organic Geschrieben: 24. September 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2007 guten abend , also ich hatte am wochenende etwas proleme mit dem gekauften auto und jetzt würden mich dazu eure meinung intressieren ! es geht um dieses fahrzeug ...http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=270164782244 Wie dem schlauen leser aufgefallen sein dürfte handelt es sich dabei um einen relativ schönes kfz mit zwei beschrieben mängeln , die aber eher lapalien darstellen dazu in einen schönen farbe . auch sagte mir der m20b25 als motorisierung zu , sowie der saubere zustand des innenraums ( bis auf den sitz ). Soweit so gut dacht ich mir ruf ma da mal an und reden mit dem , hat mir dann den sehr guten zustand auch noch tel. zugesichert und klang auch ganz ok ... also auf beobachten und gekauft da der winter vor der tür steht jetzt fahr ich da am sonntag hin , einfach 330 km und was sahen meine augen da , einen e30 grotte , bastlerauto , rostopfer naja alles auf einmal. kurzum : hinten unterm abschlepphaken durch , koti links durch , spanplatte im kofferraum als verkleidung ( wie assi ) einen schlecht verbauten schwarzen himmel der auch noch für e-dach ausgenommen war und sich beim manuellen öffen von eben diesem sozusagen selbst zerstört hat :) sonst auch noch gut rosting. Auspuff ab , dazu verbastelt , juhu .... Der motorraum war auch eine schau , als krümmerschraube von krümmer zum flammrohr kam eine hochleitungsschraube vom typ m4 !!! zur verwenung , diverse kabel nehmen ein diverses ende ... ölkühler war mit kabelbinder fest gemacht, usw.... hab dann nimmer so genau hingesehen. meine gute laune war schon etwas am umschlagen , da hab ich mir mal erlaubt den besitzer des wagens anzurufen , da er nur seinen balg zurückgelassen hat und der etwas überfordert was mit uns ... so jetzt sagt mir der eiskalt was ich von ihm will und das ich das DING kaufen muss *lol* daraufhin hab ich ihm erklärt das wir am besten so verbleiben das wir beide was gelernt haben ich mir mein benzin und die 5 tages zulassung sonst wo hinstecken kann und er sich seinen ebay kram ... ( man sieht eigentlich war ich noch bestern dinge ) seine antwort war anwalt , mir solls egal sein er zahlt eh drauf ... Was ist bitte los mit unsrem planeten , dreht sich das ding zu schnell oder gibts nur noch vollpfosten die darauf herum vegitieren... Mein logischer menschenverstand würde mir sagen ok ich hab mein fahrzeug schlecht beschrieben und dann belassen wir es dabei , seiner nicht ... Ich könnte das ganze noch weiter ausführen aber jetzt hat mich die lust spontan verlassen ... ich finds einfach nur traurig ... Das beste zum schluss es war auch noch ein umgebauter 320i .Stand zwar nicht in ebay aber im kaufvertrag , komisch oder ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
newstyle Geschrieben: 24. September 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2007 Hm das ist echt mehr als ärgerlich.Ich würde wahrscheinlich, wie Du schon ausgeführt hattest, die Kurzzeitkennzeichen, sowie Benzinkosten schon mal genau ausklamüsern.Sollte er wirklich Theater machen gibt es ja bei Ebay den Punkt "stark von der Beschreibung abweichenden Artikel melden" oder so ähnlich. Diesen würde ich dann ausführlich nutzen und die Kanone auspacken, um den (Dreck)Spatz abzuschießen.Kann jawohl nicht sein sowas... Zitieren Nichts ist für die Ewigkeit ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
organic Geschrieben: 24. September 2007 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2007 Diesen würde ich dann ausführlich nutzen und die Kanone auspacken, um den (Dreck)Spatz abzuschießen.Kann jawohl nicht sein sowas... in etwa so hab ich mir das auch vorgestellt, ich hab alles schriftlich und etwa 20 fotos von dem fahrzeug plus benzin.... und die rechnungen vom zulassen und versicherung usw.. Ich freu mich schon auf`s abfeuern ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xaan Geschrieben: 24. September 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2007 Aber mach das dann auch mal wirklich. Nene, so gehts ja nicht. Umgebauter 320i ist echt krass. aber 1300 euro für nen Touring ohne Tüv finde ich etwas überteuert. Zitieren [/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
