Schumuckl Geschrieben: 1. November 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 1. November 2007 Hallo liebe Communiity, der Muckl hat mißt gebaut. Ich fahre spät am abend durch ein dorf und hatte nu noch den wunsch zügig nach hause zu kommen, ich habe das Ortsausgangsschild geshen und habe schon einemal vorsorglich gas gegeben, ich weiß wie dumm von mir.Naja und dann so ca. 5-10 m vor dem schild mußt ich mal bitte recht freundlich sein Ich denke ich werde lt. Tacho ca. 70-75 Km/h gehabt haben. Ein bescheid habe ich noch nicht und ich weiß auch das ich den erst einmal abwarten sollte. Ich bin mir meiner schuld zu 100% im klaren und wenn es nur eine Geldbuse wird sei es in verbindung mit Punkten zahle ich auch, kein problem. Jedoch wenn es heißen wird das ich 3 Monate Fußgänger werden soll möchte ihc mich da gerne irgendwie rausreden, denn 3 Monate Fußgänger heißt 3 Monate kein Geld verdienen. Was hätte ich für möglichkeiten? Selbst wenn das Foto meine Person anzeigt, besteht die option das ich evtl woanders gewesen bin? Sagen wir mal eine englische Firma würde mir bescheinigen das ich zu der Zeit für die unterwegs gewesen bin und das wo ganz anders? Sind meine gedanken dahingehen total plemplem? Helft mir mal, was habe ich für Optionen? http://www.e30-portal.de/logo.gif Hilfe: Sammlung Gesamt ABE BMW E30 DIY von www318is.de wurde im e30-Portal gehostet. Umbauanleitung zum 327i von Daniel327i wurde im e30-Portal gehostet *danke an VD & Daniel* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
codierpaste Geschrieben: 1. November 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 1. November 2007 Erstmal mein Beleid, das hätte auch mir passieren können, ich kenn sowas. Is dumm gelaufen. Was hätte ich für möglichkeiten? Selbst wenn das Foto meine Person anzeigt, besteht die option das ich evtl woanders gewesen bin? Sagen wir mal eine englische Firma würde mir bescheinigen das ich zu der Zeit für die unterwegs gewesen bin und das wo ganz anders? Sind meine gedanken dahingehen total plemplem? Helft mir mal, was habe ich für Optionen? Hahaha, schon lange nicht so gut am Morgen gelacht. Wenn Du eindeutig auf dem Bild zusehen bist, dann war es das. Du kannst evtl. einen Deal eingehen, dass das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt wird, wenn du eine, aber auch wirklich blütenweisse West hast und du deinen Führerschein zum Verdienen deines Lebensunterhalts brauchst (LKW-Fahrer) und du keine Option hast, innerbetrieblich was zu machen. Ansonsten so doof es auch klingt: Das Fahrverbot planen und Urlaub nehmen. P.S.: Das mit der englischen Firma ist echt gut! Das ist wie mit der Tante in Amerika. Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cabbiman Geschrieben: 1. November 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 1. November 2007 das mit höhere geldstrafe statt führerschein weg KANN gemacht weden, MUSS aber nicht!! bei tacho 75 oder gar 80 biste noch grad an der grenze, dass du herzlich drüber lachen kannst:bis 21 drüber kosts unter 30 euro und gibt keine punkte...80-50= 30 ... dann geht der e30 tacho knappe 10 vor und 3 werden eh noch abgezogen... du verstehst ansonsten musste dir nen anwalt nehmen und irgendwie kommste immer etwas runter --> nen kumpel von 3 auf 2 monate... der richter hätte auch 1 monat gemacht, aber dann hätter der staatsanwalt einspruch eingelegt die nächste frage ist, in welchem bundesland das ganze war --> je nach bundesland gibts abständ von geschwindigkeitsänderungen einzuhalten (bei manchen eben auch ned) und rauszögern kannste das ganze auf jeden fall --> foto zeigen lassen, und die eichbescheinigung einsehen ist dein gutes recht *G* gruß cabbiman das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Schumuckl Geschrieben: 1. November 2007 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 1. November 2007 Das ist in Brandenburg passiert und meine Weste ist mehr wie blütenrein was mein Verkehrsverhalten angeht. http://www.e30-portal.de/logo.gif Hilfe: Sammlung