auto des älteren Herren (ein Golf Plus ) war die ganze Seite Platt! Der konnt nichmal mehr fahren, da das Rad vorne links aber sowas von quer Stand... dass könnt ihr euch nicht vorstellen!!! An mein wagen kann man dagegen (übertrieben gesehen) nix sehen! Stoßstange murx. frontblech krumm, motorhaube eine Beule und verzogen, Koti links berzogen! und kleinkram halt!Nun ja alles versicherung gemeldet das nimmt nun seinen Lauf! Hab denn beim freundlichen nen Kostenvoranschlag geholt. Da kamen 3k€ zusammen!!! Wie ist das nun, der meister bei der Werkstatt meines Vertrauens meinte ich sollte noch einen Gutachter herkommen lassen der dann denn Gesamtwert des autos festlegt, abgesehen vom Unfallschaden! Also ein Wertgutachten des Fahrzeugs! Hab dort nämlich viel kohle an Instandhaltung reingesteckt! Ist das sinnvoll oder redet der mir noch i-was schlecht??? Denn schaden repariere ich selbstverständlich selbst!!! MFG Torsten Zitieren Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xDHör auf damit, wir müssen Seriös wirken! PEOPLE ARE AWESOME!!! LEIDENSCHAFT HAT KEIN VERFALLSDATUM!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 7. Januar 2008 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2008 Kostenvoranschlag ist schon mal gut.Wenn Du selbst reparierst, bekommst Du die Kohle OHNE Märchensteuer.Rechnungen für Teile kannst Du dann noch einreichen und du bekommst die bezahlte Steuer auch noch. Bei 3000 € wird die gegnerische Versicherung aber drauf bestehen, dass Du ein Gutachten machen lässt um zu ermitteln, ob das ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (worauf es garantiert rausläuft). Mein Tip: Die gegnerische Versicherung muss auch Deine Anwaltskosten tragen. Also, ab zum Anwalt. Dann gibt's auch noch Nutzungsausfallentschädigung für die angesetzte Repdauer. Ausserdem weiß der genau wo was zu holen ist. Und wegen der Abrechnung (ob KV oder Gutachten) mal die gegnerische Versicherung anrufen. Ganz wichtig. Keinen Gutachter der Versicherung dranlassen. Du hast freie Gutachter, sowie Werkstattwahl. Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30Torsten Geschrieben: 7. Januar 2008 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2008 Ich kenne meinen Versicherungsmenschen ganz gut, der Stellt nun erstmal etwas zusammen, Muss ich morgen nochmal hin wegen Unterschreiben, denn schickt er es zur gegnerischen Versicherung. Normalerweise ist dort schon alles hineingezogen!!! Ich werde das genze aber genau im Auge behalten. Morgen kommt der Gutachter!!! Mal sehen was rum kommt....!!! Die Fakten:Hab nen Kostenvoranschlag über 3000€Zum Gutachter werd ich morgen wohl hin.Versicherungen wissen bescheid. Muss ich sonst was machen??Wie isn das mit nem Anwalt?? muss ich da schon hin??? Sogesehn läuft ja noch nich wirklich was!!! MFG Zitieren Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xDHör auf damit, wir müssen Seriös wirken! PEOPLE ARE AWESOME!!! LEIDENSCHAFT HAT KEIN VERFALLSDATUM!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 7. Januar 2008 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2008 Deine Versicherung hat damit eigentlich nix zu tun! Wüsste auch nicht, warum die da was machen sollte!?Zum Anwalt kannste sofort. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cabbiman Geschrieben: 7. Januar 2008 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2008 anwalt ist schön und gut... aber normalerweise wird direkt der nutzungsausfall angesetzt --> wenn der gegner ned gerade bei der huk ist brauchste ned direkt zum anwalt... wichtig ist, wie ja oben schon zu lesen, nie den gutachter der gegnerischen versicherung zu akzeptieren gruß cabbiman Zitieren das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-Fan Geschrieben: 7. Januar 2008 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2008 Auf jeden Fall den Anwalt einschalten, die Gegenversicherung macht gern Späne auch wenn Gutachten vorliegen. Deshalb wie VD bereits sagte, einen eigenen Gutachter bestellen . Der versicherungseigene(vom Gegner) wird immer zu gunsten seiner Versicherung entscheiden. Zitieren Gruß Gudrun Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30Torsten Geschrieben: 7. Januar 2008 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2008 Wenn ich den Schaden beim freundlichen reparieren lasse für die 3000€, Muss ich denn noch was mit nen Gutachter regeln?? Ich mein der schaden steht ja fest!!! Zitieren Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xDHör auf damit, wir müssen Seriös wirken! PEOPLE ARE AWESOME!!! LEIDENSCHAFT HAT KEIN VERFALLSDATUM!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cabbiman Geschrieben: 7. Januar 2008 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2008 der wert für die reperatur übersteigt den wert des fahrzeuges --> du kannst maximal eine abrechnung auf 130% des wertes (abzüglich restwert vom fahrzeuges) machen... aber ich befürchte, da wird unter 3k rauskommen gruß cabbiman Zitieren das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30Torsten Geschrieben: 9. Januar 2008 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Januar 2008 Also, Hab den gutachter den wagen gestern anschauen lassen, und heute hat er angerufen. Der wagen ist totalschaden, und laut schwacke bekomm ich denn den wiederbeschaffungswert von 1000€ ( die haben auch kein durchblick was die z.T. wert sind) wieder! Nunja er will den wagen nun als liebhaber Fahrzeug durchgehen lassen. Denn könnten es 3200€ werden! Hattet ihr evtl. schon selbe erfahrungen?? MFG Zitieren Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xDHör auf damit, wir müssen Seriös wirken! PEOPLE ARE AWESOME!!! LEIDENSCHAFT HAT KEIN VERFALLSDATUM!