newstyle Geschrieben: 24. September 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2007 Na, ist doch bestens, besonders, daß Du die Fotos gemacht hast.Dann würd ich mir an Deiner Stelle erstmal keinen Kopf machen und abwarten, was passiert.Mach Dich nur mal schlau, wie lange nach einer Auktion Du solche Dinge melden kannst, nicht das 1 Tag nach Ablauf Post von seinem Anwalt angeflattert kommt. Halt uns mal auf dem Laufenden... Zitieren Nichts ist für die Ewigkeit ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
organic Geschrieben: 24. September 2007 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2007 jo 1300 euro sind in etwa 500 zu viel ... nüchtern betrachtet , aber mit ner portion liebe zum e30 in der farbe als 2,5 er und dazu in dem zustand wie er mir beschrieben worden ist auch wieder in ordnung . ausserdem wenn ich was haben will gerade an e30 igs sind mit ein paar hundert hin oder her egal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Malachit Geschrieben: 24. September 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2007 ...den hatte ich auch auf beobachten und dachte die ganze Zeit "Wow, was für ein geniales Auto"....malachitgrün und als 325i.... Wenns ne Grotte ist haben die den echt falsch beschrieben.Wobei bei ebay trennt man sich von allem nur "schweren Herzens" und alles "funktionierte bis zuletzt". Echt Schade für die Kilometer, ebay taugt nichts ohne vorher anzuschauen.(wobei eine Freundin letztes Jahr echt Glück hatte...). Melde den bei ebay als erheblich abweichend von der Beschreibung,erzähl dem Besitzer das, und versuch dich so mit ihm zu einigen....wie du schon angeboten hast.Wenn er da nicht einverstanden ist würde ich aufhören freundlich zu sein. Schnief, schade, hätte es gut gefunden wenn der gut gewesen wäre und hier im Forum unterwegs,,,, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andyd78 Geschrieben: 25. September 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 ...rein rechtlich gesehen ( auch wenns ne grotte war ) hat der verkäufer zuerst recht auf erfüllung des über e-bay abgeschlossenen kaufvertrages. danach hat der verkäufer das 3-malige recht auf nachbesserung. das ganze im normalfall.wie´s jetzt genau bei vorsätzlich verschwiegenen groben mängeln ist -> ?hatte nämlich gerade das thema mit meinem nachbarn und rechtsanwalt... Zitieren Wo bleibt die Sonne????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
newstyle Geschrieben: 25. September 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 @andyd78: Ja, ist das bei privaten Verkäufern auch so?Und: Wenn ich ein rotes Auto gekauft habe, dort aber ein weißes steht, MUSS ich das dann nehmen und auf Nachbesserung warten? Kann ich mir in dem Fall nur schwer vorstellen.Wäre in jedem Fall unwirtschaftlich, wenn wir mal annähmen, es würde zu einer Nachbesserung kommen - schließlich haben wir eine differenz von 300km/Strecke... Zitieren Nichts ist für die Ewigkeit ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andyd78 Geschrieben: 25. September 2007 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 @andyd78: Ja, ist das bei privaten Verkäufern auch so?Und: Wenn ich ein rotes Auto gekauft habe, dort aber ein weißes steht, MUSS ich das dann nehmen und auf Nachbesserung warten? Kann ich mir in dem Fall nur schwer vorstellen.Wäre in jedem Fall unwirtschaftlich, wenn wir mal annähmen, es würde zu einer Nachbesserung kommen - schließlich haben wir eine differenz von 300km/Strecke... Zum ersten, ja das ist bei privaten Verkäufen auch so.( sonst könnte ja jeder machen was er wollte ) Hat jm. einen Vertrag abgeschlossen, hat die Gegenpartei, mit der er abgeschlossen wurde, ein Recht auf Erfüllung.