Gesamt ABE BMW E30 DIY von www318is.de wurde im e30-Portal gehostet. Umbauanleitung zum 327i von Daniel327i wurde im e30-Portal gehostet *danke an VD & Daniel* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 1. November 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. November 2007 warte doch erstmal ab was kommt. mach dich nicht wuschig. bei 25kmh drübber gibts kein fahrverbot. und schon gleich keine drei monate. bei ner blütenweissen weste brauchste dir keine gedanken zu machen. ansonsten anwalt einschalten wenn der wisch da ist und es wirklich nen fahrverbot gibt und das eichprotokoll zeigen lassen. kann aber nur der RA. was mich mal interrsieren würde ist ob es nicht mindestabstände gibt für das aufstellen der blitzer? weil komm ich auf ner freigegenen landstrasse mit 100 um ne kurve und da ist nen ortsschild komm ich doch ohne vollbremsung gar nicht runter bis auf 50 eh ich am schild vorbei bin. grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 1. November 2007 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 1. November 2007 Wenn du um die selbe Ecke kommst und da steht einer den du ummähst werden sie dir auch was von unangepasster Geschwindigkeit erzählen. Hier geht es im übrigen darum das er zu früh beschleunigt hat, nicht zu spät gebremst! In so einen Fall können die sich genau neben das Schild stellen (ist mir selber schon passiert) da ja eh in den langsamer begrenzten Bereich hinein gemessen wird. Genau das ist der Grund warum im umgekehrten Fall (hintern Orteingangsschild) ein Mindestabstand dahinter gefordert wird. Die Messung würde ja in dem Bereich erfolgen in dem du noch schnell fahren durftest. Jeder Anwalt würde solche Messung eh sofort zerpflücken. (egal ob der Abstand irgendwo vorgeschrieben ist oder nicht)Ausnahme: Lichtschrankenmessung Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 1. November 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 1. November 2007 Wenn du um die selbe Ecke kommst und da steht einer den du ummähst werden sie dir auch was von unangepasster Geschwindigkeit erzählen. Hier geht es im übrigen darum das er zu früh beschleunigt hat, nicht zu spät gebremst! In so einen Fall können die sich genau neben das Schild stellen (ist mir selber schon passiert) da ja eh in den langsamer begrenzten Bereich hinein gemessen wird. Genau das ist der Grund warum im umgekehrten Fall (hintern Orteingangsschild) ein Mindestabstand dahinter gefordert wird. Die Messung würde ja in dem Bereich erfolgen in dem du noch schnell fahren durftest. Jeder Anwalt würde solche Messung eh sofort zerpflücken. (egal ob der Abstand irgendwo vorgeschrieben ist oder nicht)Ausnahme: Lichtschrankenmessung stimmt! hast recht! vergesst mein posting. geistiger dünnpfiff meinerseits. grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Guidoisbmw Geschrieben: 1. November 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 1. November 2007 Soweit ich ich weiß,ist der lappen für ein monat weg,wenn 30 innerorts und 40 außerorts zuschnell bist! Also ich würde erstmal abwarten! Gruß Guido Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
codierpaste Geschrieben: 1. November 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 1. November 2007 Soweit ich ich weiß,ist der lappen für ein monat weg,wenn 30 innerorts und 40 außerorts zuschnell bist! Also ich würde erstmal abwarten! Stimmt! Is nix mit Radfahren! Aber darfst dir innerhalb eines Jahres nicht nochmal so ein Ding erlauben, sonst Schumuckl = Radfahrer! Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 1. November 2007 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 1. November 2007 Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 25 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der nochnicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! ----------- Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von http://www.bussgeldkataloge.de. Siehe hier:http://www.bussgeldkataloge.