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Xenon in E30 mit tüv??


torben_318
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Ich will ja nix sagen, aber:

 

http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/00000657-001.gif

 

http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/ks.gif

 

http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/00000665-001.gif

 

http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/mrbig-001.gif

 

Alle meine Aussagen wurden bestätigt!

 

Danke ;)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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@Bobafett.....

Den Link den Du da reingesetzt hast, das ist genau das Zeug, was man niemals nie nicht legal eingetragen bekommt! Halt wegen der fehlenden Bauartgenehmigung der e30-SW. Ausserdem haben die Steuergeräte zwar ein e-Zeichen und wären somit theoretisch zugelassen, aber die Brenner haben keins!!

EDIT: Hab mir den Link nochmal angesehen. Bei dem Preis würd ich sogar von E-Zeichen auf den Brennern ausgehen. Und gültigen e-Zeichen auf den Vorschaltgeräten ;)

Sind ja schliesslich 5 mal so teuer wie der Chinakram. Trotzdem ist und Bleibt das Manko mit der Bauartgenehmigung. Aber das steht ja in Deinem geposteten Gesetzestext eindeutig drin!

 

Die aLWR von Hella sollte irgendwo im Netz auch für ca. 150 € zu beziehen sein. Einbauanleitung gibt es auf www.e30.de im DIY!

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Bitte das E-Zeichen nicht überbewerten.

Es gibt Vorschriften die darüber stehen und den Anbau trotz Zeichens verbieten wenn nicht...

 

Und überlegt doch mal bitte ehrlich und realistisch:

Wenn es einen richtig legalen Weg gäbe und diesen jemand rausgefunden hätte dann wäre das in Zeiten des WWW schon längst einmal rund durch Deutschland gegangen, mit genauer Anleitung und zu verwendenden Bauteilen.

Oder es würde jemand ein Geschäft daraus machen und beim Verkauf damit werben dass es ein verbrieft legaler Weg wäre.

Dabei ist es egal ob das nur füre eine Baureihe oder allgemein gelten würde.

 

Oder glaubt ihr nicht, dass diverse Leute was umrüsten würden wenn es legal und problemlos eintragbar wäre?

Da wäre bei mir als erstes das Cab und danach sofort der Z1 dran.

 

Georg

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ich will ja nix sagen, aber:

 

Alle meine Aussagen wurden bestätigt!

 

 

Und wo?

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"I stand here paralyzed

I've realised

There's nothing

without you!"

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Einmal vom Marko bzgl der e32-SW

und einmal vom Bobafett mit dem Gesetzesauszug bzgl der Bauartgenehmigung und den e30-SW

 

Zum Rest von Dir Stefan bzgl der Stilllegung:

Die Stilllegung ist nur dann Rechtens, wenn auch eine direkte Verkehrsgefährdung vorliegt. Ob es das tut bei nicht korrekter Lichtquelle weiß ich nicht und werde ich auch nicht behaupten. Aber so einfach ist da nix mehr mit stilllegen.

 

Und zum Rest wegen dem Streulicht:

Das wiederrum weiß ich nicht. Bei mir hat sich noch keiner beschwert, das er von meinen Scheinwerfern geblendet wird. Nen vergleich mit original-Xenon kann ich nicht ziehen in Ermangelung eines solchen Fahrzeugs!

 

Also, ich sehe meine Aussagen als bestätigt an. Bzgl Deiner Anmerkungen bedurfte es nur noch einer genaueren Ausführung!

Alles wissen kann ich ja auch nicht *gg*

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Einmal vom Marko bzgl der e32-SW

und einmal vom Bobafett mit dem Gesetzesauszug bzgl der Bauartgenehmigung und den e30-SW

 

Zum Rest von Dir Stefan bzgl der Stilllegung:

Die Stilllegung ist nur dann Rechtens, wenn auch eine direkte Verkehrsgefährdung vorliegt. Ob es das tut bei nicht korrekter Lichtquelle weiß ich nicht und werde ich auch nicht behaupten. Aber so einfach ist da nix mehr mit stilllegen.