->Gewonnene E-Bay Auktion = Rechtsgültiger Vertrag ( Natürlich kann der Verkäufer aus Kulanz sagen, ok ich sehe von dem Vertrag ab, behalte aber eine ev. geleistete Anzahlung zurück ). Zum zweiten, rot/weiss, da kann ich dir nichts zu sagen, jedoch stelle ich mir vor, ist dies eine offensichtlich grobe Täuschung, bei der keine Erfüllung besteht. Wie gesagt, das ist jetzt aber nicht rechtsverbindlich da nur mutmaßung. Zum dritten, distanz, ob das wirtschaftlich oder unwirtschaftlich ist, würde ich jetzt sagen, spielt keine rolle. Ich würde mich auf jeden Fall noch einmal mit einem Anwalt unterhalten, wg. nr. sicher. Hab gerade ein tuning auto verkauft, das nach 150km den Geist aufgegeben hat ( anrtriebswelle abgerissen ), davor lief es bei mir 3 jahre problemlos. Deswegen hatte ich mich da etwas umgehört, mann kann da ganz leicht ( auch wenns dann nur aus freundlichkeit ist ) in teufels küche kommen.Nur nebenbei... Zitieren Wo bleibt die Sonne????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
organic Geschrieben: 25. September 2007 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 hab mir auch so meine gedanken gemacht wer da nun recht hat , aber ich komm immer wieder zu dem ergebniss das ich mir nix vorzuwerfen hab . alleine die tatsache ihn als 325i zu verkaufen ohne zu beschreiben das er als 320i das werk verlassen hat sollte mich vom kauf entbinden . dazu kommt noch das ich kein auto 300km durch die gegend fahre wo der ölkühler vorne dranbaumelt und der endtopf ab ist ! wiederrum ein echter mangel da er nicht so beschrieben wurde . Also seh ich da das recht auf meiner seite ! wie gesagt ich streit mich eigentlich nicht gerne aber in dem fall wird sich der ganze aufwand nicht vermeiden lassen . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ollo318 Geschrieben: 25. September 2007 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 also mal kann kurz und grob : der verkäufer hat einen rechtsanspruch auf vertragserfüllung: klartext: Du hast geboten, Du zahlst ! der käufer (also Du) hat einen rechtsanspruch auf den erhalt eines artikels, der der beschreibung entspricht, also einen malchitgünen 325 , der ausser den erwähnten mängeln "top in schuss" ist.wenn in den papieren 325 steht, dann ists auch einer, unabhängig davon, obs mal ein 320 war.wenn nicht, dann hast Du auf ein ganz anderes auto geboten, als der verkäufer verkauft, ein vertrag kommt also nicht zustande.unsachgemässe reparaturen oder anbauten stellen einen erheblichen mangel dar, der in der beschreibung nicht enthalten war, der verkäufer hat aber das recht, das nachzubessern. das beste wird sein, mit dem verkäufer zu reden, nachdem die erste wut verraucht ist, entweder auf den handel komplett zu verzichten oder den artikel zu neuen konditionen zu erwerben.ausserdem kannst Du den verkäufer ja noch auf die möglichkeit hinweisen, das fahrzeug an den 2thöchsten bieter zu verkaufen wünsch Dir alles gute ollo Zitieren bei guten fliegen kleben die autos an der seite Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 25. September 2007 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 *ollo recht geb* der artikel brauch von dir nur gekauft werden wenn er der beschreibung entspricht. ob jetzt nen verschlissner wischergummi als "nichtkaufargument" reciht kannste dir ja selber ausmalen. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
