Heckschleuder89 Geschrieben: 1. Januar 2008 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Januar 2008 Moinmoin, ich habe mir kürzlich einen gebrauchten G-Power für mein Cabrio gekauft. Zum Sommer soll es mit Saisonkennzeichen angemeldet werden, bis dahin muss der Auspuff also eingragen sein! Ich habe von e30-forever.de auch schon einen "Prüfbericht" für diesen Auspuff. Allerdings steht da auch ganz klar drin, dass der Auspuff zwei runde 70mm Endrohre hat.Mein Auspuff hat aber vom Vorbesitzer ein Schnitzer-Endstück bekommen. Kriege ich das ganze dann überhaupt noch eingetragen? Zweites Problem: Der Auspuff ist ja eigentlich für den 318i, so stehts jedenfalls auf dem Angeschweißten Schild und in dem Gutchten. Kann ich ihn trotzdem auch an meinen 316i bauen und vor allem eintragen lassen? Durch diesen ganzen Korintenkram steige ich manchmal nicht ganz durch. Danke schonmal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Leutnant_Powell Geschrieben: 3. Januar 2008 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2008 also fahren kannste ihn auf jeden fall. den die Abgasanlagen sind ja identisch. das dürfte das kleinste problem sein. und wegen dem endrohr, ruf doch einfach mal beim TÜV an und frag wie es aussieht ob die das interessiert. wenn dies net wissen weis ichs auch net. sollten die sich querstellen bei nem bekannten iner werkstatt eintragen lassen, da klappt das immer. hab auch die erfahrung gemacht das die prüfer beim TÜV direkt alle viel zu genau hinschauen, bei sachen worauf eigentlich net ankommt. Zitieren mfg Dominik Biete: Reifenmontage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 3. Januar 2008 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2008 Der Prüfbericht ist eh ungültig! Läuft also auf ne Einzelabnahme raus. Sowieso in Verbindung mit der Blende.Fährst also zur entsprechenden Stelle (Osten DEKRA, Westen TÜV) und fragst da VOR dem Anbau mal freundlich nach und schilderst Dein Problem.Nimm den ungültigen Prüfbericht mit, damit der Sachverständige (ja, aaS = amtlich anerkannter Sachverständige, NICHT PI = Prüfingineur) was in der Hand hat. Der Zettel ist zwar nicht mehr gültig, hilft dem armen Kerl aber! Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Heckschleuder89 Geschrieben: 3. Januar 2008 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2008 Alles klar, bei unsere Werkstatt hier im Ort ist immer Mittwochs der Tüv-Heini, dann werde ich da mal nachfragen. Tüv und AU sind sowieso diesen Monat fällig, dann lohnt der Besuch auch gleich... Darf der Dekra sowas auch eintragen (wohne im Westen)? Ein Bekannter von uns arbeitet da nämlich... Und klappt die Eintragung beim 316i auch, obwohl da NUR 318i auf dem Auspuff steht?Wenn nicht, würde ich mir den Anbau von dem Auspuff und den Ausschnitt in der Heckschürze gleich sparen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 3. Januar 2008 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2008 Nein, die DEKRA darf das nicht, da das ganze auf ne Einzelabnahme rausläuft.Und da ist das Ortsgebunden so aufgeteilt wie oben beschrieben ;) Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Heckschleuder89 Geschrieben: 3. Januar 2008 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2008 Ne normale Eintragung kostet ja um die 50€... wie sieht denn das mit einer Einzelabnahme aus? ISt das dann viel komplizierter als ne normale Eintragung?Wieso ist denn eigentlich das Gutachten inzwischen ungültig? Ich habe zur Not auch noch eine Briefkopie von dem Wagen wo der Auspuff vorher dran war.... vielleicht hilft die ja weiter.... Ach was, ich mach da garnicht sonen Aufriss draus ich bau den Auspuff an, fahr zu unserem Bekannten in die Werkstatt und sag ich muss TÜV und Au neu haben, und nebenbei noch den ollen Auspuff eingetragen bekommen. Wenn das nicht klappt, wird die HU halt mit nem originalen Endtopf gemacht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 3. Januar 2008 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2008 Weil Prüfberichte anno dazumal alle als ungültig erklärt wurden.Hat was mit der Serienfertigung und der DIN EN ISO 9001 zu tun. Gleichbleibende Qualität muss gewährleistet sein. Als das eingeführt wurde, wurden die Unterlagen Teilegutachten genannt und nach einer gewissen Übergangszeit die Prüfberichte für ungültig erklärt.So auch zum Beispiel geschehen bei den Alpinafelgen. Dafür gibt es auch nur Prüfberichte. Zumindest für die 8x16".Einzelabnahme und normale EIntragung unterscheiden sich nicht wirklich von den Kosten her. Grundkosten sind gleich. Rest nach Aufwand (auch gleich). Unterscheiden tun die sich nur in den Leuten die das machen dürfen. Einzelabnahme geht halt auch komplett ohne Papiere. Normale Eintragung nur mit Teilegutachten oder ABE! Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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