 

Und zum Rest wegen dem Streulicht:

Das wiederrum weiß ich nicht. Bei mir hat sich noch keiner beschwert, das er von meinen Scheinwerfern geblendet wird. Nen vergleich mit original-Xenon kann ich nicht ziehen in Ermangelung eines solchen Fahrzeugs!

 

Also, ich sehe meine Aussagen als bestätigt an. Bzgl Deiner Anmerkungen bedurfte es nur noch einer genaueren Ausführung!

Alles wissen kann ich ja auch nicht *gg*

 

Gruß

 

 

Das 'Lustige' ist ja, dass man Gesetze immer etwas "dehnen" kann bzw. sie anders auslegen kann.

Und wenn du den Unterschied mal gesehen hast, verstehst du sicher, dass man da in bestimmten Situationen von einer Gefährdung reden könnte, wenn man Pozilist wäre und das Fahrzeug stilllegen könnte.

 

E32-Teile haben nur am E32 eine Betriebserlaubnis. Da bekommt man bei 3 unterschiedlichen TÜV'ern 4 unterschiedliche Meinungen zur Rechtmäßigkeit und Möglichkeit des Umbaus.

Denn im Zitat von bobafett steht nichts von nachträglichem Einbau.

Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerferen für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie.

 

 

Zum Umbau mit H1-Xenon-eGay-Set's:

(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

 

und

4. für diese Teile

 

a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

 

b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

 

c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

 

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

 

 

Wenn sich da schon der Pozilist nicht dran stört, dann sicher die Versicherung, wenn sie es im Falle eines Falles denn mitbekommt und zahlen soll.

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ich stimme Dir in allen Punkten zu!

Vor allem in der Auslegungsfreiheit was die Gefährdung angeht.

Bei einem Unfall muss die Versicherung aber immer noch nachweisen, dass diese unerlaubte Veränderung zum Unfall geführt hat. Dies kann eigentlich nur passieren, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug geblendet wurde, und der Entgegenkommende dies als Ursache angibt UND das auch beweisen kann! Für alles andere (abgesehen von Brandschäden *ggg*) dürfte ein anderes Leuchtmittel im Scheinwerfer keine Ursachenerklärung bieten. Aber dieses Risiko muss jeder selber abschätzen!

 

Spiggy hat damals extra bei der Hauptstelle des TÜV Rheinland (ob Rheinland weiß ich nicht mehr genau, aber auf jeden Fall Hauptsitz und schriftlich) wegen den e32-SW angefragt!

Es ist und bleibt ne Einzelabnahme, bei der es natürlich auch auf den Prüfer ankommt. Aber dies ist die einzige Art, die in keinster Weise gegen Gesetze verstösst, wenn der e32-SW im e30 per Einzelabnahme eingetragen wird! Alles andere verstösst nunmal gegen geltendes Recht! ;)

 

Wenn eintragen und die auch gerichtlich bestand haben soll, dann nur mit e32-SW!

 

Gruß

 

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passen den die e32 scheinwerfer so ohne weiteres in den e30??

hab hier nen kumpel und mit dem hab ich das ganze vor kurzem mal durch gesprochen.

er hat verbaut.

 

ne leuchtweitenreg von hella

scheinwerferreinigung normal vom e30

und

klarglasscheinwerfer mit standlichtringen von hella,die ne freigabe für xenon haben sollen.

 

zum letzteren:

ich habe diese scheinwerfer von hella noch nicht gefunden und nun meine frage:

weiß da jemand von euch was??:frage:

http://e30-talk.com/%3Ca%20href=http://bfbc2.statsverse.com/stats/ps3/lordvader480%20target=_blank%3E%3Cu%3E%5Bimg%5Dhttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.pnghttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.png
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Zu den SW kann ich so nix sagen!

Aber die e30-Scheinwerferreinigungsanlage reicht nicht aus!

Wischer gelten nicht! Muß schon eine mit Hochdruck sein!

 

Problem für die SW dürfte sein:

Ich bezweifel, dass es H1-Scheinwerfer mit Freigabe für Xenon gibt!