organic Geschrieben: 25. September 2007 Autor #14 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 Da ich über die nötigen versicherungen verfüge , hab ich heute beschlossen das ich meinem anwalt mal einen besuch abstatten werde , zumal hab ich mich informiert und sie schlecht schauts nicht aus für mich... kurz : mängel nicht beschrieben , wichtiger nicht verkehrssicher gleich grober mangel ---> auf wiedersehen ich sollte mir zudem aussuchen können ob ich zurücktrete , nachbessern lasse usw.. oder klagen und genau das tu ich jetzt den gütlich einigen kann man sich mit dem nicht ! ich werde das ab und an mal updaten wenn sich was ergibt . guten abend Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ollo318 Geschrieben: 25. September 2007 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 nicht ganz richtig, der verkäufer entscheidet, ob nachgebessert wird, ein preisnachlass gewährt wird oder der vertrag annulliert wird, aber wie gesagt : VIEL GLÜCK ollo Zitieren bei guten fliegen kleben die autos an der seite Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 25. September 2007 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 nicht ganz richtig, der verkäufer entscheidet, ob nachgebessert wird, ein preisnachlass gewährt wird oder der vertrag annulliert wird wo ist denn da der unterschied??? ne nachbesserung überschreitet vom finanziellen aufwand den wert des wagens. preisnachlass in höhe von 1800€? also bekommt er noch 500 das er den wagen nimmt??? aber halt uns bitte auf dem laufenden was dabei rauskomt. hilft sicher der community hier bei ähnlichen problemen. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 25. September 2007 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 Warum willst Du überhaupt was tun? Hast doch genug Geld und Zeit geopfert. Warte doch einfach ab, ob da überhaupt was hinterher kommt. Ich wette, dass da nichts kommt. der käufer (also Du) hat einen rechtsanspruch auf den erhalt eines artikels, der der beschreibung entspricht, also einen malchitgünen 325 , der ausser den erwähnten mängeln "top in schuss" ist. Das muss er ganz bestimmt nicht sein. Aber er muss dem Erhaltungszustand eines 19 Jahre alten, gebrauchsfähigem fahrbereiten Touring entsprechen. Und dazu gehören sicher auch kleinere Mängel, die sich nicht unbedingt negativ auf den Gebrauchswert auswirken. Wenn da überhaupt was kommt, was ich bezweifle, dann kannst Du immer noch Deine RS-Vers. bemühen und dann kann ein Gutachter entscheiden, ob das Auto korrekt beschrieben wurde. Und ich denke, dass du da die besseren Karten hast. Und wie gesagt, bist ja nicht in Zugzwang. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
organic Geschrieben: 25. September 2007 Autor #18 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2007 naja eigentlich hast du recht! warum sich abmühen , ich werd meinen rechtsbeistand aber trotzdem mal aufsuchen damit ich über die rechtslage genau informiert bin. dann versuche ich nochmal eine mail zu schreiben und werde meinem verkäufer die sache nochmal schildern , hoffe das hilft dann was . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andyd78 Geschrieben: 26. September 2007 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2007 Warum willst Du überhaupt was tun? Hast doch genug Geld und Zeit geopfert. Warte doch einfach ab, ob da überhaupt was hinterher kommt. Ich wette, dass da nichts kommt. ... ...ich denke auch es ist besser sich vorher zu informieren. kopf in den sand stecken hilft sicherlich nicht weiter. Wenn etwas kommt ist man vorbereitet, wenn nix kommt hat man was dazugelernt.Und wer weiss, heutzutage wo jeder eine RS-Vers. hat klagten manche wg. dem kleinsten furz. Und wenn man schon ein fzg. anders beschreibt als es in wirklichkeit ist ( also zu allen mitteln greift um es loszuwerden ), dann ist der gang zum Anwalt bestimmt auch nicht mehr schwer... Zitieren Wo bleibt die Sonne????