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318claus Geschrieben: 9. Januar 2008 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Januar 2008 Als mein Manta vor 7 Jahre am Tank gebrannt hat , wurde er aufgrund seines guten Gesamtzustandes und der wenigen Kilometer damals 75000 km bei einem alter von 22 Jahren ,auf 2500 € Wiederbeschaffung festgelegt . Allerdings zieht dir die Versicherung den Schrottwert des Fahrzeuges ab, wenn du Ihn behältst und wieder aufbaust .Das war bei mir auch so . Mfg318caus Zitieren merkst duu deine sorge kaum bisst duu im Rhein Neckar Raum !!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30Torsten Geschrieben: 11. Januar 2008 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Januar 2008 Wollt euch mal auf dem laufenden halten!Also mein gutachter hat mein e30 als Liebhaberfahrzeug durchschleusen können. Das heist ich bekomme nun 2600€ damit bin ich zufrieden, da ich es selbst raparieren will!!! Danke für eure hilfreichen Antworten!!! MFG Zitieren Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xDHör auf damit, wir müssen Seriös wirken! PEOPLE ARE AWESOME!!! LEIDENSCHAFT HAT KEIN VERFALLSDATUM!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMWilli Geschrieben: 11. Januar 2008 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Januar 2008 mal meine erfahrung kurz zum thema "auf keinen fall den gutachter der gegnerischen vs ran lassen" (@VD ) erstmal hat man keine wahl, der "musste" kommen, so wars bei mir. aber, jetzt kommts:-o, hat der den schaden höher bewertet als "mein gutachter" von meiner vertrauenswerkstatt. und den betrag hab ich auch bekommen...also ich fands gut das der da war gruss rico Zitieren E30! ... es gibt immer was zutun! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Henny Geschrieben: 12. Januar 2008 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Januar 2008 Meiner Frau haben se die Vorfahrt geklaut.Ergebniss : Unser ( Ihr Mazda) SchrottHaube, kotflügel,Tür rechts ,Schürze , und ein Klappscheinwerfer im Ar...Schuldfrage eindeutig.gutachter bestellt .Wirtschaftlicher Totalschadern (10500 Euro )Der Restwert waren 100 Euro.Der Wiederbeschaffungswert lag bei 2300 Euro.( BJ92,125Tsd. Km )Euro 2 ,Tiefer, Verschleissteile neu ,metallic, ABS usw.Hat Ihn als überdurchschnittlichen Allgemeinzustand Betitelt.Wagen wurde als Mehrwertsteuerneutral eingestuft.Die HUK bot mir vorher 2000 Euro am Tel. an.Zum schluss habe sie Aber 2300 Bezahlt. plus Zulassung usw.Zur Huk muss ich heir wohl nichts schreiben.Wer sie als Gegner kennt weiss was ich meine.:motz:Auf Schmerzengeld warten wir immer noch ( der Unfall war am 26.9.2007)Hier gehts um 2600 Euro laut Liste( Rippenprellungen, Brustbein geprellt,Sehne linger Oberarm gerissen, Schultergelenkprellung,Halswirbelprellung)Aber laut HUK nicht schlimm:wall:Wartn jetzt mal ab wann die Kohle kommt.Aber alles nur mit ANwalt Zitieren http://images.spritmonitor.de/193124.png MFGHenny der auch noch Simson und DEN Hausfrauenferrari MAZDA 323F Schlafauge von der besseren Hälfte fahren darf:daumen: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scotchman Geschrieben: 12. Januar 2008 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Januar 2008 Zum Thema will ich auch noch einmal kurz etwas schreiben. Ich bin selbst Anwalt und unter anderem auch mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen befasst. Dem Beitrag von VD kann ich nur zustimmen: Der Gang zum Anwalt ist in jedem Fall hilfreich. Denn die Kosten gehen tatsächlich zu Lasten des Gegners. (Wenn reguliert wird, ist eben die Beaufragung des RA eine "Schadensposition". Einfach gesagt: Hätte es keinen Unfall gegeben, müsste man auch keinen Anwalt beauftragen). Vor diesem Hintergrund stellt man sich mit der Beauftragung eines RAs schon einmal nicht schlechter. Es gibt also keinen Grund, einen RA auch bei vermeintlich klaren Fällen nicht zu beaufragen. Im Gegenteil: Die Versicherung - übrigens egal welche, auch wenn einige Versicherer unangenehmer sind als andere - hat das Bestreben, den Zahlberag so gering wie möglich zu halten und wird im Zweifel an verschiedenen Stellen den Rotstift ansetzen.Hier kann der RA kontrollieren, dass man nicht sprichwörtlich über den Tisch gezogen wird. Und schnell sind auch vermeintlich einfache Sachen plötzlich gar nicht mehr so unkompliziert. Die Frage haben wir ja schon oben gelesen: Ist ein e30 ein Liebhaberfahrzeug oder nur ein altes Auto? Und selbst wenn alles sehr einfach bleint, spart euch der Gang zum Anwalt den lästigen Aufwand der Korrespondenz mit der Versicherung.... So, der Werbeblock ist beendet.... Viele Grüße, Ulli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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