Das mit den H1, H7 etc Fassungen bei Xenon ist das Zeug aus China. Und die haben in Deutschland keine Betriebserlaubnis (werden sie auch wohl kaum bekommen). Von daher müssten das Scheinwerfer sein, die ausschliesslich mit Xenon abgenommen sind!

Ich glaub das wüssten dann schon mehr Leute hier ;)

 

Gruß

 

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Kann ich mir auch kaum vorstellen, dass es Scheinwerfer mit Halogen- und Xenonfreigabe gibt.

Die Leuchtmittel unterscheiden sich zu sehr und das Lichtbild ebenfalls.

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Stimm völlig - daher braucht man ja auch die Adapterringe für die Fassungen damit der Brennpunkt halbwegs stimmt.

Die SW für Hallogen und Xenon haben auch als Einzelteile andere Nummern.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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  • 2 Jahre später...

Also schliesen wir daraus wenn xenon dann reinmachen und das 11 gebot beachten...

(lass dich net erwischen):-D:-D

Biete 294x19mm Bremsscheiben mit Adapter für die Hinterachse

Auf wunsch auch Gelochte Bremsscheiben (PN)

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wow....

und damit kommt ihr nach zweieinhalb Jahren ;)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Es gibt ja nicht umsonst die "Nachrüst-Sets" für Xenon von Hella. Ich meine damit eine Nachrüst SWRA und die AWLR. Xenon Brenner und Steuergeräte mit E Prüfzeichen gibts wie Sand am Meer. Fehlen nur noch Linsenscheinwerfer, wer diese nicht hat kann die Eintragung vergessen, aber da der E30 ja Linse hat... ;-)

 

Also, wer es richtig macht mit Hochdruck SWRA und ALWR hat nichts zu befürchten.

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Sach ma, hast du den Thread mal durchgelesen?

Den e30-DE-Scheinwerfern fehlt die Bauartgenehmigung für ein anderes Leuchtmittel. Somit kannste Deinen Text schon wieder in die Tonne kloppen.

 

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Somit kannste Deinen Text schon wieder in die Tonne kloppen.

 

Welch freundliche Ausdrucksart die hier im Forum herrscht. Sehr angenehm ich muss schon sagen.

 

Aber ja, ich würde mir auch wünschen nichts mehr von dir lesen zu müssen! ;-)

 

Edit: Wer sprach denn hier von Original Scheinwerfer?

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Du.

 

aber da der E30 ja Linse hat... ;-)

 

Dein Text ist darauf ausgerichtet, dass mit den originalen DE-Scheinwerfern Xenon legal möglich wäre.

Ist es nicht. in diesem Thread viel und frei diskutiert und bestätigt.

 

Wie kommst Du dann zu so einer Aussage?

Die ist nun mal für die Tonne, weil die Aussage völlig falsch ist.

 

Und ob Du was von mir lesen willst oder nicht, das ist mir leider egal.

 

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Ruhig Blut.

Wird immer jemanden geben, der es nicht glaubt.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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*ggg*

A.....

ich geh jetzt gleich. Der laufende Meterzwanzig ist morgen um spätestens halb acht wieder fit. *gähn*

 

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Du.

 

aber da der E30 ja Linse hat... ;-)

 

Dein Text ist darauf ausgerichtet, dass mit den originalen DE-Scheinwerfern Xenon legal möglich wäre.

 

Achso? Ich hab zwar damit gemeint das dadurch das der E30 Linse hat, ja auch Nachrüst-Scheinwerfer wie z.b. die Klarglas Dinger mit den "Angel Eyes" Linse haben, welche widerum für Xenon geprüft sind.

 

Mitdenken mein Freund, mitdenken!

 

Die Hauptfrage war ja nur ob jemand Xenon Legal im E30 hat, von Original Scheinwerfer hat keiner ein Wort gesagt. Und dadurch das es für den E30 Linsen Scheinwerfer gibt, ist es möglich, man braucht nur die richtigen. ;-)

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zeigst Du mir bitte den Link zu den Schweinwerfern mit ABE oder Gutachten für den e30, die eine BAUARTGENEHMIGUNG für Gasentladungsleuchtmittel haben!?

 

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