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 26. September 2007 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2007 ...ich denke auch es ist besser sich vorher zu informieren. kopf in den sand stecken hilft sicherlich nicht weiter. Wenn etwas kommt ist man vorbereitet, wenn nix kommt hat man was dazugelernt.Und wer weiss, heutzutage wo jeder eine RS-Vers. hat klagten manche wg. dem kleinsten furz. Und wenn man schon ein fzg. anders beschreibt als es in wirklichkeit ist ( also zu allen mitteln greift um es loszuwerden ), dann ist der gang zum Anwalt bestimmt auch nicht mehr schwer... Vorher informieren hieße aber, dass er sich vor dem Abholen des Autos hätte informieren müssen, wann er den Kauf ablehnen kann und nicht hinterher. Ich meinte das nicht nach der 'Kopf in den Sand stecken' Mentalität. Wenn jemand von mir via Internet ein Auto kauft, übergebe ich das persönlich. Dazu gibt es viel zu viele unterschiedliche Bewertungen an den einzelnen Details. Wer ein Auto verkauft, ohne dabei anzugeben, dass es sich um einen umgestrickten handelt (vielleicht auch noch ohne Eintrag), und dann nicht da ist, der ist schlicht abgebrüht und meint, er könnte alles mit 'ner großen Klappe regeln. So jemanden kann man doch wohl kaum ernst nehmen. Und da verwett' ich was drauf, dass ihm das schon jeder halbwegs intelligente Rechtsverdreher klar machen wird, dass er schlechte Karten hat. GrußStefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 26. September 2007 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2007 Ist es nicht Betrug, wenn ich schwere Mängel (die mir bekannt sind) beim Verkauf verschweige ?!Wär ich 300km dafür gefahren, müsste ich mir keine Sorgen wegen der Kaufabwickluing machen, sondern ob der Verkäufer nochmal ausm Krankenhaus raus kommt... sprich ob die Anzeige nur Körperverletzung oder Totschlag lautet. (natürlich würde ich nie jemanden Schlagen... ich schwör) Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andyd78 Geschrieben: 26. September 2007 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2007 ...die beste info wäre wohl gewesen sich das auto im vorneherein, bevor man es ersteigert anzusehen ( ist jetzt keine bösgemeinte Kritik ).Aber da jetzt nun schon einmal das Kind in den Brunnen gefallen ist, sollte man sich erkundigen wie man aus einem Vertrag, der wohl aufgrund einiger unrichtiger angaben gemacht wurde, am besten heile wieder herauskommt. zum deinem letzten absatz Stef, das ist volkommen richtig, aber das ändert am ursächlichen Problem nix... zu e30user: Richtig, beweiß aber erst einmal das er dir schwere mängel absichtlich verschwiegen hat. "Von den Rostlöchern, ei da wusst ich nix davon, das ist mir vollkommen neu..."der dachhimmel und die sperrholzplatte im kofferraum sind sicherlich keine schweren mängel sondern nur schönheitsmängel und ölkühler, da lässt sich streiten, wäre aber mit sicherheit kein prob. den wieder zu fixieren... Zitieren Wo bleibt die Sonne????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW-Evolution Geschrieben: 26. September 2007 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2007 und der defekte auspuff ???? und der moddor ???? wenn ich auskünfte gebe top in ordnung dann sind sowas für misch schwerwiegende mängel.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andyd78 Geschrieben: 26. September 2007 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2007 ...war die maschiene nu eingetragen oder nicht? auspuff aller gut den lass ich gelten, ist aber nach meiner meinung kein schwerwiegender mangel. was sagt da der tüv?schwerwiegende mängel sind für mich die fahrsicherheit betreffende mängel, aufhängung abgerostet etc... Zitieren Wo bleibt die Sonne????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 26. September 2007 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2007 @andy: Ich stimm' mit Dir in einem Punkt völlig überein, nämlich, dass ich nicht so ohne weiteres aus einem über ebay geschlossenen Kaufvertrag rauskomme. Viele Leute meinen offenbar, wenn Ihnen was nicht gefällt oder sie sich anders vorgestellt haben, oder irgendwelche Kleinigkeiten defekt sind, das automatisch ein Mangel ist, der zum Rücktritt berechtigt. Das ist sicher nicht so. Nur dieser spezielle Fall liest sich doch nach der Schilderung des Käufers so, als sollte hier der Käufer über'n Tisch gezogen werden. Darum meine Meinung dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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