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Tüv und Saisonkennzeichen


*Sascha*
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Moin.

Nun muss ich doch mal fragen wie das geht evtl. weiss es ja jemand von euch genau. Habe doch meine Wintergurke die von 11-03 angemeldet ist. Der Tüv ist seid 2 Tagen abgelaufen und ab dem 1.4. isser ja nicht mehr angemeldelt ABER wie ist das wenn ich dann zum Tüv fahre?? Sagen wir mal ich fahre im Mai hin bekomme ich dann 2 Jahre oder wird die Karre auch zurück datiert wie ein normal zugelassener??

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Wieso willst du ausserhalb vom Zulassungszeitraum hinfahren? Ist doch nur unnötig umständlich. Wenn bei euch zurück datiert wird, dann passiert das gewiss auch bei Saisonfahrzeugen. Bei uns im Saarland gibts und gab es diese unsinnige Zurückdatierungsregelung nie.

Gruß, Dirk

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Naja diese Zurückdatierei gibt es bei angemeldeten Fahrzeugen schon eine ganze weile (daher hat mein Anhänger auch keinen Tüv) :-)

Naja ich will nur wissen ob jemand genau weiss wie das geregelt ist und warum soll ich jetzt mit der Nuckelpinne zum Tüv. Davon abgesehen hab ich keine Zeit zur Zeit da ich immer Sonntags bis Freitags abends Beruflich nicht zu Hause bin.

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Aus dem ADAC

 

Seit 01.12.1999 erfolgt eine sog. „Rückdatierung“ im Rahmen der HU. Bei verspätet durchgeführter HU führt dies dazu, dass die Frist für die nächste HU mit dem Monat der Fälligkeit der letzten HU beginnt. Eine – wie bisher mögliche - HU-Fristverlängerung durch Hinausschieben der Untersuchung ist somit nicht mehr möglich. Es erfolgt vielmehr eine Rückdatierung des Beginns der HU-Frist. Wer z.B. sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen läßt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Der Gesetzestext sieht von dieser Regelung keine Ausnahme vor. Vom zuständigen Arbeitskreis unter Beteiligung des BMV wurde jedoch zwischenzeitlich eine Empfehlung an die Prüfstellen dahingehend herausgegeben, dass bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen keine Rückdatierung erfolgen soll, wenn in der Zeit, in der die Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt sind bzw. nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, eine HU fällig wäre. In diesen Fällen soll die Frist für die nächste HU nicht mit dem Monat der zuletzt durchgeführten HU, sondern mit dem Monat, in dem die neue HU

 

 

sprich wenn du jetzt HU machst dann läuft das Normal weiter. Wenn du erst im Mai gehst dann wird wohl zurückdatiert. Du mausst ja nicht selber zum TÜV fahren, gib die Kiste deiner Frau/Freundin, Vater, Mutter, Geschwister, Freunde usw.

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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Auch wenns ein bissl OT ist... ich weiss ja, dass in fast ganz D zurückdatiert wird... im Saarland aber nicht :sonne:Nochmal meine Frage von oben... wieso fährst du nicht rechtzeitig hin?

Gruß, Dirk

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Dirk weil ich als Trucker keine Zeit habe und am Samstag bei uns kein Tüv mehr auf hat. Fahre Sonntag nachts raus und komme meistens Freitags zwischen 21-23 Uhr nach Hause also wird es schwer. Daher wollt ich mal fragen wie das abläuft dann werd ich das machen wenn ich wieder mehr Zeit habe oder mal Urlaub habe (jetzt isses eh zu spät) :-)

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Ich raff das trotzdem nicht. Das Winterauto hat schon jetzt keinen TÜV mehr. Warum also bis Frühjahr warten, evtl. ne Strafe wegen abgelaufenem TÜV riskieren, dann im Frühjahr, wenn die Karre nicht mehr angemeldet ist (da Saison) zum TÜV gurken (mit Kurzzeitkennzeichen oder wie? ), damit der Hobel dann eh den TÜV auf jetzt zurück datiert kriegt?

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  • 2 Monate später...

Hab auch mal ne Frage zum Saisonkennzeichen.

Ich plane mir fürs Cabbi eins von 04-09 anzuschaffen.

 

Gibts da kleinere Toleranzen? Darf ich z.B. schon am 30.03. oder 31.03. fahren?

Müsste da nämlich arbeitstechnisch wieder nach München.

 

Aber ansonsten werd ich wohl den 31.3. und 1.4. Urlaub nehmen und dann erst am 01.04. fahren.

 

Gruß Simon

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Hab auch mal ne Frage zum Saisonkennzeichen.

Ich plane mir fürs Cabbi eins von 04-09 anzuschaffen.

 

Gibts da kleinere Toleranzen? Darf ich z.B. schon am 30.03. oder 31.03. fahren?

04 heißt April und nicht Ende März genauso wie 09 September heißt und nicht Anfang Oktober.

Steuern sowie Versicherung werden auch nur für diesen Zeitraum bezahlt und somit fährst Du außerhalb der Saison nicht legal durch die Gegend.