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Raketenmanny Geschrieben: 2. November 2007 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 2. November 2007 Sagen wir mal eine englische Firma würde mir bescheinigen das ich zu der Zeit für die unterwegs gewesen bin und das wo ganz anders? Sind meine gedanken dahingehen total plemplem? Helft mir mal, was habe ich für Optionen?Also-wenn ich das richtig sehe suchst Du bei uns eine Möglichkeit das Recht zu beugen.Ich finde solche kriminellen Angelegenheiten solltest Du doch wohl mit Deinem Anwalt erörtern. Wenn Du als "Berufskraftfahrer" nicht in der Lage bist im Verkehr mitzuspielen sollte über eine Führerscheinlose Bedenkzeit für Dich nachgedacht werden. Denn wie von Dir zu lesen steckt in Deinem Verhalten doch eine Menge krimineller Energie:heuldoch: Und immer einen knitterfreien Flug !! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-Fan Geschrieben: 2. November 2007 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 2. November 2007 Sagen wir mal eine englische Firma würde mir bescheinigen das ich zu der Zeit für die unterwegs gewesen bin und das wo ganz anders? Sind meine gedanken dahingehen total plemplem? Helft mir mal, was habe ich für Optionen?Also-wenn ich das richtig sehe suchst Du bei uns eine Möglichkeit das Recht zu beugen.Ich finde solche kriminellen Angelegenheiten solltest Du doch wohl mit Deinem Anwalt erörtern. Wenn Du als "Berufskraftfahrer" nicht in der Lage bist im Verkehr mitzuspielen sollte über eine Führerscheinlose Bedenkzeit für Dich nachgedacht werden. Denn wie von Dir zu lesen steckt in Deinem Verhalten doch eine Menge krimineller Energie:heuldoch: Also jetzt laß mal die Kirche im Dorf. Wie er selbst schreibt: Bisher blütenreine Weste. Desweiteren benötigt er sein Tüfftüff um den Lebensunterhalt zu verdienen. Dass man unter solchen Umständen selbst die "unmöglichsten" Möglichkeiten erforscht ist wohl klar. Hier schon von kriminellem Potenzial zu reden ist schlichtweg Schwachfug:wall: Gruß Gudrun Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Raketenmanny Geschrieben: 2. November 2007 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 2. November 2007 Also jetzt laß mal die Kirche im Dorf. Wie er selbst schreibt: Bisher blütenreine Weste. Desweiteren benötigt er sein Tüfftüff um den Lebensunterhalt zu verdienen. Dass man unter solchen Umständen selbst die "unmöglichsten" Möglichkeiten erforscht ist wohl klar. Hier schon von kriminellem Potenzial zu reden ist schlichtweg Schwachfug Tja,e-30 Fan-is halt alles Ansichtssache-Übringens,ich Fahre seit `78 Fahrzeuge aller Klassen und bin seit dem als Berufskraftfahrer tätig,davon 18 Jahre mit dem Bus im Linienverkehr. Und immer einen knitterfreien Flug !! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Magges Geschrieben: 2. November 2007 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 2. November 2007 Also ich weiß, dass hier in Bayern das Gesetz besteht, dass eine Radar Kontrolle mindestens 100m vom Ortschild entfernt sein muss. Ich hatte diesen Fall auch schon mal, und mein Anwalt bezog sich auf dieses Gesetz oder diese Richtlinie. Wenn das Radargerät also weniger als 100m vom Ortsschild weg is, würde ich die Messung anfechten!!! Habe noch einige E30-Teile hier liegen. Bei Interesse PN an mich. Man muss die Welt nicht verstehen, man(n) muss sich nur ih Ihr zurecht finden Meine Bulliseite Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 2. November 2007 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 2. November 2007 Die 100 Meter gelten HINTERM SCHILD!!!! (warum das so ist hatte ich weiter oben auch schon mal erklärt, auch das das anfechten solcher Messung keiner Gesetze bedarf)Im vorliegendem Fall wurde VOR! dem Schild gemessen! Ist schon korrekt so. Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Axel F Geschrieben: 2. November 2007 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 2. November 2007 Zitat: Sagen wir mal eine englische Firma würde mir bescheinigen das ich zu der Zeit für die unterwegs gewesen bin und das wo ganz anders? Sind meine gedanken dahingehen total plemplem? Helft mir mal, was habe ich für Optionen? Also-wenn ich das richtig sehe suchst Du bei uns eine Möglichkeit das Recht zu beugen.Ich finde solche kriminellen Angelegenheiten solltest Du doch wohl mit Deinem Anwalt erörtern. Also ich glaube das Muckelchen hat sich nur gewünscht in England gewesen zu sein, dann hätte er doch gar nicht geblitzt werden können weil er auf der falschen Seite gefahren wäre und das hat ihn ganz plemplem gemacht und da sind ihm so ein paar komische Gedanken durch den Kopf gegangen, die er eigentlich gar nicht so meint und vor der Verantwortung will er bestimmt auch nicht fliehen, oooooder ?Kriminelle Energie kann ich doch hier in unserem schönen Forum nicht entdecken, wo doch die Rennleitung immer unter uns ist. :daumen: Gruß Axel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pheemcBS Geschrieben: 3. November 2007 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 3. November 2007 mmmh, soweit ich weiß kann man das beim ersten mal immer anfechten. ist das Auto auf dich angemeldet? Du kannst auch sagen es sei dein Bruder oder so gefahren, dann bekommst du ein fahrtenbuch auferlegt, was natürlich auch schwul ist weil du jeden km eintragen musst, aber besser als 3 mon laufen. mein opa hat das auch immer so gemacht hat gut funktioniert! beim nächsten mal wirds natürlich schwul weil die bulln dann dein fahrtenbuch prüfen können und wissen wer gefahren ist! Fahre E30 weil : Wenig Geld (streicht die Wehrpflicht), aber trotzdem Würde !! Suche : -BC"2 -Kotflügel rechts in Atlantisblau nfl- und ne Rennsemmel für kleines geldkaufe jede Frau aus Osteuropa, Zustand egal , auch Unfall ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mis(ter) S Geschrieben: 3. November 2007 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 3. November 2007 mmmh, soweit ich weiß kann man das beim ersten mal immer anfechten. ist das Auto auf dich angemeldet? Du kannst auch sagen es sei dein Bruder oder so gefahren, dann bekommst du ein fahrtenbuch auferlegt, was natürlich auch schwul ist weil du jeden km eintragen musst, aber besser als 3 mon laufen. mein opa hat das auch immer so gemacht hat gut funktioniert! beim nächsten mal wirds natürlich schwul weil die bulln dann dein fahrtenbuch prüfen können und wissen wer gefahren ist! Du weißt schon, was Du hier zum Besten gebeben hast, oder .... ? Der Eingangsthread ist ja schon ... seltsam ... aber dann auch noch der Aufforderung zu folgen und Tipps/ Erfahrungswerte für/einer Rechtsbeugung zu geben ist echt ... :applaus: Frage: warum ist es homosexuell, wenn man ein fahrtenbuch führt und jeden Km einträgt ??? isses besonders warm dann .... :-D:-D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Schumuckl Geschrieben: 1. Dezember 2007 Autor #19 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Dezember 2007 Für alle die es interessiert, der penner mit der kriminällen energie muß lediglich 25,00 Euro bezahlen. Anbei eins noch lieber verantwortungsvoller Busfahrer, ich fahre kein Fahrzeug unter einnahme von Medis, wo in den Beipackzettel klipp und klar steht das man keins mehr fahren darf, personen habe ich in dem zustand auch nicht befördert, wie hieß es, der frei von schuld ist, möge den ersten stein werfen. Mehr muß ich zu diesem Thema auch nicht mehr sagen, da sich dies mit der gestrigen Überweisung für mich erledigt hat. http://www.e30-portal.de/logo.gif Hilfe: Sammlung Gesamt ABE BMW E30 DIY von www318is.de wurde im e30-Portal gehostet. Umbauanleitung zum 327i von Daniel327i wurde im e30-Portal gehostet *danke an VD & Daniel* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 2. Dezember 2007 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Dezember 2007 Da sich ja damit der Grund des Posts in Wohlgefallen aufgelöst hat, erlaube ich mir hiermit das Dingen zu closen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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