 

mfG

Peter

mfG

Peter

 

 

Ey ..... guck da hin!

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Selbiges Problem hab ich bei meinem Cab auch, hab am 31.3. HU machen lassen, damit ich ihn pünktlich zum 1.4. zulassen konnte. Jetzt hab ich das Problem dass ich theoretisch alle zwei Jahre mir einen Tag bevor ich fahren darf ein rotes Nummernschild besorgen darf und da hinfahren muss. Am Ende einer Saison hinfahren und somit immer den Winter für anstehende Reparaturen zu verschenken ist auch kontraproduktiv.

Aber wie Stephan ja oben geschrieben hat, gibt es ja diese Empfehlung die herausgegeben wurde, muss man nurnoch einen Prüfer finden der die kennt. :)

Für das Problem von Firstclass würd ich mir entweder Kurzzeitkennzeichen besorgen, oder einfach nochmal mit dem Winterauto fahren. Das hat den netten Nebeneffekt dass du das Problem das ich habe gleich umgehst wenn du die HU am 1. machst.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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... sieh doch noch einmal in Beitrag #4 des Stephan325i nach ... Du hast wegen TÜV und Termin überhaupt kein Problem, unabhängig vom Prüfer ...

Opas Gangnam Style ... :klug:
... seit 4349
Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung' von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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...eine Empfehlung ... keine Rückdatierung erfolgen soll...

 

Den hab ich durchaus gelesen.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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Fakt ist, dass man bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen den ganzen ersten Monat wo das Fahrzeug wieder zugelassen ist Zeit hat zur HU zu gehen.

 

Die Prüforganisationen sind - wie schon geschrieben - dann dazu angehalten volle 2 Jahre HU zu geben, damit der Termin in Zukunft wieder in den Saisonzeitraum fällt.

Wer das anscheinen nicht mitmacht - oder vielleicht wars auch nur ein spezieller TÜV ohne Ahnung - ist Schleswig Holstein. Mein 8er hatte schon beim Vorbesitzer Saison und hat TÜV Termin im Januar. :klatsch:

 

Ich werd aber sicher nicht am 1.4. zum TÜV hetzen, alleine schon weil vorher noch ein paar Kleinigkeiten anstehen.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Hatte selbiges Problem bei meinem Ex Winterauto, Telefonische Auskunft der DEKRA war wie von Georg genannt, es wird nicht! in den Stilllegungszeitraum zurückdatiert, sondern ab Zulassung zum Straßenverkehr (der ja in den Saisonzeitraum fällt), ab dann 4 Wochen Frist.

Gruß, Tom

 

P.S.: auch mal die Prüfer darauf hinweisen, manche übersehen die Saisonzulassung einfach!

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Selbiges Problem hab ich bei meinem Cab auch, hab am 31.3. HU machen lassen, damit ich ihn pünktlich zum 1.4. zulassen konnte. Jetzt hab ich das Problem dass ich theoretisch alle zwei Jahre mir einen Tag bevor ich fahren darf ein rotes Nummernschild besorgen darf und da hinfahren muss. Am Ende einer Saison hinfahren und somit immer den Winter für anstehende Reparaturen zu verschenken ist auch kontraproduktiv.

Aber wie Stephan ja oben geschrieben hat, gibt es ja diese Empfehlung die herausgegeben wurde, muss man nurnoch einen Prüfer finden der die kennt. :)

Für das Problem von Firstclass würd ich mir entweder Kurzzeitkennzeichen besorgen, oder einfach nochmal mit dem Winterauto fahren. Das hat den netten Nebeneffekt dass du das Problem das ich habe gleich umgehst wenn du die HU am 1. machst.

 

 

Selbst wenn du am 31.3 zum Tüv willst is des kein Problem. Leg dir ne deckungskarte ins Auto und ab zum TÜV, is auch bei abgemeldeten Autos so.

 

Du darfst mit einem Abgemeldetem Auto auf direktem Weg zum TÜV und zur Zulassungsstelle in deinem Kreis/ deiner Stadt fahren.

 

Vorraussetzzungen dafür:

Die entstempelten Kennzeichen, die zuletzt am Auto waren müssen dran sein und du musst eine Deckungskarte deiner Versicherung mitführen (beim Anmelden ja sowieso).

Auf diesen Strecken ist dein Fahrzeug auch ohne Zulassung auf diesem Wege versichert.

 

Also brauchst dir keine roten oder Kurzzeitkennzeichen besorgen. Aber fahr einfach am 1.4. hin und spar dir den Stress. Bei Saisonkennzeichen bekommst den TÜV dann, wie schon geschrieben so hindatiert, dass du bei nächsten mal erst in der Saison zum TÜV musst.

 

Wollte des ganze nur mal der vollständigkeithalber ergänzend, hinzufügen.

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...


Bearbeitet: von Firstclass
Dumme Frage, als ich noch klein war entdeckt.
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  • 3 Jahre später...

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